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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe beim Antrag nötig.


Renechen
12.06.2005, 18:09
Hallo ich bin neu im Forum und habe schon viel gelesen, aber noch nichts passendes gefunden. Ich bin 25 Jahre alt und habe grade mein Fachabitur absolviert und falle jetzt das erste mal in Hartz 4. Ich bewohne alleine eine hälfte des Doppelhauses meiner Eltern, es ist eine komplette Wohnung mit separatem Bad und einer Küche und einem extra Eingang. Ich zahle an meine Eltern 325 Euro Miete im Monat, d.h. 270€ kalt plus Nebenkosten.Die Wohnung hat auch einen extra Stromzähler.Nun meine Frage: im Antrag steht das ich die höhe des Gehaltes oder Lohnes meiner Eltern und einen Nachweis mit einreichen soll, sie wollen auch wissen ob sie mehr als 750€ pro Person an Vermögen haben.Dürfen sie diese Auskunft von mir verlangen, da ich keinen Einblick auf das Vermögen meiner Eltern habe und sie mir auch keinen Lohnschein aushändigen wollen, da sie meinen das, dass mein Problem sei. Ich habe auch einen Mietvertrag und zahle seit mehreren Jahren Miete. Die Wohnung ist 48m² groß. Wird die Miete bei Hartz 4 voll mit übernommen oder wie ist das? Wäre nett, wenn mir da mal jemand fachkundiges helfen könnte. Vielen Dank im vorraus. :-)

Betroffener
12.06.2005, 22:01
:welcome: Renechen,

was ich als Problem vermute:

Bei Kindern ohne vollständig abgeschlossene Berufsausbildung bis zum Alter von 25 Jahren wird davon ausgegangen, daß die Eltern ihren Nachwuchs noch "durchfüttern", sofern diese dazu in der Lage sind.

Und hier scheinst Du gerade an der "Alters-Schallgrenze" zu liegen.
Daher wahrscheinlich diese "dezente" Frage nach dem Einkommen und Vermögen Deiner Eltern.

Wenn es sich bei der Wohnung um eine vollständig abgeschlossene Wohneinheit ausserhalb der Haushaltsgemeinschft handelt und Du einen eigenen Hausstand hast (egal ob im Hause Deiner Eltern oder bei einem Fremdvermieter) und das obige Thema der Unterhaltspflicht Deiner Eltern ausgeräumt ist, steht der Zahlung von ALG II + KdU eigentlich nichts im Wege.

Ob die Höhe der Miete für Deine Region und das Amt "angemessen" ist, kannst Du beim Rathaus erfragen - am Besten im umgekehrten Modus, indem Du nach den jeweiligen Höchstgrenzen für Miete und Heizung pro m² fragst und Dir dann Deine Werte selber ausrechnest.

Renechen
13.06.2005, 22:05
Vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort. Ich habe vergessen zu schreiben, dass ich schon eine abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroinstallateur habe und auch noch 2 Jahre im Ausland gearbeitet hab.Mußte dann aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf aufgeben und habe dann gleich mein Fachabitur gemacht.Ich bin jetzt in der Reha vom Arbeitsamt, ich suche grade nach ner Lehrstelle im mittleren Dienst bei der Stadt oder ähnlichem und die Rehaabteilung soll mir dabei helfen.Ich werde ende Juli 26 Jahre alt, falls Dir das noch hilft, bei der Beantwortung meiner Fragen. Dann dürften sie mich doch jetzt nicht mehr nach dem Vermögen oder nach den Einkommen meiner Eltern fragen oder???Würde mich sehr über eine Antwort freuen.Vielen Dank im vorraus.MfG Renechen. :-)

StephanK
13.06.2005, 22:27
Hallo Renechen,
die Sache mit der abgeschlossenen Berufsausbildung spielt durchaus eine Rolle, denn dann sind Deine Eltern Dir gegenüber nicht mehr ohne weiteres unterhaltspflichtig (unabhängig von Deinem Alter). Dass sie "zufällig" Deine Vermieter sind, spielt keine Rolle, zumal Du anscheinend eine halbwegs "marktübliche" Miete zahlst.

