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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 400€ Job - Vertragsbedingungen


Kettenhund
12.01.2008, 02:35
Hallo liebe Community,

Ich habe grade etwas Stress mit meinem Arbeitgeber, mit dem ich ein 400€-Arbeitsvertrag unterhalte.

Der Vertrag verpflichtet mich dazu, Wöchentlich eine gewisse Stückzahl von Webseiten zu generieren, was mir mit einer festen Summe pro Stück vergütet wird.

Jetzt erhalte ich ein (Kündigungs-)Schreiben, das mir sagt, das meine Chargen mit Monat Januar ausgefüllt sind, die Kündigung selbst aber erst zu Ende Februar eintritt.

Das bedeutet, das ich grundsätzlich meine Vertragliche Pflicht nicht einlösen kann, aber durch die Kündigungsfrist bis Anfang März in diesem Vertrag gebunden bin.

Das ist natürlich unangenehm für mich, weil mir dadurch ein Monat ohne Einkommen bevorsteht, da der Arbeitgeber die Vertragliche Option auf andere Arbeitsfelder nicht wahrnimmt.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet diese Grundsumme, die ich Monatlich zu leisten habe, zu zahlen? Ich bin diesen Vertrag eingegangen, da mir versichert wurde das "auf Monate" genügend Arbeit in diesem Feld vorhanden sei.

Jetzt erhalte ich eine Kündigung zu Ende Februar und den Hinweis das ich bis dahin keine Arbeitsaufträge erhalte.

Besteht die Möglichkeit das Verhältnis beschleunigt zu beenden, alternativ wird der Arbeitgeber für den Ausfall aufkommen müssen? Ich kenne mich mit dem Arbeitsrecht nicht so genau aus, und nehme fast an, das ich da eine ganz besondere Spart getroffen habe, da ich kein Referenzmaterial dazu finde.

Vielen Dank schonmal im Vorraus für das Lesen,

MfG

KH

Ich bin es nicht
12.01.2008, 07:21
hallo Kettenhund ( sorry , aber irgendwie hat man dich wirklich an die Kette genommen ) ..

ich weiss nun ja nicht was vertraglich vereinbart war ?

ob das irgendwo ein Punkt in deinem Vertrag steht bezüglich der Verfügbarkeit für den Fall einer Null-Auftragslage ..

irgendwie macht es so keinen Sinn für deinen Arbeitgeber , das der Vertrag über einen Monat noch aufrecht erhalten bleibt ..

Aufgrund der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt kann man die Kündigung natürlich in eine sofortige bzw. außergewöhnliche Kündigung zum Monatsende umwandeln ..

sollte dein Arbeitgeber jedoch dem Irrglauben unterliegen er könne für den Folgemonat die 400€ steuerlich einbuchen , so muss er diese natürlich auch an dich auszahlen , da er dafür einen Beleg ( Barquittung oder Gehaltszahlung über Konto ) braucht .....

ich lese mich gleich zu dem Thema noch etwas ein und melde mich dann wieder ..

Ich bin es nicht
12.01.2008, 07:23
boah sorry ...... ob irgendwo in deinem Vertrag .....

das "das" das war zuviel .. upps .. ist noch früh:patsch: