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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kürzung - Rechtmäßig?


simgh
13.01.2008, 22:23
Hallo,

ich habe Mitte November Alg II beantragt.
Einige Zeit später kam eine Rückmeldung, dass noch einiges fehle und so schickte ich die letzten Unterlagen Mitte Dezember an das Jobcenter.
Freitag vor Weinachten fuhr ich dann zu meinen Eltern, die in einem ganz anderen Teil von Deutschland leben.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch keinen Bescheid.

Die Frage ist nun: wäre ich hier schon verpflichtet gewesen, meine Ortsabwesenheit zu melden bzw. zu beantragen?

Ich wollte eigentlich am 06.01 spätestens zurück sein, konnte aber wegen gewisser Umstände erst am 08.01 fahren.
Abends zu Hause angekommen, öffnete ich den Bescheid und gleichfalls eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch,
dass genau an diesem Tag stattfinden sollte(also am Morgen des 08.01). Schön blöd natürlich.
Gleich am nächsten Tag rief ich an, entschuldigte mich und bat um einen neuen Termin(leider konnte ich da nicht mit meiner Sachbearbeiterin reden,
die bekommt man einfach nicht ans Telefon). Gestern kam nun der Bescheid über die erstmalige Kürzung des Betrages um 10%.

Ich bin damit nicht einverstanden, frage mich nun aber, ob so ein Fall gesetzlich geregelt ist.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen :)

fragi
14.01.2008, 06:30
Hallo simgh,

ja, leider ist die Kürzung rechtens, denn der ALG II Antrag gilt ab dem Tag der Antragsstellung. Das heißt ab dem Tag hast du der ARGE auch zur Verfügung zu stehen.

Die Kürzung mit 10% auf 3 Monate ist daher rechtens, so blöd es auch ist :(

simgh
14.01.2008, 10:45
Hallo fragi,

da muss ich schon sagen, dass es wirklich ein bisschen blöd gelaufen ist, aber nun kann ich wohl nichts mehr dran ändern :).

Ich danke vielmals für die Antwort!

Lg, simgh

derduisburger
10.03.2008, 14:12
ich habe mal eine frage ich musste heute zur arge und einen schein abgeben mit meinen eigenbemühungen da es wohl nicht so richtig war meite er zu mir ich bekomme eine 30% kürzung da ich auch angeblich 36 bewerbeungen schreiben muss aber nur 16 hatte da meinte er zu mir hätte ich 2 oder so mehr gehabt hätte er mir keine kürzung auf gebrummt und jetzt habe ich am we gehört das er mir erst 10% kürzen darf und keine 30%

und noch eine frage wie würde es aussehen wenn ich in holland anfangen würde da müsste ich voher 1-3 monate noch woanders hin da ich weder auto noch führerschein habe wie würde es mit den fahrgeld aussehen würde ich es pro km bekommen oder eine monatskarte