sarigelin
05.01.2008, 14:14
hallo,
hoffe es kennt sich jmd. aus und kann mir behilflich sein. habe folgenden sachverhalt:
alg1 wurde bewilligt, auch korrekt meines erachtens. gestern war ich bei der arbeitsagentur und da hat man mir gesagt, das es noch zwei arbeitgeber von mir gibt, die in der berechnung nicht berücksichtigt wurden, da keine arbeitsbescheinigungen vorlagen. diese werden gerade nachgefordert. wie sieht es denn dann mit der anspruchsdauer aus? wird diese bei der nachträglichen berücksichtigung auch sozusagen verlängert um die dauer wie ich dort beschäftigt war oder worauf muß ich mich nun einstellen?
habe leider keine infos googeln können und hoffe das mir jmd. dazu was sagen kann.
danke im voraus!!!
hoffe es kennt sich jmd. aus und kann mir behilflich sein. habe folgenden sachverhalt:
alg1 wurde bewilligt, auch korrekt meines erachtens. gestern war ich bei der arbeitsagentur und da hat man mir gesagt, das es noch zwei arbeitgeber von mir gibt, die in der berechnung nicht berücksichtigt wurden, da keine arbeitsbescheinigungen vorlagen. diese werden gerade nachgefordert. wie sieht es denn dann mit der anspruchsdauer aus? wird diese bei der nachträglichen berücksichtigung auch sozusagen verlängert um die dauer wie ich dort beschäftigt war oder worauf muß ich mich nun einstellen?
habe leider keine infos googeln können und hoffe das mir jmd. dazu was sagen kann.
danke im voraus!!!