Ich bin es nicht
12.01.2008, 12:19
Hallo ..
mein Untermieter wollte sich freiwillig weiter versichern ..
er ist seit 04.01.2008 aus dem Arbeitslosengeldanspruch raus , hat jedoch seit 01.04.2007 ein Kleingewerbe laufen ..
nun sind heute die Unterlagen zur Antragstellung gekommen ..
eben habe ich im Internet nachgeschaut ob etwaig etwas besonderes bei der Antragstellung zu berücksichtigen ist ..
nun habe ich das hier gefunden .......
Antragstellung:
Der Antrag muss bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Die Arbeitslosenversicherung wird also nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgewickelt. Für alle Personen, die sich in Zukunft selbständig machen wollen gilt die 1 Monats Frist, d.h. innerhalb eines Monats nach dem Beginn der unternehmerischen Tätigkeit muss der Antrag gestellt sein.
!!!Für bereits selbständige Unternehmer existiert eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2006. Bis dahin können Unternehmer ihren Antrag noch abgeben.!!!
ist das nun so zu verstehen das er sich nicht mehr freiwillig weiter versichern kann , oder lese ich da etwas verkehrt ?
er fällt ja unter das Jahr 2007 mit der Gewerbeanmeldung ..
neuere Regelungen finde ich nicht und die Dame von der Arbeitsagentur konnte es schon anhand seiner Kunden-Nr.: sehen das dieses Gewerbe schon länger angemeldet ist ( denke ich ) ..
die Antragsunterlagen hatte ich telefonisch angefordert ..
.....
mein Untermieter wollte sich freiwillig weiter versichern ..
er ist seit 04.01.2008 aus dem Arbeitslosengeldanspruch raus , hat jedoch seit 01.04.2007 ein Kleingewerbe laufen ..
nun sind heute die Unterlagen zur Antragstellung gekommen ..
eben habe ich im Internet nachgeschaut ob etwaig etwas besonderes bei der Antragstellung zu berücksichtigen ist ..
nun habe ich das hier gefunden .......
Antragstellung:
Der Antrag muss bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Die Arbeitslosenversicherung wird also nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgewickelt. Für alle Personen, die sich in Zukunft selbständig machen wollen gilt die 1 Monats Frist, d.h. innerhalb eines Monats nach dem Beginn der unternehmerischen Tätigkeit muss der Antrag gestellt sein.
!!!Für bereits selbständige Unternehmer existiert eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2006. Bis dahin können Unternehmer ihren Antrag noch abgeben.!!!
ist das nun so zu verstehen das er sich nicht mehr freiwillig weiter versichern kann , oder lese ich da etwas verkehrt ?
er fällt ja unter das Jahr 2007 mit der Gewerbeanmeldung ..
neuere Regelungen finde ich nicht und die Dame von der Arbeitsagentur konnte es schon anhand seiner Kunden-Nr.: sehen das dieses Gewerbe schon länger angemeldet ist ( denke ich ) ..
die Antragsunterlagen hatte ich telefonisch angefordert ..
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