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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Wohnung


kleines-Blondchen
13.06.2005, 16:36
Hi,

ich bin seit einem Jahr arbeitslos und bekomme nun seit dem 01.01.2005 Harz IV. Momentan wohne ich in einer 28 qm kleinen Wohnung in Berlin, möchte nun aber umziehen, da ich direkt an einer Autobahnausfahrt wohne,somit ziemlich laut ist und weil ich hier unter anderem Probleme mit Schimmel, Wasserflecken,Ameisen....und dergleichen habe/hatte.
Nun habe ich morgen eine Wohnungsbesichtigung.
Eine 47,5 qm Wohnung. Ziemlich niedlich.
Mein Problem ist,dass die Wohnung 5 Euro über den Richtlinien für eine Einzelperson ist (220 euro kalt ist erlaubt und die Wohnung kostet 225 euro)Kostet dann um die 320 euro warm.
Meine Frage ist nun, ob jemand von euch Erfahrungen hat.
Wie sehen meine Chancen aus, dass sie mir genehmigt wird???

Lieben Dank schonmal im Vorraus.

*Kleines-Blondchen*

Betroffener
13.06.2005, 17:06
:welcome: Kleines-Blondchen,

gerade in Berlin war der Senat eigentlich recht nett und großzügig, weil ab dem 01.07.05 neue Regeln für die Kosten der Unterkunft gelten:

ALG II Miettabelle Berlin ab 01.07.05:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/Miettabelle-ALGII-Berlin-ab-010705.jpg

ACHTUNG: Warmmiete!!

Hier sollte es mit Deinen 320 € Warmmiete eigentlich keinerlei Problem geben. Unabhängig davon würde ich aber auch nach der Unterstützung zu den Umzugskosten und ggf. bei der Erstausstattung fragen.

Viel Glück

StephanK
13.06.2005, 17:17
Ergänzend zu dem was der Betroffene schon geschrieben hat noch der Hinweis, dass Du das möglichst vor Deinem Umzug mit der ARGE klären solltest. Vor allem solche Kann-Leistungen wie Umzugskosten werden in der Regel nur getragen, wenn sie vorher zugesagt wurden.

kleines-Blondchen
13.06.2005, 17:41
Lieben Dank Euch Beiden,
ich meinte ja nur, weil die vom Arbeitsamt bis jetzt immer nach der Kaltmiete gingen. Warmmiete war bis jetzt unwichtig,hauptsache,die Kaltmiete und die Wohnungsgröße waren innerhalb der Richtlinien. Deshalb meine Frage.
Was meint ihr mit Erstausstattung???
Ich mein, ich wohne bereits seit einem Jahr in meiner kleinen Wohnung. Habe mir alles selbst besorgt/bezahlt bzw. schenken lassen zu Geburtstagen.......
Das einzige,was wäre, wenn ich die Wohnung bekommen würde,
dass ich kein Schlafzimmerbett , keinen Kleiderschrank und keine Waschmaschine besitze.
(wasche seit einem Jahr immer in sogenannten Waschläden für 2,50 euro pro Waschmaschinenladung).

Es gibt eine Möglichkeit den Umzug bezahlt zu bekommen???
Das wusste ich nicht.
Aba wenn die Wohnung etwas für mich ist, dann werde ich beim Arbeitsamt gleich malnachfragen.

kleines-Blondchen
13.06.2005, 20:03
Achso:
@Betroffener:
Würdest du mir vielleicht die Quelle verraten,woher du die Tabelle hast??
Würde nämlich gerne morgen zum Arbeitsamt gehen und die neue Tabelle mitnehmen,um abzuklären,ob mir die Wohnung übernommen wird. Dann habe ich etwas zum belegen.

