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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EEJ-Verlängerung und Frust und viele Fragen


trixe1966
16.06.2006, 10:20
Hallo zusammen,

ich habe seit Februar diesen Jahres einen 1-Euro-Job in einer Berufsschule als EDV-Supporterin (de facto PC- und Netzwerktechnikerin/Administratorin).
Die Schule hat einen EEJ angefordert, weil der Typ, der für den Support etc. zuständig ist (d.h. die Stelle ist durchaus schon vorhanden!), faul und inkompetent ist. Er ist Beamter und sitzt fest im Sattel.
Ich habe bislang also alle seine Arbeit (und noch etliches mehr) erledigt, habe aber einen Wahnsinns-Hals, weil diese Stelle eigentlich von einer fähigen Person ausgefüllt werden müsste. Dieser Ansicht ist übrigens auch das Lehrpersonal und meine Vorgesetzten!!!
Im April/Mai hatte ich einen Monat lang ein unentgeltliches Praktikum in einem PC-Laden gemacht und wurde dort völlig ausgenutzt, weil der Geschäftsführer seinen Laden mit Praktikanten schmeißt. Nach dem Praktikum wurde ich wieder von der Schule angefordert, will heißen, mein Vorgesetzter hat Druck bei ARGE und GfB gemacht, weil ich dringend gebraucht würde.
Seit Anfang Juni bin ich also wieder da. Mein Vertrag läuft am 30.06. aus und ich war richtig froh darüber, weil mich die Situation nur noch frustriert.
Leider habe ich vorgestern einen Schrieb von der ARGE bekommen, Betreff „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjob)“. Mir wird eine im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung folgende ... ARBEIT (!!) vorgeschlagen: ab 01.07.2006 bis 01.02.2007, Einsatzfeld „15.24 Techn. Helfer/ Modul I“, Einsatzort „nach Absprache mit GfB“.
Auf meine Anfrage bei ARGE und GfB wurde mir mitgeteilt, dass mein Einsatzort und die Tätigkeit bei der Schule verlängert würden und die Einsatzbeschreibung nichts zu sagen hätte.
Was mich allerdings rasend gemacht hat, ist die Tatsache, dass die Mehraufwandsentschädigung ab dem 01.07. 1,50€ pro Stunde enthält, ab dem 4. Monat 2,00€. Aber dass darin ALLE Mehraufwendungen enthalten sind. Will heißen, ich muss meine Fahrtkosten (49,90 Euro/ Monat) selber tragen. Da die Schule aber bis zum 08.08. geschlossen ist, habe ich im August einen „Verdienstausfall“ von 54,- Euro, und muss trotzdem die Monatskarte kaufen, d.h. mir bleibt noch nicht einmal mein jetziger 1,02€ Stundenlohn (bzw. die 1,50€ die schon längst fällig sein sollten, da die Unterbrechung durch das Praktikum nicht angerechnet würde lt. ARGE).
In der ersten Juliwoche (Anwesenheit erwünscht wegen dringender Arbeiten) ist es sogar noch krasser, da ich Einzel-/4er-Tickets kaufen muss.
Sowohl ARGE als auch GfB teilten mir mit, dass sie mein Dilemma verstünden, dass das aber mein persönliches Pech wäre...
Im Übrigen werde ich noch einen Monat länger weniger Geld beziehen, da die Schulferien ja als Unterbrechung angerechnet werden. Das wird sich vermutlich in den Weihnachtsferien wiederholen.
Und auf meine Beschwerde hin, dass mein EEJ ja eigentlich illegal sei, da ich ja die Arbeit des Kollegen erledigen würde, der ja dafür angestellt sei, teilte mir die GfB mit, dass das ja der Sinn eines EEJ sei: „Arbeit zu erledigen, die sonst liegen bleiben würde“ und „Ich solle mal an die armen Kinder denken“ (die armen Kinder versuchen immer, das Computernetz zu hacken und die Lehrer bekommen schon mal eine auf’s Maul *gg)
Lange Rede, kurzer Sinn (ich musste mir mal Luft machen). Jetzt meine Fragen:
WtF ist 15.24 Techn. Helfer/ Modul I ???
Habe ich das Recht auf einen “richtigen” Arbeitsvertrag mit Einsatzbeschreibung? (Lt. ARGE-Brief wird mir ja eine Arbeit vorgeschlagen, oder?!) Und wenn ja, wie kann ich dieses Recht durchsetzen? Ich möchte mich da nicht auf eine Wischi-Waschi-Beschreibung einlassen, nachher muss ich auch noch Baukran fahren, oder so was in der Art...
Wie sieht es mit Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus?
Kann die ARGE/GfB im Krankheitsfall verlangen, den Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden?
Was heisst der Satz: „Sollte die Zuweisung über den 31.03 des Folgejahres hinausgehen, so steht ab dem 01.04 des Folgejahres und dem Vorbehalt der Anerkennung der Einsatzstelle“ ???
Wenn ich Vorstellungsgespräche habe und deshalb nicht zur Schule komme g, muss ich mir dafür den mir zustehenden Urlaub nehmen???
Wenn ich auf der Arbeit Bewerbungen schreibe, muss ich das liegen lassen, um Sonderaufgaben zu erledigen?

Gruß trixe

PS: ich schreibe ja eine Menge Bewerbungen, u.A. war auch eine an einen Arbeitsvermittler dabei. Der hatte eine Frage wegen dem Vermittlungsgutschein. Die ARGE teilte mir mit, dass mir kein Gutschein zusteht, da ich durch meinen EEJ ja nicht als arbeitlos, sondern als ARBEITSSUCHEND geführt sei!!!
Darauf direkt meine nächste Frage: wenn ich doch nicht arbeitslos bin, warum muss ich dann Bewerbungsnachweise vorlegen (nicht, dass ich keine hätte, aber ich verstehe die Logik nicht...)
Im Übrigen: ich bin ja seit Februar für die GfB tätig, die monatlich für mich einige Hundert Euro bekommt, ich habe NICHT EINEN Stellenvorschlag erhalten. Mitte Februar hatte ich einen Termin, bei dem ich meine kompletten Bewerbungsunterlagen und Bewerbungsnachweise vorgelegt habe und habe nie wieder was von denen gehört. Wie kann ich denen Dampf machen?

Codeman
16.06.2006, 10:53
Hallo,

respekt für die ausführlichkeit.so wie du es beschreibst soll es nicht sein,nämlich das 1-euro-jobber reguläre arbeiten verrichten.allerdings ist dies gang und gebe :kotz:


Auf meine Anfrage bei ARGE und GfB wurde mir mitgeteilt, dass mein Einsatzort und die Tätigkeit bei der Schule verlängert würden und die Einsatzbeschreibung nichts zu sagen hätte.

Sehr wohl hat diese was zu sagen.Das muss schließlich hinreichend bestimmt,sein was du dort machen sollst.Darauf hast du einen rechtsanspruch (§33 abs.1 SGB X).Du bist also dort als "tech. helfer" ich würde mal ins BIZ (berufsinformationszentrum) und mal schauen,was für arbeiten ein solchen helfer verrichten muss.Mehr als dort beschrieben - würde ich nicht machen.Wer nicht mehr bezahlt - der kriegt ebend auch nicht mehr.ende.

Wie sich also dagegen wehren.Ich habe bereits hier

-> http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=67421&highlight=


mal etwas dazu geschrieben.Lesen lohnt sich daher sicherlich für dich.Ansonsten würde ich vorschlagen zum Rechtsanwalt deines Vertrauens zu gehen und mit dem mal deine aktuelle strategie abzuklären.Gut wäre es wenn du Gewerkschaftsmitglied wärst,weil der dortige rechtssekretär dir auch kostenlosen rat und beistand in allen sozialrechtsfragen gewährt.

Und auf meine Beschwerde hin, dass mein EEJ ja eigentlich illegal sei, da ich ja die Arbeit des Kollegen erledigen würde, der ja dafür angestellt sei, teilte mir die GfB mit, dass das ja der Sinn eines EEJ sei: „Arbeit zu erledigen, die sonst liegen bleiben würde“ und „Ich solle mal an die armen Kinder denken“

Und ebend das ist genau nicht der sinn,zeigt aber mal wieder wie unausgegoren dieses schlampige gesetz ist.Ein Euro-Jobs sind nur zulässig wenn sie zusätzlich ist.Zusätzlich sind sie aber in dem fall nicht,grad deswegen weil ja schon dafür eine person zuständig ist.Einfach zu behaupten der würde seine arbeit nicht schaffen und daher den 1-euro-job zu fordern,entspricht nicht den gesetzestext.Hier wird durch einen 1-euro-job die schaffung eines sozialversicherungspflichtigen arbeitsplatzes verhindert und du solltest dir überlegen,ob du nicht dadurch die klage auf festeinstellung durchführst (kannst du auch mit deinen rechtsanwalt,gewerkschaft usw. abklären).Auf jedenfall solltest du aber gege den bescheid widerspruch einlegen,allerdings solltest du wissen,dass der widerspruch keine aufschiebende wirkung hat.

An die armen Kinder würde ich nicht denken.Hier geht es darum,sich nicht ausbeuten zu lassen und verarschen lassen muss man sich nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Codeman

efge
16.06.2006, 12:22
Hallo trixe1966,

zunächst von mir auch Dank für die detaillierte und sehr gut nachvollziehbare Beschreibung Deiner Situation.

Unabhängig davon, ob Du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, würde ich Kontakt zur Duisburger GEW herstellen. Es muss auch und gerade im Interesse der Gewerkschaften sein, zu wissen mit welchen Instrumenten Arbeitsplätze vernichtet werden. Und Dein Fall ist ja geradezu ein Paradebeispiel.

Zu Deinen eigentlichen Fragen hat Codeman schon einiges geschrieben – bin mir sicher, dass Du noch mehr Antworten bekommst. -:)

Gruss in meine Heimatstadt
effge

border
16.06.2006, 14:02
Hallo trixe,

Habe ich das Recht auf einen “richtigen” Arbeitsvertrag mit Einsatzbeschreibung?

das Recht auf einen Arbeitsvertrag wohl nicht, da es sich laut Definition ja nicht um Arbeit im eigentlichen Sinn handelt.
- bei der Arbeitsbeschreibung hingegen würde ich auf eine genauere schriftlichere Beschreibung dieser bestehen, die auch ein Normalsterblicher verstehen kann.
Desweiteren würde ich das Amt schriftlich darüber informieren das dieser EEJ nicht den Kriterien eines solchen entspricht, (alles schriftlich bestätigen lassen) sondern im Gegenteil einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz ersetzt. Ich würde hierbei auf schriftliche Beantwortung bestehen und dem Amt eine Frist zu Beantwortung setzen, mit dieser Begründung des Amtes könntest DU dann vors Sozialgericht ziehen.

- bis dieses dann entscheidet das dieser EEJ nicht den Kriterien entspricht, mußt DU beim o. g. EEJ Steller meines Wissens nach weiter arbeiten, da DU sonst Sanktionen seitens des AMtes befürchten mußt.

ich schreibe ja eine Menge Bewerbungen, u.A. war auch eine an einen Arbeitsvermittler dabei. Der hatte eine Frage wegen dem Vermittlungsgutschein. Die ARGE teilte mir mit, dass mir kein Gutschein zusteht, da ich durch meinen EEJ ja nicht als arbeitlos, sondern als ARBEITSSUCHEND geführt sei!!!


das ist der größte Blödsinn den ich bisher gehört habe, der Beamte möge Dir dies bitte schriftlich geben, damit DU eine Handhabe gegenüber seinem Vorgesetzten und notfalls dem Gericht hast.
Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt hat doch wohl immer Vorrang, sonst könnte ich mir noch vorstellen das der Mitarbeiter in der ansässigen Arge Provision von deiner angeblichen EEJ Stelle bekommt.

hoffe ich liege da richtig, aber ich denke schon.

MfG

border

trixe1966
16.06.2006, 14:29
Danke erst mal an alle!!!

Ich habe mir als erstes den Vordruck für die Rentenversicherung gedownloaded und werde den auch abschicken. Reicht es, wenn ich den nur an die Rentenversicherung schicke oder muss die ARGE auch eine Kopie haben?

Dann habe ich mir noch mal meine Eingliederungsvereinbarung angesehen, diese geht bis zum 30.11.2006. Was passiert dann?

Die Stellenbeschreibung für meinen EEJ lautet übrigens laut Seite der Duisburger GEW "Wartung im EDV-Bereich, Zusammenarbeit mit den Betreuern und dem Administrator". Hm, ist ja eher so, dass der "Admin" mit MIR zusammen arbeitet und ich ihm die Sachen erklären muss
:patsch:

Übrigens ist das eine Schule mit frei verwendbaren Budget, die haben schon mal jemanden eingestellt per 1-Jahres-Vertrag. Diese Stelle wurde auch extra neu geschaffen (Bücherei).
Ach so: der "Admin" ist zwei Tage die Woche da, die restlichen 3 Tage ist er an einer anderen Schule. Aber wie gesagt, was der alles in einem halben Jahr NICHT schafft...
In meiner Praktikums-Abwesenheit wurde mein Nachfolger eingestellt, so dass wir jetzt zu zwei EEJern den Admin, äh, unterstützen. Mein Mit-Sklave übernimmt (seit ich wieder da bin) in erster Linie so Sachen wie Bohren und Kabel verlegen. Auch Arbeit des eigentlichen Admin.

Mein Vorgesetzter hat mir auch ein nettes Zeugnis ausgestellt (hatte Monate drum gebeten). Auszüge aus dem Inhalt: "qualifizierte Fachfrau mit umfassenden Netzwerkkenntnissen", "übertragenen Arbeiten führte sie selbstständig und zuverlässig aus" "wird bei uns eine grosse Lücke hinterlassen".
Dass ich unter diesen Umständen kein Coaching / Qualifizierung für die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt brauche (und auch gar nicht bekommen habe!!) ist schon klar.

Ich habe auch eine ellenlange To-Do-Liste. Alles Sachen, die dort keiner sonst auf die Reihe bekommt (z.B. Installation eines Borland-Lizenz-Servers). Ausserdem bin ich angehalten worden, meine sämtliche Arbeit zu dokumentieren, damit die zur Not auch von anderen erledigt werden kann, wenn ich denn dann nicht mehr da bin... Denn die Arbeit bleibt ja da

Also: was soll ich dort ausser ARBEITEN für 1 Euro???

Gruß trixe

StephanK
16.06.2006, 16:04
Ein Euro-Jobs sind nur zulässig wenn sie zusätzlich ist.Zusätzlich sind sie aber in dem fall nicht,grad deswegen weil ja schon dafür eine person zuständig ist.Einfach zu behaupten der würde seine arbeit nicht schaffen und daher den 1-euro-job zu fordern,entspricht nicht den gesetzestext.Dem kann ich nur zustimmen, auch wenn der Mensch Beamter ist. Er kann dann zwar nicht entlassen werden, aber an eine Stelle versetzt, an der er die Aufgaben bewältigt, und nötigenfalls "degradiert". Darum hat sich sein Dienstherr, das Land Nordrhein-Westfalen, zu kümmern und dann für diese ganz normale, eben nicht zusätzliche Arbeit, jemanden ganz regulär einzustellen.

Auf meine Anfrage bei ARGE und GfB wurde mir mitgeteilt, dass mein Einsatzort und die Tätigkeit bei der Schule verlängert würden und die Einsatzbeschreibung nichts zu sagen hätte.Genau das ist nicht zulässig. Die Einsatzbeschreibung hat sehr wohl etwas zu sagen und muss so konret sein, dass Du die Zulässigkeit dieses "Angebots" überprüfen kannst. Falls Du deswegen zu einem solchen, nicht hinreichend konkret bestimmten "Angebot" nein, danke sagst, kann man Dir das Alg II nicht kürzen, hat das Landessozialgericht Hamburg (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=23567) entschieden. Dass Du im konkreten Fall schon weisst, wohin der Hase laufen soll, ändert daran nix.

