PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vor 1-jähr. Zusammenleben i.d.R. keine Einstandsgemeinschaft


StephanK
05.01.2008, 21:33
Gericht: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 04.07.07
Aktenzeichen: L 19 B 56/07 AS ER

Kernaussage: Bei Partnern die kürzer als ein Jahr zusammenleben können nur besondere, gewichtige Gründe die Annahme einer Einstandsgemeinschaft schon rechtfertigen. Die Tatsache, dass einer dem anderen sein Konto zwecks Überweisung des Alg II zur Verfügung gestellt hat ohne dass der andere auch für das Konto verfügungsberechtigt ist begründet eine solche Annahme nicht.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=69214&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses