Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachzahlung Nebenkosten abgelehnt
sascha10
11.01.2008, 16:21
Hallo,
ich habe mal wieder ein problem mit der netten Arge.
Ich habe im Dezember einen Antrag auf Übernahme der Nebenkostennachzahlung gestellt.
Da ich immerhin fast 300 Euro nachzahlen muss.
Heute kam ein Schreiben der Arge mit dem Inhalt:
Sehr geehrter Herr XXXXX
dem o.g Antrag auf Übernahme der Nebenkostennachzahlung kann nicht entsprochen werden.
Begründung:
Aus der uns vorliegenden Nebenkostenabrechnung konnten die tatsächlich angefallenen Verbrauchskosten nicht ermittelt werden,da uns die Nachweise/Belege der aufgeführten Posten nicht vorliegen.
So nun ist es so das ich direkt Rücksprache mit meinem Vermieter gehalten habe und ihm dies erzählte.
Er meinte er habe mir alles gegeben und kopiert was er hätte,mehr könne er mir nicht geben.
Ich habe keine Ahnung wie die darauf kommen das keine Belege oder Nachweise vorliegen.
Habe denen die Abrechnung vom Vermieter gegeben,die Abrechnung vom Hausverwalter und sogar die komplette Abrechnung der Firma Techem die mein Vermieter von denen bekommen hat.
Was wollen die noch mehr an Belegen???
Mehr Belege gibt es nicht..
Vor allem kann man Anhand der Belege alles auf dne Cent genau nachrechnen..
Was mache ich nun?
Denn mein Vermieter war natürlich nicht begeistert als ich ihm von de Schreiben erzählte.
Danke im voraus
Grüße
StephanK
11.01.2008, 17:23
Ich würde erst mal bei der ARGE nachfragen, was ihnen genau an Nachweisen und Belegen fehle.
Sind die vorgelegten Abrechnungen auf Deine Wohnung bezogen? Ich frage nach, weil es z.B. bei Häusern mit nur einer Mietwohnung ("Einliegerwohnung") manchmal keine getrennte Gebrauchserfassung gibt.
Und wie war es denn im Jahr zuvor? War die Abrechnung damals anders aufgebaut?
sascha10
11.01.2008, 18:34
Hallo Stephan,
also e sist ein haus mit insgesamt 8 Wohungen drin.
Und es ist für jede Wohnung vom Hausverwalter eine eigene Abrechnung erstellt worden.
Diese habe ich abgegeben.
Weiterhin habe ich ja auch die Abrechnung von techem abgegeben in der alles Cent für Cent nachzurechnen ist.
Es können daher keinerlei Belege fehlen denn mehr Belege als ich abgegeben habe existieren leider nicht.
Es ist die erste Nebenkostenanbrechnung die ich für diese Wohnung abgebe..
StephanK
11.01.2008, 18:49
Es können daher keinerlei Belege fehlen denn mehr Belege als ich abgegeben habe existieren leider nicht.Na ja, es ist nicht so selten, dass bei den Nebenkosten Abrechnungsfehler passieren oder unvollständige Berechnungen vom Vermieter geliefert werden, aber das scheint bei Dir nicht so zu sein.
Es sieht eher so aus, dass Deine ARGE die Original-Belege sehen will, anhand derer der Hausverwalter dann die Kosten auf die einzelnen Mieter/Wohnungen aufgeteilt hat. Du hast zwar das Recht, die Originalbelege selbst beim Vermieter einzusehen, aber keines, von ihm Fotokopien davon zu erhalten oder selbst welche anfertigen zu dürfen, siehe diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f54a2bd4f122afd6a9073721824d1dca&anz=1&pos=0&client=%5B%27%5B%22%5B%5C%2712%5C%27%2C+%5C%2712%5 C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%2712%5C%27%2C+%5C%2712%5C% 27%5D%22%5D%27%2C+%27%5B%22%5B%5C%2712%5C%27%2C+%5 C%2712%5C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%2712%5C%27%2C+%5C% 2712%5C%27%5D%22%5D%27%5D&client=%5B%27%5B%22%5B%5C%2712%5C%27%2C+%5C%2712%5 C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%2712%5C%27%2C+%5C%2712%5C% 27%5D%22%5D%27%2C+%27%5B%22%5B%5C%2712%5C%27%2C+%5 C%2712%5C%27%5D%22%2C+%22%5B%5C%2712%5C%27%2C+%5C% 2712%5C%27%5D%22%5D%27%5D&nr=35503&linked=pm&Blank=1). Damit muss auch Deine ARGE leben - Du musst es ihr nur erklären... :-o
sascha10
11.01.2008, 18:52
Vielen Dank das werde ich mal am Montag direkt tun.
Aber der Witz ist da sich alle Beleg auch die von meinem Vermieter abgegeben habe.
Daher verstehe ich das ganze ja nicht.
Mein Vermieter hat auch nicht mehr Belege ansonsten würde er sie mir gerne geben damit die Sache geklärt wird.
Er wartet ja auch auf sein Geld.
Marsleuchte
12.01.2008, 07:16
Guten Morgen Zusammen,
aus meiner Sicht hast Du alles abgegeben und mehr habe ich selber auch noch nie abgegeben.
Mein SB sagte mir sogar einmal, wenn eine Abrechnung von einer Hausverwaltung dabei ist, geht man davon aus das diese schon wüßte was umlegbar auf den Mieter ist und was nicht.
mal angemerkt wie Du es schon sagtest, Du müßtest nur 300 Euro nachzahlen, bei mir waren es 955 Euro die man ohne Probleme übernommen hatte.
Also ich würde Deinen netten SB in der Richtung fangen, das Du eine genaue Bezeichnung der Belege die er haben möchte benötigst, damit Deinen Vermieter weiß was er eigentlich falsch macht. Das ganze möchte er Dir schriftlich geben und als Anmerkung hälst Deinem Sachbearbeiter diese Gestze in Verbindung mit einem Widerspruch unter die Nase.
Siehe hier angehängtes Dokument.
LG Marslicht
Ich bin es nicht
12.01.2008, 07:30
also ich denke eher , das die Arge eine ordentliche Aufschlüsselung der Hauskosten ( in Kopie ) einsehen möchte ..
Kopie der Haus-und Gebäudeversicherung
Kopie für Strom ( Stromanbieter ) Treppenhausbeleuchtung
Kopie für Grundwasser ( etwaig Treppenhausreinigung und Fenster , sowie besprengen von Grünanlagen od.reinigen des Hofes etc...
