Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigen oder nicht..?
PaperMoon
05.01.2008, 15:34
Hallo zusammen,
ich bin noch ganz neu hier und hoffe auf Hilfe.
Meine Geschichte mal ganz kurz:
Ich bin noch in ungekündigter Stellung. Da ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, habe ich im Dezember von der BfA eine Umschulung bewilligt bekommen. Diese Umschulung beginnt im Juni 08. Ende Janaur werde ich zu einem 14 tägigen Test eingeladen..von der BfA.
Damit man festlegen kann, welche andere Tätigkeit ich umschulen kann. Nun bin ich seit 4 Wochen krankgeschrieben. In meinen alten Beruf kann und will ich nicht mehr zurück. Mein Arbeitgeber weiß von der Umschulung nichts. Wie verhalte ich mich nun? Kündige ich meinen Arbeitsplatz in absehnbarer Zeit oder kündige ich meinen Arbeitsplatz bevor ich im Juni meine Umschulung beginne...wie erhalte ich mich richtig..muß ich überhaupt kündigen...??
Ich bin sehr dankbar, wenn mir hier weitergeholfen werden kann, da meine Gedanken derzeit nicht grade gesundheitsfördernt sind..
Alles Liebe
PaperMoon
StephanK
05.01.2008, 16:55
:welcome: PaperMoon,
ich nehme an, dass die Umschulung Dich volltägig beanspruchen wird, also nicht als "Abendschule" ausgelegt ist - richtig?
Die Frage, ob selbst kündigen oder kündigen lassen besser ist, hat zwei Aspekte:
1) Wie wirkt das bei späteren Bewerbungen?
Es ist natürlich immer besser, wenn im Zeugnis steht, dass "Herr (oder Frau) X unser Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen" hat; vielleicht lässt sich auch ein vorsichtiger Hinweis auf die Umschulung dort unterbringen. Jedenfalls spricht das dafür, selbst zu kündigen.
2) Kann das später eine Sperrzeit nach sich ziehen, wenn Du nach der Umschulung nicht gleich eine neue Stelle findest und auf Arbeitslosengeld angewiesen bist?
Eine Eigenkündigung zieht eine zwölfwöchige Sperrzeit nach sich - es sei denn, man kann nachweisen, dass man dafür einen wichtigen Grund hatte, d.h. dass sie unvermeidbar war. Wenn unter medizinischem Blickwinkel klar ist, dass in Deinem erlernten Beruf "nix mehr geht" UND es keine innerbetrieblichen Umsetzungsmöglichkeiten gibt, dann droht auch keine Sperrzeit, aber Du musst das nachweisen können. Deswegen wären zwei Dinge sinnvoll:
a) In Deinem Zeugnis sollte ungefähr stehen, dass Herr (oder Frau) X. das Unternehmen verlässt, weil er/sie aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung absolvieren muss und das Unternehmen leider keinen Arbeitsplatz anbieten konnte, den er/sie mit seinen/ihren gesundheitlichen Einschränkungen hätte einnehmen können.
b) Bitte Deinen Arzt oder Deine Ärztin, in Deiner Akte ausdrücklich festzuhalten, wie im Zeitpunkt der Kündigung Dein Gesundheitsstatus ist und dass er eine Weiterführung der bisherigen Tätigkeit nicht mehr erlaubt, um eine weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu vermeiden.
Beides dient dazu, später nachweisen zu können, dass die Kündigung uvermeidlich war und deshalb keine Sperrzeit verhängt werden darf - und es ist natürlich wesentlich leichter jetzt zu organisieren als vielleicht in ein oder zwei Jahren nach dem Ende der Umschulung.
Im Ergebnis spricht also mehr für die Eigenkündigung, wenn Du die oben genannten Dinge beachtest.
PaperMoon
05.01.2008, 18:10
]Hallo Stephan,
erstmal freue ich mich sehr für die schnelle Beantwortung meiner Frage. Ich danke Dir von Herzen für Deine Tipps.
Nun habe ich noch mehr Fragen...