Wie meine "Vorschreiber" schon kann ich Dich nur ermutigen, Dich gegen diese Ausbeutung zu wehren. Neben dem - leider steinigen - gerichtlichen Weg wäre es auch möglich, mal "geeignet erscheinende" Mitglieder in den Ratsausschüssen für Arbeit, Soziales und Gesundheit (http://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/kp0040.php?__kgrnr=399&__cgrname=ausschuss%20f%fcr%20arbeit,%20soziales%2 0und%20gesundheit) und für das Schulwesen (http://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/kp0040.php?__kgrnr=312&__cgrname=Schulausschuss) anzuschreiben und die Damen und Herren darauf aufmerksam zu machen, was dort so läuft. Allerdings steht die Sommerpause bevor, so dass dort nix schnell gehen wird.

efge
16.06.2006, 16:21
StephanK hat Dir einige sehr gute Anregungen gegeben, wie Du gegen diesen eindeutigen – als EEJ getarnten – Jobkiller vorgehen kannst.
Wende Dich doch auch an die zuständige Gewerkschaft im DGB-Haus Duisburg und mache mit ihnen einen Termin an „Deinem“ Arbeitsplatz, damit sie sich ein konkretes Bild über die zu leistenden Arbeiten machen können. Der nächste Schritt wäre dann der gemeinsame Weg zu den örtlichen Medien (NRZ, WAZ, RP und WDR).

geradeaus
16.06.2006, 16:24
Hallo trixi
Da bleibt mir wahrlich die Spucke weg.
Mir fehlen einfach die Worte.
Mache diesen Bericht irgendwie öffentlich.
Ich habe soooooo einen Hals. :-x

EDIT durch Moderator StephanK. Bitte nutze die "ZITAT"-Funktion sinnvoll, d.h., um Dich gezielt auf einzelne Punkte eines Beitrages zu beziehen. Es ist aber nicht sinnvoll, einen langen Beitrag komplett zu wiederholen und dann einige Zeilen daran zu hängen, die sich auf den Beitrag im Ganzen beziehen
Danke. 8)

Betroffener
16.06.2006, 20:45
Zum Thema "Klage auf Festeinstellung" habe ich das hier gefunden:

Klage auf Festeinstellung (http://www.carmilo.de/index.php?showtopic=2520)

Das richtig spannende kommt ganz unten.

Arbeitslos, rechtlos, chancenlos.

trixe1966
18.06.2006, 17:08
Super!!!
Vielen Dank für Eure Tipps!
Ich habe davon auch schon einige Sachen in Angriff genommen und werde nun erst mal Gespräche führen, im Guten. Mit auch nur ganz klitzikleini Erpressung.
:engel:

Die Sache sieht nicht so aus als wäre ich völlig chancenlos und ich werde mich wehren. Mir langt es nämlich gründlich! Und ich habe mich innerlich auch schon drauf vorbereitet, die Chose publik zu machen.
Auf jeden Fall werde ich Euch auf dem Laufenden halten.

Andere Frage: steht irgendwo, welche Verpflichtungen ein EEJ NICHT hat, beispielsweise eigenverantwortliches Handeln / Arbeiten oder Arbeiten auszuführen, die nicht in der Stellenbeschreibung stehen? Und muß ich meinem *räusper* Admin denn zeigen, WIE was installiert wird oder darf ich verlangen, dass die mir bitte alles zeigen sollen (ich soll doch da für den ersten Arbeitsmarkt qualifiziert werden, oder??) . Ich denke, ihr wisst, worauf ich hinaus will...
:twisted:
Wofür ist denn überhaupt das Geld gedacht, das die monatlich für mich erhalten?

