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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 1 und private BUZ


chroisty
13.06.2005, 13:29
hallo zusammen,
ab dem 01.07.2005 gehöre ich auch zu den arbeitslosen.ich bekomme aber noch eine private berufsunfähigkeitsrente bis zum oktober 2005 (danach klage ich auf dauerhafte berufsunfähigkeit-nicht bei einem öffenlichen träger),muß ich diese einnahmen beim arbeitsamt angeben? wie gesagt es ist eine private rente. was würde passieren wenn ich einen rentenantrag bei der BfA auf erwerbsminderung stelle. bekomme ich dann kein geld mehr vom AA? es wäre schön wenn ihr mir einen rat geben könntet!

gruß chroisty

StephanK
13.06.2005, 14:31
Hallo chroisty und :welcome:

Wenn Du - was ich mal unterstelle - Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast, gibt es keine Anrechnung der privaten BU-Rente auf das ALG.

Die Stellung eines Antrags auf Rente wegen Erwerbsminderung bei der BA schließt die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes nicht aus. Allerdings guckt die Arbeitsagentur dann verschärft darauf, ob bzw. in welchem Umgang Du der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehst - jedenfalls wenn Du in einem Alter bist und Berufserfahrungen hast, die eine Vermittlung aussichtsreich erscheinen lassen.
So oder so solltest Du die BA über die Rentenantragstellung informieren.

chroisty
13.06.2005, 15:57
hallo stephanK,

vielen dank für die schnelle antwort!!!

ja ich habe anspruch auf ALG 1. meine changen auf dem arbeitsmarkt mit anfang 40 und abgeschlossenem Studium und guten lebenslauf mögen ja noch angehen aber mit einer schwerbehinderung von 90% dann wohl nicht mehr. da ich eine ganz gute abfindung bekomme (ende des monats) ich aber seit ende 2003 krank bin (klage gegen die KK wegen fortzahlung von krankentagegeld läuft) hat meine frau die bessere steuerklasse so das ich auf die abfindung wohl viele steuern zahlen muß die ich dann erst mit der steuererstattung mitte 2006 (oder herbst 2006???) zurück bekomme. also wäre mir eine sperre vom AA für 2 monate eigentlich ganz recht wenn die zeit dann für das ALG 1 hintenrangehängt wird, da ich befürchte die steuererstattung fällt sonst genau in das ALG 2.
würde mir so eine sperre schaden? gibt es übergangslösungen für schwerbehinderte (bis 2009/90% dann 80% dann /70% usw.) auch um länger ALG 1 zu bekommen. umschulung kommt nicht in frage da ich sonst meinen anspruch auf meine private BUZ verliere.

sorry für diese vielen fragen auf einmal ich weiß mir aber sonst keinnen rat. DANKE

gruß chroisty

Betroffener
13.06.2005, 16:29
Hallo chroisty,

eines ist zu 100% sicher.

Bei einer Sperrzeit wird nichts hinten dran gehängt, sondern der Leistungsanspruch wird z.B. um 25% der Anzahl Tage des Leistungsanspruches reduziert und der Zahlungsbeginn setzt erst nach Ende der Sperrzeit ein (meist 3 Monate).

chroisty
13.06.2005, 16:43
gilt das auch wenn ich mich verspätet arbeitslos melde? habe mich schon anfang des jahres arbeitssuchend gemeldet.

gruß chroisty

PS: was machen die lieben menschen die ihre abfindung anfang des jahres bekommen???

StephanK
13.06.2005, 17:02
Da stecken nicht nur eine Menge Fragen drin, sondern deren Beantwortung hängt auch von einer Menge weiterer Details ab, einschließlich Einzelheiten der Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses usw. Ich weiss nicht, ob Du das hier ausbreiten möchtest und wäre mir auch dann nicht sicher, ob ich das befriedigend und halbwegs zuverlässig würde beantworten können - was ich wohlgemerkt als selbst Schwerbehinderter sage, dem die Zusatzproblematik nicht fremd ist. (Zu Steuerfragen müssen wir hier sowieso schweigen.)