Ja, die Umschulung wird mich volltägig beanspruchen, das hast Du richtig erkannt.Ich habe heute von meiner Krankenkasse Bescheid bekommen, das ich nun Krankengeld bekomme, vom ersten Tag meiner Krankmeldung.
Im August/September letzten Jahres, habe ich eine 6 wöchige Reha (Kur) auch von der BfA bekommen. In dieser Reha wurde dann auch die Umschulung beantragt.Vor und nach der Reha war ich nicht krankgemeldet.
Ist das richtig, das ich jetzt schon Krankengeld bekomme..?
Zählt die Kur bereits als krank?
Und was ist, wenn ich in 4 Wochen meine Kündigung losschicke...bekomme ich dann weiter Krankengeld bis ich die Umschulung beginne?
Macht die Krankenkasse nicht Zicken, wenn ich kündige oder interessiert die das gar nicht?
Kann die Krankenkasse über meine Umschulung auch Bescheid wissen? Oder sollte ich das erstmal noch nicht sagen?
Ich wurde auch schon zum medizinischen Dienst der Krankenkasse geschickt. Mit dem Ergebnis, das ich weiter krank bin.
Ich hoffe ich habe nicht zuviele Fragen gestellt..aber wie ich schon erwähnte..schirrt so viel in meinem Kopf rum und ich bin dankbar, wenn ich Antworten bekomme, um wieder ruhiger zuwerden.
Alles Liebe sagt PaperMoon:engel:
StephanK
05.01.2008, 18:23
Ich hoffe ich habe nicht zuviele Fragen gestellt..aber wie ich schon erwähnte..schirrt so viel in meinem Kopf rum und ich bin dankbar, wenn ich Antworten bekomme, um wieder ruhiger zuwerden.Nö, wir sind hier sturmerprobt :) - aber nicht allwissend. Ich denke, Du wirst morgen Antwort von einem Kollegen bekommen, der in dieser Reha-Materie mehr drin steckt als ich. Deswegen muss ich um ein wenig Geduld bitten.
Hallo Paper Moon,
dass was du vor dir hast, habe ich hinter mir. Also du machst Folgendes.
Du machst gar nichts, da du Krankengeld kriegst. Eine Kündigung machst du erst auf den
31.05.2008 und auch nur im gegenseitigen Einverständnis mit dem Arbeitgeber auf grund deiner Erkrankung und weil du ne Umschulung machen musst. Wenn du z. B am 02.06.2008 mit der Umschulung anfangen solltest.
Am besten du holst dir auch noch ein Atesst bei deinem Arzt das du deinen beruf nicht mehr ausüben darfst und du aus diesem Grund kündigen musst.
Also das Attest von meinem Arzt sah so aus.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr xxx leidet an xxx die Ihn zur Aufgabe der bisherigen Tätigkeit im Baugewerbe zwang. Um die Arbeitsfähigkeit des Patienten nach erfolgter Umschulung langfristig zu erhalten, sollten schwere und körperliche Tätigleiten unbedingt vermieden werden.
So mit diesem Attest bin ich zum Arbeitgeber und wir haben einen Aufhebungsvertrag gemacht. Der sah so aus.
Aufhebungsvertrag
Aufgrund der vorliegenden Attestes von Dr xxx aus dem hervorgeht das Herr xxxx nicht mehr auf dem Bau beschäftigt werden kann, und der Tatsache das Herr xxxx ab den 01.02.2004 an einer Umschulungsmaßnahme teilnimmt, wird im gegenseitigen Einvernehmen folgendes vereinbart:
Das Arbeitsverhältnis wird zum 31.01.2004 aufgelöst.
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis entstehen für beide Parteien nicht.
Herr xxx kriegt seinen restlichen Urlaub ausbezahlt.
Sammy1
PaperMoon
05.01.2008, 19:01
Hallo Sammy,
danke Dir auch für Deine Antwort. Nun stelle ich mir aber die Frage..was ist mit dem Aufhebungsvertrag,
wenn Du die Umschulung fertig hast? und unter Umständen keinen Job findest..und Dich dann arbeitslos melden mußt?
Ich habe schon einmal aus gesundheitlichen Gründen einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Damals habe ich ein Atest meines Neurologen beigefügt.
Ich habe damals keine Sperre bekommen. Nun ist ja fast genauso, nur..das ich jetzt nicht mehr in den alten Beruf zurück darf..oder auch will.
Nur ich bekomme die Umschulung...und was ist dann..in 2 Jahren??Wenn ich keinen Job finden sollte?
Und..kann man den einen Aufhebungsvertag zu jedem Datum machen? Meine Umschulung würde am 23.6.08 (wenn mich nicht alles täuscht ) beginnen...
Lieber Stephan, ich werde auf Deinen Kollegen morgen warten...
Supi, das Ihr Strumerprobt seit...dann kann ich hier ja alle meine Fragen stellen....
Lieben Gruß
PaperMoon
Hallo Paper Moon,
nach der Umschulung kriegst du ALG I aber nur wenn du vorher 24 Monate ununterbrochen gearbeitet hast. Ich habe damals das ärztliche Attest beim Antrag dazu gegeben und somit habe ich auch keine Sperre erhalten.
Du kannst einen Aufhebungsvertrag zu jeder Zeit machen nur, wenn du vorher kündigst, bevor die Umschulung beginnt, strafst dich ja selber, weil du weniger Arbeitslosengeld kriegst wie Krankengeld. Also wenn deine Umschulung am 23.06.2008 beginnt, würde ich den Aufhebungsvertrag auf den 22.06.2008 machen.
Sammy1
PaperMoon
06.01.2008, 08:22
Lieber Sammy,
ich verstehe was Du meinst...doch...ich bin krankgeschrieben...und werde es auch bis zur Umschulung bleiben.
Wenn ich mit der Umschulung fertig bin und mich auf dem AA melden muß...gehen die dann nicht von dem Übergangsgeld der BfA aus,
was ich während der Umschulung bekommen habe?
Lieben Gruß
PaperMoon
nein, sie gehen von deinem letzten Verdienst aus.
Sammy1
PaperMoon
06.01.2008, 11:04
Hallo Sammy,
hat die BfA Dir denn nach Deiner Umschulung geholfen einen Job zufinden? U
nd mußtest Du auch bevor Du die Umschulung begonnen hast, einen 14 tägigen Test durchlaufen?
Lieben Gruß
PaperMoon
PaperMoon
06.01.2008, 21:54
Kann mir hierzu jemand vielleicht eine Antwort geben?
Gruß PaperMoon
Ja, die Umschulung wird mich volltägig beanspruchen, das hast Du richtig erkannt.Ich habe heute von meiner Krankenkasse Bescheid bekommen, das ich nun Krankengeld bekomme, vom ersten Tag meiner Krankmeldung.
Im August/September letzten Jahres, habe ich eine 6 wöchige Reha (Kur) auch von der BfA bekommen. In dieser Reha wurde dann auch die Umschulung beantragt.Vor und nach der Reha war ich nicht krankgemeldet.
Ist das richtig, das ich jetzt schon Krankengeld bekomme..?
Zählt die Kur bereits als krank?
Und was ist, wenn ich in 4 Wochen meine Kündigung losschicke...bekomme ich dann weiter Krankengeld bis ich die Umschulung beginne?
Macht die Krankenkasse nicht Zicken, wenn ich kündige oder interessiert die das gar nicht?
Kann die Krankenkasse über meine Umschulung auch Bescheid wissen? Oder sollte ich das erstmal noch nicht sagen?
Ich wurde auch schon zum medizinischen Dienst der Krankenkasse geschickt. Mit dem Ergebnis, das ich weiter krank bin.
Ich hoffe ich habe nicht zuviele Fragen gestellt..aber wie ich schon erwähnte..schirrt so viel in meinem Kopf rum und ich bin dankbar, wenn ich Antworten bekomme, um wieder ruhiger zuwerden.
Alles Liebe sagt PaperMoon
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.