simgh
13.01.2008, 22:23
Hallo,
ich habe Mitte November Alg II beantragt.
Einige Zeit später kam eine Rückmeldung, dass noch einiges fehle und so schickte ich die letzten Unterlagen Mitte Dezember an das Jobcenter.
Freitag vor Weinachten fuhr ich dann zu meinen Eltern, die in einem ganz anderen Teil von Deutschland leben.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch keinen Bescheid.
Die Frage ist nun: wäre ich hier schon verpflichtet gewesen, meine Ortsabwesenheit zu melden bzw. zu beantragen?
Ich wollte eigentlich am 06.01 spätestens zurück sein, konnte aber wegen gewisser Umstände erst am 08.01 fahren.
Abends zu Hause angekommen, öffnete ich den Bescheid und gleichfalls eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch,
dass genau an diesem Tag stattfinden sollte(also am Morgen des 08.01). Schön blöd natürlich.
Gleich am nächsten Tag rief ich an, entschuldigte mich und bat um einen neuen Termin(leider konnte ich da nicht mit meiner Sachbearbeiterin reden,
die bekommt man einfach nicht ans Telefon). Gestern kam nun der Bescheid über die erstmalige Kürzung des Betrages um 10%.
Ich bin damit nicht einverstanden, frage mich nun aber, ob so ein Fall gesetzlich geregelt ist.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen :)
ich habe Mitte November Alg II beantragt.
Einige Zeit später kam eine Rückmeldung, dass noch einiges fehle und so schickte ich die letzten Unterlagen Mitte Dezember an das Jobcenter.
Freitag vor Weinachten fuhr ich dann zu meinen Eltern, die in einem ganz anderen Teil von Deutschland leben.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch keinen Bescheid.
Die Frage ist nun: wäre ich hier schon verpflichtet gewesen, meine Ortsabwesenheit zu melden bzw. zu beantragen?
Ich wollte eigentlich am 06.01 spätestens zurück sein, konnte aber wegen gewisser Umstände erst am 08.01 fahren.
Abends zu Hause angekommen, öffnete ich den Bescheid und gleichfalls eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch,
dass genau an diesem Tag stattfinden sollte(also am Morgen des 08.01). Schön blöd natürlich.
Gleich am nächsten Tag rief ich an, entschuldigte mich und bat um einen neuen Termin(leider konnte ich da nicht mit meiner Sachbearbeiterin reden,
die bekommt man einfach nicht ans Telefon). Gestern kam nun der Bescheid über die erstmalige Kürzung des Betrages um 10%.
Ich bin damit nicht einverstanden, frage mich nun aber, ob so ein Fall gesetzlich geregelt ist.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen :)