wasnun
14.01.2008, 16:07
Hallo Miteinander,
seit dem 1.1.2008 bin ich arbeitslos gemeldet. Das Arbeitslosengeld wurde bewilligt. Ich bekam zur Auflage 2 Bewerbungen pro Woche zu schreiben.
Ich habe einen GDB von 70 und G.
Vorige Woche bin ich bei der LVA zu einer Beratung gewesen. Da ich Jahrgang 1959 hätte ein Rentenantrag zumindest für eine teilweise erwerbsminderung Aussicht auf Erfolg, da auch der Amtarzt vom Arbeitsamt bestätigt, daß ich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht ausführen kann.
Der Mitarbeiter der LVA meinte, ich wäre ja jetzt erstmal Arbeitslosgemeldet was finanziell für mich besdser sei als Rente und ich solle dann drei Monate vor dem auslaufen des Arbeitslosengeldes vorbeikommen um den Rentenantrag zu stellen.
Wenn ich jetzt zu meinem AA-Berater gehe und ihm mitteile, daß ich nächstes Jahr den Rentenantrag stellen werde, muß ich dann trotzdem weiterhin Bewerbungen schreiben und Eigenbemühungen nachweisen?
Wer würde mich den einstellen wenn ich ihm sage, daß ich einen Rentenantrag stellen werde? Einen neuen Arbeitgeber darüber im unklaren zu lassen wäre doch unfair. Außerdem könnte ich mir vorstellen, daß mein Antrag eher durchgeht wenn ich nicht noch berufstätig bin.
Muß ich dann noch Orientierungsmaßnahmen besuchen oder läßt das Arbeitsamt ich in Ruhe.
Ich gehe davon aus, daß ich nach dem Rentenantrag in Reha muß. Schon bei der letzten Reha 2005 hieß es im Bericht:
Ob der Patient auf Dauer den beruflichen Anforderungen im bisherigen
zeitlichen Umfang gewachsen sein wird, ist eher fraglich.
Eigentlich ist es mir gleich, ob ich eine Teil EU oder Volle EU bekommen würde, ich muß mir sowieso einen kleinen Job suchen. Ob nun bei voller EU bis 360 Euro oder bei Teil EU mehr. Aber Vollzeit geht nicht mehr.
Jetzt hab ich ein wenig viel erzählt. Aber in erster Linie stellt sich mir die Frage:
Wie geht das Arbeitsamt mit dieser Aussage um??
Liebe Grüße
wasnun
seit dem 1.1.2008 bin ich arbeitslos gemeldet. Das Arbeitslosengeld wurde bewilligt. Ich bekam zur Auflage 2 Bewerbungen pro Woche zu schreiben.
Ich habe einen GDB von 70 und G.
Vorige Woche bin ich bei der LVA zu einer Beratung gewesen. Da ich Jahrgang 1959 hätte ein Rentenantrag zumindest für eine teilweise erwerbsminderung Aussicht auf Erfolg, da auch der Amtarzt vom Arbeitsamt bestätigt, daß ich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht ausführen kann.
Der Mitarbeiter der LVA meinte, ich wäre ja jetzt erstmal Arbeitslosgemeldet was finanziell für mich besdser sei als Rente und ich solle dann drei Monate vor dem auslaufen des Arbeitslosengeldes vorbeikommen um den Rentenantrag zu stellen.
Wenn ich jetzt zu meinem AA-Berater gehe und ihm mitteile, daß ich nächstes Jahr den Rentenantrag stellen werde, muß ich dann trotzdem weiterhin Bewerbungen schreiben und Eigenbemühungen nachweisen?
Wer würde mich den einstellen wenn ich ihm sage, daß ich einen Rentenantrag stellen werde? Einen neuen Arbeitgeber darüber im unklaren zu lassen wäre doch unfair. Außerdem könnte ich mir vorstellen, daß mein Antrag eher durchgeht wenn ich nicht noch berufstätig bin.
Muß ich dann noch Orientierungsmaßnahmen besuchen oder läßt das Arbeitsamt ich in Ruhe.
Ich gehe davon aus, daß ich nach dem Rentenantrag in Reha muß. Schon bei der letzten Reha 2005 hieß es im Bericht:
Ob der Patient auf Dauer den beruflichen Anforderungen im bisherigen
zeitlichen Umfang gewachsen sein wird, ist eher fraglich.
Eigentlich ist es mir gleich, ob ich eine Teil EU oder Volle EU bekommen würde, ich muß mir sowieso einen kleinen Job suchen. Ob nun bei voller EU bis 360 Euro oder bei Teil EU mehr. Aber Vollzeit geht nicht mehr.
Jetzt hab ich ein wenig viel erzählt. Aber in erster Linie stellt sich mir die Frage:
Wie geht das Arbeitsamt mit dieser Aussage um??
Liebe Grüße
wasnun