Noch ein Hinweis bezüglich Reha-Team bei der Arbeitsagentur: Ich weiss nicht, ob es überall so ist, aber bei mir in Köln muss ich die Erfahrung machen, dass die ARGE in Sachen Reha völlig unterbelichtet ist und der frühere ganz gute Kontakt zum Arbeitsamts-Reha-Team komplett abgeschnitten ist. Es könnte sich also lohnen, wenn Du den Kontakt mit den Reha-Leute von Dir aus hältst

Betroffener
14.06.2005, 01:11
Hallo Renechen,

nein, dann gehen die Daten Deiner Eltern niemanden mehr etwas an.
Aber einen Mietvertrag musst Du haben.

Vielleicht wirfst Du aber auch erst Mal einen Blick in die verschiedenen Hilfen zur Ausfüllung des Antrages ?

ALN Info-ALG II: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)

Renechen
15.06.2005, 08:12
Vielen Dank.Mit den Informationen hast Du mir sehr weiter geholfen und ich werde sehen was bei der Antragstellung passiert.Danke für den Tipp mit der Reha und da hast Du Recht, ich halte nämlich immer persönlichen Kontakt zu meinem Rehaberater.Jedenfalls vielen Dank für alles.Wirklich eine tolle Seite.Viele Grüße Renechen.

Renechen
16.06.2005, 17:00
Hallo ich bins nochmal. War jetzt den Antrag abgeben und die haben gesagt seit gestern haben sie neue Anweisungen bekommen und haben mir wegen meinem Mietvertrag mit meinen Eltern ein Zusatzblatt 2.2 "Einkommensbescheinigung"-Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgeldes für jeden Elternteil migegeben, den ich nun ausfüllen lassen soll. Die wollen also immernoch wissen wie viel meine Eltern verdienen.Doch meine Eltern wollen das mir nicht preisgeben und sagen das ist mein Problem, da ich für mich selbst verantwortlich bin. Es sieht so aus als würden die immernoch versuchen, das auf meine Eltern abzuwälzen, damit sie nicht zahlen müssen.Wer kann mir da noch fachkundigen Rat geben??? Ich könnte :wut:

Betroffener
16.06.2005, 23:12
Hallo Renechen,

hast Du denn wenigstens gefragt (oder hat man Dir das erklärt) warum, die das haben wollen?

Es gibt ja eigentlich nur diese Möglichkeiten:

es geht um Alter und nicht abgeschlossene Berufsausbildung
es geht denen um eine Haushaltsgemeinschaft mit Deinen Eltern (Aspekt: der Sprößling wohnt nicht im eigenständigen Haushalt)
Eine Vermischung aus beiden.

Bei (1) hast Du m.E. keine Chance, bei (2) müssten die vorliegenden Bedingungen/Meinungen mit den realen Gegebenheiten geklärt werden.

Aber solange Du nicht weißt, auf welchem Pferdchen geritten wird, kommst Du nicht weiter.

Renechen
17.06.2005, 07:33
Angeblich weil ich noch als Jugendlicher zähle, doch im Juli werde ich schon 26.Es hat angeblich nichts damit zu tun, dass ich bei meinen Eltern zur Miete wohne. Die haben dort beim AA wohl neue Anweisungen bekommen, weil es plötzlich so viele Leute gibt die bei ihren Eltern Miete zahlen und da wollen sie jetzt immer genau prüfen.Die hat mir gleich damit gedroht(in netter Form), dass alles beim Finanzamt geprüft wird und das können sie von mir aus machen, denn das erste mal werden die Mieteinnahmen bei der nächsten Steuererklärung von 2005 mit aufgeführt. Was könnenten die beim AA denn schlimmstens machen, wenn ich die Anträge nicht ausgefüllt wieder mitbringe? Wahrscheinlich gar keine Leistungen zahlen, oder?

