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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zu hohe Miete: Anforderungen an Alternativ-Suche II


StephanK
15.06.2006, 12:05
Gericht: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 19.04.06
Aktzenzeichen: L 20 B 71/06 AS ER

Kernaussage: Wenn Alg II-Bezieher zur Senkung der Kosten der Unterkunft aufgefordert werden, müssen sie selbst aktiv werden und können sich nicht auf Hilfestellung vom kommunalen Träger verlassen. Dieser muss nicht mehr tun als auf die Hilfsangebote des Wohnungsamtes hinzuweisen. Wenn Alg II-Bezieher sich ersichtlich nicht um billigeren Wohnraum bemühen, kann die Zahlung der Kosten der Unterkunft auf den nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Betrag begrenzt werden. Das gilt auch dann, wenn dem Alg II-Bezieher und seiner Familie infolge einer generell schwierigen finanziellen Situation (Insolvenz) der Wohnungsverlust droht.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=54869&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses

Anmerkung: Die Entscheidung ist in ihrer Konsequenz hart. Wer vom Alg II-Träger zur Senkung der Kosten der Unterkunft aufgefordert wurde, kann sich also nicht zurücklehnen und darauf hoffen, dass schon alles gut gehen werde. Nach spätestens sechs Monaten wird auch bei Gefahr des Wohnungsverlustes nur noch die "angemessene" Miete gezahlt, wenn man nicht nachweisen kann, dass man sich erfolglos um angemessenen Wohnraum bemüht hat. Seine Bemühungen sollte man deswegen ggf. genau dokumentieren.