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Die Ägypter
15.06.2006, 00:09
So richtig schön off-topic....
Wenn ihr die Wahl hättet zwischen mindestens 12 Zahnarztsitzungen einschließlich 4 Wurzelbehandlungen (zwei chronisch entzündet) jedes Mal mit Spritze etc....
und...
1x Vollnarkose und alles wird auf einmal "saniert"....
Was würdet ihr tun....
Abwägung Narkoserisiko... bin alleinerziehend - habe aber auch Probleme für 12 Sitzungen jedes Mal eine Betreuung für mein Kind zu finden - und zermartere mir hier das Hirn :-x
Bin für jede Meinung dankbar!!!
Hallo nefertari,
alsos ich würde wenn es geht die Variante alles auf einmal und in Vollnarkose wählen, denn diese ist für mich selbst wahrscheinlich die schonendere weil auch mit weniger mit Aufwand verbundenere Möglichkeit.
Das Narkoserisiko würde ich total ausblenden, - so bin ich nun mal.
MfG
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Servus Kristin!
Ich habe drei Vollnarkose Op`s ohne merkliche Schäden überlebt. Allerdings nicht beim Zahnarzt. Dagegen sind die psychischen Schäden durch Zahnarztbesuche nachhaltiger. Deshalb würde ich bei der Anzahl dir bevorstehender Behandlungen die Vollnarkose vorziehen.
StephanK
15.06.2006, 08:04
Ich habe gerade vorgestern drei Stunden mit Wurzelbehandlung und Rekonstruktion eines ziemlich zerbröselten Backenzahns hinter mich gebracht, mit Lokalanästhesie.
Zahnarztsitzung mit Kurzzeit-Vollnarkose hatte ich auch schon mal (zwecks Entfernung eines Weisheitszahnes, und eine zweite derartige Aktion steht im Raum).
Jeder Mensch reagiert auf - auch kurzzeitige - Vollnarkosen anders; ich reagiere offenbar nicht besonders gut darauf, weil ich hinterher relativ verwirrt bin und lange brauche, bis mein Kreislauf nicht mehr tillt.
Die "Rundrum-Behandlung"-Alternative würde wohl eine relativ lange Vollnarkose bedingen, so dass man Dich wahrscheinlich nicht danach nach hause gehen lassen könnte, sondern zwecks Beobachtung noch eine Nacht in eine Klinik bringen müsste, wenn das Ganze nicht sowieso in einer Klinik stattfindet. Dann stellt sich die Frage, ob es ein "rooming in" Deines Sohnes geben kann.
Wenn nicht, könnte es noch den Weg über das Jugendamt und § 20 Abs. 2 SGB VIII (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__20.html) geben; dann müsste jeweils tageweise eine Pflegeperson vom Jugendamt gestellt werden.
Hallo Kristin,
kann mich dem Beitrag von Stupido nur anschliessen. Hatte 4 Vollnarkosen (eine davon in einer Kieferklinik) und es ging alles gut. :-)
Keine leichte Entscheidung für Dich...
Liebe Grüße
Die Ägypter
15.06.2006, 12:59
Hallo Stephan,
hallo all,
meine Zahnärztin hat mir das gestern recht spontan angeboten - sie haben in der ZA-Praxis alle 2 Monate einen Narkosearzt und der nächste Termin ist halt am 30.06. - da haben sie extra ein Kind für mich rausgenommen...
Es wird also in der ZA-Praxis ambulant gemacht und ich muss danach nach Hause. Man hat mir auferlegt, mir jemanden zu suchen der sich danach um mich kümmert, mich auch abholt etc.
Weiterhin soll ich eine Überweisung von einem Hausarzt für den Narkosearzt besorgen, ein großes Blutbild machen lassen und 100 Euro Kaution hinterlegen (bekomme ich am Behandlungstag zurück).
Bei der Krankenkasse habe ich gerade in Erfahrung gebracht, dass es auf Antrag pro Tag pauschal 30 Euro für eine Haushaltshilfe gibt (sollte ich eine brauchen, werde ich damit wohl kaum hinkommen). Mehr gibt es angeblich nicht...
Lt. Aussage der ZA-Praxis wird die Vollnarkose regulär mit der Kasse abgerechnet (zuzahlungsfrei für mich - was mich wunderte) - man sagte mir aber auch - ich würde den Tag dann definitiv ausfallen und bräuchte jemanden für mich und mein Kind!
Da ich bis zu diesem Termin auch wissen muss, welche Füllungen denn nun im Rahmen der Härtefallregelung übernommen werden (Quecksilberallergie), habe ich mindestens schon von der BAgIS erfahren, dass im Rahmen von ALG II da nichts möglich ist (Ablehnungsbescheid will man mir zuschicken) - bleibt also die Entscheidung der KV zur Composite (Alternative zu Amalgan) ohne Eigenanteil... Da es um 10 Ecken herumgeschickt wird, werde ich vermutlich zeitnah keine entsprechende Info erhalten...
Alles unheimlich spannend....
Wenn nicht, könnte es noch den Weg über das Jugendamt und § 20 Abs. 2 SGB VIII geben; dann müsste jeweils tageweise eine Pflegeperson vom Jugendamt gestellt werden.
Ist defintiv das Jugendamt zuständig?
StephanK
15.06.2006, 14:06
Ist defintiv das Jugendamt zuständig?Nee, in den Stadtstaaten ist da ja alles anders... Amt für soziale Dienste (http://www.bremen.de/sixcms/detail.php?id=336323), Contrescarpe 73 73, 28195 Bremen
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