Lieben Dank

StephanK
13.06.2005, 20:32
Die findest Du z.B. bei hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#19)
oder auch bei http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2005/05/03/26044/index.html

kleines-Blondchen
13.06.2005, 21:10
Vielen lieben Dank Stephan.
Bitte nicht böse sein, habe nochmal eine klitze kleine Frage.
Meint ihr, es würde sich lohnen,morgen zum Arbeitsamt zu fahren???
Denn wenn die neue Regelung erst ab 01.Juli 2005 (also in zwei Wochen ) in Kraft setzt, morgen schon hinzufahren,mit dem Hintergrund etwas schriftliches zu bekommen, wo attestiert wird, dass die Wohnung nach der neuen Regelung im angemessenen liegt und sie übernommen wird?????

Tut mir leid,für meine dummen Fragen.

*Kleines-Blondchen*

StephanK
13.06.2005, 22:02
... und diese Frage ist es schon gar nicht, zumal sie nicht einfach mit "ja" oder "nein" zu beantworten ist.
Wenn ein Mitarbeiter der ARGE es sehr streng nimmt und etwas engstirnig ist, kann er natürlich sagen: das gilt erst in knapp drei Wochen, und vorher mache ich meinen Stiefel wie bisher. Wenn es ein Mensch ist, der ein klein wenig voraus denkt, sagt er sich: in diesen drei Wochen findet sie sowieso keine billigere Wohnung und die Überschreitung gegenüber der alten Grenze ist so klein, dass sie für einen kurzen Zeitraum hinnehmbar ist. Außerdem ist jedem denkenden Menschen klar, dass Dein Angebot für die angepeilte neue Wohnung nicht lange offen steht.

Deswegen würde ich das an Deiner Stelle schon sehr schnell anpacken und so ähnlich argumentieren, wie ich das gerade dem "vernünftigen" ARGE-Mitarbeiter sozusagen in den Mund gelegt habe.

kleines-Blondchen
14.06.2005, 00:24
Ganz,ganz lieben Dank Stephan :danke:
Dann werd ich morgen früh (naja eher vormittag ) mit guten Hoffnungen zum AA hotten. Hoffentlich enttäuschen sie mich nicht.
Halte euch auf dem Laufenden, was gesagt bzw. getan/nicht getan wurde.

In diesem Sinne :nacht:

*Kleines-Blondchen*

Betroffener
14.06.2005, 01:01
Kleines-Blondchen,

schau bitte mal hier rein

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#19

und lade Dir diese Datei dort runter

Ausführungsvorschriften zur Kosten der Unterkunft - Berlin ab 01.07.05

Da steht alles drin - auch zu Umzug und Erstausstattung

Viel Erfolg

kleines-Blondchen
14.06.2005, 01:19
Lieben Dank Betroffener,

das hab ich schon getan.
Nur meine Frage ist jetzt,ob ich morgen zum Arbeitsamt gehen soll, in der Hoffnung, einen nachdenkenden und freundlichen Sachbearbeiter zu bekommen, damit ich etwas schriftlich in die Hand bekommen, dass diese Wohnung mir nach der neuen Regelung (ab 01.07.05) übernommen werden würde, obwohl ich mir die Wohnung noch nicht einmal angeschaut habe????
Ich habe morgen *auf die Uhr schau,und feststell,dass es eigentlich schon heute nachmittag ist* eine Wohnungsbesichtigung. Diese Wohnung hatte ich mir rausgesucht,weil sie die einzige war,die in den Regelsatz "Kaltmiete" (also noch Regelung fällt).
Jedoch hat die selbe Hausverwaltung in der selben Straße noch eine Wohnung frei, die gleich groß ist und 5 euro inna warmmiete mehr kostet, die jedoch hygienischer und besser ausgestattet ist.
Nun werd ich morgen den Vermieter ansprechen und ihm wissen lassen,dass ich mich auch für die andere Wohnung interessiere.......
Sollte ich denn nun besser schon ein Schreiben vom AA mitbringen,indem bestätigt wird,dass mir die andere Wohnung(die besser und hygienischer ist,jedoch von den kosten annähernd gleich ist) übernommen werden würde?
Damit ich evtl gleich Nägeln mit Köpfen machen kann???? Natürlich werde ich mir die andere Wohnung dann auch erst anschauen, aba damit der Vermieter sieht,dass ich es ernst meine und wirklich interesse habe???
Oda ist die ganze sache Quatsch und ich geh morgen zur Wohnungsbesichtigung, schau mir dann in der Woche noch die andere Wohnung an und gehe dann zum Arbeitsamt???

