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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privatschule für Visuelle Kommunikation als Reha?


Spezialmaterial
14.01.2008, 22:06
Halllo Leute

Ich bin 27 Jahr alt und in meinem alten Beruf als Einzelhandelskaufmann nicht mehr vermittelbar....durch eine längere Psychische Krankheit, Depressionen erlitt ich vor ca 1,5 Jahren auf der Arbeit einen Nervenzusammenbruch und war erst längere Zeit in einer Klinik und werde jetzt Ambullant weiterbehandelt.
Jetzt bin ich einigermasen wieder stabilisiert und möchte mir einen Traum erfüllen, der auch einen therapeutischen nutzen für mich hat. Ich möchte an einer Privatschule eine Ausbildung zum Kommunikationsdesigner machen.
Meinen Reha antrag habe ich eingereicht und am 21 Januar ein erstes Gespräch bei einer Sachbearbeiterin .
Natürlich habe ich Angst das die sich stuhr stellen und mich in irgenteine EDV geschichte stopfen wollen. Da es mir seitdem ich intensiv an meiner Mappe arbeite und mich Kreativ austoben kann erheblich besser geht halten ich und meiner Therapeuten es für wichtig das ich genau diesen Bereich einschlage und mich nicht mit einer alternativlösung zufrieden stellen lass.
Ich bin sogar schon an einer Privatschule angenommen, habe einen Vertrag hier liegen der nur noch von mir gegengezeichnet werden muss. Das kann ich natürlich erst wenn die Finanzielle seite geklärt ist.
Ich habe mal die Kosten zusammengetragen:

Kosten der Schule Monatlich 350,-
Miete 305,-
Kosten für Essen und Freizeit 350,- (habe ich mal niedrig angesetzt)

Soviel Geld bräuchte ich mindestens vom Arbeitsamt um die Schule besuchen zu können. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und die Schule wirbt sogar damit das nach vollendung der Ausbildung 80 Prozent der Studenten in der Wirtschaft unterkommen.

Meine Frage ist nun, wie gut sind meine Chanchen, wie bereite ich mich am besten auf dieses Gespräch vor, was kann ich machen wenn meine befürchtung eintritt und die mich mit irgendeinen EDV Job abfertigen wollen.

Würde mich sehr über Hilfe freuen

PS: sorry hab ne Lese-Rechtschreibschwäche, bitte nicht dran stören musste schnell gehen :-)

VIERZEHNNOTHELFER
15.01.2008, 07:19
ich hoffe, daß ich Unrecht habe, ich halte es für ausgeschlossen,daß
das Amt eine Privatschule drei Jahre lang bezahlt. Diese Schulen
werben fast alle damit, daß Absolventen eine Stelle finden, meistens
stimmt es nicht.
Aber: versuch beim Amt zu erreichen, daß man Dir hilft, eine
Ausbildung auf einer STAATLICHEN Schule zu machen,
oder einen Ausbildungsplatz zu finden.

StephanK
15.01.2008, 09:43
(...) ich halte es für ausgeschlossen,daß
das Amt eine Privatschule drei Jahre lang bezahlt.Das fürchte ich auch, denn § 85 Abs. 2 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__85.html) sieht vor, dass Weiterbildungen alle auf max. zwei Jahre "eingedampft" werden müssen.
Allerdings könnte eine Sonderregelung für Rehabilitanden gelten.
Ist bei Dir die Arbeitsagentur selbst Rehabilitationsträger oder eine andere Einrichtung?

Spezialmaterial
15.01.2008, 10:08
Der Antrag ist schon durch, das Arbeitsamt ist der Träger.
Ich hatte mich aber vor einem halben Jahr schon mal ein erstgespräch bei einer Sachbearbeiterin aus der Reha Abteilung, die hatte mir gesagt das die Reha abteilung recht Flexibel ist und man da sicher was machen könnte. Sie sprach von zuzahlungen und das ich einen Nachweiss bringen muss, das ich den rest selber Finanzieren kann.

VIERZEHNNOTHELFER
15.01.2008, 11:01
kannst Du es denn finanzieren?

Spezialmaterial
15.01.2008, 14:30
wenn ich was dazu zahlen muss, würde ich mir halt einen Nebenjob suchen. Die Schule geht immer von 9-14 Uhr und danach könnte ich ja noch etwas arbeiten gehen.
Ist aber mit mehr stress verbunden. Eigentlich wollte ich mich voll und ganz auf die Schule konzentrieren, nur wenn es nicht anders geht und mir gesagt wird das ich was dazu zahlen muss habe ich ja keiner andere Wahl.
Aber ich möchte erstmal versuchen das ich die Schulische Ausbildung voll und ganz vom Arbeitsamt bezahlt bekomme.

VIERZEHNNOTHELFER
15.01.2008, 14:58
mach Dir bitte wenig Hoffnungen und schau Dich nach staatlichen Schulen um

Spezialmaterial
15.01.2008, 15:33
wenn du schon solche kommentare von dir gibst solltest du sie ausführen. Es ist einfach zu sagen das ich mir nicht so viel Hoffnung machen soll. Finde es etwas daneben, aber ich lass mich nicht beirren sondern werde mich gut auf das Gespräch vorbereiten und sehen was passiert.
Die Privatschulen in HH sind besser als die Staatlichen, ausserdem viel Wirtschaftsorientierter. Das zu diesem Thema.

Gib die Hoffnung nicht auf wäre besser gewesen, besonders wenn du die Situation überhaupt nicht einschätzen kannst. Ausserdem hatte ich nach Tips für das Gespräch gefragt und was mich machen kann wenn der Antrag abgelehnt wird. Darauf geht keiner ein.

Weiss ja nicht wie es in anderen Treads abläuft, hier hab ich grade das Gefühl dieses Forum bewegt sich eher auf Bildzeitungsniveau. Kann mich aber auch täuschen und ich hab einfach pech gehabt.
:sensationell:

StephanK
15.01.2008, 15:44
Es wäre vermutlich nicht verkehrt, wenn Du in der Schule mal fragtest, ob die schon Schüler hatten, deren Ausbildung von der AA finanziert wurde.
Wie schon erwähnt liegt das Problem in der dreijährigen Dauer, die unter "normalen Umständen" von der AA definitiv nicht finanziert wird. Wenn das funktionieren soll, dann nur über die "Reha-Schiene". Die dafür geltenden Regeln sind recht flexibel und ermöglichen manches, was sonst nicht möglich wäre, aber deswegen ist es auch von außen kaum einzuschätzen, wie entschieden werden wird, denn das orientiert sich sehr stark an den Bedürfnissen des Einzelfalles.

Deswegen kann ich Dir eigentlich nur empfehlen, mit dem Reha-Berater zu reden und ihn von Deinem Projekt zu überzeugen. De facto musst Du ein wenig Werbung für die Schule betreiben. Da es vor allem darum geht, dass Du danach deutlich erhöhte Chancen auf einen Arbeitsplatz hast, wäre es natürlich gut, wenn die Schule womöglich irgendwelche Daten dazu liefern könnte.

VIERZEHNNOTHELFER
15.01.2008, 17:02
Bei "Bildzeitungsniveau" hat man wenig Lust,
Dir die staatlichen Schulen aufzuzählen.
Such selbst, wer die gewünschten Antworten nicht
bekommt, muß nicht gleich aggressiv werden.

Spezialmaterial
15.01.2008, 19:09
Es wäre vermutlich nicht verkehrt, wenn Du in der Schule mal fragtest, ob die schon Schüler hatten, deren Ausbildung von der AA finanziert wurde.
Wie schon erwähnt liegt das Problem in der dreijährigen Dauer, die unter "normalen Umständen" von der AA definitiv nicht finanziert wird. Wenn das funktionieren soll, dann nur über die "Reha-Schiene". Die dafür geltenden Regeln sind recht flexibel und ermöglichen manches, was sonst nicht möglich wäre, aber deswegen ist es auch von außen kaum einzuschätzen, wie entschieden werden wird, denn das orientiert sich sehr stark an den Bedürfnissen des Einzelfalles.

Deswegen kann ich Dir eigentlich nur empfehlen, mit dem Reha-Berater zu reden und ihn von Deinem Projekt zu überzeugen. De facto musst Du ein wenig Werbung für die Schule betreiben. Da es vor allem darum geht, dass Du danach deutlich erhöhte Chancen auf einen Arbeitsplatz hast, wäre es natürlich gut, wenn die Schule womöglich irgendwelche Daten dazu liefern könnte.

Vielen Dank für deine Antwort. mir ist ja eine Rehamaßnahme bewilligt worden. Ist das was anderes als eine Umschulung ?
Ich werde auf alle fälle unterlagen der Schule mitnehmen, aber die Schule wird mir sicherlich nichts Schriflich bestätigen. Neben dem Platten satz, Dass viele sofort in die Wirtschaft entlassen werden, sprechen aber auch noch diverse Punkte für eine Wirtschaftsnahe Ausbildung.

Ich glaube ich werde jetzt mal aufhören mich verrückt zu machen, da man eh nicht sagen kann ob es was wird oder nicht.

@VIERZEHNNOTHELFER

du brauchst mir die schulen auch nicht aufführen, bin schon im Bilde. Beschäftige mich schon lange mit dem Thema und habe meine Gründe warum ich an eine Private möchte. (Praktischer, besserer Unterricht, Kaum mehrkosten bei Eigenfinanzierung in. verbindung mit Schülerbafög, Wirtschaftsorientierter.)
Ich suche hier keine Gewünschten antworten, sondern Tipps erfahrungen und Hilfestellungen. Deine Statments enthielten bis jetzt aber kaum Informationen sondern liessen sich eher Lesen wie die Headlines der besagten Zeitung. Sorry hat nichts mit agression zu tun, ist halt meine Meinung.

Spezialmaterial
16.01.2008, 05:39
habe nochmal etwas geforscht und habe einen Tread gefunden der von 2008 war wo ein Mann von seiner schlechten Umschulung berichtet. In einem Nebensatzt erwähnt er das diese Umschulung 14,000 Euro Kostet und 2 Jahre geht. Jetzt frage ich mich warum ich meine Ausbildung, die 3 Jahre geht und von den Kosten her Hochgerechnet unter 14,000 Euro liegen würde nicht bewilligt bekommen sollte.

StephanK
16.01.2008, 06:49
Weil es ja nicht nur um die Kursgebühren geht, sondern auch um Deinen Lebensunterhalt (und der kostet mehr).
Führt diese Ausbildung zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder nicht?

Spezialmaterial
16.01.2008, 10:29
Wenn ich die Ausbildung von 6 Semestern beendet habe, wird mir ein Zeugnis ausgehändigt und ich bin Ausgebildeter Grafikdesigner - Illustrator

VIERZEHNNOTHELFER
16.01.2008, 10:39
wer ist die ausstellende Behörde und wie ist
das Zeugnis in den Ausbildungsberufen eingeordnet,
das muß die Schule mitteilen.

Spezialmaterial
16.01.2008, 19:36
Das ist eine gute Frage :-) ....habe da es schon zu spät für Telefonische Auskunft ist, ich habe eine mail mit genau dieser Frage an die Schule geschickt.
Denn 2ten teil der Frage verstehe ich aber nicht so ganz, kannst du mir das bitte etwas genauer erleutern?

@StephanK
wäre nett wenn du nochmal auf meine antwort eingehen würdest, fand die frage gut und wichtig.

lieben gruss

martin

StephanK
16.01.2008, 22:01
@StephanK
wäre nett wenn du nochmal auf meine antwort eingehen würdest, fand die frage gut und wichtig. Meinst Du das mit den € 14000? Da stand "ich frage mich" :wink:
Es geht nicht allein um die Lehrgangskosten. sondern auch (wenn nicht sogar vor allem) um das während dieser Zeit an Dich gezahlte Arbeitslosengeld. Es ist ja so, dass man für jeden Tag geförderter Weiterbildung einen Tag sozusagen einen Tag Arbeitslosengeld-Anspruch "gutgeschrieben" bekommt, d.h., dass man z.B. bei einer sechsmonatigen Weiterbildung nur drei Monate Alg-Anspruch aufzehrt.

Daraus erklärt sich auch die Zweijahres-Obergrenze, denn in der Regel beträgt die maximale Dauer des Anspruches auf Arbeitslosengeld ein Jahr. Aber nur wer ein ganzes Jahr Anspruch hat und sofort zu Beginn der Arbeitslosigkeit eine Weiterbildung anfängt kann dieses Zweijahres-Obergrenze tatsächlich ausschöpfen.
Womöglich ist das bei Dir anders, wenn Du während der Weiterbildung nicht Arbeitslosengeld, sondern Übergangsgeld erhältst, aber jedenfalls im "Normalfall" der Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Weiterbildung durch Arbeitslosengeld ist es so.

Spezialmaterial
16.01.2008, 22:17
@ stefank

danke für deine Antwort!

ich meinte eigentlich diese Frage : Führt diese Ausbildung zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder nicht?

aber die Antwort die du mir grade gegeben hast ist ebenfalls interessant und ich habe da gleich nochmal eine Frage. Besteht ein unterschied zwischen einer Umschulung und eine Reha ? . In meiner Einladung steht: " ich möchte mizt Ihnen über Fragen Ihrer Teilhabe am Arbeitsleben/berufliche Reha sprechen.

StephanK
16.01.2008, 22:54
ich meinte eigentlich diese Frage : Führt diese Ausbildung zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder nicht?Ach so, das Verständnis war miß... ;-) Das weiss ich leider nicht. Das sollte Dir die Schule sagen können, und im übrigen ist es oft nützlich, mal im BERUFE NET (http://berufenet.arbeitsagentur.de/) der Arbeitsagentur nachzusehen.