StephanK
17.06.2005, 08:31
Hallo Renechen,
dahinter steckt nicht, dass Du "noch als Jugendlicher zählen" würdest, denn Du bist natürlich längst erwachsen. Es hat wohl auch nicht direkt was mit dem Mietverhältnis zu tun, sondern damit, dass das Amt denkt: Renechen hat einen (familienrechtlichen) Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern (das sind nämlich keine armen Leute, wenn sie eine komplette zweite Wohnung besitzen, die sie dem Sohn vermieten). Diesen Unterhaltsanspruch darf das Amt sich unter bestimmten Voraussetzungen sozusagen selbst unter den Nagel reißen, also selbst gegen die Eltern verfolgen und dem Kind nur weiterreichen, was es selbst von den Eltern holt (nachzulesen in § 33 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_2/__33.html)). Das Gesetz erspart den Eltern das bei Kindern unter 25, aber Du bist ja bald 26. Das meint das Amt offenbar mit dem "jugendlich". Weitere Voraussetzung dafür, dass das Amt das darf, ist eben, dass die Eltern überhaupt genügend Einkommen haben - und deswegen wird danach gefragt.

Das Problem ist nun folgendes: Du selbst hast einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Deine Eltern "auf Verlangen über ihre
Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist" (Zitat aus § 1605 BGB). Das Amt will, dass Du diesen Auskunftsanspruch geltend machst. Für das Amt ist es nämlich bequemer, wenn es vorab einschätzen kann, ob es sich lohnt, das oben beschriebene unter-den-Nagel-reiß-Verfahren anzuleiern. Das macht nämlich dem Amt richtig viel Arbeit.

Es bleibt deswegen eigentlich nur folgende Möglichkeit:
1. Du setzt folgendes auf und gibt es beim Amt ab: "Wahrheitsgemäße Erklärung. Ich, <Renechen in "amtlicher Fassung"> erkläre wahrheitsgemäß, dass ich etwaige gegen Verwandte bestehende Unterhaltsansprüche bisher nicht verfolgt habe und auch nicht gewillt bin, dies künftig zu tun. Ort, Datum, Unterschrift" Kopie machen, darauf Eingang vom Amt bestätigen lassen und zu Deinen eigenen Akten nehmen.
2.Du erklärst dem Amt, dass Deine Eltern sich weigern, die Auskunft zu erteilen, die sie Dir nach § 1605 BGB schuldig sind. Es sei Dir aber auch nicht zuzumuten, die eigenen Eltern auf Auskunft zu verklagen; außerdem würde das viel zu lange dauern. Deswegen solle das Amt von dem ihm selbst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nach § 33 SGB II Gebrauch machen und Dir schnellstmöglich ALG II bewilligen. Am besten machst Du das mit ziemlich genau diesen Formulierungen.
Dann sollte hoffentlich Ruhe sein!

Renechen
17.06.2005, 21:00
Danke wieder einmal für die schnelle Antwort.Ich werde dann Montag gleich zum Amt gehen und es so versuchen. Bin gespannt was die sich dann wohl wieder einfallen lassen werden um mich noch ne Weile zu ärgern.Aber guck am besten ab Montag nochmal rein, ob ich dann schon wieder was neues zu dem Thema geschrieben habe.Erstmal vielen Dank und ein schönes Wochenende.MfG Renechen.