Gruß trixe

StephanK
18.06.2006, 18:30
Andere Frage: steht irgendwo, welche Verpflichtungen ein EEJ NICHT hat, beispielsweise eigenverantwortliches Handeln / Arbeiten oder Arbeiten auszuführen, die nicht in der Stellenbeschreibung stehen? Und muß ich meinem *räusper* Admin denn zeigen, WIE was installiert wird oder darf ich verlangen, dass die mir bitte alles zeigen sollen (ich soll doch da für den ersten Arbeitsmarkt qualifiziert werden, oder??) . Ich denke, ihr wisst, worauf ich hinaus will... So ganz genau dürfte das nirgends stehen, denn
1) nach dem Selbstverständnis der Kommunen, die diese Dinge organisieren, und auch nach dem Gesetz ist es ja eine Dir gewährte Leistung zur Eingliederung. Arbeitsgelegenheiten heißen die 1-€-Jobs im offiziellen Sprachgebrauch nicht nur, um sie von einem richtigen Arbeitsverhältnis abzusetzen, sondern weil wirklich die Vorstellung dahinter steckt: Du sollst endlich mal wieder die Möglichkeit haben, was produktives zu tun. Und in diesen Entfaltungsmöglichkeiten schränkt man Dich nicht durch engherzige Vorschriften ein - Du verstehst? :wink:

2) Deswegen und weil die 1 €-Jobs in den unterschiedlichsten Bereichen angesiedelt sind, gibt es keine besonders detaillierten Vorschriften dazu, aber doch immerhin eine ausführliche Arbeitshilfe Zusatzjobs (http://www.my-sozialberatung.de/files/Arbeitshilfe-ZUSATZJOBS_02Sept05.pdf), die ich Deiner Aufmerksamkeit empfehle.
Inwieweit ein 1-€-Jobber sich darauf berufen kann, dass die dort genannten Bedingungen nicht eingehalten werden, ist aber eine nicht gerade einfache Frage.

Wofür ist denn überhaupt das Geld gedacht, das die monatlich für mich erhalten?Dafür, das Personal zu bezahlen, das man braucht, um Dich anzuleiten und zu motivieren... :wink:
Bei Dir braucht's das bestimmt nicht, aber natürlich gibt's auch Kandidaten, die man anlernen und/oder "zum Jagen tragen muss".Vor allem: die Städte und Kreise machen ganz gut Kohle damit, und streichen dieses Geld nur all zu gerne für ihre leeren Stadtsäckel ein.

trixe1966
18.06.2006, 21:01
So ganz genau[/i] dürfte das nirgends stehen, denn
1) nach dem Selbstverständnis der Kommunen, die diese Dinge organisieren, und auch nach dem Gesetz ist es ja eine Dir gewährte Leistung zur Eingliederung. Arbeitsgelegenheiten heißen die 1-€-Jobs im offiziellen Sprachgebrauch nicht nur, um sie von einem richtigen Arbeitsverhältnis abzusetzen, sondern weil wirklich die Vorstellung dahinter steckt: Du sollst endlich mal wieder die Möglichkeit haben, was produktives zu tun. Und in diesen Entfaltungsmöglichkeiten schränkt man Dich nicht durch engherzige Vorschriften ein - Du verstehst? :wink:
Jo, ziemlich Wischiwaschi und recht aussageschwach, was da so steht. Allerdings steht da auch, dass ich mich nach der "Stellenbeschreibung" richten kann und andere Aufgaben nicht übernehmen muss. Wenn also eine "EDV-Supporterin" (lapidare Stellenbeschreibung im Vertrag mit GfB. Stellenbeschreibung Schule: "Wartung im EDV-Bereich, Zusammenarbeit mit den Betreuern und dem Administrator") gefordert ist, dann verstehe ICH das NICHT als Admin-Tätigkeit, sondern als HiWi-Job. Oder sehe ich das falsch?
Wenn die also von mir verlangen, dass ich mir etwas selber (!) aneignen muss, damit die weiterarbeiten können, weil keiner der dort Anwesenden sich damit auskennt, KANN ich dann eine entsprechende Qualifizierung verlangen? *Bandwurmsatz*


Dafür, das Personal zu bezahlen, das man braucht, um Dich anzuleiten und zu motivieren... :wink:
Bei Dir braucht's das bestimmt nicht, aber natürlich gibt's auch Kandidaten, die man anlernen und/oder "zum Jagen tragen muss".Vor allem: die Städte und Kreise machen ganz gut Kohle damit, und streichen dieses Geld nur all zu gerne für ihre leeren Stadtsäckel ein.

Mir kommt inzwischen schon der Dampf aus den Ohren raus... :kotz: