PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verlängert sich bei Weiterbildung die Bezugsdauer von ALG1?


Dave101
12.06.2005, 21:40
Hallo,

ich absolviere im Moment eine berufliche Weiterbildung finanziert durch
einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit.
Nun hab ich von einer Bekannten gehört, daß sich die Bezugsdauer
des Arbeitslosengeldes um die Dauer der Weiterbildung verlängert.
Kann mir jemand sagen ob das stimmt?

rat-loser
13.06.2005, 21:29
hallo,
geht denn die dauer der weiterbildung über die bezugsdauer des ALG hinaus?

Betroffener
14.06.2005, 02:10
Was beziehst Du während der Maßnahme?

Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld ?

Ich denke mal, es geht um das Unterhaltsgeld, wobei sich allerdings gerade nicht das Arbeitslosengeld verlängert, sondern im Gegenteil der Anspruch so verkürzt wird, daß nur noch maximal ein Monat Arbeitslosenanspruch übrigbleibt nach Ende der Maßnahme:

Die Arbeitsagentur schreibt in einer Presseinfo 06/2003 vom 09.01.2003 folgendes:

Unterhaltsgeld verkürzt Anspruch auf Arbeitslosengeld

Unterhaltsgeld verkürzt Anspruch auf Arbeitslosengeld
Anschlussunterhaltsgeld entfällt

Künftig mindert der Bezug von Unterhaltsgeld aufgrund der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme einen noch vorhandenen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Teilnehmer, die bis zum 31.12.2002 eine Maßnahme begonnen haben, sind davon nicht betroffen.

Zeiten, in denen Unterhaltsgeld gezahlt wird, verkürzen die Restanspruchsdauer des Arbeitslosengeldes um die Hälfte. Zum Beispiel würden zwei Tage Unterhaltsgeldbezug den Anspruch auf Arbeitslosengeld um einen Tag mindern. Sollte noch mehr als ein Monat Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, wird die Minderung auf 30 Tage Restanspruch begrenzt. Wenn weniger als ein Monat (30 Tage) Restanspruch vorhanden ist, erfolgt keine Minderung. Damit soll verhindert werden, dass die Teilnehmer nach der Weiterbildung für die Zeit der Jobsuche den Versicherungsschutz verlieren, da es das bisherige Anschlussunterhaltsgeld 2003 nicht mehr gibt. Das Anschlussunterhaltsgeld wurde bis zu drei Monaten gezahlt, wenn nach dem Lehrgang nicht unmittelbar eine Beschäftigung gefunden werden konnte. Für Teilnehmer, deren Weiterbildungskurse nach dem 31.12.2002 enden, besteht somit kein Anspruch auf Anschlussunterhaltsgeld mehr.

Arbeitslose, die vor Beginn der Weiterbildung Arbeitslosenhilfe bezogen haben, erhalten künftig das Unterhaltsgeld für die Dauer der Teilnahme nur noch in Höhe der zuletzt bezogenen Arbeitslosenhilfe. Die Voraussetzungen für die Arbeitslosenhilfe sowie Einkommens- und Vermögensveränderungen werden auch beim Unterhaltsgeld jährlich überprüft und entsprechend berücksichtigt. Bisher wurde das Unterhaltsgeld auch bei Arbeitslosenhilfeempfängern in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt.

Pepino
22.06.2005, 13:01
Hallo Zusammen!

Sorry dass ich mich Hier nochmals einklinke, aber die Antwort habe ich entweder nicht Verstanden, oder die Überschrift-Frage wurde nicht beantwortet.

Daher meine Bitte auf Antwort zur Nachfrage ... :wink:

Wenn man ALG1 bezieht (Grundsatz doch 12 Monate?) und eine Weiterbildungsmaßnahne (Beispiel: 8 Monate) bekommt, mit den Worten "Arbeitslosengeld bei Weiterbildung" ...

Frage: Verlängert sich nun die Bezugszeit von ALG1 um diesen Zeitraum (Bsp. 8 Monate)?