Kopie für Müllbeseitigung
das ganze dann aufgeteilt auf 8 Parteien ..
anteilig umverlegt auf Saschas Wohneinheit ..
@ Ich bins,
und was will die Arge dann damit, sich die Amtszimmer zukleben ? Sind doch alles Dinge, die sie eh ned bezahlen und sie somit also auch nix angehen, oder hab ich was verpasst und bekomm am Ende zu wenig Kohle ?
Es ging doch hier um Heizkosten und ne Nachzahlung dieser, frage mich was der Allgemein-Hausstrom damit zutun hat.
Allerdings wenn ich mir hier nur mal die Probleme von Sascha der letzten Woche mit seiner Arge ansehe, stellt sich mir sowieso die Frage, ob die in Rheinland-Pfalz nicht ARGE-Schilder über die Eingänge von geschlossenen Anstalten gehängt haben, weil so bekloppt kann doch ein Sachbearbeiter garnicht sein auf Dauer.
Von daher ziehe ich wohl doch meinen obigen Einwand zurück und tendiere jetzt doch das Du (ich bins) vermutlich recht hast *lach*
Ich bin es nicht
12.01.2008, 09:31
Morgen Roady ..
Sascha ging es um die Übernahme der Nebenkostenabrechnung und nicht nur der Heizkosten ..
zu den Nebenkosten gehören auch die für das Jahr angefallenen Betriebskosten wie z.B. Strom für die Treppenhausbeleuchtung ..
was ich fast befürchte / ahne / vermute - ist , das bereits bei der Arge zuviel in dieser Sch.... rumgerührt worden ist ..
der Vermieter ist - glaube mich noch erinnern zu können - ein Freund von Sascha ..
und da ist wohl schon einiges probiert worden mit der Übernahme der Kosten od. ner Mieterhöhung ?
ich denke wohl , das die Arge etwas argwöhnisch geworden ist und nun 200% ordendtlich / genau / exakt arbeitet ..
es könnte ja von der Arge angenommen werden , das eine Gefälligkeitsnebenkostenabrechnung vorgelegt worden ist , als Zahlen zugrunde gelegt worden sind welche fern jeglicher Realität sind ..
also quasi garnicht entstanden sind .... und deswegen will die Arge nun wohl Kopien der Originalbelege über die Kosten welche dem Hauseigentümer tatsächlich entstanden sind und nunmehr auf 8 Mietparteien anteilig umverlagert werden ..
Ich bin es nicht
12.01.2008, 09:33
uppps ... also was die Arge jetzt will ????
na die will einfach nicht übern Tisch gezogen werden !!!
und sorry wegen meinen Rechtschreibfehlern heute morgen .. bin irgendwie nicht richtig fit heute ..
Marsleuchte
12.01.2008, 11:14
Also zur Ergänzung, bei mir ist es auch um die Nebenkostenabrechnung gegangen und wenn von der Hausverwaltung was dabei ist, wird es auch pinglich genau Aufgeschlüsselt sein.
Bis auf 98 € hat man bei mir alles übernommen !!!!
Gruß und schönes Wochenende Marslicht
Sei es wie es will, ich versteh Sascha sowieso nicht - wenn ich seine Probleme mit der ARGE hätte, würde ich wahrscheinlich schon nen eignen Schreibtisch bei meinem Anwalt hingestellt bekommen haben. :D
Marsleuchte
12.01.2008, 11:25
Lach so wie bei mir, bin schon mit meinem Anwalt auf Du weil wir uns minimum 1 mal in der Woche sehen.
Der Richter meinte schon bei der letzten Verhandlung er habe noch nie so eine dicke Akte gehabt und beim Ausdrucken mußte er Papier im Drucker nachlegen.
Nur war Ihm wohl zum damaligen Zeitpunkt nicht klar das noch 4 weitere Klagen folgen werden. :engel:
sascha10
12.01.2008, 15:59
Naja die Arge weiss aber nicht das mein vermieter ein Freund von mir ist.
Aber auch wenn es ein freund von mir ist,an der Abrechnung der Firma Techem sowie an der Abrechnung der Hausverwaltung kann selbst er nichts ändern.
Und keine Angst ich werde nix bezahlt haben wollen was nicht wirklich bezahlt werden muss..
Ich bin es nicht
12.01.2008, 22:33
Hallo Sascha ..
na na nicht`s in den falschen Hals bekommen ..
mir ist das doch recht egal ob hier einer mehr bekommt als ihm zusteht oder nicht ..:engel:
du hattest letztlich deine Betriebskostenabrechnung oder ein Formular dazu eingescannt ( meine ich zumindest in Erinnerung zu haben ) ..
irgendwie hatten die doch jene Nebenkostenübernahme oder die belege als " nicht ausreichend " empfunden und nun hast du ( wenn ich es richtig verstanden habe ) eine neue ordentliche eingereicht ..
ich denke , da sich die Angelegenheit schon etwas hinzieht , die Arge nun alles 200% genau wissen und prüfen möchte ..
sascha10
13.01.2008, 10:58
JA das könnne sie ja gerne tun.
Nur mehr Belege als ich ihnen gegeben habe existieren nunmal leider nicht.
Und daher kann ich auch nicht mehr Belege abgeben.
sascha10
15.01.2008, 11:38
So also ich habe nun endlich einmal den Sachbearbeiter dieser Nebenkostensache ans Telefon bekommen.
Dieser meinte um das alles genehmigen zu können müssen sie alle original Rechnungen der Hausverwaltung einsehen.
Sollte das nicht klappen und sie diese nicht einsehen können würden sie mir nichts übernehmen.
Anscheinend ist denen das Urteil vom Bundesgerichtshof zu dieser Sache piep egal..
StephanK
15.01.2008, 12:17
Anscheinend ist denen das Urteil vom Bundesgerichtshof zu dieser Sache piep egal..Sieht so aus. Mir scheint, Du hast es entweder mit Amateuren zu tun - oder mit altgedienten Sozialamts-Mitarbeitern, die nach der Devise verfahren: das haben wir schon immer so gemacht.
Da wird leider mal wieder nur der übliche Weg mit Widerspruch und nötigenfalls Klage/EA-Antrag übrig bleiben. :patsch:
sascha10
15.01.2008, 12:19
Das ist leider nunmal so..
Aber der Widerspruch ist schon geschrieben und das Urteil ausgedrukct und als Anlage beigefügt.
Sollte das nix nutzen geht es vors Sozialgericht.
Man kann sich ja nicht alles von denen gefallen lassen.
Betroffener
15.01.2008, 13:14
Dieser meinte um das alles genehmigen zu können müssen sie alle original Rechnungen der Hausverwaltung einsehen.
Sollte das nicht klappen und sie diese nicht einsehen können würden sie mir nichts übernehmen.
Wenn die das so wollen, dann müssen die aber ihr eigenes Gesäß aus dem Sessel erheben und zum Vermieter dackeln, um dort die Unterlagen einzusehen.
Das übersteigt Deine natürlichen Mitwirkungspflichten bei weitem. Die haben die üblichen Nebenkostenabrechnungen schlicht zu akzeptieren (wenn nicht gerade ein unziemlicher Verdachtsgrund besteht).
Also auf zum Sozialgericht - der pure Widerspruch wird da nicht helfen, sondern bietet nur die Gelegenheit die ganze Angelegenheit um weitere 3 Monate zu verzögern.
Marsleuchte
15.01.2008, 13:16
So also ich habe nun endlich einmal den Sachbearbeiter dieser Nebenkostensache ans Telefon bekommen.
Dieser meinte um das alles genehmigen zu können müssen sie alle original Rechnungen der Hausverwaltung einsehen.
Sollte das nicht klappen und sie diese nicht einsehen können würden sie mir nichts übernehmen.
Anscheinend ist denen das Urteil vom Bundesgerichtshof zu dieser Sache piep egal..
Also der SB hat ja ma keinen Plan, das Mietrecht sagt ganz klipp und klar, das man Rechnungen und Belege einsehen kann jeder Zeit Vor Ort bei der zuständigen Hausverwaltung oder gegen Kostenübernahme kann man sich auch Kopien zuschicken lassen. Also sollte dieser Sachbearbeiter zu Deiner Hausverwaltung gehen bzw fahren und dann darf er die Rechnungen einsehen im Original !!
In meinen Augen ist das nur eine kurze und kleine Demonstration von wem das Geld kommt und wer für die Verteilung zuständig ist, denn bei mir hatte es noch nie Probleme gegeben wenn ich eine Kopie meiner Abrechnungen eingereicht oder per PDF Dokument gemailt hatte.
LG Marslicht
sascha10
15.01.2008, 13:20
Naja anscheinend ticken die Uhren hier in der Umgebung um Trier etwas anders..
Aber dann muss man halt zusehen das man es hinbekommt das die Uhren hier auch mal richtig ticken..
Marsleuchte
15.01.2008, 13:21
Lach nicht nur bei Dir läuft einiges anderes auch ich bin hier nur am wundern !!!
StephanK
15.01.2008, 13:34
Also auf zum Sozialgericht - der pure Widerspruch wird da nicht helfen, sondern bietet nur die Gelegenheit die ganze Angelegenheit um weitere 3 Monate zu verzögern.Nur, damit da kein Missverständnis aufkommt: Bitte das eine tun und das andere nicht lassen!
Also Widerspruch schreiben und dem Sozialgericht eine Kopie des Widerspruches mitschicken, mit dem Bemerken, den Ausgang des Widerspruchsverfahrens könne man nicht abwarten, weil man sonst Gefahr läuft, aus der Wohnung gekündigt zu werden. Das Eilverfahren beim Sozialgericht darf und soll nämlich das Widerspruchsverfahern nicht ersetzen, nur es "überholen".
sascha10
15.01.2008, 13:44
Ah ok..
Werde das dann so machen.
Kann mir jemand helfen wie ich eine Klage ans Sozialgericht schreiben muss?
Habe da leider keine Ahnung.
StephanK
15.01.2008, 15:06
Kann mir jemand helfen wie ich eine Klage ans Sozialgericht schreiben muss?Nur sehr begrenzt.
Lies bitte die FAQ zum sozialgerichtlichen Verfahren (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ sozialgerichtsverfahren).
Wichtig ist vor allem zweierlei:
1) Ein verständlich formulierter Antrag. Der wäre in Deinem Fall "die Antragsgegnerin zu verpflichten, dem Antragsteller einmalig € ...,.. als Kosten der Unterkunft (Betriebskostennachzahlung) zu zahlen."
Den musst Du in der Sache begründen, wofür Du hier im Forum schon lange genug geübt hast.
2) Ein oder zwei Sätze zur Eilbedürftigkeit, mit denen Du begründest, warum Du das normale Klageverfahren nicht abwarten kannst. Das ist in Deinem Fall nicht schwierig, denn die Sache ist eilbedürftig, weil die Forderung des Vermieters fällig ist und Du beim Abwarten eines Klageverfahrens Gefahr liefest, dass der Vermieter den Mietvertrag wegen des Zahlungsrückstandes kündigt. Damit könnte schlimmstensfalls wegen des begrenzten Segments des Wohnungsmarktes, das Alg II-Beziehern zugänglich ist, sogar Obdachlosigkeit drohen.
Ein paar formale Dinge solltest Du beachten: Gib Deine BG-Nummer an, und bei der Antragsgegnerin (ARGE) die Straßenadresse, keine Postfachadresse, und durch wen sie vertreten wird (in der Regel durch einen Geschäftsführer, der allerdings nicht namentlich genannt werden muss).
Ist alles kein Hexenwerk :D
sascha10
15.01.2008, 16:53
Alles klar.
Vielen Dank
Ich werde mich sofort mal dahinter klemmen.
sascha10
06.02.2008, 17:19
So es gibt nun neues in diesem Fall.
Ich war eben am Briefkasten und hatte Post von der Arge.
Also sie übernehmen dann von insgesamt 335 Euro Nachzahlung 56,13 Euro
Ich frage mich nur wie sie darauf kommen?
Denn eigentlich müssten sie ja alles übernehmen.
Naja habe ja zum Glück eine Klage ans Sozialgericht geschrieben.
So langsam glaube ich das es die netten Damen und Herren auf mich abgesehen haben..
sascha10
13.02.2008, 10:33
So es gibt neues in der Sache.
Habe heute Morgen Post vom Sozialgericht bekommen.
Nun müsste mir mal jemand helfen bei dem was da drin steht.
Ich tippe es einmal schnell hier ein.
Rechtsstreit
XXXXX ./. Arbeitsgemeinschaft
Sehr geehrter Herr XXXX
Ihr Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ist hier eingegangen.Das Verfahren wird unter dem oben genannten Aktenzeichen geführt.
Es wird gebeten, dieses Aktenzeichen bei allen Zuschriften anzugeben und Anschriftenänderungen sofort hier mitzuteilen.
In diesem Rechtsstreit werden alle Eingaben 2fach benötigt.Sofern die erforderlichen Abschriften nicht eingereicht werden, können solche auf Ihre Kosten angefertigt werden.
Blinden oder sehbehinderten Personen werden Domkumente in diesem Verfahren auf Verlangen in einer für sie wahrnehmbaren Form übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX
So was heisst das nun für mich?
Habe denen die Klage und eine Kopie meines Widerspruchs zukommen lassen.
Muss ich denen noch etwas zuschicken?
Danke im voraus
StephanK
13.02.2008, 11:14
In diesem Rechtsstreit werden alle Eingaben 2fach benötigt.Sofern die erforderlichen Abschriften nicht eingereicht werden, können solche auf Ihre Kosten angefertigt werden.Wenn Du den Antrag und ggf. weitere Unterlagen nicht sowieso doppelt losgeschickt hast, solltest Du das noch nachholen, denn Du machst die Kopien im Zweifel billiger als das Gericht, das (gesetzlich vorgeschrieben) 50 Cent pro Seite berechnet.
Das gilt auch für alle weiteren Schreiben: immer ein Exemplar für das Gericht und ein Exemplar für die Antragsgegnerin, also die ARGE, abschicken.
sascha10
13.02.2008, 11:16
Ah ok..
Meinst du also ich sollte dem gericht ebenfalls noch die kompletten Nachweise meiner Nebenkosten zuschicken wie ich sie auch der Arge zugeschickt habe?
StephanK
13.02.2008, 11:24
Das dürfte sinnvoll sein, da der Streit sich ja um die Nebenkosten dreht.
Aber auch das bitte alles doppelt, obwohl die ARGE diese Sachen längst hat. In allen Gerichtsverfahren wird das ganz strikt gehandhabt, weil es Aufgabe des Gerichts ist, sicherzustellen, dass beide Prozessparteien den gleichen Informationnsstand haben und das Gericht nicht weiss (obwohl es sich das denken kann), was bei der ARGE schon vorliegt.
sascha10
13.02.2008, 11:30
Alles klar.
ich werde das dann heute Mittag sofort fertig machen.
Abe rich muss schon eines sagen.
Das hat wirklich sehr gut geklappt selber zu Klagen.
Ich kann nur wirklich jedem empfehlen zu Klagen wenn es nicht anders geht.
Damit auch die Argen einmal sehen das es so nicht gehen kann.
Ich kann nur wirklich jedem empfehlen zu Klagen wenn es nicht anders geht.
Damit auch die Argen einmal sehen das es so nicht gehen kann. Mal ein paar Überlegungen dazu:
Ich glaube nicht, dass es die ARGEn wirklich stört. Sonst würden sie ja bei eindeutigen Sachen gleich Kleinbeigeben.
Grund könnte sein, dass wir ja das sogenannte "Töpfchenrechnen" haben.
Wenn die ARGE einen Prozess verliert, werden die Kosten (auch deine Ansprüche) wahrscheinlich aus dem Topf für Rechtsstreite bezahlt. Im Topf Kosten ALG II haben sie, wie politisch Verordnet, gespart.
Dann geht es zur Presse: "Sind wir nicht gut"
Den einzigen den der ganze Spaß wirklich was kostet, ist der Steuerzahler, der ja auch für den Topf Rechtsstreite aufkommen muss.
sascha10
13.02.2008, 12:12
Naja ok da muss ich dir schon recht geben.
Nur wir haben ja leider keine andere Chance uns gegen die willkür der Arge zu stellen.
Daher hilft für uns halt nur der lange leidige Weg klagen.
Den einzigen den der ganze Spaß wirklich was kostet, ist der Steuerzahler, der ja auch für den Topf Rechtsstreite aufkommen muss.
Da ist der Steuerzahler aber durchaus selbst mit dran schuld - in Frankreich wären wahrscheinlich schon bei gleicher Situation Köpfe gerollt und das gesamte öffentliche Leben wäre lahmgelegt worden - da hält das Volk noch zusammen und lässt sich nicht von der Regierung wie in Deutschland spalten, ergo braucht man dort auch nicht wir hier wegen jedem Dreck zu klagen.
sascha10
15.02.2008, 12:59
So auch hier gibt es neues.
Bekam heute ein Schreiben vom Sozialgericht in dem steht:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Klage unzulässig ist, da offensichtlich ein Vorferfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Was heisst das nun für mich?
Kann ich erst wieder Klage einreichen wenn meine Klage mit der EGV per Verwaltungsakt erledigt ist?
Ich denke aber kaum das mein Vermieter nun noch ewig auf die Nachzahlung warten will..
StephanK
15.02.2008, 13:14
Du hattest weiter oben schon von einer Klage geschrieben. Da Du nicht unerfahren bist hatte ich das nur für eine sprachliche Nachlässigkeit gehalten und angenommen, dass Du in Wirklichkeit einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt hattest - aber anscheinend war das nicht so. :shock:
Wenn es tatsächlich nicht so war, dann ist der Hinweis des Sozialgerichts völlig richtig (wenn auch etwas kiebig) und Du solltest schleunigst klarstellen, dass es sich um einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung handelt.
Zusätzlich solltest Du einen oder zwei Sätze über die Eilbedürftigkeit der Sache (drohende Kündigung, Wohnungsverlust) dazu schreiben; das alles natürlich am besten schon vorgestern...
Es wird darauf hingewiesen, dass die Klage unzulässig ist, da offensichtlich ein Vorferfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Vorverfahren...
Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs.
Quelle: §83 SGG (http://bundesrecht.juris.de/sgg/__83.html)
Nur gehört das "Einstweilige Rechtsschutzverfahren" nicht auch zum Vorverfahren?
Bin mir da jetzt nicht 100% sicher...
Aber eigentlich ist es doch so, dass Widerspruch und EA zum Vorverfahren gehören, und das Hautpverfahren die Entscheidung der Hauptsache nach trifft oder?
sascha10
15.02.2008, 13:16
Da habe ich keine Ahnung fragi.
Aber was soll ich nun machen?
StephanK
15.02.2008, 13:17
Nur gehört das "Einstweilige Rechtsschutzverfahren" nicht auch zum Vorverfahren?Nein, 100 %ig nicht.
Ohne auch nur Widerspruch zu erheben gleich zum Gericht geht nicht.
Wenn die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist sollte also schleunigst Widerspruch erhoben werden.
Wenn sie abgelaufen ist, ist die Sache "gegessen".
Aber ich dachte es gab nen WIderspruch: Klick mich (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showpost.php?p=122628&postcount=19)
Hat es den gegeben müsste doch das vorverfahren am laufen sein!