Besteht ein unterschied zwischen einer Umschulung und eine Reha ?Ja.
Umschulung ist ein beliebter, aber wegen dieser weiten Verbreitung auch unscharf gewordener Begriff. Umschulungen die auch offiziell so heißen gibt es nur in relativ seltenen Fällen, der Regelfall ist die berufliche Weiterbildung; diese steht allen offen, die entweder in ihrem erlernten Beruf Weiterbildungsbedarf haben oder lange "ungelernt" bzw. berufsfremd gearbeitet haben, wobei allerdings der Begriff "Weiterbildung" so weit verstanden wird, dass er oft zu ganz neuen Berufen führt. Dabei wird auch erst mal kein Unterschied zwischen Behinderten und Nichtbehinderten gemacht.

Teilhabe am Arbeitsleben ist ein spezielle Leistung des Schwerbehindertenrechts (SGB IX), die - teilweise - auch von der Arbeitsagentur erbracht wird. Insoweit führt die AA nicht, wie meistens, "ihr" Gesetzbuch, das SGB III aus, sondern das SGB IX in ihrer Rolle als Rehabilitationsträger. Schau Dir mal den § 33 SGB IX (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__33.html), der die Teilhabeleistungen regelt.
Du wirst finden, dass einerseits vieles sich "wischi-waschi" liest, aber andererseits dadurch eben vieles ermöglicht wird, das der individuellen Situation angepasst ist. Das ist typisch für das Schwerbehindertenrecht; weil sich hinter dem Oberbegriff "Behinderung" äußerst unterschiedliche Lebenslagen und Bedürfnisse verstecken, gibt es viele "kanns" und "solls", d.h. die Behörden - in diesem Fall die AA - haben einen recht großen Spielraum.

Aus meiner Sicht bedeutet das, dass man gut daran tut, wenn man von selbst auf die AA zugeht, erklärt, "wo's klemmt" und versucht, so weit wie möglich selbst Einfluss darauf zu nehmen, was an einzelnen Hilfen erbracht wird und wie, denn selbst weiss man das eben am besten.
Auf Deine konkrete Situation bezogen könnte das bedeuten, auf diesem Weg über die Hürde hinwegzukommen, die in der "überlangen" Ausbildungsdauer besteht.

Spezialmaterial
17.01.2008, 00:54
[quote=StephanK;122987]Ach so, das Verständnis war miß... ;-) Das weiss ich leider nicht. Das sollte Dir die Schule sagen können, und im übrigen ist es oft nützlich, mal im BERUFE NET (http://berufenet.arbeitsagentur.de/) der Arbeitsagentur nachzusehen.

ja nee :razz: ... du hattest mir diese Frage gestellt und ich habe in meinen Ausbildungsvertrag geschaut, dort stand drin das ich nach den 6 Semestern Ausgebildeter Kommnunikations/Grafik Designer bin.

Ich habe jetzt nochmal die Schule angemailt und nachgefragt welche Institution das Zeugnis ausstellt.

Bei mir liegt der Fall halt so das ich beim Psychologischen Dienst war und das Ergebniss so schlecht ausgefallen ist, dass sie mich aus der Vermittlung heraus genommen haben und ich nicht mehr als EZK arbeiten muss. Danach musste ich erstmal ein halbes Jahr warten und mich um Therapie kümmern. Da ich diese Auflagen inzwischen erfülle, sagte mir der Psychologische Dienst, kann ich einen Reha Antrag stellen. Ja und nun warte ich halt auf den Termin am 21 Jan.
Ich habe halt bis dato sehr viel Eigeninisative gebaracht, um alles selber gekümmert und werde diesen Kurs am Montag weiterführen. Ich will ja umbedingt wieder ins Arbeitsleben, nur dieses mal möchte ich freuden an der Arbeit haben und einen Job erlernen dem ich Psychisch gewachsen bin.

Muss man den für eine Teilhabe am Arbeitsleben einen Schwerbehnderten Ausweis haben?

Vielen Dank für eure Hilfe !

Spezialmaterial
17.01.2008, 01:01
Ja.
Umschulung ist ein beliebter, aber wegen dieser weiten Verbreitung auch unscharf gewordener Begriff. Umschulungen die auch offiziell so heißen gibt es nur in relativ seltenen Fällen, der Regelfall ist die berufliche Weiterbildung; diese steht allen offen, die entweder in ihrem erlernten Beruf Weiterbildungsbedarf haben oder lange "ungelernt" bzw. berufsfremd gearbeitet haben, wobei allerdings der Begriff "Weiterbildung" so weit verstanden wird, dass er oft zu ganz neuen Berufen führt. Dabei wird auch erst mal kein Unterschied zwischen Behinderten und Nichtbehinderten gemacht.