Ich weiss nicht, ob Du schon Kontakt mit der Arbeitsagentur aufgenommen hast. Für schwerbehinderte ALG I-Bezieher oder "Aspiranten" gibt es innerhalb der Agenturen eine spezielle Organisationseinheit ("Reha-Team"), die auf solche sehr komplexen Fragestellungen eingerichtet und in der Regel auch mit recht kompetenten Leuten ausgestattet ist. Ich denke, dass Du die ansprechen solltest.

Ob Deine Einschätzung bezüglich Arbeitsmarktchancen = 0 so stimmt, weiss ich nicht. Meine eigenen Erfahrungen mit jetzt 46 sind zwar nicht ermutigend, aber je nach Berufsfeld und Art der Behinderung lassen sich schon immer wieder Nischen finden. Wenn Du einen "akademischen" Beruf ausübst (wessen ich Dich verdächtige), könntest Du die auf diese Kundengruppe spezialisierte Vermittlung für schwerbehinderte Akademiker der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?docId=13303&rqc=2&ls=false&ut=0#Anchor1) der BA ansprechen.

Ich fürchte, dass das jetzt keine Dich zufriedenstellende Antwort war. Ich will Dich auch überhaupt nicht abwimmeln, aber manches ist auf diesem Weg schon sehr sehr schwierig.

chroisty
13.06.2005, 17:23
stephanK,
vielen dank das waren doch schon einmal einige brauchbare informationen.aber bitte nochmal die frage wegen der sperrfrist:wenn ich mich 2 monate später arbeitslos melde obwohl ich mich schon anfang des jahres arbeitssuchend gemeldet habe, bekomme ich dann eine sperre von 3 monaten also insgesamt nur 9monate ALG 1? das wäre für mich noch mal wichtig. ansonsten bis bald, merci.

gruß chroisty

Betroffener
13.06.2005, 17:45
Die Sperrzeiten basieren auf der nicht vollständigen Kündigungsfrist und der damit dokumentierten Mitwirkung bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses..

Somit ist es vollkommen egal, wann der Eintritt in den Bezug des Arbeitslosengeldes stattfindet. Du hattest Dich ja bereits im Frühjahr als arbeitslos gemeldet (was möglicherweise auch schon zu spät war, falls Dein Arbeitsverhältnis bereits zum Jahresende aufgelöst wurde (Was unter bestimmten Umständen auch noch sanktioniert werden könnte wegen verspäteter Meldung.

Der Abzug findet also immer statt, wenn eine "Mitwirkung" gegeben ist.

Seine Abfindung (und die Steuerrückzahlung dazu) zu erhalten ist mit den neuen verkürzten Leistungsanspruchzeiten massiv erschwert worden.
Bei ALG II ist das dann Vermögen bzw. die Steuerrückzahlung Einkommen.
Hier gilt es also in der noch verfügbaren Zeit schleunigst alles auf den Weg zu bringen, daß die Steuerrückzahlung für 2004 noch in 2005 eintrudelt und zusammen mit der Abfindung unverwertbar wird z.B. durch eine letzte große schöne Reise, lang geplante Anschaffungen usw.

StephanK
13.06.2005, 17:49
Das ist ein Thema, um das ich mich gerne herumdrücke - und jetzt hab' ich mich dabei erwischen lassen.... :oops:

Manchen Teilnehmern hier mute ich die Lektüre von Gesetzestexten lieber nicht zu, aber ich denke doch, dass Du das recht locker selbst packst:

§ 144 SGB III
(...) (2) Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, oder, wenn dieser Tag in eine Sperrzeit fällt, mit dem Ende dieser Sperrzeit.
(3) Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe (d.h. Kündigung, aber auch Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung) beträgt zwölf Wochen. Sie verkürzt sich
1. auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte,
2. auf sechs Wochen, wenn
a) das Arbeitsverhältnis innerhalb von zwölf Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte oder
b) eine Sperrzeit von zwölf Wochen für den Arbeitslosen nach den für den
Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte
bedeuten würde.