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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug von ZS nach Berlin


Codeman
08.01.2008, 20:15
Ich poste hier mal für meinen Bruder.Mitlerweile kommen die ganzen Arbeitsbescheinigungen rein und ich denke er hat am Freitag alles zusammen um aufs Arbeitsamt zu gehen und dort seinen ALG I antrag einzureichen.

Ich vermute das er rund 500euros ALG I bekommt.Nun,er will nach Berlin umziehen,da er ja zur zeit bei unseren Eltern auf ner Couch schläft.Er hat höchstens 2 Taschen und 1 Rucksack voll mit Klamotten.Er ist auch hier polizeilich gemeldet.

So.Heute hat er von einer Wohnungsbaugesellschaft ein Mietangebot bekommen.Warmmiete rund 327 € und 35qm².Also alles im Rahmen der Angemessenheit für Berlin.

Mein weiteres vorgehen um nach Berlin zu kommen wäre wie folgt:

- AlG-I Bescheid abholen
- Zum Berliner Jobcenter und um Mietübernahme bitten
- Mietvertrag unterschreiben

So das wäre jetzt mein Vorgehen.Allerdings hat er wohl keinen "wichtigen Grund" um umzuziehen.

Wie ist hier also konkret vorzugehen

MfG
Codeman

fragi
09.01.2008, 08:41
Moin Codeman,

wieso willst du ihn eigentlich ins ALG II drücken? Habt ihr schonmal über Wohngeld drübergeschaut? Es hat vielerlei Vorteile, auch bei einem Anschließenden ALG II Bezug, da dann der "Armutsgewöhnungszuschlag" höher ist... außerdem muss er sich dann nicht mit der ARGE rumärgern.

Grob gerechnet (ALG II):

Bedarf: 345€ + 327€ = 672€
Durch ALG I abgedeckt: ~ 500€

Dadurch wäre ein Bedarf von etwa 172€.
Ebenfalls ist noch zu klären, ob er U25 ist, und ob er damit überhaupt aus dem Haushalt der Eltern raus kann nach dem SGB II Maßstab!

Wohngeld:

Klick mich (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwo.shtml)

Codeman
09.01.2008, 09:05
Ganz einfach deswegen,weil er ja irgendwie Miete und kaution zusammen bringen muss.

Was aber wohl am wichtigsten ist,ist die Erstausstattung für Möbel usw.Wie gesagt er hat nicht mal nen schrank oder so was.Daher ALG II.

Ja er ist über 25.Geht ins 38 Lebensjahr.

MfG
Codeman

VIERZEHNNOTHELFER
09.01.2008, 09:11
Begründung für einen Umzug in eine Stadt mit
sehr hoher Arbeitslosigkeit?

fragi
09.01.2008, 09:55
Ganz einfach deswegen,weil er ja irgendwie Miete und kaution zusammen bringen muss.

Die Miete würde aus dem Wohngeld kommen, die Kaution leider nicht.

Was aber wohl am wichtigsten ist,ist die Erstausstattung für Möbel usw.Wie gesagt er hat nicht mal nen schrank oder so was.Daher ALG II.

Das ist falsch, die Leistungen gibts auch für nicht ALG II bezieher, schau mal:
Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können.
Quelle: §23 Abs.3 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__23.html)

Wenn er über 25 ist kann er doch Umziehen, muss es aber vor der Leistungsbeantragung tun, da er ansonsten die Beschränkungen hätte, nicht teuerer usw...

Ich würde trotzdem empfehlen Wohngeld zu prüfen... eine kaution kann ggf. auch in Raten bezahlt werden, aber einmal im ALG II Sumpf... vorallem in Betracht auf die Zukunft, dass dann ein Eintritt in ALG II mit höheren Zuschlag möglich wäre...

Codeman
09.01.2008, 11:32
Du meinst also,er soll die wohnung anmieten und sich dann dort anmelden und wohnen.Und erst danach zum Amt hingehen ?

Stimmt bezüglich Erstausstattung.Diesen kleinen absatz habe ich überlesen.

