Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1€ Job kündigen
blackdimmu
08.01.2008, 15:06
hallo
ich hab einen 1€job und komme mit den leuten dort überhaupt nicht klar, ein mitarbeiter(auch 1€job) tyranisiert mich, der cheffin fehlt das feingefühl dazu zu erkennern, und will/wollte meine lage, meine meinung garnicht richtig hören
ich hab nun schon schlaf störungen bekommen, und nun will ich kündigen.
so
wie geht ich nun vor?
und vorallem
gibt es eine kündigungsfrist und wenn ja wie lange?
ach und die gesetzlichen grundlage dafür würde ich dann auch gerne wissen
StephanK
08.01.2008, 16:15
:welcome: blackdimmu,
eine solche Situation ist nicht gerade einfach.
Ich fange mal mit der gesetzlichen Grundlage an. Sie besteht in ganzen zwei Sätzen die folgendermaßen lauten 1Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (§ 16 Abs. 3 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html))Mehr is' nich'. Etwas direkt auf Deine Lage anwendbares wirst Du darin nicht finden, nur eines vielleicht: Diese Arbeitsgelegenheiten sind kein Arbeitsverhältnis, heißen also nur im Volksmund 1-€-Job.
Deswegen gibt es auch keine Kündigungsfrist, d.h. Du kannst nicht kündigen, weder fristgerecht noch fristlos. Der einzige Ausweg aus einem 1-€-Job ist die Unzumutbarkeit. Was unzumutbar ist, wird in § 10 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html) beschrieben. Reibereien mit Kollegen oder Unzufriedenheit mit der Chefin reichen dazu aber nicht aus, auch nicht als "sonstiger wichtiger Grund". Einen unzumutbaren 1-€-Job musst Du nicht ausüben.
Es wäre allerdings recht leichtsinnig, jetzt einfach nicht mehr hinzugehen, denn dann kommt mit Sicherheit eine Kürzung Deines Alg II. Der bessere Weg ist, mit Deinem persönlichen Ansprechpartner bei der ARGE über die Situation zu sprechen und darum zu bitten, einem anderen Beschäftigungsträger zugewiesen zu werden. Es ist vor allem wichtig, deutlich zu machen, dass Du nicht die Arbeit als solche ablehnst, sondern die konkreten Bedingungen am konkreten "Arbeitsplatz" nicht hinnehmbar sind.
Im übrigen: Bitte beachte die Regeln dieses Forums. Kleinschreibung mögen wir hier nicht. :wink:
blackdimmu
08.01.2008, 22:58
hallo und danke
wie läuft eine Aufhebung der Wiedereingeliderungsvereinbarum gemäss §31 des SGB2 ab?, dort wird es was von abruch der Massnahme geschrieben. die eine 30%kürzung der grundnsicherung über 3 monate beschreibt.
das wäre zwar hard und tragisch, aber ich könnte es überleben.
wirklich wichtig ist mir nur die das der krankenversicherungsschutz über die arge weiter besteht.
achja ich bin ein "bescheinigter" Legasthniker, ich habe eine rechtschreibschwäche, ich hab mir vor jahren schon angewöht die meisten dinge klein zu schreiben, da komme ich nicht druch einander und es hält weniger auf,
sorry wenn ich mit meiner rechtscheibung jemanden auf die füsse trette.
wie läuft eigendlich eine aufhebung der eingliederungsvereinbarung nach §10 des SDG2 ab?(seelisch unzumutbar)
und reicht es nicht aus einfach zu sagen(das vielleicht auch ärztlich betätigen zu lassen) das die arbeitskraft so gesunken ist das ich mir keinerlei arbeit mehr zu traue?was ja effektive so ist, nach dem hikhak im büro.
damit wäre die zielsetzung der wiedereingeliederungsvereinbarung(schönes wort) doch umgekehrt. und könnte aufgehoben werden. oder?
hmm
eine notize ging vor silvester schon an meine beraterin, bisher keine reagtion.
und es ist ja wirklich so das die arbeit nie das problem bei mir war, nur das ich mit dem leuten und ihrem zumteil extrem "bremsenden" verhalten nicht zurecht kamm
hmm zum ausführen:
ich hab einen 1€ job in einem theater verein bei dem ich schon mehr als 3 jahre ehrenamtlich tätig bin, früher war das arbeiten alles kein problem, ich wurde mit respeckt behandelt, meine arbeit wurde mit respecktbehandelt, das alles ist nun weg, seit dem ich den 1€ job hab, ich bin nur noch das letzte arsch,d er letzte wegräumer der brav ja und amen sagen soll,und vorallem nur so viel arbeit leisten soll wie es ein anderer 1€ job mensch erlaubt, er will das wir effektive 3 bis 4 stunden der zeit im büro sitzen und kaffee trinken, wärend ich der sehe wo die arbeit liegt finde diesen zustand unerträglich. nur auch darauf ging meine cheffin nicht ein, sie meinte nur wir sind ein team und ich müsste mich zurück nehmen, nur das kann ich nicht, ich müsste gegen meine persönlichkeit handeln. die ebend alles sofort abarbeiten muß was anliegt(und dann dann kein ende und keine pause kennt)
:welcome: blackdimmu,
eine solche Situation ist nicht gerade einfach.
Ich fange mal mit der gesetzlichen Grundlage an. Sie besteht in ganzen zwei Sätzen die folgendermaßen lauten Mehr is' nich'. Etwas direkt auf Deine Lage anwendbares wirst Du darin nicht finden, nur eines vielleicht: Diese Arbeitsgelegenheiten sind kein Arbeitsverhältnis, heißen also nur im Volksmund 1-€-Job.
Deswegen gibt es auch keine Kündigungsfrist, d.h. Du kannst nicht kündigen, weder fristgerecht noch fristlos. Der einzige Ausweg aus einem 1-€-Job ist die Unzumutbarkeit. Was unzumutbar ist, wird in § 10 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html) beschrieben. Reibereien mit Kollegen oder Unzufriedenheit mit der Chefin reichen dazu aber nicht aus, auch nicht als "sonstiger wichtiger Grund". Einen unzumutbaren 1-€-Job musst Du nicht ausüben.
Es wäre allerdings recht leichtsinnig, jetzt einfach nicht mehr hinzugehen, denn dann kommt mit Sicherheit eine Kürzung Deines Alg II. Der bessere Weg ist, mit Deinem persönlichen Ansprechpartner bei der ARGE über die Situation zu sprechen und darum zu bitten, einem anderen Beschäftigungsträger zugewiesen zu werden. Es ist vor allem wichtig, deutlich zu machen, dass Du nicht die Arbeit als solche ablehnst, sondern die konkreten Bedingungen am konkreten "Arbeitsplatz" nicht hinnehmbar sind.
Im übrigen: Bitte beachte die Regeln dieses Forums. Kleinschreibung mögen wir hier nicht. :wink:
Rotkäppchen
08.01.2008, 23:36
Auch die Eingliederungsvereinbarung lässt sich nicht ohne weiteres annullieren. Dazu müsste sie von vornherein durch irgend eine ungültige Klausel von vornherein ungültig gewesen sein.
Wenn du Schlafstörungen hast, dann gehe doch mal zum Arzt. Das schadet ja der Gesundheit.
Die 30% Schadensanspruch betreffen eine Maßnahme, und nicht einem EEJ, denn da entsteht ja kein Schaden. Ist denn überhaupt eine Maßnahme vereinbart worden? Wirst du z.B. in ein Training "zugewiesen", dann kostet das der ARGE Geld. Brichst du die Maßnahme ab, haftest du dafür mit 30%.
blackdimmu
09.01.2008, 09:29
Guten morgen
also
ich war ebend bei der agentur für arbeit und hab für morgen 12Uhr einen notfall termin bei meiner Vermittlerin
bei meiner hausärztin war ich auch, sie hat heute leider keine sprechstunde, aber morgen gegen 8uhr soll ich noch mal hin kommen.
es hat mich sehr viel überwindung gekosten zu ärtin zu gehen, weil ich ärzten nicht vertraue.
aber jetzt wo ich das getan habe denke ich das ich den richtigen weg eingeschlagen habe.
ach und nochwas
danke für eure hilfe
und euren zuspruch
StephanK
09.01.2008, 17:29
es hat mich sehr viel überwindung gekosten zu ärtin zu gehen, weil ich ärzten nicht vertraue.
aber jetzt wo ich das getan habe denke ich das ich den richtigen weg eingeschlagen habe.Das scheint mir auch so.
Sieh zu, dass Du von der Ärztin etwas schriftliches in die Hand bekommst.
Damit gehst Du zu Deiner ARGE und besprichst die Situation.
Ich wiederhole noch mal, was ich weiter oben schon geschrieben hatte Der bessere Weg ist, mit Deinem persönlichen Ansprechpartner bei der ARGE über die Situation zu sprechen und darum zu bitten, einem anderen Beschäftigungsträger zugewiesen zu werden. Es ist vor allem wichtig, deutlich zu machen, dass Du nicht die Arbeit als solche ablehnst, sondern die konkreten Bedingungen am konkreten "Arbeitsplatz" nicht hinnehmbar sind.Es ist halt wichtig, dass Du nicht den falschen Eindruck erweckst, Du seiest ein "Drückeberger" und wolltest nur Deine Ruhe haben. Dafür brauchst Du ein bisschen Fingerspitzengefühl und Witterung dafür, was für ein Mensch Dir gegenüber sitzt.
Und zum Thema Schreibweise: ist schon in Ordnung, SO eng sehen wir das nun auch wieder nicht. Dein Ausdrucksvermögen leidet ja offenbar nicht unter dem Problem, und das ist die Hauptsache! :)
blackdimmu
07.02.2008, 15:27
hallo ihr alle
also
ich bin aus dem 1€ job raus. jetzt kommt eine untersuchung vom Medizinischen Dienst.
und dann werden wir weiter sehen.
Ich danken für die Hilfe und den Zuspruch.
ihr habt mir geholfen und meine Persönlichkeit mit stabilisiert. danke dafür
so und nun habe ich doch noch eine frage.
einen vermittlungsgutschein, kann ich ihn als alg2 emfänger sofort bekommen oder muß die 6 wochen wartefrist eingehalten werden?
StephanK
07.02.2008, 17:07
ich bin aus dem 1€ job raus. jetzt kommt eine untersuchung vom Medizinischen Dienst.Immerhin das - fragt sich nur, was die Beauftragung des Med. Dienstes bringen soll...
einen vermittlungsgutschein, kann ich ihn als alg2 emfänger sofort bekommen oder muß die 6 wochen wartefrist eingehalten werden?Meines Wissens gelten die gleichen Fristen wie für Alg I-Bezieher, und das heisst nach zwei Monaten.
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