Teilhabe am Arbeitsleben ist ein spezielle Leistung des Schwerbehindertenrechts (SGB IX), die - teilweise - auch von der Arbeitsagentur erbracht wird. Insoweit führt die AA nicht, wie meistens, "ihr" Gesetzbuch, das SGB III aus, sondern das SGB IX in ihrer Rolle als Rehabilitationsträger. Schau Dir mal den § 33 SGB IX (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__33.html), der die Teilhabeleistungen regelt.
Du wirst finden, dass einerseits vieles sich "wischi-waschi" liest, aber andererseits dadurch eben vieles ermöglicht wird, das der individuellen Situation angepasst ist. Das ist typisch für das Schwerbehindertenrecht; weil sich hinter dem Oberbegriff "Behinderung" äußerst unterschiedliche Lebenslagen und Bedürfnisse verstecken, gibt es viele "kanns" und "solls", d.h. die Behörden - in diesem Fall die AA - haben einen recht großen Spielraum.

Aus meiner Sicht bedeutet das, dass man gut daran tut, wenn man von selbst auf die AA zugeht, erklärt, "wo's klemmt" und versucht, so weit wie möglich selbst Einfluss darauf zu nehmen, was an einzelnen Hilfen erbracht wird und wie, denn selbst weiss man das eben am besten.
Auf Deine konkrete Situation bezogen könnte das bedeuten, auf diesem Weg über die Hürde hinwegzukommen, die in der "überlangen" Ausbildungsdauer besteht.[/quote]


Habe mir grade mal § 33 durchgelesen ( vielen Dank für den Tipp! )
und der lässt mich doch wieder etwas hoffen !

StephanK
17.01.2008, 10:37
Ich habe halt bis dato sehr viel Eigeninisative gebaracht, um alles selber gekümmert und werde diesen Kurs am Montag weiterführen.Das finde ich auch gut und richtig so.
Nur ist es eben auch so, dass es auf dem Markt für Aus- und Weiterbildung viele Angebote gibt, die nicht mit den gesetzlichen Vorgaben kompatibel sind, nach denen die Arbeitsagentur arbeiten muss. Diese Vorgaben sollen in erster Linie eine sparsame und effiziente Verwendung der Beitragsgelder sicherstellen (ob das immer gelingt, ist eine andere Frage).
Manche Anbieter auf diesem Markt passen sich diesen Vorgaben an und schneidern ihre Angebote darauf zu - und manche eben nicht.

Muss man den für eine Teilhabe am Arbeitsleben einen Schwerbehnderten Ausweis haben?Nein, aber Voraussetzung ist, dass man (wenigstens "leicht") behindert ist (d.h. mit einem Grad der Behinderung unter 50 %) oder von Behinderung bedroht. D.h. die Behinderung oder das davon-bedroht-sein muss amtlich festgestellt worden sein.

Spezialmaterial
17.01.2008, 13:26
@ StepahnK

hmmm....also ich weiss nicht wirklich ob das bei mir festgestellt wurde. War halt beim Psychologischen Dienst und die haben ein Gutachten erstellt, danach wurde ich bei der Jobvermittlung gleich raus genommen und durfte mich erst nach einem halben Jahr wieder bei der Reha Abteilung melden, da gesichert werden sollte, dass ich Psychisch stabil bin wenn ich wieder ins Berufsleben einsteige.
Aber auf der Einladung steht ja zuständiger Kostenträger für Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Bundesagentur für Arbeit und Ich möchte mit Ihnen über die Fragen Ihrer Teilhabe am Arbeitsleben/berufliche Reha sprechen.
Bedeutet das nicht das ich schon in diese Kattegorie falle?

Habt Ihr vielleicht noch ein paar Tipps für mich ?

Ich nehme meiner Bewerbungsmappe mit Arbeitsproben mit ( Zeichnungen/Fotografien usw.) um sie bei bedarf zu zeigen. Ich möchte die Sachbearbeiterin davon überzeugen das ich es ernst mit der Ausbildung meine und es nich nur eine Eintagsfliege ist.
Dazu neheme ich den Ausbildungsvertrag mit, der von der Schule ja schon gegengezeichnet ist und nur noch von mir unterschrieben werden muss.Natürlich die unterlagen von der Schule um genau zu erklären wie die Ausbildung abläuft und in welche richtung es gehen soll.
Ganz wichtig finde ich auch das die Schule nicht nur damit wirbt das 80% der Absolventen gleich in die Wirtschaft gehen, sondern auch handfeste indietzien für eine Wirtschaftsnahe Ausbildung vorhanden sind.
Die Dozenten Arbeiten alle in der Freien Wirtschaft. Studenten haben die möglichkeiten im Studium schon Kontakte zu knüpfen und an realen Projekten mitzuarbeiten. Das sind gründe warum ich mich für diese Schule entschieden habe.

Eine andere Schule ist die Design Factorydie haben ihren Schwerpunkt aufs Ausland gelegt und in Hamburg nicht mal halbsoviele Kontakte wie die HTK.
ich dachte das ich vielleicht das Prospekt der Schule ebenfalls mitnehme um den unterschied aufzuzeigen oder findet ihr das ist too much?

StephanK
17.01.2008, 13:54
hmmm....also ich weiss nicht wirklich ob das bei mir festgestellt wurde.Das wundert mich zwar etwas, aber wenn Du nicht so 'ne "Verwaltungsnase" bist, dann ist das vielleicht einfach durch Dein Raster gefallen. Aber auf der Einladung steht ja zuständiger Kostenträger für Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Bundesagentur für Arbeit und Ich möchte mit Ihnen über die Fragen Ihrer Teilhabe am Arbeitsleben/berufliche Reha sprechen.
Bedeutet das nicht das ich schon in diese Kattegorie falle?Ja, denn solche Teilhabeleistungen erhalten nur behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Also in die eine oder andere "Schublade" hat man Dich offenbar eingeordnet.
Ich möchte die Sachbearbeiterin davon überzeugen das ich es ernst mit der Ausbildung meine und es nich nur eine Eintagsfliege ist.Das halte ich für einen ganz richtigen Ansatz. Schließlich willst Du die AA davon überzeugen, ziemlich viel Geld in Dich zu investieren, und das über einen ziemlich langen Zeitraum. Auch wenn ich Deine Vorgeschichte nicht kenne und nur etwas wolkig von "Stabilitätsproblemen" weiss halte ich es für naheliegend, dass die Sachbearbeiterin genau diese "Eintagsfliegen"-Fragestellung im Hinterkopf haben wird.
Vielleicht ist es auch für Dich selbst nicht verkehrt, wenn Du mal kritisch in den Spiegel guckst, überlegst, ob Du die drei Jahre wirklich durchhältst und was Dich zu dieser Einschätzung bringt. Deine Antwort an Dich selbst kann die Grundlage Deiner Antwort an die Sachbearbeiterin sein.

Ganz wichtig finde ich auch das die Schule nicht nur damit wirbt das 80% der Absolventen gleich in die Wirtschaft gehen, sondern auch handfeste indietzien für eine Wirtschaftsnahe Ausbildung vorhanden sind.Alles ist ein Argument, was verspricht, Dich danach in "Lohn und Brot" zu bringen. Nur darum geht's...

ich dachte das ich vielleicht das Prospekt der Schule ebenfalls mitnehme um den unterschied aufzuzeigen oder findet ihr das ist too much?Schwer zu sagen. Natürlich wird Dein Gegenüber keine fachliche Einschätzung vornehmen können, geschweige denn einen intensiven Vergleich verschiedener Angebote. Vergleichsmaßstab sind für sie eher diejenigen Angebote, die im "normalen" Zweijahresrahmen der üblichen Weiterbildungen liegen. Deine Aufgabe ist es deswegen, ihr beizupuhlen, warum (1) gerade dieses Angebot Dir für Deine Situation maßgeschneidert erscheint und (2) dass die besseren Vermittlungschancen die "Überlänge" rechtfertigen. Das sind die anstehenden Fragen. Dabei kann ein solcher Prospekt unterstützen, aber der zentrale Input muss schon von Dir selbst kommen.

Spezialmaterial
20.01.2008, 11:55
ok Morgen gehts los ! schlotter schlotter :-) drück mal die daumen stephank
ich kann es gebrauchen...vielen dank für deine Kompetente Hilfe, hast mir sehr geholfen. Wenn es dich interresiert werde ich berichten wie es war

lieben gruss

martin

StephanK
20.01.2008, 12:12
drück mal die daumen stephankWerde ich! Bisschen schlottern ist schon o.k. - sieh es vielleicht so ähnlich wie ein Vorstellungsgespräch: da und dort willst Du von jemand Geld gegen die Zusage/Erwartung "ich bringe was". Deswegen gehört auch wohldosiertes Klappern zum Handwerk.
Wenn es dich interresiert werde ich berichten wie es warJa, bitte. Das kann auch für andere hier interessant sein, die Weiterbildungen machen wollen, die "aus dem Rahmen fallen".
Gute Wünsche!

Spezialmaterial
19.02.2008, 12:59
so ich hab es nicht vergessen hier meine Erfahrungsbericht hinein zuschreiben.
Es ist viel passiert in der Letzten Zeit, also fange ich mal an

erstes Gespräch bei meiner Rehaberaterin:

Ich war sehr nervös vor dem Gespräch aber ohne grund. An diesem Tag wurde eigentlcih noch garnichts wirklich besprochen. Das Gespräch ging grade mal 20 min und war nicht wirklich negativ aber auch nicht besonders positiv.
Ich habe der Frau erklärt das ich an eine Privatschule gehen möchte, habe ihr unterlagen und selbst rechachierte Artikel über die Schule gegeben. Sie hat mir zugehört und gesagt das es möglich wäre meinen Reha etarr, der mir zusteht selber zu verwalten und der Betrag der für 2 Jahre da ist auf drei Jahre zu strecken under der Bedingung, dass ich den Rest selber dazu steuer. Sie könnte aber eh noch nichts entscheiden, da ich erstmal zum Psychologischen und Ärztlichen Dienst müsste.

14 Tage später...

Termin Psychologischer Dienst:

Ich hatte meine Mappe mit Arbeitsproben mitgenommen und traff auf die selbe Psychologin, die mich sozusagen damals aus meinem alten Job rausbegutachtet hatte.
Wir unterhielten uns fast ein ganze Stunde, ich erzählte ich das ich alles dafür getan habe um meinen Gesundheitlichen Zustand zu stabilisieren (kein Alkohol/kein Nikotin/geregelter Tagesablauf/Joggen/sebständiges arbeiten) . Dazu erklärte ich ihr warum es für mich wichtig ist einen Beruflichen wechsel in die Kreative richtung einzuschlagen. Nach dem überaus positiven Gespräch, zeigte ich ihr meine Mappe mit Zeichnungen, Fotografien und Collagen...Sie war sehr angetan, meinte das Sie sowas noch nicht gesehen hatte und sich für mich einsetzen würde.

nochmal 14 Tage später
Arztlicher Dienst:

Ok...jetzt geht es los :-)...das Gespräch war der ober Hammer, ich sass in einem kleinen sparkigen Kabuff, und eine überaus unfreundliche Person fing an fahrig in meiner Vergangenheit rumzustochern...O-ton :" Ihre Mutter war ja auch schwierig, was war da den ?....haben sie Kontakt zu Ihrer Schwester?...nehmen sie Drogen?....Als sie mich fragte was ich den machen möchte, antwortete ich das ich auf eine Privatschule gehen will und Kunst Studieren möchte. Daraufhin sagte sie: " mit Ihrer Krankenakte ? das können Sie doch vergessen, ein freund von mir ist Illustrator, ich weiss was in der branche abgeht das halten Sie nie aus. Ich war absolut geschockt, erstmal von dem Ton der Frau und von der dreistigkeit ihrer Argumentation. Wozu hab ich den Therapie gemacht und mein ganzes Leben auf den Kopf gestellt, wenn eh ein Gutachten von 2 Jahren ausschlaggebender ist.
Naja ich hab trotzdem versucht ruig zu bleiben, obwohl die (auf mich überauss unzufriedene) Frau immer wieder einen nachlegte. O-ton: " gehn Sie doch an ne Stattliche Schule, die Privaten taugen eh nichts die wollen nur Geld....mein Freund ist Illustrator das ist total Anstrengend....das brauchen Sie mir nicht erzählen, ich hab selber mal Kunst Studiert....usw.
Ich hatte von anfang an keine Chanche, als ich zu Ihr dann meinte das ich von Ihrer seite ja nicht viel zu erwarzten habe, sagte Sie mir : " das wird in einem Team entschieden, und ich bin absolut Teamfähig dazu bin ich auch im stande meine Meinung zu ändern.
Danach noch schnell Urin und blut abgegeben und ab nach Hause...

Zuhause hab ich sofort versucht meine Rehaberaterin anzurufen, den Rückruf nahm meine Mitbewohnerin entgegen, da ich grad noch schnell Einkaufen war. Sie sagte zu Ihr das Sie da nichts machen kann, Sie muss auf die Gutachten warten und ich sollte sie bitte nicht nochmal anrufen.

Völlig abgeblitz ....ich war stock sauer, der Tag gelaufen!!!...

jetzt meine Frage: was kann ich da machen, habe überlegt ob ich die Frau vom Psychologischen Dienst nochmal anrufe und ihr von dem Gespräch erzähle....oder kann ich mich irgentwo über die Frau beschwehren, den meiner Meinung nach war das mehr als unmenschlich.

als nächstes stellt sich mir die Frage, ob ich jetzt zusätzlich den Bafög antrag Losschicke, da mir Elternunabhängiges Bafög ja zusteht oder kann ich mir damit die ganze Rehanummer kaputt machen?. So nach dem Motto : " ach der Herr kriegt jetzt ja Bafög, dann bekomt er von uns eben nichts mehr"......Die Schule beginnt im April und es sieht aus, als ob bis dahin vom Arbeitsamt noch nichts entschieden sein wird

gruss

Martin

VIERZEHNNOTHELFER
19.02.2008, 16:13
Mit Bezug auf Dein letztes Posting von heute:

hast Du Dich nach staatlichen Schulen umgetan
(früher in diesem Thread erwähnt)?

