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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gefahr der Sperre bei Ankündigung des Rentenantrags?


wasnun
14.01.2008, 16:07
Hallo Miteinander,

seit dem 1.1.2008 bin ich arbeitslos gemeldet. Das Arbeitslosengeld wurde bewilligt. Ich bekam zur Auflage 2 Bewerbungen pro Woche zu schreiben.
Ich habe einen GDB von 70 und G.
Vorige Woche bin ich bei der LVA zu einer Beratung gewesen. Da ich Jahrgang 1959 hätte ein Rentenantrag zumindest für eine teilweise erwerbsminderung Aussicht auf Erfolg, da auch der Amtarzt vom Arbeitsamt bestätigt, daß ich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht ausführen kann.
Der Mitarbeiter der LVA meinte, ich wäre ja jetzt erstmal Arbeitslosgemeldet was finanziell für mich besdser sei als Rente und ich solle dann drei Monate vor dem auslaufen des Arbeitslosengeldes vorbeikommen um den Rentenantrag zu stellen.

Wenn ich jetzt zu meinem AA-Berater gehe und ihm mitteile, daß ich nächstes Jahr den Rentenantrag stellen werde, muß ich dann trotzdem weiterhin Bewerbungen schreiben und Eigenbemühungen nachweisen?
Wer würde mich den einstellen wenn ich ihm sage, daß ich einen Rentenantrag stellen werde? Einen neuen Arbeitgeber darüber im unklaren zu lassen wäre doch unfair. Außerdem könnte ich mir vorstellen, daß mein Antrag eher durchgeht wenn ich nicht noch berufstätig bin.
Muß ich dann noch Orientierungsmaßnahmen besuchen oder läßt das Arbeitsamt ich in Ruhe.

Ich gehe davon aus, daß ich nach dem Rentenantrag in Reha muß. Schon bei der letzten Reha 2005 hieß es im Bericht:

Ob der Patient auf Dauer den beruflichen Anforderungen im bisherigen
zeitlichen Umfang gewachsen sein wird, ist eher fraglich.

Eigentlich ist es mir gleich, ob ich eine Teil EU oder Volle EU bekommen würde, ich muß mir sowieso einen kleinen Job suchen. Ob nun bei voller EU bis 360 Euro oder bei Teil EU mehr. Aber Vollzeit geht nicht mehr.

Jetzt hab ich ein wenig viel erzählt. Aber in erster Linie stellt sich mir die Frage:

Wie geht das Arbeitsamt mit dieser Aussage um??

Liebe Grüße
wasnun

fragi
15.01.2008, 05:35
Hallo wasnun,

Wie geht das Arbeitsamt mit dieser Aussage um??

Wenn du ihnen das sagst, dann werden sie dich sofort auffordern den Antrag zu stellen... das ALG ist ja in dem Sinne als Versicherungsleistung dafür gedacht, dich wieder in einen Job zu bringen und auch genau darauf ausgerichtet.

Du kannst dich darauf weder ausruhen, noch können sie dir das ausruhen zugestehen... ruhst du dich aus kommen Sperren und ggf. auch der runterfall der ALG auf dich zu.

wasnun
15.01.2008, 14:55
so radikal hatte ich es mir nicht vorgestellt.
Wenn ich nun mal abgesehen von der Erkrankung schon immer vor gehabt hätte nur bis 50 zu arbeiten, dann könnte und würde ich doch jetzt auch noch eine befristete Stelle für ein Jahr suchen. Dies müßte mir doch erlaubt sein?!?!?
Die können einem doch nicht vorschreiben, wie die Lebensplanung aussieht. Wenn ich mich doch für einen einjährig-Befristeten Job zur Verfügung stelle und bereit bin diesen anzunehmen, müßte man das doch akzeptieren oder etwa nicht?!?!?

fragende Grüße
wasnun

StephanK
15.01.2008, 15:35
Keine Sorge: selbst suchen kannst Du Dir was immer Du willst, und daran wird Dich die AA auch nie hindern.
Das Thema Sperrzeit steht immer nur dann im Raum, wenn Du einen verbindlichen Vermittlungsvorschlag der AA ablehnst, obwohl die angebotene Arbeit Dir zumutbar ist/wäre. Die ganze Diskussion bewegt sich also letztlich um die (begrenzte) Fragestellung, was Du annehmen müsstest wenn es Dir denn angeboten würde.

wasnun
18.01.2008, 11:03
Danke für die Info. Das ich sofort die Rente beantragen soll, wenn ich diese Auskunft dem Arbeitsamt wahrheitsgemäß mitteile gefällt mir nicht. Aber es ist natürlich zu verstehen, da Mißbrauch nicht toleriert werden kann. Ich möchte auf der anderen Seite nach 30 Jahren Arbeitsleben auf Sozialleistungen nicht verzichten, denn ich habe eine ganze Menge an Versicherungsleistungen eingezahlt.


Wenn ich nun krankgeschrieben werden und Krankengeld beziehe, würde mich daß Arbeitsamt auch auffordern die Rente zu beantragen, oder kann ich dann hoffen, daß ich noch eine Weile Krankengeld beziehe?

Und würde mich die Krankenkasse bzw. in meinem Fall die privKV erst nach einem Jahr auffordern die Rente zu beantragen?

Habt Ihr einen Rat, wie ich mich verhalten soll?

Die Rente ist ja nicht sehr hoch und ich wäre froh, den Antrag erst zu einem späteren Termin stellen zu können.

Viele Grüße
wasnun