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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : freiwillige Arbeitslosenversicherung


Ich bin es nicht
12.01.2008, 12:19
Hallo ..

mein Untermieter wollte sich freiwillig weiter versichern ..

er ist seit 04.01.2008 aus dem Arbeitslosengeldanspruch raus , hat jedoch seit 01.04.2007 ein Kleingewerbe laufen ..

nun sind heute die Unterlagen zur Antragstellung gekommen ..

eben habe ich im Internet nachgeschaut ob etwaig etwas besonderes bei der Antragstellung zu berücksichtigen ist ..

nun habe ich das hier gefunden .......


Antragstellung:
Der Antrag muss bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Die Arbeitslosenversicherung wird also nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgewickelt. Für alle Personen, die sich in Zukunft selbständig machen wollen gilt die 1 Monats Frist, d.h. innerhalb eines Monats nach dem Beginn der unternehmerischen Tätigkeit muss der Antrag gestellt sein.

!!!Für bereits selbständige Unternehmer existiert eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2006. Bis dahin können Unternehmer ihren Antrag noch abgeben.!!!


ist das nun so zu verstehen das er sich nicht mehr freiwillig weiter versichern kann , oder lese ich da etwas verkehrt ?

er fällt ja unter das Jahr 2007 mit der Gewerbeanmeldung ..

neuere Regelungen finde ich nicht und die Dame von der Arbeitsagentur konnte es schon anhand seiner Kunden-Nr.: sehen das dieses Gewerbe schon länger angemeldet ist ( denke ich ) ..

die Antragsunterlagen hatte ich telefonisch angefordert ..


.....

StephanK
12.01.2008, 13:43
nun habe ich das hier gefunden .......Wo?
Bei der Arbeitslosenversicherung gibt's eigentlich laufend Änderungen, und deswegen muss man immer sehr genau darauf achten, wie alt irgendwelche Informationen sind, denn sie können sehr leicht nicht mehr auf dem aktuellen Stand sein (selbst wenn sie erst ein Jahr alt sind!). Jedenfalls scheint dieser Hinweis aus dem Jahr 2006 zu stammen und ich kann momentan auch nicht zuverlässig einschätzen, ob er noch aktuell ist.

Leider habe ich im Augenblick zu viel anderes zu tun, um mich in dieses mir nicht vertraute Thema einzulesen und bitte deswegen um "Selbststudium" der Durchführungsanweisung zur freiwilligen Weiterversicherung Selbständiger (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Publikation/HEGA-09-2007-Anlage-DA-FWV.pdf) mit Stand vom August 2007. Dort sollte sich eigentlich die Antwort auf die Frage finden.
Danke für Deine Eigeninitiative!

schwererbrocken
19.01.2008, 17:40
Wer selbständig ist und freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert sein will, muss den Antrag innerhalb eines Monates nach Beginn der Voraussetzungen stellen. Unter anderem gehört zu den Voraussetzungen, dass die Selbständigkeit mehr als 15 Std. pro Woche ausgeübt wird.

Der Untermieter hat während seiner Arbeitslosigkeit die 15 Std. sicher nicht erreicht (sonst hätte er kein ALG bekommen - er wäre nämlich nicht arbeitslos im Sinne des Gesetzes gewesen) und kann jetzt, wenn er seine Stundenanzahl erhöht sich ohne Probleme zur freiwilligen ALV anmelden.

Zur Fristwahrung genügt ein formloses Schreiben! Das Anfordern der Formulare sollte eigentlich zur Fristwahrung genügen, wenn es schriftl. erfolgte und im Schreiben eindeitig drinsteht, dass er sich freiwillig versichern möchte. Besser ist aber der Satzt: "Hiermit beantrage ich..." usw.