Spezialmaterial
24.03.2008, 11:54
so ich brauch nochmal eure hilfe....meine Reha wurde komplett abgeleht!...Die Frau von der ich in meinem letzten Posting berichtet habe hat es tatsächlich geschaft mir einen Strich durch die Rechnung zu machen. Ich möchte gegen das urteil angehen und zusätzlich mich über diese Frau beschwären...Wie sollte ich am besten vorgehen? der Wiederspruch muss ja eingereicht werden, aber den möchte ich nicht alleine schreiben...wäre es da schon sinvoll sich einen Anwahlt zu nehmen? ich hab halt kein Geld um einen zu bezahlen ....

was kann man da machen ?

VIERZEHNNOTHELFER
24.03.2008, 13:03
Zitatbeginn

Ok...jetzt geht es los ...das Gespräch war der ober Hammer, ich sass in einem kleinen sparkigen Kabuff, und eine überaus unfreundliche Person fing an fahrig in meiner Vergangenheit rumzustochern...O-ton :" Ihre Mutter war ja auch schwierig, was war da den ?....haben sie Kontakt zu Ihrer Schwester?...nehmen sie Drogen?....Als sie mich fragte was ich den machen möchte, antwortete ich das ich auf eine Privatschule gehen will und Kunst Studieren möchte. Daraufhin sagte sie: " mit Ihrer Krankenakte ? das können Sie doch vergessen, ein freund von mir ist Illustrator, ich weiss was in der branche abgeht das halten Sie nie aus. Ich war absolut geschockt, erstmal von dem Ton der Frau und von der dreistigkeit ihrer Argumentation. Wozu hab ich den Therapie gemacht und mein ganzes Leben auf den Kopf gestellt, wenn eh ein Gutachten von 2 Jahren ausschlaggebender ist.
Naja ich hab trotzdem versucht ruig zu bleiben, obwohl die (auf mich überauss unzufriedene) Frau immer wieder einen nachlegte. O-ton: " gehn Sie doch an ne Stattliche Schule, die Privaten taugen eh nichts die wollen nur Geld....mein Freund ist Illustrator das ist total Anstrengend....das brauchen Sie mir nicht erzählen, ich hab selber mal Kunst Studiert....usw.
Ich hatte von anfang an keine Chanche, als ich zu Ihr dann meinte das ich von Ihrer seite ja nicht viel zu erwarzten habe, sagte Sie mir : " das wird in einem Team entschieden, und ich bin absolut Teamfähig dazu bin ich auch im stande meine Meinung zu ändern.
Danach noch schnell Urin und blut abgegeben und ab nach Hause...

Zitatende

Du möchtest gegen diese Frau vorgehen ("beschwären") habe ich das richtig verstanden?
Wichtig: wie war die BEGRÜNDUNG für die Ablehnung?

StephanK
24.03.2008, 13:12
Wichtig: wie war die BEGRÜNDUNG für die Ablehnung?Richtig! Es ist wichtig, das möglichst genau zu wissen.

Die Ablehnung muss getrennt betrachtet werden von der Art und Weise, wie man mit Dir umgeht. Es ist zwar verständlich, wenn Du das "im Kopf" nicht trennen kannst, aber was die rechtliche Seite angeht sind das eben zwei Paar Stiefel.

Spezialmaterial
24.03.2008, 15:10
die sagen das ich weiter im Einzelhandel tätig sein kann und eine Umschullung in richtug Grafik Design nicht zumutbar wäre
ich würde mir halt gerne sofort einen Anwalt nehmen und mit ihm zusammen an der sache arbeiten..ist das möglich? und geht sowas auch für mich kostenfrei?

VIERZEHNNOTHELFER
24.03.2008, 15:23
Halllo Leute

Ich bin 27 Jahr alt und in meinem alten Beruf als Einzelhandelskaufmann nicht mehr vermittelbar....durch eine längere Psychische Krankheit, Depressionen erlitt ich vor ca 1,5 Jahren auf der Arbeit einen Nervenzusammenbruch und war erst längere Zeit in einer Klinik und werde jetzt Ambullant weiterbehandelt.
Jetzt bin ich einigermasen wieder stabilisiert und möchte mir einen Traum erfüllen, der auch einen therapeutischen nutzen für mich hat. Ich möchte an einer Privatschule eine Ausbildung zum Kommunikationsdesigner machen.)

Hast Du Nachweise dafür, daß Du nicht vermittelbar bist? Wurden diese Nachweise bei der Entscheidung berücksichtigt? Was bietet man Dir im Einzelhandel für eine Tätigkeit an?

VIERZEHNNOTHELFER
27.03.2008, 14:53
die sagen das ich weiter im Einzelhandel tätig sein kann und eine Umschullung in richtug Grafik Design nicht zumutbar wäre
ich würde mir halt gerne sofort einen Anwalt nehmen und mit ihm zusammen an der sache arbeiten..ist das möglich? und geht sowas auch für mich kostenfrei?

wieso ist eine Umschulung in Richtung Grafik Design nicht zumutbar, also für wen nicht zumutbar?