Lockemann
15.01.2008, 12:23
Hallo,
kann mir jemand zuverlässig mitteilen, ob ein Maßnahmeträger (eine Institution, die für Langzeitarbeitslose mehrmonatige Eingliederungstrainings durchführt u. von der Arge bezahlt wird) rechtlich befugt ist, von den Arbeitslosen, die dort an der Maßnahme teilnehmen, Bewerbungsnachweise einzufordern.
Soweit mir bekannt ist, darf nur die Arge Bewerbungsnachweise von Arbeitslosen einfordern. Diese Kompetenz dürfte die Arge meiner Meinung nach nicht willkürlich an Dritte weitergeben.
Danke im Voraus
kann mir jemand zuverlässig mitteilen, ob ein Maßnahmeträger (eine Institution, die für Langzeitarbeitslose mehrmonatige Eingliederungstrainings durchführt u. von der Arge bezahlt wird) rechtlich befugt ist, von den Arbeitslosen, die dort an der Maßnahme teilnehmen, Bewerbungsnachweise einzufordern.
Soweit mir bekannt ist, darf nur die Arge Bewerbungsnachweise von Arbeitslosen einfordern. Diese Kompetenz dürfte die Arge meiner Meinung nach nicht willkürlich an Dritte weitergeben.
Danke im Voraus