StephanK
15.02.2008, 13:28
Mag sein - oder auch nicht.
Es gibt hier zwei parallele Diskussionsfäden von Sascha, die sich aber wohl auf zwei verschiedene Streitigkeiten beziehen - wenn ich den Überblick nicht verloren habe... :patsch:
Es sollte vielleicht am besten Sascha überlassen bleiben, das zu klären.
sascha10
19.02.2008, 12:02
Also es ist so.
Ich habe auf die Ablehnung der Übernahme hin sofort Widerspruch eingelegt bei der Arge.
Zeitgleich habe ich ans Sozialgericht geschrieben und habe denen eine Kopie des Widerspruchs mitgeschickt.
sascha10
22.02.2008, 11:03
So also die Klage ist ersteinmal unzulässig.
Aber im gleichen Verfahren gibt es ja einen Antrag von mir zum einstweiligen Rechtsschutz, und dieser läuft ganz normal weiter.
Also habe ich ja dann doch alles richtig gemacht.
Also habe ich ja dann doch alles richtig gemacht. Nur schon zuviel. :)
Die Klage selbst macht erst Sinn, wenn dein Widerspruch abgelehnt ist.
sascha10
22.02.2008, 11:31
Ja ich weiss.
War ein Fehler meinerseits.
Aber in diesem fall besser etwas zuviel als zu wenig.
sascha10
29.02.2008, 12:36
So Post vom Sozialgericht.
Einstweiliger Rechtsschutz abgelehnt..!!
Aber laute Fadenscheinige Begründungen.
Die auch so nicht zutreffen wie sie da stehen.
Die Frage ist nur was man nun dagegen machen kann?
Eventuell sollte ich mir wirklich von meinem Vermieter einmal eine Kündigung schreiben lassen udn dann damit zur Arge gehen was sie dann sagen??
Habe langsam echt die Nase voll von denen.
StephanK
29.02.2008, 13:45
Die Frage ist nur was man nun dagegen machen kann?
Das lässt sich nicht einschätzen, ohne diese Begründung genau zu kennen.
sascha10
29.02.2008, 14:43
Ich werde nachher wenn ich mehr Zeit habe einmal alles hier abtippen.
sascha10
29.02.2008, 20:28
So hier mal das Schreiben des Sozialgerichtes .
Als erstes das was die Arge ans Gericht geschickt hat:
In dem Einstweiligen Rechtsschutzverfahren
Herr XXXXXX ./. Arbeitsgemeinschaft ( ARGE ) Landkreis XXXX
beantragt die Antragsgegnerin,
- den Antrag zurückzuweisen
- zu entscheiden, dass Kosten gem § 193 SGG nicht zu erstatten sind.
Der Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz ist nicht begründet.
Nach Gegenüberstellung der tatsächlich, angemessenen und gezahlten Heiz- und Nebenkosten wurde ein Differenzbetrag von 56,13 Euro festgestellt.
Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Laut Nebekostenabrechnung der Firma Techem für den zeitraum 05.01.2006 bis 31.12.2006 entstanden Nebenkosten in höhe von 579,43 Euro sowie Heizkosten in höhe von 547,70 Euro.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Abrechnung der Firma Techem für 2 Personen gilt, da der Antragsteller zur Untermiete wohnt.Die Abrechnung ist daher durch beide Personen zu teilen.
Die Summe der tatsächlichen und auch durch die ARGE landkreis XXXXX anerkannten Nebenkosten belaufen sich demnach auf 1127,13 Euro.
Im Voraus erstatte wurden von der ARGE Landkreis XXXXX Nebenkosten für den Zeitraum 05.01.2006 - 31.12.2006 in Höhe von 40,50 Euro sowie für den Zeitraum 01.02.2006 - 31.12.2006 in Höhe von 535,50 Euro.An Heizkosten wurden für den Zeitraum 05.01.2006 - 31.12.2006 40,50 Euro erstatte, für den Zeitraum 01.02.2006 - 31.12.2006 535,50 EUro erstattet.Somit wurde ein Gesamtbetrag von 1071,00 Euro bereits an Nebenkosten erstatte.
Der Differenzbetrag zwischen den tatsächlich angefallenen Nebenkosten in höhe von 1127,13 Euro und dne bereits von der ARGE Landkreis XXXXX erstatteten Nebenkosten in Höhe von 1071,00 Euro beträgt somit 56,13 Euro.Dieser Differenzbetrag wurde von der ARGE landkreis XXXX bereits mit Bescheid vom 04.02.2008 an den Antragsteller angewiesen.
Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ist daher zurückzuweisen.
Der Beklagte übersendet die ergänzte Verwaltungsakte in den Verfahren XXX und XXXX .
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX
So dies ist das Schreiben vom Gericht.
Meine Frage ist nun was heisst das für mich?
Und vor allem sind die Zahlen und Fakten in dme Schreiben total falsch.
Denn die gesamten Heizkosten für die ganze Wohnung belaufen sich laut Techem Abrechnung auf insgesamt: 1389,67 Euro.
Mein Anteil wurde auf von meinem Vermieter exakt auf meine Anteilige Wohnfläche berechnet.
Auf mich entfällt somit ein Betrag von: 639,25 Euro und nicht wie die ARGE es schreibt von 547,70 Euro.
Und dann hat die ARGE ja wohl diesen Betrag von 547,70 Euro noch einmal durch 2 geteilt, was ja falsch ist da dies schon mein Vermieter getan hat.
Weiterhin bin ich auch kein Untermieter sondern Mieter dieser Wohnung, da nämlich mein Vermieter auch zugleich der Eigentümer ist.
Diese Zahlen sind alle haargenau in der Abrechnung der Firma Techem zu entnehmen, anscheind können die Leute von der ARGE sowas nicht lesen.
Vor allem fühlt sich nun mein Vermieter ziemlich verschaukelt von der ARGE.
Immerhin sitzt dieser im Moment auf rund 280 Euro die ich verbraucht habe und die von der ARGE nicht übernommen werden.
Was kann oder sollte ich nun tun??
Denn ich denke wenn es dabei bleibt das die nicht zahlen wollen wird mein Vermiter mir wohl fristlos kündigen.
Danke im voraus
Betroffener
29.02.2008, 21:20
Was Du da bekommen hast, ist die Stellungnahme der ArGe zu Deiner Einstweiligen Verfügung. Nicht mehr und nicht weniger.
Eine Kopie davon hat Dir das Gericht zugestellt, damit Du darauf gegenüber dem Gericht Stellung nehmen kannst - was Du auf jeden Fall kurzfristig tun solltest und zwar in mindestens zweifacher Ausfertigung (das Gericht schickt das dann auch an die ArGe weiter).
Darin kannst Du dann alles richtig stellen, was Du für falsch hältst.
Der Beklagte übersendet die ergänzte Verwaltungsakte in den Verfahren XXX und XXXX
Insbesondere solltest Du in diese Akte schnellstens beim Gericht Einsicht nehmen und Dir ggf. dort Kopien erstellen lassen von Seiten, die Dir wichtig erscheinen. Da kommst Du sonst nie weider dran. Am Besten natürlich mit Anwalt - aber es geht auch ohne.
Was jetzt also im Grunde abläuft, ist eine Neuauflage Deines Krieges mit der ArGe - nur mit einem Richter dazwischen als Schiedsrichter und Postverteiler, der am Ende des Dokumentenaustausches von Erwiderungen eine Entscheidung (Beschluss) treffen muss, ob Deinem Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz stattzugeben ist (erfolgversprechend ist für eine Hauptverhandlung) oder nicht.
Du solltest Dir also ganz gezielt "krumme" Dinge, Zeitabläufe, falsche Annahmen, falsche Berechnungen usw. ganz genau anschauen und diese entsprechend zerpflücken und entkräften.
Bei der Berechnung der anteiligen Heizkosten solltest Du den ggf. stattgefundenen Abzug für Warmes Wasser berücksichtigen (nach dem neuesten BSG-Urteil sind nur 6,22 € zulässig auf Basis des vollen Regelsatzes - weil effektiv nicht mehr drin steckt im Regelsatz).
sascha10
29.02.2008, 21:47
Alles klar und Vielen Dank.
Ich werde mir dann Morgen direkt die Mühe machen und eine Stellungnahme dazu schreiben.
Denn ich werde mich hier nicht von den Leuten der Arge hinters Licht führen lassen.
Es geht hier immerhin um mein Dach überm Kopf.
Wie mache ich das denn mit der Einsicht der Akte?
Vor allem wo kann ich dann eventuell diese Akte einsehen?
StephanK
29.02.2008, 23:10
Wie mache ich das denn mit der Einsicht der Akte?
Vor allem wo kann ich dann eventuell diese Akte einsehen?Du fragst beim Sozialgericht an, zu welchem Termin Akteneinsicht möglich ist.
Sie ist aber nur vor Ort beim Gericht möglich, d.h. Du wirst nach Mainz (?) reisen müssen.
Bei dieser Gelegenheit fällt mir ein: es wäre ganz schön, wenn Du mal in Deinem Profil Deinen Wohnort berichtigen würdest. Mir ist nur noch ungefähr erinnerlich, dass Du keineswegs in Trier wohnst, sondern irgendwo in der Nähe von I-O oder in der Stadt selbst. Mit der Angabe "Trier" lockst Du einem aber auf falsche Fährten...
Ändern kannst Du das, indem Du in der dunkelblauen Leiste links oben auf "Kontrollzentrum" klickst.
sascha10
01.03.2008, 11:32
Änderungen wie gewünscht vorgenommen..
sascha10
02.03.2008, 11:39
So ich will also nachher eine Stellungnahme zu dem Schreiben vom Sozialgericht schreiben.
Dort will ich auch nochmals eine Kopie der Techem Rechnung beilegen.
Meint ihr es wäre eventuell ratsam dort noch einmal reinzuschreiben das mein Vermieter mir kündigen wird wenn er auf den etwa 280 Euros sitzen bleiben wird?
Vor allem wird ja auch wenn ich das Schreiben so lese meinem Vermieter von seiten der ARGE schon fast eine flasche Berechnung meiner Abrechnung unterstellt.
Betroffener
02.03.2008, 13:20
Sascha,
irgendwie scheint Dir noch nicht so ganz klar zu sein, dass Du jetzt weiter gegen die ArGe kämpfst und dazu weniger die ArGe, als das Gericht überzeugen musst.
Packe alles rein in Deine (sachliche) Darstellung von den Dingen, was krumm gelaufen ist, damit die ArGe im schlechten Licht dasteht. Die ArGe tut das umgekehrt auch. Vielleicht ist das auch als historischen Ablauf sinnvoll.
Denn jetzt geht es neben den echten Rechtsfragen auch um die bessere und ehrliche Präsentation, die die Darstellung der ArGe nachweisbar wiederlegt.
Nur wenn das Gericht überzeugt wird, dass Dir die ArGe zu Unrecht ans Leder wollte, hast Du eine Chance.
sascha10
02.03.2008, 13:23
Alles klar.
Ich werde es dann mal versuchen.
Es hängt mir aber echt langsam zum hals raus mich ständig mit denen rumärgern zu müssen, nur weil die meinen sie können mit einem machen wie sie grade wollen.
Ist echt arm das man so einen Streit mit denen führen muss..
sascha10
05.03.2008, 19:36
So ich werde nun hier einmal die eingescannte Nebenkostenabrechnung hochladen.
Vielleicht könnt ihr mir dann einmal sagen was daran falsch ist.?
Denn ich kann daran nix falsches erkennen.
Sollten noch weitere Schreiben benötigt werden , etwa das was von der Arge zurück kam dann meldet euch bitte,werde es dann direkt hochladen.
Danke im voraus
gruß
sascha10
25.03.2008, 12:16
So heute kam wieder Post vom Sozialgericht.
Es sieht also wirklich so aus das die Arge meine kosten nicht komplett übernehmen muss.
Sondern sie mir nur ein Dahrlehen gewähren muss da sich dann zurückzahlen muss.
Weiterhin wollen sie Kontoauszüge von mir haben der Monate Februar und März.
Ok das können sie bekommen denn mein Konto steht 5000 in dne miesen.
Da ich aber meine Miete bar an meinen Vermieter zahle steht davon nix drin.
Ich lade das Schreiben hier einmal als Anlage mit hoch das heute Morgen kam.
Weiterhin wollte ich einmla Fragen wie hoch der Betrag denn ist dne die Arge mir für Warmwasserzubereitung abziehen darf bei der Abrechnung?
Danke im voraus
StephanK
25.03.2008, 12:28
Zu dem BSG-Urteil, auf das die ARGE sich beruft, siehe hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=136398#post136398).
sascha10
25.03.2008, 12:37
Alles klar und Danke Stephan.
Nur eines ist mir etwas komisch bisher
Die Arge zieht mir für 2006 insgesamt 294 Euro für die Warmwasserbereitung ab.
Wie kommt dieser Betrag Zustande?
Moin!
Hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=136398#post136398) mal das angesprochene Urteil... entscheide selbst, was du dann von einer Darlehensgewährung hällst.
Liegen deine Kosten über dem Betrag von 6,22€ würde ich dies dem gericht so zurückschreiben und drauf pochen es zu bekommen. :)
sascha10
25.03.2008, 12:44
Hmm fragi.
Ich verstehe nicht so ganz wie du da smeinst mit dne 6,22 Euro und ob meine Kosten drüberliegen?
Mir kommt die ganze Berechnung der Arge komisch vor,denn die teilen den Betrag den mein Vermieter schon durch 2 geteilt hat nochmal durch 2.
Ich blicke da nicht mehr durch
Marsleuchte
25.03.2008, 12:45
Also 294 € durch 12 Monate macht bei mir nicht 6,22 € !
Fragi hat Dir da schon den richtigen Wink mit dem Zaunspfahl gegeben. :engel:
sascha10
25.03.2008, 12:48
Ah das hatte ich nicht verstandne wie man das berechnet.
Aber dann stimtm trotz allem die Berechnung nicht der Arge
Ich kann das ja gerne mal hochladen was die Arge dem Sozailgericht geschickt hat
Richtig Marslicht, das BSG hat nämlich bestimmt:
Im Alg II-Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen (derzeit € 347) ist ein Betrag von € 6,22 monatlich für die Warmwasserbereitung vorgesehen. Dieser Betrag bildet auch den Maßstab, wenn von einer Pauschalmiete, die die Kosten der Warmwasserbereitung enthält, ein Teil nicht als Kosten der Unterkunft getragen wird. Deswegen ist ein solcher "Warmwasserabzug" nur bis zur Obergrenze von € 6,22 zulässig.
Das heißt liegen die Warmwasserkosten über 6,22€ monatlich, muss die ARGE dies als KDU anerkennen, das ist der Wink :)
sascha10
25.03.2008, 12:52
Sorry auch wenn ich nun etwas dummes frage.
Aber was heisst das nun für mich?
Denn wenn ich diese 294 Euro durch 6,22 Euro teile kommt nämlich 24,50 Euro raus.
sascha10
25.03.2008, 13:03
So der Vollständigkeit halber noch das was die Arge zum gericht geschickt hat.
Gut, ich nehms mal auseinander:
"Ihr" habt Heizkosten von 1389,67€.
Von diesen Kosten sind die Heizkosten herauszurechnen, dafür gibts eine Pauschale.
Das ist der Standpunkt den die ARGE vertritt.
Nach Standpunkt der ARGE sind das 294,17€ (wie sie auf diese Zahl kommt weiß ich auch nicht)...
Das BSG sagt aber, es dürfen monatlich nur 6,22€ von den Heizkosten für die Warmwasseraufbereitung in Abzug gebracht werden.
Das sind 74,64€ jährlich als Maximum.
Alles was darüber geht hat die ARGE laut Urteil des BSG zu übernehmen! Und genau so würde ich dem Gericht auch erwideren, dass ich das fordere!
sascha10
25.03.2008, 15:51
Alles klar Danke nun habe ich es verstanden
Marsleuchte
25.03.2008, 15:54
Das heisst in Zahlen 219,53 € was Sie in Deinem Fall laut BSG übernehmen müssen.
Solltest vielleicht noch netter Weise das Urteil mit anheften, dann müssen Sie nicht lange suchen. :engel:
Das heisst in Zahlen 219,53 € was Sie in Deinem Fall laut BSG übernehmen müssen.
Solltest vielleicht noch netter Weise das Urteil mit anheften, dann müssen Sie nicht lange suchen. :engel:
Falsch, die 294,17€ waren für 2 Leute.
294,17 / 2 = 147,09€
147,09€ - 74,64€ = 72,45€
so müsste es meiner Meinung nach aussehen!
Marsleuchte
25.03.2008, 16:10
Ups das mit den 2 Leute hatte ich nicht gesehen, Asche über mein Haupt.
Dann müßten ja aber die 72,45 € wieder mal 2 genommen werden oder bezieht von den 2 Leuten nur einer ALG II ?
sascha10
25.03.2008, 16:13
Also mal was anderes.
Wenn ihr euch mal in dieser Sache eventuell kurz die Mühe machen würdet und meine Nebenkostenabrechnung ansehen würdet die ich hier hochgeladen habe, dann würdet ihr feststellen das nur auf mich ein betrag von um die 600 Euro an Heizkosten entfällt, die anderen knapp 700 Euro Heizkosten trägt mein Vermieter.
Nun frage ich mich die ganze Zeit warum der Betrag von 600 Euro an Heizkosten von der Arge durch 2 geteilt wird, wenn dies bereits durch meinen Vermieter gemacht wurde.
Damit komme ich nicht ganz klar.
Marsleuchte
25.03.2008, 16:17
Andere Frage, Dein Vermieter wohnt mit im Haus?
Anderst kann ich mir nicht vorstellen warum es so sein könnte.
sascha10
25.03.2008, 16:20
ja wohnt er.
Aber dann müsste er mir ja eigentlich keine Abrechnung geben sondern die Arge könnte sich diese selber machen wie sie es brauchen.
Ist schon komisch das ganze.
Marsleuchte
25.03.2008, 16:32
Na ich denke das in Deinen Fall der Fehler bei Deiner ARGE liegt.
Das mußt Du denen noch einmal deutlich erklären. Das es sich um 2 Mietparteien handelt warum Du allerdings keine nur auf Dich bezogene Abrechnung bekommst, ist mir nicht ganz klar. Normal sollte in der Abrechnung nichts von Deinem Vermieter auftauchen, maximal am Anfang der Gesamtverbrauch der Wohneinheiten und dann im weiteren alles nur auf Dich bezogen. Das denke ich wird das Problem sein das es hier nicht eindeutig hervor geht.
Du kannst aber gerne mal die Abrechnung hochladen, ich werfe mal einen Blick drauf damit ich mir ein Bild machen kann.
Wie gesagt, jede Mietpartei sollte eine eingene auf sich bezogene Abrechnung erhalten, gerade das nicht solche Missverständnisse entstehen.
Du weisst ja, im Zweifel immer zu gunsten des Angeklagten.
sascha10
25.03.2008, 16:34
Werde ich machen muss sie nur suchen und vorher andere Anhänge löschen
30 bis 45 min etwa dann hast sie hier.