Gut dann wäre die sache ja geklärt.

Dachte immer erst er muss das JC in Berlin um angemessenheit und bestätigung der übernahme bitten.Was leider jedoch jetzt dazu kommt ist,dass er mir ebend grad erst gesagt hat,dass der Vermieter die Vermietung der Wohnung nur unter der Prämisse zugestimmt hat,dass das Amt die Miete übernimmt.

Ergo,nix mit Wohngeld.

Mfg
Codeman

Codeman
13.02.2008, 08:50
Mitlerweile wird die Sache immer unterhaltsamer.

Jetzt hat er einen Job in Berlin zum 1.3. über einen PAV bekommen.Den Gutschein würde er erst am 29.2 bekommen.(8 Wochen Frist rum)

Nun gut andere Sache.Er brauch ja immernoch ne Wohnung in Berlin,bekommt allerdings kein ALG II sondern nur ALG I.Brauch aba Kaution usw.

Nun ruft er heute früh in Zossen an um zu Wissen an wen er sich nun wenden kann.ALG I sagt,sind wir nicht für zuständig.Kann ich nachvollziehen.Da es da nicht um Kaution etc. geht.Dann ruft er bei ALG II an.

"Reichen sie doch einen formlosen Antrag ein bzgl. Kautionsübernahme."

Was mich wundert ist,die sind auch gar nicht für ihn zuständig,weil er nun ja keine Leistungen von denen erhällt.Auch keinen Antrag auf ALG II gestellt hat.

Alles etwas verzwickt.Wie würdet ihr weiter vorgehen ?

Edit: Bin jetzt mitlerweile nen schritt weiter.Habe Ihn geraten,nen Mietangebot,was den Berliner Angemessenheitskriterien entspricht zu besorgen und dieses mit samt dem AV zur Arge Zossen zu bringen.Laut meiner Einschätzung müssen diese ja dann den Umzug zustimmen sowie die Kaution übernehmen.

MfG
Codeman

fragi
13.02.2008, 09:30
Ganz so einfach ist es nicht :)

Eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden.
Quelle: §22 Abs. 3 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html)

So jetzt mal zur ARGE ZS:
Sie können weder nem Umzug zustimmen, sonst noch irgendwas, solange er dort keine Leistungen bezieht.

Ganz kurzer rundumschlag dazu:

Die ARGE Berlin nimmt ihn als Neukunden nur an, wenn er dort schon wohnt.
Wenn er aber dort schon wohnt, brauch er keine Mietkaution mehr.

Die ARGE ZS empfiehlt den Umzug nur, wenn er dort Leistungen bezieht und der Umzug erforderlich ist.

Wenn es dir also nur um die olle Kaution geht, muss er sich erst in ZS anmelden bei der ARGE, und dort dann umzug wegen der Arbeit beantragen.

Dies wäre der leichte Weg.

Der schwere Weg wäre, zur ARGE Berlin zu laufen, dort Leistungen zu beantragen, und Übernahme der Wohnung, unter berufung darauf, dass er bald arbeit findet, der Umzug erforderlich ist, und es keine Zusicherung gibt, weil:
Er bald mit Arbeiten anfängt und er dazu keine Zeit mehr hatte...

Aber die ARGE Berlin würde da sicherlich "Mauern"...
Also der sicherer und leichte Weg ist meiner Meinung nach über die ARGE ZS.

Codeman
13.02.2008, 09:41
Wie ich diese Behördenscheiße hasse.

Nun gut,ich hab ihn jetzt erstmal losgeschickt sich nen Wohnungsangebot zu besorgen.Brauch er sowieso,sowie den AV zu bekommen bzw. nen Schriftstück für seine dortige Arbeitsaufnahme.

Dann wieder in ZS angekommen,kann er ja vor ort nen Antrag stellen.Da werde ich dann mal mitgehen.

Ich verstehe das alles nicht.Diese ganze ********* ******** nur weil man job hat.Ich sags ja arbeiten lohnt nicht.Alleine dieser ganze Stress wegen ner Arbeitsaufnahme.