*Kleines-Blondchen*

kleines-Blondchen
14.06.2005, 01:33
ui,jetzt bin ich vollkommend durcheinander......
habe mir gerade mal durch gelesen was im MieterEcho 306/Oktober 2004
steht. Da steht genau das, was ich gesagt habe, und zwar, dass die Kaltmiete für eine Einzelperson höchstens 225 euro betragen darf!!!
Aba was ist nun,mit der Neuregelung???? orientiert die sich denn nicht nur an der warmmiete,egal,wie hoch die kaltmiete ist???

*kleines-Blondchen*

Betroffener
14.06.2005, 02:26
Kleines-Blondchen,

Du hast richtig gelesen im MieterEcho, aber das Datum nicht beachtet von der Zeitschrift - 2004 !!

In der kleinen Tabelle war auch der alte Stand noch zu sehen und in der PDF-Datei stehen die Werte der Kaltmiete meiner Meinung nach auch drin.

Natürlich orientiert sich auch die neue Berliner Regelung erst Mal an der Kaltmiete - in der kleinen Tabelle ist das nur zusammengefaßt - Schlussendlich muss am Ende ja auch eine Warmmiete bezahlt werden.

Hauptthema ist, dass das Land Berlin ab dem 01.07.05 Warmmieten bis zu 360 Euro für eine Person akzeptiert! Die Anzahl m² ist dabei relativ wurscht, sollte aber die "angemessene" Obergrenze nicht zu reichlich überschreiten.

Natürlich gehst Du sofort zum Amt und lässt Dir ggf. das alles bestätigen und auch die Umzugshilfe und ggf. Erstausstattung (weil alles ganz anders geschnitten ist). Und dann jammerst Du denen was vor von Schimmel und nächtlichem Lärm, daß Du nicht schlafen kannst und gesundheitlich gefährdet bist und bla, bla - Lass Dir was einfallen.

Der Beginn der Mietzeit wird doch meist sowieso erst zum Monatsanfang gemacht, auch wenn der Mietvertrag jetzt schon unterschrieben wird.

Kannst die PDF-ja ausdrucken und mitnehmen - falls die das am Amt noch nicht kennen sollten - was durchaus möglich ist.

kleines-Blondchen
14.06.2005, 02:41
Hi Betroffener,

also hab ich das jetzt richtig verstanden,
dass grundlegend ab 01.07.2005 die Warmmiete entscheidend ist?
Egal,wie hoch die Kaltmiete ist und die Größe der Wohnung???
Nun gut,wenn du mir sagst,dass es besser ist,dass ich gleich zm Amt gehe, werde ich das heute tun.
Habe mir die "Kriterien für die Angemessenheit der Wohnungskosten für Langzeitarbeitslose" von berlin.de ausgedruckt,samt der neuen Tabelle.
Denn ich kenn die Schussel vom Amt. Keiner weiß etwas, keiner ist für irgendetwas Ansprechpartner......
Ich hoffe so sehr, dass ich einen gnädigen Sachbearbeiter bekomme.....
Jetzt habe ich wirklich Hoffnung geschöpft, dass ich evtl die Wohnung bekommen kann. Denn sie gefällt mir wirklich (von den bildern zu urteiln).
Ich melde mich morgen dann wieder,mit hoffentlich neuen positiven Erkenntnissen.
Ausserdem habe ich ein Exposé von der Wohnung um die es geht, damit sie etwas schwarz auf weiß haben.

Lieben Dank für deine Mühe.
Und gute Nacht.

*kleines Blondchen*

Betroffener
14.06.2005, 10:46
Hi Blondie,

es kommt auf die Gesamtkosten an - und die setzen sich nun mal aus der Kaltmiete, irgendwelchen Nebenkosten und der Heizung zusammen und ergeben einen Gesamtbetrag.

