julie30
14.06.2006, 20:16
Hallo,
ich habe mich am 4.05. arbeitslos gemeldet und war zu dieser Zeit noch als Student an einer Uni eingeschrieben. Als ich dann die Unterlagen nachreichte (Nachweis über die Stundenanzahl der besuchten Seminare), wurde vom Arbeitsamt festgestellt, dass ich ein Vollzeitstudent wäre und deshalb keinen Anspruch auf ALG 1 habe.
Ich bin seit heute, 14.06., demnach vom Arbeitsamt abgemeldet worden, d.h. nicht mehr als arbeitslos gemeldet.
Ich möchte mich selbständig machen und Überbrückungsgeld beantragen. Ich werde mich morgen exmatrikulieren und mich am Montag wieder arbeitslos melden.
Meine Fragen dazu:
- ich habe vom 4.05. bis 15.07 eine Sperrfrist bekommen (wegen Eigenkündigung beim alten Arbeitgeber) – wird die mir noch angerechnet, wenn ich mich zum 19.06 wieder arbeitslos melde? Oder bekomme ich eine neue Sperre?
- Vom 16.05. an bezahlte das Arbeitsamt Kranken- und Pflegeversicherung. Muss ich die zurückzahlen?
- Ich habe den Überbrückungsantrag am 9.6. 2006 erhalten (steht auf Antrag)
Wenn ich am 20.06. den Antrag ausgefüllt mit den erforderlichen Unterlagen beim Arbeitsamt einreiche – ist der dann gültig oder müsste ich einen neuen anfordern (wegen des Antragsdatums), um Anspruch zu haben?
Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Vielen Dank schon mal im voraus!
ich habe mich am 4.05. arbeitslos gemeldet und war zu dieser Zeit noch als Student an einer Uni eingeschrieben. Als ich dann die Unterlagen nachreichte (Nachweis über die Stundenanzahl der besuchten Seminare), wurde vom Arbeitsamt festgestellt, dass ich ein Vollzeitstudent wäre und deshalb keinen Anspruch auf ALG 1 habe.
Ich bin seit heute, 14.06., demnach vom Arbeitsamt abgemeldet worden, d.h. nicht mehr als arbeitslos gemeldet.
Ich möchte mich selbständig machen und Überbrückungsgeld beantragen. Ich werde mich morgen exmatrikulieren und mich am Montag wieder arbeitslos melden.
Meine Fragen dazu:
- ich habe vom 4.05. bis 15.07 eine Sperrfrist bekommen (wegen Eigenkündigung beim alten Arbeitgeber) – wird die mir noch angerechnet, wenn ich mich zum 19.06 wieder arbeitslos melde? Oder bekomme ich eine neue Sperre?
- Vom 16.05. an bezahlte das Arbeitsamt Kranken- und Pflegeversicherung. Muss ich die zurückzahlen?
- Ich habe den Überbrückungsantrag am 9.6. 2006 erhalten (steht auf Antrag)
Wenn ich am 20.06. den Antrag ausgefüllt mit den erforderlichen Unterlagen beim Arbeitsamt einreiche – ist der dann gültig oder müsste ich einen neuen anfordern (wegen des Antragsdatums), um Anspruch zu haben?
Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Vielen Dank schon mal im voraus!