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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewerbungsnachweise


Lockemann
15.01.2008, 12:23
Hallo,

kann mir jemand zuverlässig mitteilen, ob ein Maßnahmeträger (eine Institution, die für Langzeitarbeitslose mehrmonatige Eingliederungstrainings durchführt u. von der Arge bezahlt wird) rechtlich befugt ist, von den Arbeitslosen, die dort an der Maßnahme teilnehmen, Bewerbungsnachweise einzufordern.

Soweit mir bekannt ist, darf nur die Arge Bewerbungsnachweise von Arbeitslosen einfordern. Diese Kompetenz dürfte die Arge meiner Meinung nach nicht willkürlich an Dritte weitergeben.

Danke im Voraus

StephanK
15.01.2008, 12:49
Diese Kompetenz dürfte die Arge meiner Meinung nach nicht willkürlich an Dritte weitergeben.Willkürlich allerdings nicht, das ist wahr.
Wenn Dein Maßnahmeträger allerdings mit der Vermittlung beauftragter Dritter ist (siehe § 37 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__37.html), gilt auch für Alg II-Bezieher), dann handelt er im Auftrag der ARGE und nimmt insoweit auch deren Rechte wahr.

Die Lage ist dann anders als bei einem privaten Arbeitsvermittler (auch dann, wenn er mit einem Vermittlungsgutschein von der ARGE finanziert wird); ein privater Arbeitsvermittler hat solche Rechte nicht.

cafecrema
27.01.2008, 12:08
Du hast sicherlich dafür eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben und da steht was drauf.Von wegen das die dürfen usw