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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HAZ vom 15.06.2006 Ein-Euro-Jobber – begehrt und ausgenutzt


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15.06.2006, 14:00
Hallo Zusammen,

habe heute mal wieder einen gar nicht so schlechten Bericht in der HAZ gelesen, was mich in diesem aber besonders wütend machte war die Aussage des Herrn Famulla, Chef des paritätischens Niedersachsens

„Es besteht kein Verbot, durch Ein-Euro-Jobs Einnahmen zu erzielen“ und außerdem die unverhohlene Drohung seinserseits „Wenn das nicht geht, verzichten wir lieber ganz auf diese Kräfte.“


Ein-Euro-Jobber – begehrt und ausgenutzt


Von Margit Kautenburger
Hannover. Er spielt mit ihnen Karten, begleitet sie auf Spaziergängen oder klönt einfach nur mit den alten Leuten. Dieter Bohne macht seinen Job mit Leib und Seele – auch wenn dieser schlecht bezahlt ist. Einen Euro pro Stunde erhält der 62-Jährige für die Seniorenbetreuung beim Paritätischen in Hannover – zusätzlich zum Arbeitslosengeld II. „Mir macht diese Arbeit richtig Spaß“, sagt Bohne. Dabei war der gelernte Bankkaufmann äußerst skeptisch. „Ich dachte zuerst, die bei der Arbeitsvermittlung haben ’ne Klatsche“, erzählt Bohne freimütig. „Jetzt, wo ich auf die Rente zugehe, bieten die mir einen Job an.“ Doch er habe ganz schnell gemerkt: „Diese Aufgabe liegt mir.“ Vier Jahre „zu Hause auf dem Sofa“ waren für den kontaktfreudigen Mann schwer zu ertragen. Jetzt kann er sein Kommunikationstalent voll ausleben.

Bohnes Kollegen sind froh über die Unterstützung. „Es ist wichtig, dass jemand mal wirklich Zeit für die alten Menschen hat“, sagt Bohnes Chef Ralf Hohfeld, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit in Hannover. Eine reguläre Arbeitskraft für diese Aufgabe könne sich der Paritätische nicht leisten, betont er. „Herr Bohne ersetzt hier niemanden, ohne Ein-Euro-Jobber gäbe es dieses Angebot nicht.“

Damit erfüllt der Paritätische Hannover eine entscheidende Vorgabe des Gesetzgebers: Die Arbeitsgelegenheiten, wie die Ein-Euro-Jobs im Behördenjargon heißen, müssen gemeinnützig und „zusätzlich“ sein, das heißt, sie dürfen keine regulären Arbeitsplätze verdrängen.
Die frühere rot-grüne Bundesregierung hat die Ein-Euro-Jobs Ende 2004 eingeführt, um den vielen Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern. Die Ein-Euro-Jobs, so die Idee, sollen im Idealfall die Tür für eine feste Stelle öffnen. Diese Chance braucht der 62-jährige Bohne nicht mehr – aber von den derzeit rund 266 000 Ein-Euro-Kräften ist immerhin ein Viertel jünger als 25.
Bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg hält man die Ein-Euro-Jobs für unverzichtbar. Auf dem ersten Arbeitsmarkt stünden derzeit einfach nicht genügend Stellen zur Verfügung, sagt Sprecher Heinz Oldach. „Viele Langzeitarbeitslose hatten jahrelang keine Berührung mehr mit geregelter Arbeit“, erklärt Oldach. „Die Ein-Euro-Jobs helfen diesen Menschen, wieder Verantwortung zu übernehmen.“ Auch die Bundesregierung weiß die Billigkräfte zu schätzen. Wer mehr als 15 Stunden pro Woche beschäftigt ist, gilt nicht mehr als arbeitslos und erscheint nicht mehr in der Erwerbslosenstatistik.
Es häufen sich jedoch die Stimmen, die am Erfolg des Modells zweifeln. Wie viele Ein-Euro-Jobber tatsächlich den Sprung in feste Arbeitsverhältnisse schaffen, ist unklar. Die Arbeitsgemeinschaften, in den Kommunen zuständig für die Vermittlung der Ein-Euro-Jobber, äußern sich sehr zufrieden, an Belegen hapert es aber. „Es gibt keine umfassende Auswertung. Das birgt großen Sprengstoff“, sagt Bernhard Jirku, Arbeitsmarktexperte bei ver.di. Vorliegende Zahlen besagen, dass deutlich unter fünf Prozent der Ein-Euro-Jobber eine reguläre Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt finden. Optimistische Schätzungen gehen von weniger als zehn Prozent aus.
Das Modell stößt auch wegen des um sich greifenden Missbrauchs an seine Grenzen. Kritiker wie der Gewerkschafter bemängeln, die Anforderungen an die Ein-Euro-Jobs glichen einer Quadratur des Kreises. Die Menschen sollen möglichst nah herangeführt werden an bezahlte Arbeit, sie dürfen aber Festangestellten nicht gefährlich werden, sollen also möglichst weit entfernt bleiben von regulären Jobs. Wie schwierig dies in der Praxis ist, zeigt der Ärger, den der Paritätische in Niedersachsen ausgelöst hat.

Der Wohlfahrtsverband hatte eine Ein-Euro-Jobberin in einem Projekt des betreuten Wohnens für hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt und für diese Dienstleistung bei den alten Menschen Geld kassiert – obwohl die Mitarbeiterin von der Arbeitsagentur bezahlt wurde. Die Arge Lüneburg hält dies für rechtswidrig. Der Wohlfahrtsverband verteidigt hingegen diese Praxis und rügt die Vorgaben der Arbeitsvermittler als „lebensfern“. „Es besteht kein Verbot, durch Ein-Euro-Jobs Einnahmen zu erzielen“, sagt Günter Famulla, Chef des Paritätischen Niedersachsen. „Wenn das nicht geht, verzichten wir lieber ganz auf diese Kräfte.“
Die private Konkurrenz ist sauer. „Die Verbände machen mit den Ein-Euro-Kräften ein gutes Geschäft“, rügt Kai Warneke, Mitinhaber des privaten pmk-Pflegedienstes in Lüneburg. In der Pflege dürfte es diese subventionierten Beschäftigten seiner Ansicht nach gar nicht geben. „Das ist Wettbewerbsverzerrung“, sagt Warneke. „Wir beschäftigen für die gleiche Arbeit nur sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.“
Auch die Gewerkschaft ver.di fordert von der Bundesregierung, so schnell wie möglich umzusteuern. Zumindest sollte die Ein-Euro-Beschäftigung auf sechs Monate begrenzt oder die Förderung innerhalb von zehn Monaten in Zehn-Prozent-Schritten auf null zurückgefahren werden. „Die Ein-Euro-Jobs sind übersubventioniert und daher heillos attraktiv“, sagt ver.di-Arbeitsmarktexperte Jirku. Alle seien bestrebt, die kostenlosen Kräfte einzusetzen. Welche Arbeiten die Ein-Euro-Jobber machten, werde aber kaum kontrolliert. „Manche Vermittler werfen mit ein Euro-Jobs nur so um sich“, berichtet Jirku. Wichtig sei ihnen dabei nur, dass sie die Leute irgendwo unterbrächten. Dies belegen auch Zahlen des Bundesrechnungshofs: Ein Viertel der Ein-Euro-Jobs verstößt danach gegen geltendes Recht, die Hälfte der Jobber arbeitet in einer Grauzone.

Vor allem in der Alten- und Krankenpflege, im Handwerk, auf dem Bau und bei der Grünflächenpflege ersetzen Ein-Euro-Kräfte Festangestellte. „Das geht von der Schulrenovierung bis hin zum Journalistenbüro, das Web-Seiten für soziale Einrichtungen entwirft“, berichtet Wilfried Nodes, Sprecher des Deutschen Berufsverbands für soziale Arbeit. Rund 500 Sozialarbeiter hätten einen Ein-Euro-Job. „Das sind überwiegend Arbeitsstellen, die eigentlich dringend gebraucht werden“, meint Nodes.
Inzwischen ist auch der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, alarmiert. Er sehe mit Sorge, dass Ein-Euro-Jobs in manchen kommunalen Bereichen missbraucht würden, um Dienstleistungen zu ersetzen, sagte er kürzlich. Konsequenzen hat diese Einsicht bisher aber nicht.

wie gesagt an diesem Artikel habe ich nichts zu mäkeln. Habe aber einen Leserbrief an die HAZ bezüglich der Äußerungen des Hr. Famulla geschrieben.


Hier nun von mir verfasster Leserbrief:

Zu der Äußerung des Hr. Günter Famulla, "Es besteht kein Verbot, durch EEJ Einnahmen zu erzielen" ist folgendes zu sagen.
Leider hat der Gesetzgeber wohl vergessen dieses Verbot in Hartz IV mit einzuflechten, da er dachte es würde wohl niemand auf die Idee kommen für zusätzliche also nicht erforderliche Arbeit Geld einzustreichen, um sich so zusätzlich an den EEJ zu bereichern (für die der Staat sowieso bis zu 500 Euro pro Nase an den Träger der Einrichtung zahlt).
Herr Famulla und viele andere Unternehmer zeigen uns hingegen, mit welcher Dreistigkeit auch nach außen hin EEJ als nicht erforderliche Kräfte eingesetzt, aber im Inneren Geld mit Ihnen verdient wird. (der normal denkende Bürger würde dies als doppelte Abzocke betrachten)

Sein Nachsatz "Wenn das nicht geht, verzichten wir lieber ganz auf diese Kräfte" läßt darauf schließen das bei den Wohlfahrtsverbänden noch einige Leichen (wenn nicht nur) im Keller liegen.
Außerdem versucht er mit diesem Ausspruch die Träger der EEJ in eine bestimmte für Ihn gefällige Richtung zu lenken.
Im Großen und Ganzen bestätigt die Aussage des Hr. Famulla nur das was viele Menschen schon lange wußten, und das ist daß mit den EEJ viel Geld verdient und eingespart werden kann, und zwar da wo im Normalfall versicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden müßten.


so da wars, hoffe er wird abgedruckt.

MfG

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Upsala
15.06.2006, 21:32
Die 1 Euro Jobs nerven mich auch schon die ganze Zeit und habe deshalb mal den Zoll um seine Meinung gebeten.
Sehr geehrte Damen und Herren!

Anlaß meines Schreibens ist ein in „Die Zeit“ veröffentlichter Artikel. Dort heißt es: „Erst in der vergangenen Woche rügte der Bundesrechnungshof in einem Bericht an den Bundestag die Arbeit der so genannten Arges, der Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagentur, die nun vor Ort die Arbeitslosen verwalten und vermitteln. Nach dem Urteil des Bundesrechnungshofes sind die neu gegründeten Behörden mit ihrer Arbeit völlig überfordert. Arbeitslose warten monatelang auf erste Vermittlungsbemühungen des Amtes, die Anträge auf Arbeitslosengeld II werden schlampig geprüft.
Gravierende Mängel hat der Rechnungshof auch bei der Handhabung der Ein-Euro-Jobs festgestellt. Ein Viertel der Stellen verstoßen gegen die gesetzlichen Anforderungen: Die Arbeitslosen werden für Tätigkeiten eingesetzt, die nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral sind. Bei weiteren 50 Prozent der untersuchten Fälle konnte erst gar nicht geprüft werden, ob die Stellen dem Gesetz entsprechen: Die Vermittler hätten keine verlässlichen Kenntnisse gehabt, was ihre Arbeitslosen in diesen Ein-Euro-Jobs überhaupt tun.“ Weiter heißt es: „Dass diese Ein-Euro-Jobber die Arbeit ganz normaler Mitarbeiter erledigen, könnte nur durch gewissenhafte Kontrolle und Aufsicht der Arbeitsverwaltung verhindert werden. Diese Kontrolle, sagt nun der Bundesrechnungshof, hat in 75 Prozent der Fälle versagt. Damit aber stehen die Ein-Euro-Jobs in dringendem Verdacht, Arbeitsplätze zu vernichten.“
Die Kriterien für einen 1 Euro-Job werden wie folgt zusammengefaßt:“ Der Ein-Euro-Job muss individuell auf die Förderbedürfnisse des Arbeitslosen zugeschnitten sein, die Arbeit muss im öffentlichen Interesse liegen, und sie muss vor allem zusätzlich sein.“

Auch folgendes aus dem Artikel möchte ich noch hervorheben: „Auch im Bundessozialgericht in Kassel wird der Boom der »Arbeitsgelegenheiten« im Lande mit größter Sorge verfolgt. Das Arbeitsmarktinstrument Ein-Euro-Job, warnen oberste Sozialrichter, habe sich weitgehend verselbstständigt. Losgelöst von den gesetzlichen Vorschriften, schafften Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Jobvermittler unter den Augen der Arbeitsverwaltung eine ganz neue Subkultur von nichtständigen Beschäftigungsverhältnissen.“

Nachzulesen sind die o.g. Zitate unter:
http://www.zeit.de/2006/23/Ein-Euro-Jobs-neu_xml?page=all

Sie als „Ansprechpartner für die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung“ möchte ich daher um eine Meinung zu diesen umfangreich gegen gesetzliche Anforderungen verstoßenden Stellen (im April 2006, immerhin 256.000) bitten.
Denn in einer Pressemitteilung vom Bundesministerium der Finanzen vom 01.01.2004 heißt es: „ Die zentrale Herausforderung für die Politik in Deutschland ist und bleibt es, mehr legale Beschäftigung zu schaffen. Die Bundesregierung betreibt deshalb eine Politik zur nachhaltigen Stärkung der Wachstumschancen. In diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft zurückzudrängen, um wieder mehr Raum für legale Arbeit zu schaffen.“

Mit freundlichem Gruß

Die Antwort zeigt wo es lang geht.
Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit
bei der Oberfinanzdirektion Köln
BETREFF Ein-Euro-Jobs
BEZUG Ihre Anfrage per E-Mail vom 06.06.2006
ANLAGEN
GZ SV xxxx – xxx/0x- Fxxx (bei Antwort bitte angeben)
Sehr geehrte/r Frau/Herr xxxxxxxx,
bitte habe Sie Verständnis dafür, dass die Bundeszollverwaltung zur Vorgehensweise
anderer Behörden keine Stellungnahmen oder Meinungsbekundungen abgibt.
Im Auftrag
xxxxx

Immerhin bin ich per Aktenzeichen aufgenommen worden. :shock:

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15.06.2006, 22:26
Hallo stupido,

da hast DU dir ja genau den richtigen Ansprechpartner ausgesucht, aber wie man an der Antwort schon erkennen kann, scheint eine Krähe der anderen kein Auge auszuhacken.

Vielleicht sollten andere mit der gleichen Fragestellung dort auch nochmal hinschreiben, denke aber mal die Antwort wird mit Deiner identisch werden, aber schaden tuts nicht, die Herren vom Zoll mal darauf hinzuweisen.

MfG

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Upsala
15.06.2006, 22:35
An die Krähen mußte ich auch denken! Aber meine Frage war auch etwas mild! Werde das noch erweitern. Weil ich auch nicht weiß, an wen man sich mit solchen Fragen noch quasi anonym, ohne Sanktionen zu erwarten, wenden soll.

StephanK
15.06.2006, 23:03
Ich finde die Idee mit Zoll und Schwarzarbeit ja ganz schick, aber sie scheitert rechtlich schon daran, dass 1-€-Jobs infolge gesetzlicher Definition kein Arbeitsverhältnis sind und deren Profiteure folglich keine Arbeitgeber.

Juristisch möglicherweise ergiebiger wäre der Versuch, diesen Spieß umzudrehen, wenn mal ein 1-€-Jobber ganz normalen Arbeitslohn einklagen würde auf der Grundlage des sog. faktischen Arbeitsverhältnisses (Definition auf der "unverdächtigen" Internet-Seite Unternehmerinfo.de (http://www.unternehmerinfo.de/Lexikon/F/faktisches_Arbeitsverhaeltnis.htm)). Dass nämlich § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II einfach so frisch von der Leber weg dekretiert, "diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts" kann man nämlich mit einigen guten Gründen bezweifeln.
Allerdings sollten die Details dann von Leuten angepackt werden, die von Arbeitsrecht mehr verstehen als ich.

Upsala
15.06.2006, 23:24
@StephanK

Der echte 1 Euro Job mag vielleicht in dein Raster passen aber ich zitiere: „Ein Viertel der Stellen verstoßen gegen die gesetzlichen Anforderungen: Die Arbeitslosen werden für Tätigkeiten eingesetzt, die nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral sind. Bei weiteren 50 Prozent der untersuchten Fälle konnte erst gar nicht geprüft werden, ob die Stellen dem Gesetz entsprechen.“
Und genau hier sehe ich die Schwarzarbeit!

StephanK
15.06.2006, 23:40
Hmmm... *noch mal nachdenk* :D
Ist ein 1-€-Job, der die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, in Wirklichkeit gar keiner? Dann ließe sich allerdings schon über Schwarzarbeit nachdenken.
Die Formulierung in § 16 Abs. 3 SGB II ist ja denkbar kurz und nennt nur zwei Merkmale, nämlich
- im öffentlichen Interesse liegend und
- zusätzlich
die beide gegeben sein müssen.
Über das amtsinterne Genehmigungsverfahren für 1-€-Jobs schreibt das Gesetz nix, das sind alles nur interne Regeln der Bundesagentur.

In erster Linie wäre das ein Fall für die Kommunalaufsicht, was ich schon mal mit border hier diskutiert habe; allerdings dürfte da der Grundsatz von den ungern hackenden Krähen besonders deutlich zum Tragen kommen.

Ich bleibe dabei: Das beste wäre wirklich ein 1-€-Jobber, der seinen Lohn beim Arbeitsgericht einklagt. Entweder ist auf diese eigentlich naheliegende Idee noch keiner gekommen, oder es wurde nicht publik gemacht.

border
15.06.2006, 23:47
Hallo Stephan,

nur an welches Amt oder welche Abteilung der Kommunalaufsichtbehörde müßte man sich da direkt wenden, oder bringt es sowieso nichts als Privatperson auf vorhanden Mißstände bei den EEJ hinzuweisen?

- Und ist das Arbeitsgericht überhaupt zuständig für EEJ da diese ja im eigentlichen Sinne keine Arbeit sind?

MfG

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Upsala
16.06.2006, 00:02
@StephanK

Also ich bitte dich! Hat nichts mit chic zu tun. Wenn einer als EEJ`ler Kühlschränke repariert, weil Chef die Maßnahme günstig geschaffen hat, und das Nachbargeschäft pleite geht, wie schwarz kann Arbeit dann noch sein? Beispiele dafür gibt’s hier im Forum doch einige.

StephanK
16.06.2006, 08:32
@border: Kommunalaufsichtsbehörde ist wahrscheinlich das Innenministerium, weil die Region Großraum Hannover einen kommunalrechtlichen Sonderstatus hat. (Müsste man ggf. noch mal genauer nachsehen.) Selbstverständlich können sich auch Privatpersonen an die Kommunalaufsichtsbehörde wenden, aber niemand hat einen Anspruch darauf, dass die Kommunalaufsicht tatsächlich tätig wird. Es ist das gleiche, wie wenn Du Deinen falschparkenden Nachbarn an die Polizei verpfeifst: sie entscheidet selbst, ob sie tätig wird oder nicht und ist nicht dazu verpflichtet.
Ein solches Vorgehen sollte publizistisch begleitet werden, weil es dadurch schwieriger wird, die Sache leise, still und heimlich in einer Akte versacken zu lassen. Wenn z.B. nach zwei Wochen mal die zuvor aufmerksam gemachte Redaktion des NDR-Magazins Panorama (http://www.ndrtv.de/panorama/) dort nachfragen würde, wäre es schon schwieriger, das ganze einfach unter den Teppich zu kehren.

Die Frage nach der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts ist berechtigt und verdoppelt sozusagen die eigentliche Frage, denn die Arbeitsgerichte sind u.a. zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
a) aus dem Arbeitsverhältnis;
b) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes)Wenn also umstritten ist, ob eine Beschäftigung überhaupt ein Arbeitsverhältnis ist oder nicht, entscheiden darüber die Arbeitsgerichte. Nun steht zwar ausdrücklich im SGB II, dass ein 1-€-Job kein Arbeitsverhältnis sei, aber gerade wenn die Voraussetzungen (Zusätzlichkeit etc.) nicht gegeben ist, fehlt auch die Voraussetzung für diese "Negativ-Definition". Deswegen hielte ich es gerade bei einem sehr zweifelhaften 1-€-Job für keineswegs chancenlos, entweder Lohn einzuklagen oder auf die Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses zu klagen. Es müsste nur mal jemand anpacken (am besten halt ein Gewerkschaftsmitglied, das sich von einem Rechtssekretär der Gewerkschaft beraten und vertreten lassen kann und keine Anwaltskosten aufbringen muss).

@stupido: Was Du ansprichst, ist die Problematik in Sachen Wettbewerb, die es natürlich auch gibt. Da und dort wird die auch von der örtlichen Wirtschaft angesprochen - freilich nicht mit dem Tenor, man solle diesen Unsinn gefälligst bleiben lassen, sondern eher als Basis der Forderung: wir wollen auch kostenlose Arbeiter! Ist ja auch kein Wunder, so verludert wie die Sitten mittlerweile sind... :x

Codeman
16.06.2006, 08:57
Hallo StephanK,

habe dein Posting mal als Aufhänger genommen um mal bei meiner Gewerkschaft NGG nachzufragen ob so was in der schwebe ist.so bald ich eine reaktion habe,werde ich diese hier posten.

Grundsätzlich würde ich einen 1€ Job durchaus als faktisches Arbeitsverhältnis sehen.Schon alleine der Urlaubsanspruch dürfte eine Argumentation durchaus entgegen kommen.

Zumal ich mal gelesen habe,

dass wenn eine arbeit nicht zusätzlich ist,ein faktisches arbeitsverhältnis (BAG 07.07.1999,ZtSH/SGB 2000,683) entsteht.Wenn ein Träger also unter Berufung die "Hilfe zur Arbeit" (1 euro jobs) jemanden einstellt,ohne das arbeitsverhältnis deutlich gegenüber den Arbeitsverhältnissen abzugrenzen,die er als AG des ersten arbeitsmarktes geschlossen hat,kann man erfolgreich auf festeinstellung klagen. (BAG edba. 683-685).Das müsste also auch für ALG-II-Bezieher gelten.

In diesem Fällen ist kein öffentlich-rechtliches,sondern ein privat-rechtliches arbeitsverhältnis begründet worden.Es entsteht also ein unbefristetes Arbeitsverhältnis,das nur durch eine Kündigung beendet werden könnte. (ArbG Leipzig 24.03.2000,info also 2001,36 ff. ; ArbG Berlin info also 1990,35)


MfG
Codeman

border
16.06.2006, 11:58
Hallo Stephan,

habe nun die Sache mit der Üstra weitergegeben, mal schauen ob sie aufgegriffen wird.

MfG

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Betroffener
16.06.2006, 20:36
In diesem Gesamtzusammenhang fällt mit dr EEJ bei den Maltesern ein, der den Telebus fahren sollte und auf Einstellung geklagt hatte mit Hilfe einer Gewerkschaft.

Da darüber nie m.E. irgendwas erschienen ist, denke ich mal das wurde irgendwie abgewürgt und ist im Sande verlaufen - ausser dem langwierigen Spiessrutenlauf des Betroffenen Fahrers?

Oder hat da jemand noch ergänzende Informationen zu?

EEJ klagen auf Einstellung (http://www.carmilo.de/index.php?showtopic=2520)

Zumindest die Richtermeinung ganz am Ende ist ja der grosse Fallrückzieher.