Herzlichen Dank für die Info mit Fundstelle (SGB, §§)

Liebe Grüße
"pepino" :wink:

Schneida
22.06.2005, 21:58
keine Verlängerung
das gab es früher mal.
Leider vorbei ...

Pepino
23.06.2005, 08:10
:danke:

... für Deine Info!!

Wie ist das im Anschluss mit einem Praktikum?
Ich hätte da eine Fa. die mich "Üben" lassen würde. Steht nur die Frage der Hintergrundfinanzierung im Raum.

Kann ich selbstständig beim AA ein Praktikum initiieren/ vorschlagen und würden die die HigruKosten übernehmen? Habe ich da eine Chance?

Herzl.
"pepino"

StephanK
23.06.2005, 09:31
Im SGB III sind betriebliche Praktika eigentlich nur bei einer von der Bundesagentur geförderten (Erst-)Ausbildung und im Rahmen von ABM vorgesehen. Ich glaube nicht, dass es einen Weg gibt, das über die Arbeitsagentur zu regeln.
Es riecht aber auch ein wenig danach, dass die Firma eine unbezahlte Arbeitskraft haben oder - wenn schon nicht unbezahlt - sich um die Sozialversicherungsbeiträge drücken will... :-(
Wenn dieses Unternehmen wirklich an Dir interessiert ist, sollten Sie einen Arbeitsvertrag mit Dir abschließen - das geht ja auch mit einer kurzen Befristung.

Pepino
23.06.2005, 11:27
Hallo StephanK,

der würde mich ja Einstellen, wenn Er (GF) mehr Aufträge hätte. Aber dem hab ich ja schon 3 in den letzten 2 Jahren "Orgainsiert" - über Bekannte. Nur damit der seine vorhandenen Arbeitskräfte, für den Support halten kann (muss). :-)

Nein. Das war jetzt (vielleicht Ausnahmsweise) mal eine Idee von mir. Um das neu Erlernte, gleich in der Praxis vertiefen zu können.

Schneida
23.06.2005, 19:44
vielleicht geht´s doch ...

Ich hab was im Kopf von sogenannten betrieblichen Trainingsmaßnahmen. Wenn das der / die SachbearbeiterIn befürwortet, gibt es neben dem weiterlaufenden Alg II noch eine Mehraufwandsentschädigung oder Fahrgeld. Weiß ich jetzt nicht mehr so genau.

Frag doch mal die Sachbearbeiter und nenne das Stichwort: betriebliche Trainingsmaßnahme.

Aber überleg Dir gut, ob das da was bringt, wenn die Übernahmechancen so schwach sind. Vielleicht machst Du das lieber in einem anderen Betrieb, wo die Chancen besser sind. Je nach dem kann man einem potenziellen Arbeitgeber auch mit einem Eingliederungszuschuss winken. Muss auch vorher mit dem / der SachbearbeiterIn besprochen werden.

Hilft manchmal weiter.

Gutes Gelingen

E.Schneider

Pepino
23.06.2005, 20:42
Hallo E.Schneider,
:merci:
DANKE für Deine Info!

Na, ich werd's mir noch mal Überlegen. Eine Stelle bei einem anderen zu bekommen ... schätze ich mal bei 5% ein. Bin ja eh schon mit meinen Gehaltsansprüchen fast auf "polnischen Niveau" runter.

Ich hab noch die Vision :geist: (sog. Plan-B, Notplan), mich vielleicht mit einem 2. oder mehreren anderen ALGs zusammen zu tun und selbst iT-Recycling - aber mit Support - zu Initiieren. Nur mir fehlt dazu das kaufmännische Hintergrundwissen völlig.
Stelle mir dabei die Gründung einer "EU-Ltd." als Geschäftsform vor. Da geht das persönliche Haftungsrisiko ab ~1,50 EUR los. Und nicht wie bei der GbR "voll" oder GmbH ab 25T EUR ...
Und als Primär-Dienstleister brauchts auch so gut wie keine Lagerhaltung, Sprich: totes Kapital ... 12/24 Std.-Reparatur in kleiner Werkstatt "Morgens gebracht - Abend gemacht" ... oder so was. Dafür reicht u.U. schon eine kleine Halle (Größe einer Doppelgarage) mit Strom und Wasseranschluss (f. WC). Am besten eignet sich dafür eine aufgegebene ehemalige Tankstelle. Da ist räumlich alles vorhanden. Inkl. An- und Abfahrt, Parklätze, Ladenfenster ... etc.

