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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sanktionen müssen eindeutig bezeichnet sein


ALN - Robot
09.01.2008, 02:30
Gericht: Sozialgericht Würzburg
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 08.11.07
Aktenzeichen: S 15 AS 677/06

Kernaussage: Eine als Sanktion ausgesprochene Leistungskürzung ist nur wirksam, wenn sie genau beziffert ist, denn nur dann kann der Betroffene sein Verhalten darauf einrichten. Es ist nicht zulässig, im Bescheid nur einen Prozentsatz der Leistung zu nennen.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=74219&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Urteils

Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist entweder noch "taufrisch" und/oder von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.