Das lohnt sich gar nicht.

Bzgl: Mietkaution müsste er dann nach Berlin und diese dort beantragen,nachdem ZS gesagt hat,ja sie können umziehen und die Wohnung ist angemessen etc.

MfG
Codeman, der bald graue Haare hat

restart
13.02.2008, 11:28
Hallo Codeman,

hab ich das richtig verstanden, er ist schon in Berlin polizeilich gemeldet?

Ob sich dann die ARGE in ZS noch zuständig fühlt?

Aber sonst würde ich es machen wie fragi schon schrieb. Also zusehen dass man die Genehmigung von ZS bekommt, alle Anträge und wichtige Unterlagen zusammen in eine Umschlag, mit der Bitte um einen Termin zur Vorsprache und per Einschreiben mit Rückschein an die berliner ARGE schicken.

Wenn es noch schneller gehen soll, ARGE-Hotline anrufen und Termin geben lassen.

Andere Überlegung wäre, ob man dass nicht sogar schon vorher über die ZS-ARGE direkt klären kann. Also das die sich mit der berliner ARGE in Verbindung setzten, Zwecks Zusagen. Man kann ja nicht auf gut Glück Umziehen ohne konkrete Zusagen in der Hand.

Wenn es nur um die Kaution und Erstausstattung ginge, würde sicherlich der formlose Antrag bei der berliner ARGE reichen.

Ist wirklich etwas verzwickt das Ganze.

Codeman
13.02.2008, 11:36
Ja ebend es ist verzwickt.

Er wohnt zur Zeit und ist auch polizeilich bei meinen Eltern gemeldet.Die beiden sind Renter und wollen natürlich nicht für ihn mit aufkommen.Was ich für nachvollziehbar halte.

Nochmal zusammengefasst:

- Er hat nen Job zum 1.3.08
- Wohnhaft und polizeiliche Meldung: Zossen
- ALG I bewilligt,kein Antrag wegen ALG II bisher gestellt
- Kein geld für Kaution für evtl. Wohnung in Berlin
- Erstausstattung benötigt.

Ist echt zum Haare raufen.Nun ja der soll erstmal nen Schrieb vom AG besorgen,dass er da eingestellt wird,AV würde erst ende der woche wohl vorliegen.Dazu nen Mietangebot aus Berlin.

Dann würde ich mit ihn zur Arge Zossen gehen und da nich eher weg gehen bis das geklärt ist,notfalls auch nen Neuantrag ALG II stellen.

Ganz ehrlich ? Ich habe auch schon Erfahrungen mit Zossen machen dürfen.Die gut darin Arbeit zu verhindern.

Gut ich lass jetzt erstmal ihn machen.Leider ist alles von dieser Genehmigung abhängig die Zossen aussprechen soll.

Alles recht verzwickt.

MfG
Codeman

restart
13.02.2008, 11:54
Muss nochmal nachfragen, braucht er nun KdU's für die laufenden Mietzahlungen oder nicht? Ist natürlich schwer zu beantworten, wenn er das Wohnungsangebot noch nicht hat.

Wenn er nen Job in Berlin hat, dürfte die Umzugsgenehmigung das kleinere Problem sein.

Codeman
13.02.2008, 12:08
So er hat jetzt nen Mietangebot.Der Verwaltung würde ihn auch die Wohnung bis zum 1.3. frei halten.Warmmiete rund 330 euro und qm² ist angemessen nach Berliner Massstäben.

Zur Zeit brauch er keine Mietzahlung.Er wohnt kostenfrei bei eltern mit.Ok,SBK von 100euro im Monat fallen an.

Er brauch die Kaution,sowie Erstausstattung sowie die Miete für den Monat März.Ab April kann er sich wieder selbst versorgen.

MfG
Codeman

restart
13.02.2008, 12:34
Zur Zeit brauch er keine Mietzahlung.Er wohnt kostenfrei bei eltern mit.Ok,SBK von 100euro im Monat fallen an. Dann wäre meine Überlegung:

Weg 1: Wenn er Wohngeld beantragt für März (müsste man noch mal genauer schaun wie das berechnet wird) und seine Kosten für März damit decken könnte, müsste er keinen Antrag auf ALG II stellen. Sondern nur Anträge auf Darlehen für die Kaution und für Erstausstattung (§ 23 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__23.html)). Dafür dürfte meiner Überlegung nach keine Umzugsgenehmigung notwendig sein obwohl bei dem Kautionsdarlehen bin ich mir jetzt nicht ganz sicher.

Berücksichtigen solltet ihr auch § 551 Abs. 2 BGB. (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__551.html) Die Kaution kann in drei gelichen Monatsraten gezahlt werden.

Weg 2: Antrag auf ALG II bei ZS wie oben ja schon ausführlich diskutiert. Die Kaution wäre dann aber nach § 22 Abs. 3 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html) zu beantragen.

fragi
13.02.2008, 12:53
Mir fällt grad was ein... die Situation hat sich doch gewandelt... und wenn er nen Job hat, wieso nicht auf den Scheiß mit der ARGE verzichten?

Die Mietkaution wäre eh ein Darlehen den er zurückzahlen muss...

Wieso dann nicht das ganze über die Mobilitätshilfen des SGB III abdecken?

Kennst du doch noch Codeman oder?

-> §53 (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__53.html) & §54 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__54.html)

Wozu erst in den ALG II Sumpf?
Und wenn er arbeitet halte ich Wohngeld für die bessere Ergänzung wenn der Lohn einigermaßen okay ist.

Weg 1: Wenn er Wohngeld beantragt für März (müsste man noch mal genauer schaun wie das berechnet wird) und seine Kosten für März damit decken könnte, müsste er keinen Antrag auf ALG II stellen. Sondern nur Anträge auf Darlehen für die Kaution und für Erstausstattung (§ 23 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__23.html)). Dafür dürfte meiner Überlegung nach keine Umzugsgenehmigung notwendig sein obwohl bei dem Kautionsdarlehen bin ich mir jetzt nicht ganz sicher.Es gibt keine Mietkaution nach dem §23 SGB II! Dieser Darlehen ist dafür gedacht wenn deine Waschmaschine oder so kaputt geht, nicht für die Mietkaution.
Du kriegst ihn ja nur zweckmäßig erbracht, und musst die verwendung nachweisen.

Für die Mietkaution gibts nur den Darlehen nach §22 SGB II und nur für Leistungsbezieher.

Die Erstausstattung kann zwar jeder beantragen, auch ohne Leistungsbezug, muss dann aber die Einnahmenseite offen legen!

Codeman
18.02.2008, 17:59
So seit heute weiss ich,dass es sich nicht lohnt sich um Arbeit zu bemühen ! Es ist scheinbar sinnvoller wenn man lieber Hartz4 bezieht.

Die ganze Geschichte:

Wir heute zur Arge Zossen hin.Der guten SB,die ausgesprochen hilfsbereit war,eröffnet was Sachlage ist.

Nochmal zusammengefasst:

- ALG I Bezieher 539 Euro
- kein Antrag auf ALG II bisher gestellt
- Wohnung in Berlin gefunden,wird nur vorbehaltlich der Zustimmung des Berliner JC vermietet.
- Arbeit gefunden ab 1.3.

Also erstmal sind die ALG II Behörden für uns nicht zuständig.Ebend weil mein Bruder kein ALG II Antrag gestellt hat,daher greifen auch sämtliche §§ aus dem SGB II nicht.Wir könnten zwar einen Antrag stellen,dieser wird aber frühestens ab Mitte April angeschaut.Und wir könnten uns das sowieso sparen,weil er ja mein Bruder keine Miete zahlt und sein ALG I Anspruch ist höher als der ALG II Regelsatz.

Daher gibt es auch keine Umzugsgenehmigung für die Berliner Wohnung.Daher fällt auch die Kaution flach in Höhe von rund 520 €.

