ALN - Robot
16.06.2006, 19:02
Auch Paare ohne Trauschein können gegenseitig Lebensversicherungen abschließen.
Machen sie es richtig, brauchen sie keine Erbschaftsteuer zu zahlen.
Voraussetzung dafür ist allerdings die richtige Gestaltung der Versicherungsverträge. Sie müssen "über Kreuz" abgeschlossen werden.
Das heißt:
Die Partner vereinbaren für den jeweils anderen eine Police und zahlen für ihn ein. So ist der länger Lebende nach dem Tod des anderen versorgt.
Wie die Universa Versicherung erläutert, bietet diese Form der "über- Kreuz"-Versicherung einen wenig bekannten Steuervorteil.
Denn der nicht verheiratete Überlebende muss keine Erbschaftsteuer für die ausgezahlte Lebensversicherung des Partners zahlen.
Normalerweise räumt der Fiskus dem Hinterbliebenen lediglich einen Freibetrag von 5200 Euro ein.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/verbrauchertipps/?cnt=900079)
Machen sie es richtig, brauchen sie keine Erbschaftsteuer zu zahlen.
Voraussetzung dafür ist allerdings die richtige Gestaltung der Versicherungsverträge. Sie müssen "über Kreuz" abgeschlossen werden.
Das heißt:
Die Partner vereinbaren für den jeweils anderen eine Police und zahlen für ihn ein. So ist der länger Lebende nach dem Tod des anderen versorgt.
Wie die Universa Versicherung erläutert, bietet diese Form der "über- Kreuz"-Versicherung einen wenig bekannten Steuervorteil.
Denn der nicht verheiratete Überlebende muss keine Erbschaftsteuer für die ausgezahlte Lebensversicherung des Partners zahlen.
Normalerweise räumt der Fiskus dem Hinterbliebenen lediglich einen Freibetrag von 5200 Euro ein.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/verbrauchertipps/?cnt=900079)