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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ich wurde abgeleht, was soll ich jetzt machen!!!


Irina
12.06.2005, 21:55
Hallo!

Ich bin 20, habe gerade mein Abitur gemacht und habe jetzt ein Jahrespraktikum auf Vollzeit angefangen, das noch bis zum 31. Mai 2006 geht und das ich für meine Ausbildung in 2006 brauche, denn ich bekam nur Absagen, weil ich eben keine Erfahrungen nachweisen konnte. Das Praktikum ist unentgeldlich, also bekomme ich nix vom Betrieb das ganze Jahr über, aber werde sehr wahrscheinlich als Auszubildende übernommen (was ich den bei Bagis (ALG 2) auch gesagt habe). Ich habe einen Nebenjob, wo ich 240,- € monatlich bekomme (und deswegen 6 Tage die Woche arbeietn muss --> Praktikum+Job) und noch das Kindergeld. Vor kurzem habe ich noch mit meinem Freund über ein Jahr zusammen gewohntm, als wir uns dann getrennt haben, habe ich mir eine Wohnung in der Nähe meiner Eltern gemietet. Die Wohnung ist zu teuer (400,- €), also habe ich diese wieder gekündigt und habe ALG II beantragt. Ich wurde erstmal mündlich abgeleht, der schriftliche Teil soll noch folgen (die Faru dort hat sich voll aufgeregt, dass ich für das Praktikum nichts bekomme). Der Grund für die Ablehnung war : die Miete ist zu teuer und ich solle so schnell wie möglich die Wohnung loswerden und zu meinen Eltern ziehen, die selber auch etwas ALG 2 bekommen und mit 4 Personen in einer 4 Zimmer Wohnung wohnen. Die 84 qm würden für 5 Personen völlig ausreichen und ich solle das Zimmer mit meiner 18-jährigen Schwester teilen, wo nicht mal ein zweites Bett hereinpasst. Dass ich die Wohnung schon gekündigt habe, hat die Frau gar nicht interessiert und als ich fragte, ob mir wenigstens die 3 Monate (Kündigungsfrist) übernommen werden?!? -->die Sachbearbeiterin: Nein, das ist eindeutig zu viel für uns. Leihen Sie sich etwas von ihrer Oma oder so.

Ich finde es voll unfair, und kann auch nicht galuben, dass es als Grund ausreicht um meinen Antrag abzulehnen.

Bitte helft mir und sagt, was ich noch tun kann! :sad:

Gruß Irina

Betroffener
12.06.2005, 23:18
:welcome: Irina,

das sind ja echt interessante Zustände da in Bremen.

Ich versuche mal, das etwas auf zu dröseln. Die exakte rechtliche Seite der Geschichte kann Dir aber am Besten der Stephan aufzeigen.

Hier vermischen sich offensichtlich mehrere Probleme mit einander.

Sofern Du noch keine abgeschlossenen Ausbildung hast und unter 25 Jahre alt bist, sind erst Mal Deine Eltern noch unterhaltspflichtig (so sie über gewissen Grenzen liegen sollten).

Ein unentgeltliches Praktikum über ein ganzes Jahr mit der vagen Chance für eine Übernahme danach als Auszubildende erscheint mir mehr als merkwürdig. Das riecht förmlich nach totaler Ausbeutung. Hier kann ich die "volle Aufregung" der Frau von dser BA durchaus nach vollziehen!
Die Frage wäre auch, ob hier nicht eher BAföG ein Thema wäre.

In den ersten 6 Monaten ist die Höhe der Miete wurscht - es müssen die tatsächlichen Kosten übernommen werden - wenn der ALG II Antrag genehmigt wird. Die Miethöhe ist kein Grund für eine Ablehnung (hier kommt wieder das Wechselspiel mit der Unterhaltspflicht Deiner Eltern zum Tragen).

Wenn Du jedoch zu Deinen Eltern ziehst, hast Du zwar Deine eigene Bedarfsgemeinschaft, bist aber gleichzeitig Mitglied der gesamten vier-köpfigen (dann fünf-köpfigen) Haushaltsgemeinschaft mit allen Nachteilen, die sich daraus entwickeln.
Das bedeutet, das von Amts wegen die Unterstützung Deiner Familie (Eltern) für Deinen Lebensunterhalt vorausgesetzt wird und Du schon aus diesem Grund wahrscheinlich kein oder nur wenig ALG II bekommen wirst.

Der Versuch Dich hier einfach abzuwimmeln und auf den schriftlichen Bescheid zu vertrösten, düfte systematisch erfolgt sein, weil dann bei Eintreffen des Bescheides sich das Problem mit der Miete erledigt hat (auch wenn die Zeit der Bearbeitung des Widerspruchs berücksichtigt wird).

StephanK
12.06.2005, 23:43
Hallo Irina,
der "Betroffene" hat schon ganz richtig gesagt, dass es da mehrere Schichten des Gesamtproblems gibt, und zumindest auf den ersten Blick meine ich auch, dass es mit einem ALG II-Anspruch überhaupt ziemlich schlecht aussieht (also unabhängig von der Frage, wie das mit den Mietkosten bis Ende der Kündigungsfrist ist).

Ich denke, Du solltest erst mal abwarten, was in der schriftlichen Begründung drinsteht und das dann hier noch mal berichten - dann lässt sich das besser einschätzen.

Auf eines solltest Du aber jetzt schon aufpassen: Wenn der Antrag im direkten Gespräch definitiv abgelehnt wurde (man Dir also nicht nur gesagt hat: uuuh, sieht schlecht aus...), dann läuft seitdem die vierwöchige Widerspruchsfrist. Schreib Dir vorsichtshalber auf, an welchem Tag dieses Gespräch / diese Ablehung war. Nicht, dass die Behörde sich so lange Zeit mit ihrer schriftlichen Begründung lässt, dass inzwischen die Widerspruchsfrist verstreicht...

Irina
14.06.2005, 14:12
Danke für die schnellen Antworten!

Der Termin, an dem man mir die mündliche Absage erteilt hat, war der letzte Freitag (10.06.05). Bis jetzt ist noch nichts gekommen, also nichts Schriftliches meine ich.

Denn als man mich dort beraten hat, hat man mir gesagt, dass es gut aussieht, da ich mein Abi gemacht und mich selbst um ein Platz (wenn es auch ein unbezahltes Praktikumsplatz ist) bemüht habe. und dann sowas!!!!

Ok, dann warte ich noch diese Woche ab und dann gehe evtl. nochmal hin...keine Ahnung....mal gucken!

Gruß Irina