Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld mit Dazuverdienst in diesem Fall?
hallo-hallo
04.01.2008, 04:11
Ich bekomme ab September Bafög (350 €), da ich auf eine Schule gehe, die eine Berufsausbildung vorraussetzt. Was wiederum heißt, dass ich monatlich 400 € dazuverdienen darf.
Problem, wenn ich jeden Monat 400 € dazuverdiene, beißt sich das wieder mit dem Kindergeld! Was im Klartext heißt, ich suche mir einen Job für 400 € und kündige den nach 9 Monaten, um die Kindergeldsgrenze nicht zu überschreiten.
Allerdings bekomme ich das Bafög ja ab September. Habe gelesen, dass die Grenze mit dem Dazuverdienst beim Kindergeld (aufs Jahr gerechnet), immer von Januar bis Januar gerechnet wird, also pro Kalenderjahr.
Was ja im Klartext hieße, dass ich von September 2008 bis September 2009 komplett für je 400 € im Monat dazuverdienen kann, ohne Schwierigkeiten wegen dem Kindergeld zu bekommen, oder????
Hallo hallohallo
erstma hab ich das Thema verschoben, und nun zur Antwort auf deine Frage:
Kindergeld wird als Steuererleichterung monatlich vergeben und muss immer auf den Monat neu geprüft werden.
Die Einkünfte und Bezüge sind dabei wie folgt aufzuteilen:
1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 EStG sowie Bezüge nach dem Verhältnis der in den jeweiligen Zeiträumen zugeflossenen Einnahmen (vgl. hierzu DA 63.4.1.1 Abs. 5); Pauschbeträge nach § 9a EStG und die Kostenpauschale in Höhe von 180 Euro (vor 2002: 360 DM) sind dabei zeitanteilig auf die Monate zu verteilen, in denen entsprechende Einkünfte/Bezüge erzielt wurden (BFH-Urteil vom 1. 7. 2003 – BStBl II S. 759);
2. andere Einkünfte auf jeden Monat des Kalenderjahres mit einem Zwölftel des Jahresbetrages; wegen des Zusammenhangs mit den Einkünften aus Kapitalvermögen sind auch Bezüge in Höhe des Sparer-Freibetrages auf
jeden Monat des Kalenderjahres mit einem Zwölftel aufzuteilen.
Aber jetzt rechnen wir mal:
350€ + 400€ = 750€
750€ * 12 = 9000€
Damit müssen wir unter die Grenze von 7680€.
Abziehen kannst du einen Pauschalbetrag von 920€ für den Arbeitslohn als Arbeitnehmer-Pauschalbetrag (da du ja arbeitest) + wenn keine Kapitaleinnahmen zufließen eine Kostenpauschale von 180€.
9000€ - 1100€ = 7900€
Jetzt fehlen noch 210€!
Aber jetzt musst du selber rechnen... die 920€ sind ne Pauschale... jetzt musst du schauen, dass du höhere Kosten geltend machst... du bräuchtest aufs Jahr gerechnet genau 1130€, dann würde es beim Kindergeld keine Probleme geben (Musst dann halt das Zustzblatt für höhere Werbungskosten abgeben):
Pro KM den du zur Arbeit fährst kannst du 0,3€ angeben.
Beispiel:
Gehen wir mal Pauschal von 100 Arbeitstagen aus...
dann bräuchtest du jeden Tag (1130€ / 100) 11,30€ Werbungskosten jeden Tag, was bedeutet, du müsstest dann täglich (11,30€ / 0,3€) etwa 38Km hin und Rückweg zur Arbeit haben, also eine einfache Strecke von 19km.
Umsomehr Arbeitstage du hast, desto kürzer würde die Strecke werden.
Hier:
Besondere Ausbildungskosten sind Aufwendungen, die bei einer Einkünfteermittlung dem Grunde und der Höhe nach als Werbungskosten abzuziehen wären.
