Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einer zieht aus der Wohngemeinschaft aus
Hallo,
'bin neu hier.
Ich habe ein Problem. Wir bildeten eine Bedarfsgemeinschaft. Nun ist einer aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.
Im Mietvertrag sind wir beide als Hauptmieter eingetragen.
Die Vermieterin will den Vertrag nicht auf meinen Namen ändern, da die meint, dass sie bei mauscheleien bezüglich H4-Empfängern in hinbezug auf Miete nicht unterstützt. :cry:
Was tun?
Die vom Amt möchte aber eine Mietbescheinigung haben, womitbestätigt wird, das der ehemalige Partner nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung lebt. :sad:
Ummeldebestätigung existiert auch.Aber die Vermieterin macht es dennoch nicht.
Was kann ich machen, damit die Vermieterin den Mietvertrag doch umschreibt?
Vielen Dank im voraus!
Betroffener
13.06.2005, 17:18
:welcome: sankir,
da bist Du in einem schwierigen Problem gelandet und die gerade ausgezogene andere Hälfte hat auch noch eines ander Backe.
Solange der Mietvertrag auf beide Parteien läuft, sind auch beide gesamtschuldnerisch in der Haftung für die Zahlung der Miete.
Wenn Du also nicht zahlst, wird sich die Vermieterin an der ausgezogenen Person versuchen schadlos zu halten - was wahrscheinlich auch einer der Gründe ist, warum der Mietvertrag nicht geändert werden soll.
Und mit der Verweigerung der Mietbescheinigung hast Du wiederrum ein Problem mit dem Amt. Das Amt könnte höchsten direkt versuchen, die Bescheinigung von der Vermieterin sozusagen amtlich zu bekommen, was aber nicht unbedingt als Aufgabe betrachtet wird.
Hier ginge allenfalls eine eidesstattliche Erklärung der ausgezogenen Person - aber auch dann steht diese noch im Mietvertrag!
Vielleicht hat der Stephan noch einen Tipp hierzu.
StephanK
13.06.2005, 17:36
Dem "Amt" müsste die Ummeldebestätigung eigentlich reichen, notfalls plus der Schilderung, die Du hier abgegeben hast.
Was ich überhaupt nicht verstehe ist die Aussage der Vermieterin bezüglich angeblicher "Mauscheleien" - das ist ja nun ebenso unrichtig wie unangebracht.
Das unangenehme ist, dass u.U. Dein Mietvertrag überhaupt auf der Kippe steht - kommt drauf an, wie er abgefasst ist. Ich hatte früher in meiner damaligen zweier-WG in dem Formularmietvertrag eine handschriftliche Ergänzung, dass bei Auszug eines Mieters der andere berechtigt ist, das Mietverhältnis alleine fortzusetzen.
Insofern sehe ich - soweit ich das von hier aus einschätzen kann - an dieser Stelle die drängendste Problematik und denke, dass Du Dir alle Mühe geben solltst, der Vermieterin zu erklären, dass es keineswegs darum geht, das Amt zu besch....en, sondern eine tatsächlich eingetretene Veränderung dokumentieren zu können. Es muss dafür auch keinen komplett neuen Mietvertrag geben; man kann einfach in dem bestehenden den Namen des Ausgezogenen streichen und daneben schreiben "aus dem Mietverhältnis ausgeschieden am ..." plus Unterschrift der Vermieterin.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
"Solange der Mietvertrag auf beide Parteien läuft, sind auch beide gesamtschuldnerisch in der Haftung für die Zahlung der Miete."
Daher möchte sie auch nicht den Mietvertrag ändern.
Ich denke die befürchtet, wenn einer Auszieht erhält sie die Miete nicht mehr. Aber das Amt würde doch zahlen!
:wut:
Eine Mietbescheinigung hatte sie mir geschickt,
da stehen wir aber gemeinsam drin, doch das ist ja nicht mehr der Fall und die will das einfach nicht ändern. Mit der Begründung,sie helfe
H4-Empfängern nicht bei tricksereien.
Das ist nun wirklich nicht der Fall.
Die andere Person ist ausgezogen,da sie in einer anderen Stadt arbeit gefunden hat. Zudem sind wir uns gegenseitig zu sehr auf den Keks gegangen, dass es keine andere Möglichkeit gab. Er hat sich hier in der Stadt ein Apartment gemietet, da er seinen Hauptwohnsitz hier behalten möchte und die Arbeit in der anderen Stadt eh nur ein Projekt ist.Sein Arbeitgeber ist hier in der Stadt. von hier aus wird er in andere Städte geschickt um Aufträge zu erledigen.
Das habe ich der Vermieterin auch so geschildert gehabt, doch sie ist stur geblieben. :evil:
Weiß nicht was ich da noch machen soll! :cry:
Ich habe nachher noch einen Termin bei der Frau vom Amt.
'werde ihr das alles erklären, so wie es sich verhält und hoffe, das sie den antrag ohne die fehlende Mietbescheinigung fertigstellt.Es hat sich ja nicht geändert.Oder?
Auch habe ich den neuen Mietvertag von der ausgezogenen Person und dessen ummeldebestätigung bekommen.
Die Ummeldebestätigung habe ich der Frau vom Amt schon vergelegt, doch anscheinend möchte sie unbedingt die olle Mietbescheinigung auch noch haben.Welches allerdings ein Problem darstellt. :patsch:
Mal sehn was nachher kommt.
Betroffener
14.06.2005, 14:17
Ich denke die befürchtet, wenn einer Auszieht erhält sie die Miete nicht mehr. Aber das Amt würde doch zahlen!
Dann musst Du halt versuchen, das der Vermieterin klar zu machen.
Ansonsten stimme ich Stephan zu, daß der Mietvertrag für Dich sehr wahrscheinlich ohne den zweiten Mieter darin sicherlich gefährdet ist, wenn da keine entsprechenden Klauseln drin stehen.
...habe ich schon versucht.
Fahr morgen nochmals zu Ihr hin um Ihr das begreiflich zu machen.
Nehme dafür sogar die mir überlassene Ummeldebestätigung mit.
'hoffe das sie einlenken wird.
Wenn nicht habe ich ein Problem. :evil:
Dann stehe ich auf der Staße.
Vielen Dank nochmal für die Infos. :-)
Hallo Leute,
vielen Dank nochmals für die Tipps.:merci:
Ich war heute bei der Vermieterin.
'habe Ihr das alles nochmals erklärt,
den Mietvertrag vorgelegt nebst Erklärung des Ausgezogenen.
Sie blieb dennoch stur und meinte,
Sie werde es an die Rechtsabteilung weiterleiten. :evil:
Knapp 2Std. später rief die Frau aus der Rechtsabteilung an
und meinte, da Sie viele Fälle kennengelernt haben
und die Probleme die Sie(H4ler) haben,
hat Sie eingelenkt. :P
Sie ändert den Vertrag.
Man muss eben hartnäckig bleiben.
Meistens klappt es dann auch.
'würde aber viel lieber arbeiten,
als in der sog. Hängematte sie stehen.
Aber ich denke, das wollen viele andere auch.
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