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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fiktive Bemessung bei AG I


snik-snak
14.01.2008, 09:49
Hallo bin neu hier!!!
:? Kann mir jemand sagen, nach welchen Gesetzmäßigkeiten die fiktive
Bemessung erfolgt. Ich habe eine Umschulung gemacht und bin jetzt von der Bemessung beim AGL I viel schlechter eingestuft worden, als bei der Deutschen Rentenversicherung.
Leider habe ich mit dem Call Center der Agentur für Arbeit keine guten Erfahrungen gemacht, sie sind sehr unfreundlich und treffen falsche Aussagen.
Dann habe ich noch eine Frage, wie verhält es sich mit den Bewerbungskosten und Vorstellungsgesprächen werden die komplett von Agentur übernommen?
Danke!!!
Grüßle v. snik-snak

fragi
14.01.2008, 10:07
Hallo snik-snak,

die fiktive Bemessung erfolgt auf Grundlage des §132 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__132.html).


Zu den Bewerbungskosten gilt folgendes:

Du musst sie in jedem Fall vorher beantragen:
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. 2Als unterstützende Leistungen können Kosten 1.für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten),
übernommen werden.Quelle: §45 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__45.html)

Meistens wird hier eine Pauschale von 5€ je postalischer Bewerbung vereinbart.

Die Höhe ist allerdings begrenzt:
Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden.
Quelle: §46 Abs.1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__46.html)

260€ / 5€ (je Bewerbung) = 52 Bewerbungen

Das heißt du bekommst wenn du das volle Jahr Arbeitslos bist max. 1 Bewerbung / Woche erstattet. So grob gesagt :)