Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkunftsangaben der Eltern
Hallo,
ich bin 28 mit fertiger Ausbildung und wohne wieder bei meiner Mutter (Vater ist verstorben). Wenn ich die Infos hier richtig verstanden habe bilden wir keine Bedarfsgemeinschaft. Ich mache bei der Antragsstellung eine Erklärung, dass ich von ihr kein Geld bekomme. Das ich zwar umsonst hier wohne, aber meinen Unterhalt selbst bestreiten muss.
Meine Frage lautet:
Reicht das aus, oder bin ich oder meine Mutter trotzdem verpflichtet Angaben zum Einkommen und Vermögen meiner Mutter zu machen?
StephanK
15.06.2006, 16:47
:welcome: ret,
nein, leider ist es nicht so einfach.
Es ist richtig, dass Ihr keine Bedarfsgemeinschaft bildet, aber eine Haushaltsgemeinschaft, siehe hier bei Info-Alg II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#23) unter "Mechanismus 1".
Deine Mutter wird also Angaben zu ihrem Einkommen und Vermögen machen müssen. Davon hängt es ab, ob das Gesetz annimmt, sie habe genug, um Dich mit durchzufüttern oder nicht. Allerdings die Lage infolge von Freibeträgen etwas menschenfreundlicher als wenn Du unter 25 wärest und noch eine Bedarfsgemeinschaft mit Deiner Mutter bilden würdest.
Ich hab mir das mit dem Mechanismus I durchgelesen. Auch den Mechanismus II. Folgenden Part verstehe ich nicht ganz:
!Dieser Übergang des Unterhaltsanspruchs darf aber nicht bewirkt werden, wenn Du
1. mindestens 25 bist,
2. eine berufsqualifizierenden Abschluss hast und
3. dem ALG II-Träger erklärst, dass Du den Unterhaltsanspruch gegen Deine Eltern nicht geltend machst. !
Was darf nicht bewirkt werden, wenn diese 3 Punkte zutreffen?
StephanK
15.06.2006, 17:31
Was darf nicht bewirkt werden, wenn diese 3 Punkte zutreffen?Der Übergang des Unterhaltsanspruches...
Ich nehme an, es nicht klar geworden, was das bedeutet. Im Grunde ist es einfach, und ich nehme Deine/Eure Situation als Beispiel: Du sagst: ich mag ja einen Unterhaltsanspruch gegen meine Mutter haben, aber ich mache ihn nicht geltend. Die Behörde darf dann sagen: das schert uns nicht, wir kassieren Deinen Unterhaltsanspruch ein, machen ihn gegen Deine Mutter geltend und holen uns auf diesem Weg das zurück, was wir Dir auszahlen.
Unter bestimmten Voraussetzungen muss aber von einer solchen Vorgehensweise abgesehen werden.
Das betrifft aber nur die Situation, wenn Du nicht mit den Eltern/einem Elternteil zusammen wohnst. Im Fall des Zusammenwohnens geht es für die Behörde einfacher durch die Einkommensanrechnung, und so wird sie auch handeln.
Meine Mutter bekommt eine Rente von ca. 700 EUR monatlich. Außerdem besitzt Sie einen nicht mehr genutzten Bauernhof von ca. 800qm, plus ca. 25 Acker Land, das für ein paar hundert euro im jahr verpachtet ist. Aus Landverkauf hat sie ein vermögen von um die 80.000 eur in wertbriefen o. ä., dass für ihre altersversorgung bestimmt ist.
hat ein antrag auf alg II dann eine chance?
wenn nein, kommen dann außer krankenversicherung noch andere kosten auf mich zu? was muss ich in diesem fall beachten?
StephanK
26.06.2006, 13:10
Die Chancen eines Alg II-Antrages werden davon abhängen, ob das Vermögen Deiner Mutter anzurechnen ist oder nicht. Deine Mutter wird noch nicht so alt sein; ich nehme also an, dass sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht und tatsächlich Anlass hat, sich um ihre Altersversorgung Gedanken zu machen. Wenn die "Wertbriefe" (ich kann mit dem Begriff nix anfangen) eine langfristige und nicht so ohne weiteres aufzulösende Geldanlage sind, gibt es Chancen, die ARGE davon zu überzeugen, dass es sich um Altersvorsorgevermögen handelt.
Auszug aus den Durchführungshinweisen der Bundesagentur für Arbeit zu § 12 SGB II, Abschn. 3.3:
Es muss klar erkennbar sein, dass das Vermögen für die Alterssicherung bestimmt ist. Ein Nachweis kann z. B. die Vorlage einer Versicherungspolice über eine kapitalbildende Lebensversicherung sein. Ist der Nachweis der Alterssicherung erbracht, ist das Vermögen unabhängig von der Höhe nicht zu berücksichtigen.Wichtig ist halt, dass man eine solche Geldanlage nicht morgen auflösen und "verfrühstücken" kann. Möglicherweise wäre es sinnvoll, die Geldanlage so umzuschichten, dass der Charakter als Altersvorsorge-Vermögen eindeutig erkennbar wird. Darüber kann man sich bei der Bank beraten lassen und sollte dort den Hintergrund auch offen ansprechen.
wenn nein, kommen dann außer krankenversicherung noch andere kosten auf mich zu? was muss ich in diesem fall beachten?Kosten eigentlich nicht, aber Du solltest dennoch einen Antrag stellen, selbst wenn dessen Ablehnung absehbar sein sollte. Außerdem solltest Du bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein/bleiben. Nur dann wird Dir nämlich dieser Zeitraum auch ohne Leistungsbezug als Anrechnungzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt.
Meine Mutter ist schon über 70, und das Geld ist größtenteils so angelegt, dass es innerhalb von wenigen Monaten abrufbar ist. Sie verbraucht halt jeden Monat viel davon, da Ihre Rente hinten und vorne nicht reicht.
Macht es Sinn einen Antrag zu stellen, wenn seine Ablehnung absehbar ist?
StephanK
03.07.2006, 11:55
Dann dürfte ein Antrag durchaus sinnvoll sein!
In ihrem Alter hat sie einen relativ hohen Vermögensfreibetrag (13750 €).
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