Besondere Ausbildungskosten sind z. B. Aufwendungen für
– Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte
– Bücher, die für die Ausbildung benötigt werden
– Arbeitsmittel
– Studiengebühren. Hierzu zählen insbesondere auch Studiengebühren, die bei Überschreitung einer bestimmten
Studiendauer oder für ein Zweitstudium erhoben werden, nicht jedoch die üblichen Semester- oder Rückmelde-
gebühren.
– ein Auslandsstudium.
Es bleibt also nicht beim Abzug der Fahrtkosten allein, du kannst soweit alles angeben, denn es wird ja ne Rechnung auf € und Cent am Ende!
Es gehören als Betrag z.b auch die Kontoführungsgebühren dazu!
Viel Spaß beim Rechnen :)
hallo-hallo
04.01.2008, 11:23
Ich gehe auf die BOS, die eine halbe Stunde von meinem Wohnort entfernt ist. In dieser Stadt werde ich dann auch arbeiten. Kann ich also allein die Fahrtkosten, die ich ja für die Schule brauche anrechnen lassen??
Angenommen ich zahle 100 € für Schulbücher, dann würde das heißen, dass ich also vom Kindergeld her schon mal 150 € mehr dazuverdienen könnte, oder??
Könnte ich da auch das Geld für ein Au-Pair-Auslandsjahr anrechnen lassen um mehr zu arbeiten, aber keine Probleme mit dem Kindergeld zu bekommen??? Das Auslandsjahr kostet gut 1000 €. Jedoch ist ein Führerschein Vorraussetzung, der ja auch ungefähr 1500 € kostet. Könnte ich diese beiden Sachen ebenfalls anrechnen lassen???
Angenommen ich zahle 100 € für Schulbücher, dann würde das heißen, dass ich also vom Kindergeld her schon mal 150 € mehr dazuverdienen könnte, oder??
Wie du das jetzt rechnest weiß ich nicht, aber du musst am ende exakt auf +-o diesen Betrag oder weniger kommen was angerechnet wird, sonst wird dir das Kindergeld gestrichen...
Könnte ich da auch das Geld für ein Au-Pair-Auslandsjahr anrechnen lassen um mehr zu arbeiten, aber keine Probleme mit dem Kindergeld zu bekommen??? Das Auslandsjahr kostet gut 1000 €. Jedoch ist ein Führerschein Vorraussetzung, der ja auch ungefähr 1500 € kostet. Könnte ich diese beiden Sachen ebenfalls anrechnen lassen???
Ganz ehrlich? Das weiß ich nicht, das ist in den Weisungen nicht angegeben... es ist zwar angegeben, dass ein Auslandsjahr abgesetzt werden kann, aber ob das vorher geht, weiß ich nicht!
Ich finde auch in den Weisungen nichts entsprechendes (kann ja auch nicht auf jeden Fall zugeschnitten sein)... ich empfehle mal bei der Familienkasse nachzufragen... am besten wäre es wenn du es schriftlich kriegst, dass sie später nichts anderes behaupten können!
Das weiß ich nicht, das ist in den Weisungen nicht angegeben... es ist zwar angegeben, dass ein Auslandsjahr abgesetzt werden kann, aber ob das vorher geht, weiß ich nicht!
Das Thema würde mich sehr interessieren! Meine 17jährige Tochter ist für ein Jahr in den USA im Auslandsjahr und besucht dort eine High School. Anschließend wird sie hier fortlaufend in die nächste Klassenstufe weitergehen.
Gibt es irgendeine Möglichkeit die Programmkosten von der Steuer abzusetzen und wenn ja, wie genau? Es sind schließlich sehr hohe Kosten und ich würde gern etwas davon vom FA wiederbekommen, da wir auch sonst nur ein eher geringes Einkommen haben. Wer kann mir weiterhelfen? Ich bin für jeden Tip unendlich dankbar.
Kijac
Ich an deiner Stelle würde mich diesbezüglich beim Finanzamt erkundigen.
Die Mitarbeiter sind dort sehr entgegenkommend (jedenfalls hier)
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