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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrfrist nach Tätigkeitswechsel (befristet zu befristet)?


brauner71
17.06.2006, 18:11
sehr geehrte forumsmitglieder,

mein problem ist folgendes. ich hatte letzten jahres ein befristetes arbeitsverhältnis als zusteller bei der pin ag, welches bis zum 31.05.2006 diesen jahres gelaufen wäre. dieses habe ich zum 31.12.2005 selbst gekündigt und anschliessend ab 01.01.2006 ein neues arbeitsverhältnis bei der deutschen post angenommen. besser bezahlt. leider ist dieses nur bis zum 30.04.2006 befristet gewesen und nicht weiterverlängert worden. schade, mein chef hat um mich "gekämpft", aber die unternehmensführung baut stellen drastisch ab. droht mir nun eine sperrfrist? immerhin hätte ich bei nichtkündigung des letzten arbeitsverhältnisses noch 1 monat arbeit gehabt...
ich bin verzweifelt.

Seebarsch
18.06.2006, 19:05
nach den vorliegenden Angaben sieht es so aus, dass Sie tatsächlich die Arbeitslosigkeit grob fahrlässig für die Zeit vom 01.05. - 31.05.2006 herbeigeführt haben. Da jedoch, Arbeitslosigkeit innerhalb von 6 Wochen auch so eingetreten wäre, beträgt die Sperrzeit in Ihrem Fall aber auch nur 3 Wochen !
Aus der Sperrzeit kommen Sie übrigens heraus, wenn Sie nachweisen können, dass berechtigte Hoffnungen bestanden, dass der Arbeitsvertrag bis zum 30.04.2006 verlängert worden wäre bzw. dazu die Aussicht bestand!
8) :twisted: 8)

brauner71
18.06.2006, 20:26
danke für die antwort. ich dachte mir schon soetwas. beim nächsten mal bin ich schlauer. als grund für meinen tätigkeitswechsel gab ich u. a. bessere bezahlung an. vielleicht haben die auf dem amt ja ein einsehen.

Seebarsch
19.06.2006, 17:23
Bei der Antragstellung und Antragsabgabe ganz ruhig bleiben !
Die Chance, dass so ein Sachverhalt schnell übersehen wird, steht nicht schlecht !
8) :P :twisted: