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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anlage zum Antrag - Vorbereitung Vermittlungsgespräch


angel2008
11.01.2008, 22:48
hallo, ich hab schon wieder 'ne frage. weil, je mehr ich hier lese, desto unsicherer werde ich ...
hab ja 'ne anlage bekommen, wo ich ausfüllen muss, um meine vermittlerin auf mich vorzubereiten :mrgreen:.
wenn ich aber nun hier lese, dass ich verpflichtet bin mich bundesweit zu bewerben und vollzeit und möglichst mit zeitaufwendigem arbeitsweg :patsch:, wieso soll ich dort meine "wünsche" ankreuzen ... also ich darf dort ankreuzeln, welche entfernung, wieviele wochenstunden und so weiter ...

wenn ich da zum beispiel 30 stunden angebe (würd ich machen, damit mein hundi nich solang allein ist) ... und wahlweise bis zu 40 stunden, aber dann ab mittags oder nachts ... dann ist ja mein mann bald zuhause, geht das? oder entstehen mir dann nachteile in bezug auf arbeitslosengeld/sanktionen???

grüsse
angel

StephanK
11.01.2008, 23:22
Hier gilt es, zwei unterschiedliche Dinge auseinanderzuhalten, nämlich (1) Deine Wünsche und (2) Deine Verpflichtungen. Deine Wünsche bezüglich der maximalen Entfernung eines Arbeitsplatzes kannst Du ohne Bedenken äußern; zumindest in den ersten Monaten wird die Arbeitsagentur sich auch daran halten. Je länger die Arbeitslosigkeit andauert desto größer wird allerdings auch der Umkreis, in dem Du auf Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur hin Dich bewerben musst, wenn Du keine Sperrzeit kassieren willst. Einzelheiten dazu findest Du im Merkblatt 1 für Arbeitslose (PDF-Datei) (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf), das Du überhaupt mal gründlich durchlesen solltest..

Wirkliche Nachteile bedeutet es allerdings, wenn Du Dich nur noch in zeitlich geringerem Umfang zur Verfügung stellst als Du bisher gearbeitet hast. Dann wird das Arbeitslosengeld zeitanteilig gekürzt, siehe § 131 Abs. 4 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__131.html). Wenn Du also z.B. bisher 40 Wochenstunden gearbeitet hast und nur noch 30 Stunden arbeiten möchtest, erhältst Du nur 3/4 des Dir "eigentlich" zustehenden Arbeitslosengeldes. Das ist keine Sanktion im eigentlichen Sinn, sondern das Bemessungsentgelt (Grundlage der Berechnung des Arbeitslosengeldes) wird "heruntergerechnet".

angel2008
12.01.2008, 09:40
Hier gilt es, zwei unterschiedliche Dinge auseinanderzuhalten, nämlich (1) Deine Wünsche und (2) Deine Verpflichtungen. Deine Wünsche bezüglich der maximalen Entfernung eines Arbeitsplatzes kannst Du ohne Bedenken äußern; zumindest in den ersten Monaten wird die Arbeitsagentur sich auch daran halten. Je länger die Arbeitslosigkeit andauert desto größer wird allerdings auch der Umkreis, in dem Du auf Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur hin Dich bewerben musst, wenn Du keine Sperrzeit kassieren willst. Einzelheiten dazu findest Du im Merkblatt 1 für Arbeitslose (PDF-Datei) (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf), das Du überhaupt mal gründlich durchlesen solltest..

Wirkliche Nachteile bedeutet es allerdings, wenn Du Dich nur noch in zeitlich geringerem Umfang zur Verfügung stellst als Du bisher gearbeitet hast. Dann wird das Arbeitslosengeld zeitanteilig gekürzt, siehe § 131 Abs. 4 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__131.html). Wenn Du also z.B. bisher 40 Wochenstunden gearbeitet hast und nur noch 30 Stunden arbeiten möchtest, erhältst Du nur 3/4 des Dir "eigentlich" zustehenden Arbeitslosengeldes. Das ist keine Sanktion im eigentlichen Sinn, sondern das Bemessungsentgelt (Grundlage der Berechnung des Arbeitslosengeldes) wird "heruntergerechnet".


danke stephan! :) ich werd's mir durchlesen. und wenn ich angebe, dass ich bisher 30 stunden gearbeitet hab (war ja selbständigkeit), dann krieg ich bestimmt von vornherein teilzeitarbeitslosengeld als bemessungsgrundlage, oder? also wäre des auch sinnlos ...

angel2008
12.01.2008, 09:51
problem is ja auch, wie wird überhaupt mein arbeitslosengeld berechnet, die dame auf der agentur wollte mir dazu keine angaben machen und möchte auch keine einkommensnachweise von mir (selbständigkeit im letzten jahr) .. was ich komisch finde. wonach gehen die dann bei der berechnung???

