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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Qualifizierungsaßnahme ohne Leistungsbezug


lichtblick
17.01.2008, 15:54
Hallo @ all!
Bin heute zu 1. Mal auf dieser Seite.
Und ich muss feststellen, dass mir anscheinend ne ganze Menge Wissen fehlt!
Kurz zu mir:
Im Juli 2006 habe ich mich nach der Elternzeit alos gemeldet. Nach etwa 8 Monaten habe ich dann an einer Qali-maßnahme teilgenomen, die ich erfolgreich beendet habe. Allerdings bin ich nach wie vor ohne Job. Mein Leistungsamspruch hat sich wegen der Maßnahme verlängert, bis zum Jan. diesen jahres.(Die aßnahme ging von April 07- Dezember 07)
Nun hatte ich gedacht, wäre die ganze Geschichte für mich zu Ende. Mein Anspruch für ALG I ist abgegolten, auf ALGII habe ich keinen Anspruch.
Da mein mann mittlerweile recht gut verdient, suche ich (wegen unserer Tochter) auch nur eine Beschäftigung zw. 12-20 Stunden.
Nun hat mir der Arbeitsvermittler aber dennoch einen erneuten Bildungsgutschein ausgestellt. Mir war nicht bewusst, dass ich auch weiterhin 'alos' bleibe, wenn mein Anspruch auf ALG I abgegolten und ich keinen auf ALG II gestellt habe.
Die Quali Maßnahme hört sich durchaus interessant an. Allerdings läuft sie über 7,5 Monate.
In dieser Zeit ist kein Urlaub seitens des Maßnahmeträgers vorgesehen.
Naja, wir haben zwar noch nciht gebucht, aber wir wollten schon ganz gerne in den So-Ferien in Urlaub fahren. Selbst wenn nicht, unsere Tochter müsste in den Ferienzeiten betreut werden.
Nun habe ich ein paar Fragen:
1)besteht die Möglichkeit, bei der BA Urlaub zu beantragen?
2) gibt es eine Möglichkeit, die Maßnahme eher zu beenden, ohne Kosten erstatten zu müssen? Es handelt sich bei der Quali um einzelne Module, d.h, die Maßnahme wäre bei vorzeitiger beendigung nicht vergebens gewesen.
3) ein Mini-Job würde nicht ausreichen, die Quali beenden zu können?
4) kann ich mein arbeitslos-sein 'kündigen', um dann die Quali nicht erstatten zu müssen?

Ich bin gespannt!
DAnke
lichtblick

Roady
17.01.2008, 16:10
Wenn Du keine Leistungen mehr beziehen und mit dem lieben Arbeitsamt nix mehr zu schaffen haben willst, meldest Dich einfach schriftlich bei Deinem Arbeitsamt ab, kannst Du auch vor Ort in der Leistungsabteilung machen und schon nervt Dich keiner mehr.
Weil Zwangsarbeit und Zwangsarbeitslosigkeit gibt es zum Glück noch nicht in Deutschland, mal von 1 € Jobs abgesehen, die dem schon recht nahe kommen.

ratsuchende
17.01.2008, 16:49
Hallo!
Warte noch weitere Antworten ab. Sprich den SB auf die fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeit an. Viele Maßnahmen haben auch während der Ferien zu, da läuft oft gar nichts. Frage auch beim Maßnahmeträger nach und schildere Dein Problem.

Die Maßnahme (auch ohne ALG1-Bezug) wäre lohnenswert, weil es Dir nach der Erziehungszeit vermutlich helfen würde, einen Widereinstieg zu finden.

Solltest Du während der Maßnahme eine Dir genehme Stelle finden, kannst Du die Maßnahme ohne Nachteile beenden wegen Arbeitsaufnahme.

Es gibt auch spezielle Maßnahmen für Berufswiedereinsteigerinnen, evtl. will Dein SB darauf hinaus.
Du solltest eventuell damit rechnen, daß Du während der Maßnahme, die ja auch eine Leistung der Agentur darstellt, darauf gefaßt sein, daß Du die Bewerbungsbemühungen nachweisen mußt.

Alles Gute...

StephanK
18.01.2008, 07:24
Ich denke, es wäre sinnvoll, wenn Du erst mal in Erfahrung bringst, wie der zeitliche Zuschnitt der Maßnahme ist. Einige dieser Maßnahmen sind auf Menschen zugeschnitten, die nur halbtags verfügbar sind, und ihre relativ lange Dauer könnte dafür sprechen, dass das auch bei dieser so ist. Insofern schließe ich mich dem Vorschlag der Ratsuchenden an.

1)besteht die Möglichkeit, bei der BA Urlaub zu beantragen?Ja, aber während einer laufenden Qualifizierungsmaßnahme würde Dir wohl keiner bewilligt werden.
Im übrigen: wenn Du zeitweise Probleme mit der Kinderbetreuung hast, können Dir auf Antrag bis zu € 130 monatlich dafür erstattet werden, um eine Betreuung "einzukaufen".

2) gibt es eine Möglichkeit, die Maßnahme eher zu beenden, ohne Kosten erstatten zu müssen? (...)Das weiß ich leider nicht genau.

3) ein Mini-Job würde nicht ausreichen, die Quali beenden zu können?Ich denke, nein.

4) kann ich mein arbeitslos-sein 'kündigen', um dann die Quali nicht erstatten zu müssen?Wenn es eine Erstattungspflicht gibt wirst Du sie dadurch nicht umgehen können.