Ach ja nochwas wichtiges.
Wohne hier in einer Wg mit meinem Vermieter zusammen.
Sorry vergessen zu erwähnen
Marsleuchte
25.03.2008, 16:53
Lach, na das war dass was ich vermutet hatte.
Betroffener
25.03.2008, 16:59
Nochmal zum Nachhaken.
Ich habe mir die Abrechnung 2006 angeschaut.
Die bezieht sich auf 43 m² mit 639 €Heizkosten.
Wer hat diese beiden Abrechnungsblätter erstellt? Techem oder Dein Hauptmieter auf Grundlage der richtigen Techem-Abrechnung abgespeckt für Dich zur Vorlage bei der ArGe?
Oder wohnen da 2 Personen auf 43 m²?
Das ganze Kuddelmuddel kommt doch wohl auch daher, daß die ArGe immer noch die Bedarfsgemeinschaft mit der zweiten Person im Hinterkopf hat.
Daher auch die ganze Rechnerei mit den Techem-Daten und Teilerei durch zwei wie in einer Bedarfsgemeinschaft.
Nachtrag:
Wenn man sich diese Abrechnung für Dich etwas genauer anschaut, stellt man leider fest, dass die von vorne bis hinten krumm und schief ist.
Egal mit welchen Werten man rechnet (mit den 2.01% Anteil oder nach m²) passt es schlicht nicht.
Mit den 2.01% Anteil der Wohnung mit 43 m² an den Gesamtkosten dürften aus der Gesamtabrechnung von 46.259,27 allenfalls 929,81 € bei rauskommen - aber niemals 1.415,56 €. Das gleiche gilt für die Einzelpositionen. Und über verbrauchsabhängige Positionen wie Heizung kommt eine solche Differenz auch nicht zustande.
Ich halte mich ab jetzt jedenfalls hier raus.
Marsleuchte
25.03.2008, 17:11
Na das ist das was ich mir auch schon gedacht habe, Sie fahren im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft wesentlich besser, also tun Sie sich jetz ein wenig schwer mit einer WG.
Deswegen sagte ich ja, eine Nebenkostenabrechnung die nur alleine auf Dich bezogen ist ohne das andere Daten auftauchen würde sowas vereinfachen.
sascha10
25.03.2008, 17:25
Also ich wohne alleine auf 43 qm
Die Abrechnung wurde von meinem Vermieter erstellt auf Grundlage der Techem Abrechnung.
Die Abrechnung meines Vermeiters stimmt haar klein genau überein was in der Techem Abrechnung steht bezogen auf die Anzahl meiner qm.
Betroffener
25.03.2008, 17:34
Hinweis: Ich habe meinen Beitrag von heute mehrfach editiert.
Bitte insbesondere den Nachtrag lesen. Ich beteilige mich nicht mehr an der Diskussion, da die vorgelegte Nebenkostenabrechnung mir schlicht unglaubwürdig erscheint.
Ich frage mich, wieso hier großartig von der Arge durch 2 geteilt wird, wenn Techem die Heizkosten abliest und berechnet, dann ist an jedem Heizkörper ein Verbrauchszähler der ausgewertet wird. Also demnach wären schon mal zumindest die Heizkörper, die rein von Sascha genutzt werden ihm auch voll zuweisbar und die Heizkosten dafür somit auch ohne irgendwelche Aufteilerei zu bezahlen.
Die Teilerei durch 2 dürfte wenn überhaupt nur für Heizkosten anwendbar sein, welche an Heizkörpern entstehen, die von beiden Personen genutzt werden.
Könnte der Vermieter auch durchaus so von Techem auswerten lassen wenn er der Hauseigentümer ist, und schon gäbs kein Durcheinander mehr.
sascha10
26.03.2008, 13:41
So da hier ja wohl einige Dinge aufkamen vonwegen die Abrechnung sei nicht ok und würde nicht stimmen.
Ich war heute Morgen beim Hausverwalter und habe mir das alles von ihm ausrechnen lassen.
Nur zur Info er kam auf genau dne gleichen Betrag wie mein Vermieter mit einer Abweichung von 1,53 Euro.
Ich wollte das hier nur mal klargestellt haben, denn einiges hörte sich gestern so an als ob ich hier die Arge hinters Licht führen wollte.
Ich wollte das hier nur mal klargestellt haben, denn einiges hörte sich gestern so an als ob ich hier die Arge hinters Licht führen wollte. Ich muss Betroffener recht geben.
Deine Abrechnung sagt aus, das 2,01% der Kosten auf deine Wohnung entfallen. Also 46.259,27 x 2,01 / 100 = 929,81 €. Die Rechnung weißt aber 1.415,56 € für dich aus.
Auch Einzelpositionen sind nicht nachvollziehbar.
Versicherung 3.734,42 € gesamt / 2.142,20 m² Wohnfläche gesamt x 43 m² dein Anteil = 74,96 €, die Rechnung sagt aber 71,80 €. Auch die Berücksichtung, das du öffentsichtlich erst ab 5.1.2006 (lt. ARGE Schreiben ans Gericht) in die Wohnung gezogen bist, erklärt den Unterschied nicht, denn da kommen dann 73,90 € raus.
Wie sich die Heizkosten und Wasserkosten errechnen ist gar nicht ersichtlich.
Wenn man sich die einzelnen Beträge so anschaut, stimmt leier kein einziger Betrag oder ist aus den Angaben nicht erklärlich. Somit kann man die Nebenkostenabrechnung hier auch nicht beurteilen, was auch die Beurteilung der Aussagen der ARGE schwierig macht.
sascha10
27.03.2008, 12:34
Also da kommen ja zu den 935 Euro noch Hausverwalter usw kosten dazu.
Die Abrechnung vom Techem kann ich hier gerne hochladen.
Aber alles was dort in der Abrechnung steht wurde der Arge durch Kopien der original Beleg dagelegt
Also da kommen ja zu den 935 Euro noch Hausverwalter usw kosten dazu. Das erklärt u. U. warum die ARGE auf andere Beträge kommt, denn Hausverwaltungskosten haben nichts in der Betriebskostenabrechnung zu suchen, das ist Sache des Vermieters und die muss er aus den Mieteinnahmen zahlen.
Siehe § 2 Abs. 14 BetrKV (http://bundesrecht.juris.de/betrkv/__2.html) 14. die Kosten für den Hauswart,hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden; Aber es macht hier natürlich keinen Sinn, weiter über die Beträge zu rätseln. Vielleicht solltest du damit deinen Anwalt beauftragen.
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