StephanK
12.01.2008, 09:56
Ich frage vorsichtshalber mal nach, weil ich nicht sicher bin, ob ich Dich richtig verstanden habe:
Warst Du zuletzt als Selbständige freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert?
Wenn ja, wie lange? Und was war vorher? Arbeitslosigkeit oder ein versicherungspflichtiger Job?

angel2008
12.01.2008, 10:15
Ich frage vorsichtshalber mal nach, weil ich nicht sicher bin, ob ich Dich richtig verstanden habe:
Warst Du zuletzt als Selbständige freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert?
Wenn ja, wie lange? Und was war vorher? Arbeitslosigkeit oder ein versicherungspflichtiger Job?


hallo, guten morgen und danke für die schnelle meldung! :)


also: ich war 3 1/2 jahre selbständig, davor 1 jahr arbeitslos, davor 2 jahre versicherungspflichtig beschäftigt.
gerade hab ich nachgelesen, dass es 4 stufen gibt und nach qualifikation gezahlt wird.

ich war 1 jahr lang freiwillig arbeitslosenversichert :)

StephanK
12.01.2008, 11:38
Es tut mir leid, aber so kommen wir nicht weiter.
Ich bräuchte die Daten schon der Reihe nach, von jetzt und dann zeitlich zurückblickend für die letzten zwei Jahre (länger nicht), aber exakte Daten, und während der Selbständigkeit die Angabe, ob und ggf. wann freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung bestand.
Sonst lässt sich keine auch nur halbwegs verlässliche Aussage treffen.

Im übrigen weise ich auf die Regeln des Forums hin und bitte um normale deutsche Schreibung, d.h. auch Groß- und Kleinschreibung, denn sie erleichtert das Lesen sehr. Danke.

angel2008
12.01.2008, 15:03
Es tut mir leid, aber so kommen wir nicht weiter.
Ich bräuchte die Daten schon der Reihe nach, von jetzt und dann zeitlich zurückblickend für die letzten zwei Jahre (länger nicht), aber exakte Daten, und während der Selbständigkeit die Angabe, ob und ggf. wann freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung bestand.
Sonst lässt sich keine auch nur halbwegs verlässliche Aussage treffen.

Im übrigen weise ich auf die Regeln des Forums hin und bitte um normale deutsche Schreibung, d.h. auch Groß- und Kleinschreibung, denn sie erleichtert das Lesen sehr. Danke.


Oh, entschuldige. Bin das vom Chatten so gewohnt :oops:. Werd mich jetzt etwas zusammenreissen.
Also, am besten ich schreib es mal in Jahren:

05/2001 bis 04/2003 durchgehend versicherungspflichtig angestellt
05/2003 bis 05/2004 arbeitsuchend (Alog 1 bezogen)
06/2004 bis 12/2007 selbständig
12/2006 bis 12/2007 in freiwillige AV eingezahlt
01/2008 arbeitsuchend gemeldet + Alog 1 beantragt, jedoch ohne das Gewerbe abzumelden (muss ich nicht laut Angabe Sachbearbeiter)

StephanK
12.01.2008, 16:55
Werd mich jetzt etwas zusammenreissen.Ich danke Dir :) Auch wenn's hier oft flott geht ist es eben gerade kein chat, denn die Beiträge bleiben lange im Internet und werden von sehr unterschiedlichen Menschen gelesen. Wir möchten gerne, dass sie auch für möglichst viele verständlich und lesbar sind und legen deswegen Wert darauf.

12/2006 bis 12/2007 in freiwillige AV eingezahltO.K.; die Zeiten davor fallen leider unter den Tisch, aber jetzt können wir dank Deiner Aufstellung wenigstens sicher gehen, dass das so ist.

Mit diesen zwölf (oder 13) Monaten Beitragszahlung hast Du Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld erworben.
Zur Höhe: Dein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wurde ja - anders als bei Arbeitnehmern - nicht auf Grundlage Deines tatsächlichen Einkommens berechnet sondern auf der Grundlage eines fiktiven, gesetzlich festgelegten Einkommens von (brutto) € 575.- monatlich.
Mit dem Selbstberechnungsprogramm (http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php) der Arbeitsagentur ergibt sich daraus ein monatliches Arbeitslosengeld von € 268,80 (unter der Annahme, dass Du unverheiratet und kinderlos bist). Am besten gibst Du noch mal selbst Deine Daten dort ein.

Das wird Dir natürlich nicht zum Leben reichen. Deswegen solltest Du möglichst bald ergänzend Alg II beantragen. Tu das nicht erst, wenn der Bescheid von der Arbeitsagentur da ist, denn Alg II wird nicht für Zeiten vor der Antragstellung geleistet.
Die Antragsformulare kannst Du hier (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html) herunterladen, ebenso Ausfüllhinweise. Beachte auch die Informationen hier bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter).
Das Arbeitslosengeld gilt beim Alg II als normales Einkommen, das Du im Formular entsprechend angeben musst; da Du derzeit noch keinen Alg-Bescheid in Händen hältst solltest Du handschriftlich anmerken, dass es sich um die voraussichtliche Höhe handelt und Du den Alg-Bescheid unaufgefordert nachreichen wirst, sobald er Dir zugegangen ist.

Wenn Du Fragen zum ergänzenden Alg II hast, mach bitte einen neuen Diskussionsfaden in einem der Alg II-Bereiche hier im Forum auf.

angel2008
12.01.2008, 17:54
Ich danke Dir :) Auch wenn's hier oft flott geht ist es eben gerade kein chat, denn die Beiträge bleiben lange im Internet und werden von sehr unterschiedlichen Menschen gelesen. Wir möchten gerne, dass sie auch für möglichst viele verständlich und lesbar sind und legen deswegen Wert darauf.

O.K.; die Zeiten davor fallen leider unter den Tisch, aber jetzt können wir dank Deiner Aufstellung wenigstens sicher gehen, dass das so ist.

Mit diesen zwölf (oder 13) Monaten Beitragszahlung hast Du Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld erworben.
Zur Höhe: Dein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wurde ja - anders als bei Arbeitnehmern - nicht auf Grundlage Deines tatsächlichen Einkommens berechnet sondern auf der Grundlage eines fiktiven, gesetzlich festgelegten Einkommens von (brutto) € 575.- monatlich.
Mit dem Selbstberechnungsprogramm (http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php) der Arbeitsagentur ergibt sich daraus ein monatliches Arbeitslosengeld von € 268,80 (unter der Annahme, dass Du unverheiratet und kinderlos bist). Am besten gibst Du noch mal selbst Deine Daten dort ein.

Das wird Dir natürlich nicht zum Leben reichen. Deswegen solltest Du möglichst bald ergänzend Alg II beantragen. Tu das nicht erst, wenn der Bescheid von der Arbeitsagentur da ist, denn Alg II wird nicht für Zeiten vor der Antragstellung geleistet.
Die Antragsformulare kannst Du hier (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html) herunterladen, ebenso Ausfüllhinweise. Beachte auch die Informationen hier bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter).
Das Arbeitslosengeld gilt beim Alg II als normales Einkommen, das Du im Formular entsprechend angeben musst; da Du derzeit noch keinen Alg-Bescheid in Händen hältst solltest Du handschriftlich anmerken, dass es sich um die voraussichtliche Höhe handelt und Du den Alg-Bescheid unaufgefordert nachreichen wirst, sobald er Dir zugegangen ist.

Wenn Du Fragen zum ergänzenden Alg II hast, mach bitte einen neuen Diskussionsfaden in einem der Alg II-Bereiche hier im Forum auf.

Danke dir! Da ich verheiratet bin und in der Steuerklasse IV hab ich irgendwo gegoogelt und da kommt viel mehr Geld bei raus. Aber ich werde mir mal das Selbstberechnungsprogramm verinnerlichen.