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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : nachträgliche berücksichtigung einer beschäftigung


sarigelin
05.01.2008, 14:14
hallo,

hoffe es kennt sich jmd. aus und kann mir behilflich sein. habe folgenden sachverhalt:
alg1 wurde bewilligt, auch korrekt meines erachtens. gestern war ich bei der arbeitsagentur und da hat man mir gesagt, das es noch zwei arbeitgeber von mir gibt, die in der berechnung nicht berücksichtigt wurden, da keine arbeitsbescheinigungen vorlagen. diese werden gerade nachgefordert. wie sieht es denn dann mit der anspruchsdauer aus? wird diese bei der nachträglichen berücksichtigung auch sozusagen verlängert um die dauer wie ich dort beschäftigt war oder worauf muß ich mich nun einstellen?

habe leider keine infos googeln können und hoffe das mir jmd. dazu was sagen kann.

danke im voraus!!!

Seebarsch
05.01.2008, 20:48
:welcome:Hallo sarigelin,
so wie es aussieht, wurden dir die Leistungen hinsichtlich der Dauer des Anspruchs vorläufig bewilligt. Wenn die Agentur die fehlenden Arbeitsbescheinigungen erhält und sich daraus ein längerer Anspruch errechnet, wird dir der Anspruch natürlich auch automatisch verlängert!
:engel:

sarigelin
05.01.2008, 22:41
danke für die info seebarsch!!!
aber wie genau berechnet sich dann der anspruch? angenommen es wäre noch eine beschäftigung von 6 monaten zu berücksichtigen, würde dann die anspruchsdauer ebenfalls um 6 monate verlängert?

danke für die unterstützung!!!

Seebarsch
06.01.2008, 18:13
Hallo,
das kommt auf die Gesamtdauer der Beschäftigung an.
siehe auch hier! (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=alg1#faq_algianspruchtabelle)
:-P

sarigelin
07.01.2008, 17:07
also das ist nun schwer ...
meine letzter bewilligungsbescheid ging bis vom 18.08. - 30.09.07 mit einer anspruchsdauer von 68 tagen. leider hatte ich in 2007 einen häufigen arbeitgeberwechsel, so daß ich vom 26.01.-28.02.07 und 05.03.-19.06.07 (TZ, 20 std.) kurze beschäftigungen hatte, die lt. der arbeitsagentur nicht berücksichtigt wurden, da keine arbeitsbescheinigungnen vorlagen. diese werden nun noch nachgefordert und nachträglich berücksichtigt. da mein anspruch auf alg 1 am 24.01. voraussichtlich ausläuft, muß ich dringend wissen, wie die beiden beschäftigungenberücksichtigt werden bzw. wie lange die anspruchsdauer verlängert wird. wie kann ich das genau berechnen???

Seebarsch
07.01.2008, 19:46
Hallo,
ohne konkrete Daten kann man da nichts sagen, das wäre nur Wahrsagerei!
:confused: