Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildung - Bafög - Sperrung
Finchen87
15.01.2008, 04:32
hallo leute ich hoffe ich finde hier jemanden der mir helfen kann.
also es geht um folgendes:ich bin 20 jahre alt und ich bekomme seit knapp einem halben jahr algII und bin noch zur schule gegangen. nun habe ich mich dazu entschlossen kein fachabi zu machen und mich für einen ausbildungsplatz beworben. droht mir jetzt eine sperre von 3 monaten weil ich die schule abgebrochen habe oder kriege ich ganz normal weiterhin geld bis ich eine ausbildung anfange und dann bafög beantragen kann???
es wäre echt super wenn mir jemand diese frage beantworten könnte. Danke im voraus:razz:
finchen87
Hallo finchen87,
ich wüsste nicht wofür sie dich sperren sollten :engel:.
Dir fällt ja in dem Sinne dadurch kein Einkommen weg. Du stellst dich in dem Sinne sogar der Vermittlung durch die ARGE zur Verfügung.
Ich sehe hier jedenfalls objektiv keinen Grund dir aus welchem Grund auch immer das Geld zu sperren, oder hattest du eine EIngliederungsvereinbarung, wo dir der Schulbesuch als Pflicht auferlegt wurde?
Bafög gibts ausserdem nur bei speziellen schulischen Ausbildungen. :)
Finchen87
16.01.2008, 05:15
danke für die schnelle antwort.:razz:
nein ich hatte keine eingliederungsvereinbarung zumindest nicht das mir das irgendwer gesagt hätte. naja mir wurde gesagt das man bafög dann bekommt, wenn man an einer schule ist mit deren abschluß man eine abgeschlossene berufsausbildung hat. haut das so hin??
nein ich hatte keine eingliederungsvereinbarung zumindest nicht das mir das irgendwer gesagt hätte. naja mir wurde gesagt das man bafög dann bekommt, wenn man an einer schule ist mit deren abschluß man eine abgeschlossene berufsausbildung hat. haut das so hin??
Ne Eingliederungsvereinbarung ist ein Öff.Recht. Vertrag, den du unterschreiben musst. Du müsstest also selber wissen ob du sowas unterschrieben hast :)
Jetzt zum Bafög, du möchtest also die Berufsausbildung auf einer schule machen... schau mal:
1Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von
Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluß vermitteln
Quelle: §2 Abs.1 Nr.2 Bafög (http://bundesrecht.juris.de/baf_g/__2.html)
Das scheint wohl der Weg zusein den du gehen möchtest.
Wobei das aber nicht der einzige Weg einer Ausbildung ist. Es gibt genauso die Duale Ausbildung (halb Betrieb, halb Schule sozusagen), wo du Geld vom Ausbildungsbetrieb bekommst und dieses mit BAB "aufstocken" kannst.
Finchen87
16.01.2008, 13:01
also ich denke bei mir wird es diese duale ausbildung sein.
also ich hab nichts unterschrieben vonwegen eingliederungsvereinbarung.
danke für deine hilfe!!:razz:
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