MarcoH171
15.01.2008, 11:48
Hallo,
Ich Arbeite seit ca 2 Jahren in der Schweiz und habe mein Lebensmittelpunkt in Deutschland (Hauptwohnsitz). Nun habe ich mich in Detschland Arbeitslos
gemeldet und auch eine Bewilligung bekommen. Allerdings wird mein Arbeitslosengeld Fiktiv Berechnet da ich kein" echter Grenzgänger bin" die rede.
Hatte bisher ein Durhschnittliches Netto Einkommen in den letzten 2Jahren von
ca.3400 Euro! Nun bekomme ich vom Arbeitsamt laut Bescheid 629 Euro,
da Sie mich Fiktiv berechnen!
Das ist doch ein Witz!!!!!!!!!
Weil die vollen Arbeitslosen- Versicherungs Beiträge nach Deutschland Bezahlt wurden sind! (das ganze hat man mir nach 3 monaten mitgeteilt! (wegen verzögerung durch die Seco Bern, E301 Formular)
Ich bin immer am Wochenende nach Deutschland zurückgekehrt!
Kann mir wer sagen ob das Rechtens ist?
Und ob sich ein Wiederspruch lohnt?
Vieln Dank im Voraus!!!
Ich Arbeite seit ca 2 Jahren in der Schweiz und habe mein Lebensmittelpunkt in Deutschland (Hauptwohnsitz). Nun habe ich mich in Detschland Arbeitslos
gemeldet und auch eine Bewilligung bekommen. Allerdings wird mein Arbeitslosengeld Fiktiv Berechnet da ich kein" echter Grenzgänger bin" die rede.
Hatte bisher ein Durhschnittliches Netto Einkommen in den letzten 2Jahren von
ca.3400 Euro! Nun bekomme ich vom Arbeitsamt laut Bescheid 629 Euro,
da Sie mich Fiktiv berechnen!
Das ist doch ein Witz!!!!!!!!!
Weil die vollen Arbeitslosen- Versicherungs Beiträge nach Deutschland Bezahlt wurden sind! (das ganze hat man mir nach 3 monaten mitgeteilt! (wegen verzögerung durch die Seco Bern, E301 Formular)
Ich bin immer am Wochenende nach Deutschland zurückgekehrt!
Kann mir wer sagen ob das Rechtens ist?
Und ob sich ein Wiederspruch lohnt?
Vieln Dank im Voraus!!!