Die Miettabelle zeigt die Obergrenze für alle diese Werte zusammengefaßt an.

Damit soll ja gerade erreicht werden, das es weniger Stress gibt z.B. bei Wohnungen mit niedriger Kaltmiete, aber hohen Nebenkosten und Heizkosten (oder umgekehrt) - solange das alles in einem vernünftigen Rahmen bleibt und nicht ausufert.

Ich wünschte mir solche vernünftigen Regelungen für alle Regionen in Deutschland. Dann hätten es alle bedeutend leichter - egal auf welcher Seite vom Beratungstisch sie hocken.

kleines-Blondchen
14.06.2005, 10:55
Guten Morgen Betroffener,

da kann ich dir nur vollends zustimmen.
Ich habe mir auch oft in den Arsch gebissen,
und konnte die "Beamtenlogik" nie nachvollziehen.
Denn schließelich bezahlen sie ja nicht die Kaltmiete,sondern ja die Warmmiete.

*Kleines-Blondchen*

kleines-Blondchen
14.06.2005, 14:49
Also ich wwar heute vormittag beim Arbeitsamt.... :-x naja, besser gesagt, vor dem Arbeitsamt (süd)...denn ich bin gar nicht erst hereingekommen. Ich sprach darauf hin eine Mitarbeiterin an (vor dem Amt) und schilderte ihr, wo ich gerne hin möchte,wo ich mich hinwenden könnte... Sie sagte,ich solle mich an den Stand halten, der draußen vor dem Amt steht,die seien für Harz IV-Dinge zuständig....
Ich stellte mich also hinten an....30 min später sprach ich kurz mit dem Mann hinter dem Stand und er sagte mir, dass das Jobcenter diese Woche umzieht und somit nicht erreichbar sei. Als ich dann sagte, dass es doch nicht sein kann, dass dort niemand da ist,der mir zumindest beantworten kann,wieviel eine Wohnung kosten darf, sagte er nur,dass dies nicht sein Problem sei, und ich mich doch am Mittwoch nächster Woche erst wieder blicken lassen soll,denn ddann wäre jemand da, und würde mir die Fragen beantworten.....................
Scheiß Amt :wut:

*Kleines-Blondchen*

kleines-Blondchen
15.06.2005, 01:47
Zum Thema: Wohnungsbesichtigung.

Die Wohnung,die ich mir heute um 17h30 anschauen wollte,ist seit heute morgen vergeben. So wurden wir höflich von der Hausmeisterin begrüst.
Ziemlich aufmunternt.
Jedoch erwähnte sie zu meinem Bedauern, dass drei Häuser weiter, die "fast exakt gleiche" Wohnung nochmal frei ist,wer interessse hätte, solle ihr einfach folgen......SCHRECK LASS NACH........ ich habe nie geahnt,dass solch Menschenmassen zu einem öffentlichen Besichtigungstermin kommen würden.
Ich muss ehrlich zugeben, dass mich das ziemlich traurig macht.
Als ich in dieser Wohnung stand........ich kann das gar nicht beschreiben.
Ich fühlte mich so wohl dadrin....wusste auf einem Blick,wie ich was gestalten könnte.......
Umso trauriger wurde ich ,als alle anderen Interessenten und meine Wenigkeit den Bewerberbogen bekamen.
Nach der Namens- und Adressensfrage ,wurde gleich nach dem Beruf, dem Arbeitgeber, die Dauer der Beschäftigung und die Frage nach dem monatlichen Einkommen. :cry:
Somit ist mir klar,dass ich keinerlei Chancen habe, diese Wohnung zu bekommen.
Warum auch? Bin ja ALGII empfänger....... wer will mich schon freiwillig???
Umsotrauriger macht es mich, dass sie wirklich perfekt war.
Eine Traumwohnung,die ich hier so schnell nicht mehr finden werde.
Ich habe zwar trotzdem den Bewerbungsbogen ausgefüllt, und gefaxt, jedoch war es dann für mich.
Sehr,schade.
Und dabei bin ich doch so am kämpfen,aus meiner alten Wohnung herraus zu kommen.......mit mieterschutzbund und briefen.......habe gerade erst den vermieter vor vollendete Tatsachen gesetzt......
Ich hatte solche Hoffnungen,als ich die Wohnung entdeckte.....
nochmehr Hoffnungen,als ich gestern erfuhr,dass ab 01.07 eine neue regelung heraus kommt, somit die wohnung im rahmen ist.............
und dann das.................. :cry:

kleines-Blondchen
25.06.2005, 09:45
Bin völlig verzweifelt......
War am Dienstag beim Arbeitsamt.......
Nach 5 stündigen warten erklärte mir die Dame, dass ich einen Antrag stellen muss......indem hervorgeht, warum ich ausziehen möchte......
Nun ist warten angesagt und die Wohnung wird vermutlich bis dahin vergeben sein..... :-x
Ausserdem hat mein Vater gestern einen Brief von der Familienkasse bekommen......da ich in drei Wochen 21 werde, wird mir das Kindergeld gestrichen.....na toll.......wenns sonst nüscht ist....... :grrr:

Und von was soll ich nu leben????
Geschweige denn irgendwann mal aus meiner verschimmelten Wohnung herauskommen..???

Liebe Grüße

Kleines-Blondchen

Betroffener
25.06.2005, 11:15
Hallo Kleines-Blondchen,

jetzt stellt sich natürlich die Frage, warum Du ohne Antrag da hingegangen bist, Dich nach 5 Stunden Wartezeit gleich wieder hast rausschicken lassen, statt der Dame gleich Deinen Antrag zu diktieren.

Mehr als ein paar Zeilen kommen dabei mit Sicherheit nicht bei raus und das Thema wäre in wenigen Minuten gegessen gewesen. Das wäre auch handschriftlich gegangen.

Manche Dinge kann ich einfach nicht nach vollziehen (sowohl auf Seiten der antragstellenden Bedürftgien als auf der Seite der Ämter und Sachbearbeiter)

Schneida
25.06.2005, 12:53
Kindergeld

ab 21 gibt es nur für die Kindergeld, die eine Perspektive zu einer weiteren Berufsausbildung haben. D.h. wenn man z.B. Bewerbungen auf Ausbildungsstellen vorlegt oder auch wenn ein Kontakt zur Berufsberatung der ARGE/Arbeitsagentur besteht. Das wäre also zu prüfen.

Ansonsten geben die ARGEn auch manchmal eine Bescheinigung heraus, dass der leistungsberechtigte Mensch Kosten zur Unterkunft in folgendem Umfang: .... erhält. Damit sind Vermieter oft auch ganz zufrieden.

Wie mein Vorredener schon sagte: Nicht so einfach wegschicken lassen und am besten alles schriftlich mit Kopie und Eingang bestätigen lassen. Siehe meine Signatur unten.

Grüße

E.Schneider

welle
26.07.2005, 08:56
Hoffe mir kann hier jemand mal weiterhelfen.
Eine Bekannte von mir wohnt noch bei ihren Eltern mit in der Wohnung. Sie wollte sich nun eine eigene Wohnung nehmen. Dies wurde ihr aber durch die ARGE verweigert. Es sei angeblich kein Geld dafür da.

Darf die ARGE das überhaupt?

Wäre dankbar für eine Antwort. :D

StephanK
26.07.2005, 09:27
:welcome: welle
Die ARGE ist dazu nur verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist. Was "erforderlich" ist, ist natürlich eine Ermessensfrage. Zumindest muss deine Bekannte ein paar gute Gründe dafür auftischen können, also mehr als "ich würde eben gerne"; im Grunde müssten es aber Argumente sein, die sich auf Arbeitsmarktchancen und Vermittlung(sfähigkeit) beziehen, denn darum geht es der ARGE. "Kein Geld da" ist freilich auch kein Argument, jedenfalls keines, das irgendetwas mit "Erforderlichkeit" zu tun hätte.