Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablehnung Krankengeld - wie wird anrechenbare Zeit berechnet
Hallo,
ich war heute bei meiner Krankenversicherung - nach ca. 1 Monat vergeblichem Warten auf eine Antwort auf meinen Brief. Bin völlig geschockt und weiß nicht weiter:
Es geht um Krankengeld nach Ablauf der Blockfrist:
Ich war bis ca. Mai 2006 AU aufgrund einer Depression. Dann wurde ich ausgesteuert.
Ich habe damals nicht gewusst, dass man sich bei Aussteuerung an das Arbeitsamt wenden muss.
Ich bin aber trotzdem zum Arbeitsamt und habe mich arbeitslos gemeldet.
Die haben mich gleich zu einer Eingliederungsmaßnahme geschickt für 1 Monat.
Ab April 2007 habe ich dann eine versicherungspflichtige Tätigkeit bekommen. Leider bin ich dann aber Ende September 2007 wieder erkrankt.
Die Krankenkasse hat mir geschrieben, dass am 13. Dezember meine Blockfrist abläuft.
Nun lehnt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes ab mit der Begründung:
ich sei zwischenzeitlich keine 6 Monate erwerbstätig gewesen.
und
Die Zeit bei dem Arbeitsamt will sie nicht zählen, da sie angeblich nicht nachvollziehen könnte, ob ich der Arbeitsvermittlung tatsächlich zur Verfügung stand oder nur ALG I bezogen habe, weil ich ausgesteuert war.
Ich war aber tatsächlich
- ca. 11 Monate beim Arbeitsamt
- bin regelmäßig zu Beratungsterminen eingeladen worden
- musste ja auch noch eine Schulungsmaßnahme für 1 Monat machen
- erwerbstätig war ich 5 Monat und ca. 27 Tage - danach AU mit Lohnfortzahlung.
Hat die Krankenversicherung mich nun richtig informiert und habe ich keinen Anspruch?
Ich bitte um dringende Hilfe.
Schönen Gruß
Knappi
dragonflyer
07.01.2008, 18:52
Hallo!
Um die Sache mit den Blockfristen genau berechnen zu können, bräuchte ich das jeweilige Datum mit Beginn der ersten AU auf Depressionen, genaue Datum der Aussteuerung, Datum der Arbeitslosmeldung(bzw. ab wann Du mit ALG 1-Bezug NICHT AU geschrieben warst und genaue Datum der erneuten AU.)
Tatsache ist jedenfalls, Zeiten des Arbeitslosengeldesbezuges muss anerkannt werden wie Erwerbstätigkeit. Zeiten der AU sind da auch wieder relevant, sofern die AU´s wegen Depressionen waren.
Die ganze Sache mit Blockfristen, Vorerkrankungszeiten usw.wird tage-genau berechnet, deshalb sind die genauen Daten wichtig.
Viele Grüße
dragonflyer
P.S. Blockfristen berechnen war eine der ätzensten Themen in der Ausbildung *gg*
Danke erst mal Dragonflyer.
Die Blockfrist endet definitiv am 13. Dezember 2007. Das bestreitet die Krankenkasse ja nicht.
Die Krankenkasse ist nur der Ansicht, dass sie nicht feststellen kann, ob ich noch AU war als ich bei der Arbeitsagentur angemeldet war.
Ich habe aber ca. 11 Monate, in der ich bei der Arbeitsagentur war keine einzige AU Bescheinigung aufgrund irgend einer Krankheit vorgelegt.
Wenn ich keine AU Bescheinigung vorlege, dann gelte ich doch als "vermittlungsfähig" oder? Und genau das sei nicht der Fall - behauptet zumindest die KK.
Die Krankenkasse unterstellt mir, dass ich beim der Arbeitsagentur ALG I bezogen habe, weil ich ausgesteuert war.
Mein Problem:
Hat sie ein Recht mir derartiges zu unterstellen?
Wer ist beweispflichtig? Die Krankenversicherung oder ich?
Ich kann schließlich nachweisen, dass ich ALG I bezogen habe und sogar bei einer Schulungsmaßnahme zwecks Eingliederung war. Muss die Krankenkasse jetzt nicht das Gegenteil beweisen, wenn sie eine Behauptung aufstellt?
Gruß
Knappi
Ich würde der KK mal auf die Füße tretten!
Sie muss ermitteln wie es war, siehe dazu §21 SGB X (http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__21.html).