StephanK
16.06.2006, 21:25
Nun ja, ich finde den gedanklichen Ansatz mit dem faktischen Arbeitsverhältnis schon ganz gut, aber damit gibt es Schwierigkeiten. Das faktische Arbeitsverhältnis ist eine Erfindung der Arbeitsgerichte, um über Fälle hinwegzuhelfen, in denen ein wirksamer Arbeitsvertrag aus irgendwelchen Gründen nicht zustandegekommen ist und in denen es offensichtlich ungerecht gewesen wäre, nach allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften vorzugehen. Eigentlich ist das also eine Hilfskonstruktion für unklare Lagen. Bei den 1-€-Jobs ist die Lage aber insofern glasklar, als eben im Gesetz steht, dass ein Arbeitsverhältnis dadurch nicht begründet wird; darüber ist nicht leicht hinwegzukommen.

Es gibt aber andere Konstellationen, die insofern eine gewisse Ähnlichkeit aufweisen, als auch dort der "möchte-nicht-gern"-Arbeitgeber sich darauf zurückzog, dass der Arbeitnehmer eigentlich gar keiner sei, sondern nur im Rahmen einer Organisation "herumwerkele". Solche Fälle gab es schon in kirchlichen Organisationen, beim Roten Kreuz und zuletzt bei $ci€ntology (der Schreibfehler ist beabsichtigt...).

Allerdings gab es in diesen Fällen jeweils privatrechtliche Verträge, während ein 1-€-Job in der Regel über eine Eingliederungsvereinbarung, also einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zustande kommt. Die bisherige Rechtsprechung der Sozialgerichte betont auch, dass die Gesamtverantwortung für das Geschehen im Zusammenhang mit 1-€-Jobs bei den Alg II-Trägern liegt und nicht bei den Beschäftigungsträgern. Das sind Argumente, die gegen die Annahme von de-facto-Arbeitsverhältnissen und damit auch gegen eine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte sprechen.

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in dem $ci€ntology-Fall u.a. darauf gestützt, dass sozusagen unter dem Deckmantel einer Kirche in Wirklichkeit ein Gewerbe betrieben werde. Dieses Argument ließe sich bei einigen 1-€-Job-Trägern durchaus nutzen, gerade wenn es gemeinnützige Vereine oder GmbH sind - natürlich auf deren jeweilige Zwecksetzung.bezogen.

Jedenfalls wäre, wenn ein 1-€-Jobber auf Arbeitslohn oder Feststellung eines Arbeitsverhältnisses klagen würde, zunächst die Frage zu klären, ob eine Zuständigkeit des Arbeitsgerichts überhaupt besteht (auch die erwähnte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bezog sich nur darauf). Diese Nuss ist härter als man auf den ersten Blick glauben mag, wie sich auch an dem Weidener Fall zeigt.

Ich denke gerade noch in einer juristisch ganz anderen Richtung, werde aber erst dann etwas dazu schreiben, wenn das noch etwas weiter gediehen ist und ich mich ausführlicher belesen habe.

Upsala
16.06.2006, 23:07
@StephanK

Dieses Urteil scheint in die Richtung zu gehen.
Das Sozialgericht ist zuständig für Klagen aus “Ein-Euro-Jobs” entschied zumindest das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin mit Beschluss vom 27.03.2006 (Az.: 3 Ta 349/06 – Rechtsbeschwerde zugelassen).
Für Klagen im Rahmen einer “Vereinbarung zum berufspraktischen Einsatz in Arbeitsangelegenheiten” sei der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben, da das Rechtsverhältnis ganz wesentlich durch die Vorschriften des öffentlichen Rechts des SGB II (Rechtslage seit 1.1.2005) bestimmt sei, so die Richter.
Quelle (http://info.folkertjanke.de/?p=483)

StephanK
17.06.2006, 06:45
Danke für diesen Hinweis!
Es sieht also so aus, als ob dieser Weg versperrt wäre, weil die Arbeitsgerichte bei einem so heiklen Thema "lieber nix anbrennen lassen". :x Es sei denn, jemand versucht das woanders auch mal und dringt damit durch...