Renechen
20.06.2005, 15:31
Verwirrung,Verwirrung,Verwirrung!? War heute bei der Agentur und habe alle meine Kopie abgegeben,zusammen mit dem Antrag und das bei ner anderen Bearbeiterin als am Freitag und siehe da, alles kein Problem mehr.Die Frau war super drauf und hat gesagt, dass es alles im Ermessen der Bearbeiterin liegt und dass sie mir das alles glaubt mit der Miete und sie sich kein Bock hat alles in Frage zu stellen, sie bekommt ja trotzdem das selbe Geld, egal wie sehr sie sich bemüht.Ich dachte nur, ich bin hier bei Verstehen Sie Spaß oder so, konnte das gar nicht glauben, zu schön um wahr zu sein, wollte dann meine Wahrheitsgemäße Erklärung abgeben und unterschreiben lassen, doch sie meinte das seie alles nicht nötig. Haben dann noch kurz gequatscht und sie hat den Antrag weitergereicht zum bearbeiten.Sie meinte noch ich solle ab und zu mal nachhaken ob er schon bearbeitet ist. Sie wollte nicht mal mehr was zum Thema Einkommen der Eltern. Wenn alle so wären bei der Agentur, hätte man nur halb so viel Ärger.Ich hoffe es erweist sich nicht alles als Finte und die wollen plötzlich doch noch die Einkommensnachweise haben.Na ich bin gespannt und werde mich dazu nochmal äußern, wenn alles durch ist, doch das kann 3 Monate dauern, habe gehört, dass sie im Moment die Anträge vom März bearbeiten. Ich möchte mich auf jeden Fall noch einmal herzlich für die Tipps bedanken und finde diese Seite wirklich toll.Macht weiter so. MfG Renechen.

Pulloverschwein
20.06.2005, 16:00
Die Frau war super drauf und hat gesagt, dass es alles im Ermessen der Bearbeiterin liegt und dass sie mir das alles glaubt mit der Miete und sie sich kein Bock hat alles in Frage zu stellen, sie bekommt ja trotzdem das selbe Geld, egal wie sehr sie sich bemüht.Ich dachte nur, ich bin hier bei Verstehen Sie Spaß oder so, konnte das gar nicht glauben, zu schön um wahr zu sein, wollte dann meine Wahrheitsgemäße Erklärung abgeben und unterschreiben lassen, doch sie meinte das seie alles nicht nötig.
Na klasse - dann kann ja wohl jeder "Fallmager" entscheiden wie er will oder was? :patsch:

Wenn der"Gute" am Wochenende nicht auf die Mutter durfte haste die Arschkarte -

Was sagt mir das?

Geht man dann besser Mittwochs zum AA dann ist der "Gute" noch voller Hoffnung -lol

Und die Moral von der Geschicht - geh nie am Montag zu AA nicht!

StephanK
20.06.2005, 16:23
Hallo Renechen,
es freut mich für Dich, dass Du nicht in weiterreichende Steitereien einsteigen musst. Danke für das feedback - es ist schon interessant, wie unterschiedlich vergleichbare Sachverhalte bewertet und gehandhabt werden. Man fragt sich, ob es höhrere Einsicht ist oder ob es einfach
nur "menschelt"...

Pulloverschweins Anmerkung führt natürlich dazu, zu überlegen, wo die Grenze zwischen wohlwollender Antragsbearbeitung und Willkür liegt. Das ist sicherlich eine fließende Grenze, aber gar zu viel Gedanken mag ich mir darüber - jedenfalls öffentlich - auch nicht machen. Die "andere Seite" liest schließlich auch mit - siehe diesen Diskussionfaden (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=8915) 8)

Biberzahn
21.06.2005, 11:45
Hallo,

Pulloverschwein hat garnicht so unrecht. Ich durfte ja nun in den letzten Monaten auch die komplette Garnitur der Sachbearbeiter für Leistungsangelegenheiten kennenlernen. Bei manchen hab ich dann auch nur gedacht wie hat der diesen Job bekommen? Einigen musste ich dann erstmal erklären was es für Antragsmöglichkeiten gibt usw.
Man kommt sich mitunter vor wie im falschen Film. Aber ich will nicht meckern, zum Schluß hat sich ja dann doch noch ein kompetenter Mitarbeiter gefunden der sich auch die Zeit genommen hat mit mir den Sachverhalt durchzugehen etc.
Trotzallem besteht in den AA noch extremer Schulungsbedarf würde ich mal sagen....... :-)

Gruß
Biberzahn

Schneida
21.06.2005, 22:47
Pulloverschwein

das mit dem auf die Mutter finde ich völlig daneben.

:-DD


und zwar von jedem gegenüber jedem.

E.Schneider