Allerdings um so nach Berlin zu ziehen und die Wohnung anzumieten fehlt widerum das Geld,weil der Vermieter sagt:

Nee nee,sie müssen min. 347 € + die Warmmiete haben.Das hat er nicht.Zumal ja in den ersten Monaten ja nochmal,wenn man die Kaution auf raten abzahlt,ja nochmal 3 nettokaltmieten dazu kommen.

Zum Berliner Jobcenter können wir aber auch nicht,weil er ja ebend da nicht polizeilich gemeldet ist.

Das macht der Vermieter nicht mit und die Wohnung hällt er nur noch bis diese Woche Mittwoch frei.

Das heisst also in Zossen ist er zu reich für ALG II und Berlin ist er zu arm.

Mitlerweile sind wir jetzt so weit,dass wir zu dem Ergebnis gekommen sind,er sagt dem AG ab und dem Vermieter auch ab,meldet sich polizeilich bei mir an und ich schmeisse ihn dann auch offiziell raus.Damit muss ihn Berlin helfen.

Fazit: Man soll nicht arbeiten,man soll monatlich seine 10 bewerbungen schreiben,aber wehe man findet wirklich was.

Aber das ist wieder so typisch Zossen.Die Arge kann sich glücklich schätzen,wieder einen Arbeitslosen davon abgehalten einen Job zu finden und dadurch ihre daseins-berechtigung untermauert.

Desillisonierte Grüße
Codeman

restart
18.02.2008, 18:13
Und was ist mit dem Vorschlag von fragi, direkt über die Agentur nach § 53 und 53 SGB III.

Die dürften doch zuständig sein solange er ALG I bekommt.

Codeman
18.02.2008, 18:31
Ja schon,aber alleine die Kaution frisst fasst 600 euro auf.Und übern Monat muss er ja auch kommen.

Aber ich muss auch sagen,ich kann ihn auch verstehen,dass man da keine Lust mehr hat.Morgen isser zu ner Schuldenberatung.

Aber was ja auch noch hinzu kommt ist,er brauch für den Job nen Vermittlungsgutschein,den würde er aber erst am 4.3. bekommen aber ab dem 1.3. soll er schon arbeiten und alles.....

Fazit: Es lohnt sich einfach nicht.Egal wie.

Er hats aufgegeben und ich kanns verstehen.Ich sehe es ja ähnlich.

Edit: Ne Erstausstattung brauch ja auch noch.Der hat ja nur noch 3 Taschen voller sachen.

Gruß
Codeman

restart
18.02.2008, 18:44
Fazit: Es lohnt sich einfach nicht.Egal wie.

Er hats aufgegeben und ich kanns verstehen.Ich sehe es ja ähnlich.

Edit: Ne Erstausstattung brauch ja auch noch.Der hat ja nur noch 3 Taschen voller sachen. Ach Codeman, aber einfach aufgeben?

Ich würde jetzt wahrscheinlich folgendes tun und zwar alles schriftlich:
- Antrag auf ALG II
- Antrag auf Zustimmung zum Umzug
- Antrag für Kaution und Erstausstattung

Alles mit Frist von einer Woche, da er sonst weder den Mietvertrag noch den Arbeitsvertrag unterschreiben kann. Telefonnummer drauf, für kurzfristige Rückfragen, alles per Einschreiben mit Rückschein hinschicken und abwarten, was passiert.

Schlimmer kann es doch im Moment nicht kommen, oder? Wenn sie wollen, dass er in Arbeit kommt, sollen sie sich nen Kopf machen und ein bisschen rotieren.

Codeman
18.02.2008, 19:03
Hallo restart,

Zossen interessiert das alles nicht.Ich habe den Vorschlag gemacht morgen nen ausgefüllten ALG II Antrag vorzulegen.Das wollten die gar nicht.Ich hätte es ja machen können,aber vor April wird das Teil nicht mal angeschaut.

Es interessiert diese abfu***** Behörde einfach nicht.

Edit: Das letzte Mal als er da war wegen den Vermittlungsgutschein hat er gesagt er brauch das ding für den PAV um das er den AV kriegt,ansonsten ist er weiterhin arbeitslos.Da sagt die Tussi zu ihm: "Tja dann sind sie wohl weiterhin arbeitslos".Heute war das ähnlich,ich hab gedacht mir fallen die Ohren ab.Ganz nüchtern am Empfang: "Ja,dann sind sie weiterhin arbeitslos,können wir nichts machen,gesetz ist gesetz......"



MfG
Codeman

restart
18.02.2008, 19:10
Das mag ja sein, dass die nicht wollen, doch betrachte es doch mal anders.

Wenn du keine Antrage stellst, haben die kein Problem. Doch wenn du die stellst und der Job wegen "Arbeitsverweigerung" flöten geht, dann ist das Verschulden der ARGE nachweisbar. Ob die sich das so einfach leisten können, weiß ich nicht.

Ich denke mal, dass man sie dafür u.U. auch haftbar machen könnte.

Auch hat es den Vorteil, dass seine Bemühung in der Akte steht und man ihm das Scheitern dann nicht vorwerfen kann. Man weiß nie, für was man das mal gebrauchen könnte.

Codeman
18.02.2008, 19:14
Ich werd versuchen ihn das zu vermitteln.Aber ich denke nicht das er sich das nochmal tun wird.Die Enttäuschung bei ihm und auch bei mir ist einfach zu groß.

Klar man kanns versuchen,aber die Antrag wird eh abgelehnt.Und das sogar ganz legal,weil sein Lebensunterhalt ja gedeckt ist.

Schönes Land.

Ich hab in der Zwischenzeit den entsprechenden Bundestagsabgeordneten für den Landkreis Teltow-Fläming angeschrieben.Mal sehen ob der sich für so was interessiert.

MfG
Codeman,der jetzt erstmal einkaufen geht.

Betroffener
18.02.2008, 21:06
@Codemann,

ich kann die Situation nachempfinden, wenn man zwischen allen Stühlen sitzt.
Aber so zwischen den Bundesländern (obwohl die ansonsten angeblich auf vielen Ebenen so toll zusammenarbeiten) ist das leider so - auch von den Gesetzen her.

Hier muss man auch offen sagen, dass sich das Bruderherz da wohl auch selbst in eine ziemlich unlösbare "Hauptmann-von-Köpenick"-Geschichte reinmanövriert hat (ohne Paß keine Arbeit - ohne Arbeit kein Paß). Das Thema ist also uralt, das man zwischen die Behördenroste rutschen kann. Wie man diesen Knoten aufgeschlagen kriegt .... keine Ahnung.

P.s. Ach an den Herrn Danckert hast Du geschrieben. Der fühlt sich ausser, dass er die prekäre Situation bedauern wird, auch nicht für zuständig.

Das ist schlicht Sache der Kreisverwaltung (Landrat Giesecke) und seiner ArGe-Geschäftsführerin Frau Christine Petzold (Zossen und Luckenwalde).
Siehe auch hier: „Wir sind Dienstleister“: Geschäftsführerin Christine Petzold zu drei Jahren Arge Teltow-Fläming (http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11127977/61939/Geschaeftsfuehrerin_Christine_Petzold_zu_drei_Jahr en_Arge_Teltow.html)
"Erfreuliche Entwicklung": Bericht der Arge-Geschäftsführerin: Weniger Bedarfsgemeinschaften (http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11008374/61939/Bericht_der_Arge_Geschaeftsfuehrerin_Weniger_Bedar fsgemeinschaften_Erfreuliche_Entwicklung.html)

Wegen der vom Landrat festgelegten "angemessenen Mieten" waren wohl Hunderte vorm Sozialgericht - und viele haben natürlich gewonnen - dafür haben tausende verloren, die sich das nicht getraut oder aufgegeben haben.

Wie sagt der Landrat gerne so schön: "Kleinvieh macht auch Mist" und so agiert seine ArGe im Landkreis.

StephanK
18.02.2008, 21:39
Ich sehe da leider so gut wie keine Chance, die Erforderlichkeit des Umzuges anerkannt zu bekommen, geschweige denn die Notwendigkeit, die Voraussetzung für das Kautions-Darlehen ist. Grund ist schlicht die geringe Entfernung, d.h. er könnte locker pendeln. Man ist von Zossen in einer Stunde sogar in den nördlichen Stadtteilen Berlins.

Tut mir leid, aber die einzige Chance ist wohl, sich das Geld für die Kaution privat zusammenzuleihen und dann auf eigene Kappe & Kosten umzuziehen.

Dass die Vermieterin Wert darauf legt, dass die ARGE die Miete direkt überweist, mag aus ihrer Sicht verständlich sein, aber vielleicht sollte man ihr mal erklären, dass die ARGE das nur dann darf, "wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist" (§ 22 Abs. 4 SGB II), und davon kann die ARGE bei einem Neukunden nicht ausgehen. Außerdem hat sie schließlich die Kaution als Mietsicherheit... :mad: Aber darüber wird man mit der Berliner ARGE wohl reden können - die kennt ihre Pappenheimer ja wohl auch auf der Vermieterseite.

Codeman
19.02.2008, 08:17
Hallo Stephan,

die sache ist die.Er hat wohl nen 3 Schicht System und kommt wohl wenn die spätschicht endet gar nicht mehr nach zossen.Dh er müsste die nacht über in berlin verbringen.Das wären so rund 6std. wartezeit.

Ob und wie das nun "zumutbar" ist mag allein die Arge Zossen klären.

Die Erforderlichkeit und Notwendigkeit wurde allerdings in dem Gespräch festgestellt von seiten Zossens.Wir hätten auch eine Umzugsgenehmigung bekommen,aber um die zu kriegen muss man ja leistungen bekommen.......

@Betroffener

ja der liebe Landrat.Der ist mir auch sehr sympathisch.Ich will nicht wissen was der Idiot schon an Geldern sinnlos verpulvert hat durch Klagen die aussichtslos waren.Interessant fand ich gestern die Info Tafel am Empfang bezgl. angemessene Mieten usw.

Ist ja äusserst "gönnerhaft". :wut:

Na ja ich fahre jetzt mal zu meinen Jobcenter und trag die Geschichte da mal vor.Vielleicht können die einen ja helfen.

MfG
Codeman

StephanK
19.02.2008, 09:27
die sache ist die.Er hat wohl nen 3 Schicht System und kommt wohl wenn die spätschicht endet gar nicht mehr nach zossen.Dh er müsste die nacht über in berlin verbringen.Das wären so rund 6std. wartezeit.Ach so! Das war mir bisher nicht klar, und das ändert die Beurteilung auch. Man kann sich zwar in Berlin die Nächte ganz gut um die Ohren schlagen, aber das taugt nicht, wenn man anderen Tags wieder arbeiten muss... :wink: Also ist die Frage der Erforderlichkeit eigentlich abgehakt.

Die Erforderlichkeit und Notwendigkeit wurde allerdings in dem Gespräch festgestellt von seiten Zossens.Wir hätten auch eine Umzugsgenehmigung bekommen,aber um die zu kriegen muss man ja leistungen bekommen.......Korrekt - und wenn das derzeit nicht der Fall ist, dann ist diese Diskussion auch weitgehend überflüssig. Wenn er Leistungen beanspruchen kann, dann nur als Mobilitätsbeihilfe nach § 54 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__54.html). Die Übergangsbeihilfe ist zwar eigentlich als Überbrückung für den Lebensunterhalt bis zur ersten Lohnzahlung gedacht, aber niemand kann ihn daran hindern, damit die Kaution zu zahlen.
Dafür ist dann auch nicht die ARGE zuständig, sondern die Zossener Außenstelle der AA Potsdam.

Bleibt nur die Aufgabe, dem Vermieter "den Zahn zu ziehen", dass er Miete direkt vom Amt bekommen könnte. Es sollte ja möglich sein, ihm zu erklären, für welche Fälle das gedacht ist und für welche nicht...

Codeman
19.02.2008, 11:29
Also der Vermieter gibt ihn die Wohnung nun auch nicht mehr,weil sie die Kaution gleich und nicht in Raten haben wollen.

Was sich allerdings neu aufgetan hat,das Jobcenter scheint etwa hilfsbereiter zu sein.Die sage,die müssen die Leistungen ja übernehmen wenn er hier polizeilich gemeldet ist und eine Wohnung hat.

Ich meinte dann,das er ja dann bedürftig ist und das Jobcenter sich das Geld ja ende des Monats zurückholen kann.Das hat die Tussi nicht ganz verstanden,stimmte mir aber dennoch zu.

Angeblich soll es jetzt aber in Berlin nicht mehr 360 euro warmmiete angemessen sein sondern nur noch 306...würde mich nicht wundern,wenn die das durcheinander gebracht hat,werde mich aber noch schlau machen.

Steht immernoch die Frage mit der Wohnung.Jetzt brauch er ne Neue wohnung. :patsch:

MfG
Codeman

StephanK
19.02.2008, 11:53
Angeblich soll es jetzt aber in Berlin nicht mehr 360 euro warmmiete angemessen sein sondern nur noch 306...würde mich nicht wundern,wenn die das durcheinander gebracht hat,werde mich aber noch schlau machen.Hat sie! Siehe die AV-Wohnen.
(http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-soziales/sicherung/umsetzung_sgb_ii/neufassung_av_wohnen_stand__nderungsav_vom_30__mai _2006.pdf) Es ist ebenso nützlich wie leider oft auch notwendig, immer ein bisschen besser und genauer informiert zu sein als "das Amt"...

Codeman
19.02.2008, 13:15
Also ich habe jetzt nach vielen Telefonaten mit meiner Wohnungsbaugesellschaft ne Wohnung für ihn gefunden.Bezugsfrei am 16.03.Warmmiete und alles ist ok - morgen soll er vorbei kommen.

Ich hoffe mal das es jetzt endlich klappt.Manchmal muss man ihn echt anne Hand nehmen,weil sonst gar nix passiert.

MfG
Codeman

Codeman
20.02.2008, 10:30
Heute hatte ich nen Anruf aus dem Büro des zuständigen Bundestagsabgeordneten.

Man will sich der Sache jetzt annehmen und schnellstens eine Lösung finden !

Der aktuelle Stand zur Zeit ist,das Büro hat sich mit der Zossener Arge in Verbindung gesetzt und es kam wohl raus,dass der Vermittlungsgutschein wohl kein Problem mehr sein sollte ,weil es hier durchaus im Ermessen der Arge / der AA liegt diesen auch eher herauszugeben.

Bezgl. Kaution hat sich auch etwas getan.Die gute Dame will mit der AA Zossen jetzt darüber verhandeln,das die Kaution über die Umzugskosten geregelt werden.So dass er den ersten Monat übersteht.Dieses sollte dann auch heute Spielraum bei meinen Vermieter geben.Ich hoffe das wird was.

MfG
Codeman

restart
20.02.2008, 10:38
Na klingt doch alles erstmal ganz gut, scheint ja Bewegung in die Sache zu kommen. :)

Drücke die Daumen das alles gut klappt.

Codeman
21.02.2008, 09:13
Tja,

aus irgendwelchen Gründen geht nun doch nichts.Auch die Politik scheint nichts erreicht zu haben.Es gibt kein Vermittlungsgutschein vor dem 4.3.2007 und es gibt keine Umzugsgenehmigung und es gibt auch keine Mietkaution,abgerechnet über die Umzugskosten.

Nun ja das einzig positive was ich hier sehe ist,dass so mal wenigstens ein Mensch mehr in Deutschland mitbekommen hat,dass diese Gesetze nichts taugen.

Tja.Nun wie gehts weiter.Der PAV ruft nun den AG an und versucht mit den ne Lösung zu finden.Zufälligerweise scheint auch das Wohnproblem sich etwas zu lichten.Er hätte ne Wohnung ab dem 1.4.2008.Aber mal gucken was hier noch für Probleme auftauchen.

Das ist der aktuelle Stand.

MfG
Codeman