Was hindert sie denn daran bei der BA zu fragen ob du AU warst oder nicht.
Oder in ihren eigenen Unterlagen nachzuschauen, ob du AU Bescheinigungen vorgelegt hast für diese Zeit?
Was hindert sie denn daran bei der BA zu fragen ob du AU warst oder nicht.
Gute Frage. Habe das Gefühl, sie will mich einfach abwimmeln. :kotz:
Habe heute einen wischi waschi Brief mit der Ablehnung bekommen. Es steht nichts konkretes drinnen. Lediglich, dass ich keinen Anspruch hätte, weil ich die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfülle. Ohne jegliche konkreten Angaben.
Es ist eine Frechheit, weil die genau wissen, dass ich eine Depression habe. Und da ist es leider schwierig sich aktiv um seine Rechte zu bemühen. Könnte man das, könnte man ja auch wieder arbeiten gehen.
Aber ich glaube, ich werde mich wohl aufraffen und denen Unterlagen von der AA von damals und Lohnabrechnungen senden. Fällt mir halt nur etwas schwer.
Danke für die Hilfe
Knappi
Hallo,
ich hatte schon mal im Januar hier im Forum wegen der Ablehnung des Krankengelds geschrieben.
Zwischenzeitlich hat die KK eine Zusage gemacht, mir die Höhe der Leistungsberechnung und einen Zahlungsschein gesendet. Das war im Februar.
Im März erhielt ich plötzlich ein neues Schreiben, dass die KK noch weiter prüfen muss.
Hintergrund:
Ich habe von Oktober bis Dezember ALG I bezogen, da die Lohnfortzahlung von 6 Wochen des Arbeitgebers beendet war und die Blockfrist nicht rum war.
Im Dezember ist die Blockfrist geendet. Gleichzeitig auch mein ALG I.
Nun dachte ich, dass ich wieder Krankengeld erhalten würde und habe keinen Antrag auf ALG II gestellt.
Nach der 6 monatigen Lohnfortzahlung zahlte das Arbeitsamt mir Leistungen gem. 117 SGB III.
Gleichzeitig forderten sie eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht (haben die bekommen).
Mein Arzt hat in dem Formular angekreutz, dass ich voraussichtlich länger als 6 Monate AU sein werde.
Nach einem Anruf bei der KK durch eine Bekannte von mir, hat sich herausgestellt, dass die KK der Ansicht ist, dass das Arbeitsamt einen Fehler gemacht hat.
Man ist der Ansicht, dass das Arbeitsamt mir Leistungen gem. § 125 SGB III hätte zahlen müssen.
Ich stand und stehe jedoch immer noch im festen Angestelltenverhältnis; d.h. mein Chef hat mir nicht gekündigt. Doch bin ich durchgehend "krank geschrieben". Ich habe sogar noch Resturlaubsanspruch:-).
Meine Fragen:
1- Ich hatte in der Zeit als ich mich beim Arbeitsamt meldete aufgrund von Aussteuerung durchgehend eine AU-Bescheinigung von meinem Arzt.
Hat das Arbeitsamt tatsächlich einen Fehler gemacht und hätten die tatsächlich gem. § 125 SGB III zahlen müssen?
2- Angenommen, sie haben einen Fehler gemacht, was kann ich dafür? Darf die Krankenkasse mich soo lange hinhalten?
3- Angenommen, ich habe tatsächlich jetzt keinen Anspruch auf Krankengeld, wer zahlt mir für die Zeit seit Dezember?
4- Plötzlich bin ich auch zum Amtsarzt eingeladen. Ich erhalte vom Arbeitsamt z. Z. aber keine Leistungen. Muss ich den Termin trotzdem wahrnehmen??
5- Bin ich überhaupt noch krankenversichert?
6- Kann ich die Krankenkasse auf Schadenersatz aufgrund Hinhalten, Zusage und wieder Hinhalte verklagen? Oder den Sachbearbeiter, weil er erst im März angefangen hat die Sachlage zu prüfen?
Sind wahrscheinlich viele Fragen, aber die Sachlage ist etwas konfus und lang. Kann leider nichts dafür.
Wäre sehr dankbar, wenn ich zumindest einige Punkte aufklären könnte und Tipps erhalte, was ich jetzt machen soll.
Vielen Dank im Voraus.
Guten Abend,
Ich schlage vor, mit allen Unterlagen Hilfe zu beschaffen bei:
www.vdk.de (http://www.vdk.de)
Gruß K.
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