Muss ja kein Stundenlohn wie beim Support von SIEMENS sein (~150 EUR) :roll: Ist eh nicht gut. Siehe Handysparte. :evil:
Elektisches macht vielleicht ein ALG-Elektriker (wg. Handwerk), Büro, Alleinbuchhaltung, Lizenzverwaltung eine Dame aus dem Fach und auch ALG ... usw.

Nur da sehe ich auf der anderen Seite doch ein wenig die bayerische Mentalität als Contrapunkt. Tenor: "Moment mal: Dés muss erst Ausdiskutiert werden ..." ;-) - Auch habe ich noch nicht abklären können, ob man dabei ggf. auch einen Bonus beim AA bekommt, wenn man Selbst mehrere ALGs einsetzt.

Vielleicht fühlt sich ja jetzt ein Forumbesucher/-besucherin angesprochen und Optimal auch noch aus dem weiteren Bereich um München/Rosenheim oder Richtung Garmisch kommt ... bitte Melden bei mir!

:engel: Na, und wenns bei mir nix wird, vielleicht hilfts einem "Nordischen" Forumbesucher ja mal irgendwie weiter.

Pepino
28.06.2005, 17:57
Hallo Zusammen!
Ich wollte hier mal Rückmeldung zur Sache geben.

Also ich war wieder bei meinem BB. Neben dem "Gutschein" für die Weiterbildung habe ich auf Nachfrage die nachfolgende Auskunft bekommen:

Die Ausbildungsdauer wird an das ALG1 angerechnet. ABER ... nur 2:1.
;)
Soll bedeuten: (Beispiel)
Wenn ein ALG1-Empfänger eine Weiterbildung genehmigt bekommt, bezieht dieser i.d.R. "Arbeitslosengeld bei Weiterbildung". Unterhaltsgeld existiert (in diesem Fall) nicht. Wenn nun diese Schulung 8 Monate dauert, Verlängert sich der Anspruch auf ALG1 um 4 Monate. Dabei ist es egal, ob der LN (Leistungsnehmer) bereits über seinem Gesamtanspruch (12 Mon.) liegt.

Also:
Gesamtanspruch ALG1 = 12 Monate
LN hat schon 4 Monate bis Schulungsbeginn "vertödelt"
Schulungsdauer = 8 Monate
Real-Restanspruch ALG1 nach der Schulung = 30 Tage
+ 2:1 Umrechnung (2 Schulungstage/1 Anspruchstag)
-------------------------
Real-Restanspruch = 4 Monate, nach der Schulung

Man kann bei diesem Beispiel sagen, der LN "verlängert" seinen ALG1-Anspruch um 3 Monate durch die Weiterbildungsmaßnahme.

War "Nett", wie mir der BB das so Erklärt hat. :-)
Hoffe ich konnte es Nachvollziehbar wiedergeben.
All das steht übrigens noch genauer in den kleinen Heftchen von der BA
(Heft Nr. 6, auf Seite 15/16, Nr. 3.2.1 ff)

rat-loser
28.06.2005, 19:33
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-07/importierter_inhalt/pdf/Foerderung_der_beruflichen_Weiterbildung.pdf

Pepino
28.06.2005, 20:13
Ja genau!

:laola: - :danke: - :laola:

Betroffener
28.06.2005, 22:31
Oder - vielleicht nicht ganz so detailiert - in der frisch eingestellten Rubrik:

ALG I Info: Änderungen ab dem 01.01.2005

ALG I Info: Änderungen ab dem 01.01.2005
(http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?mode=faq&sid=ec66c01d46dfba318ed79a455fd384c1#8)

Pepino,
Danke für den Hinweis