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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2 Steuerkarten nötig?


altmann68
14.01.2008, 10:11
Hallo!
Ich führe derzeit eine geringfügige Beschäftigung als Zustellerin aus ( ca 5 Stunden pro Woche für etwa 40,00 Euro im Monat ).
Nun habe ich die Möglichkeit,auf eine 2. geringf.Besch.
Braucht der neue AG eine neue Steuerkarte oder genügt die Kopie der beim 1. AG hinterlegten?
Lieben Dank schon mal!
Andrea

fragi
14.01.2008, 10:18
Hallo Andrea,

solange du mit beiden Beschäftigungen zusammen unter 400€ bleibst, reicht die eine Steuerkarte. Denn unter 400€ gibts hierfür keine Sozialversicherungspflicht.

Schau dazu auch mal hier (http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/4__mehrereMinijobs/navNode.html__nnn=true), beim Zuständigen Träger, der Knappschaft Bahn See. Dort sind auch einige Informationen dazu aufgeführt.

StephanK
14.01.2008, 13:05
Tut mir leid, aber da sehe ich keine Logik, denn die Sozialversicherungspflicht hat nichts zu tun mit der Frage, ob eine zweite Lohnsteuerkarte nötig ist. Steuer und Sozialversicherung sind zwei Paar Stiefel.
Vielleicht wirst Du hier (http://www.steuerliches-info-center.de/de/003_menu_links/004_LFINV/index.php) fündig oder Du fragst mal direkt Dein Finanzamt.

fragi
15.01.2008, 05:26
Wieso soll das nichts miteinander zutun haben?

Diese Frage hat in dem Sinne doch was mit Steuerklasse 6 zutun... Und die Steuerklasse 6 gibts erst, wenn ein zweiter Job neben dem ersten die Sozialversicherungspflicht erreicht. Bis zu 400€ bleibt er Nebeneinkommen, aber ab 401€ müsste nach Steuerklasse 6 abgeführt werden.

In dem Sinne ist es eh nichtmehr wie früher, dass es eine 2. Steuerkarte gibt, sondern der Arbeitgeber ist pauschal verpflichtet dann nach Klasse 6 abzuführen.