Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : sperr trotz nahtlosem übergang in befristete stelle
boxcreek
18.01.2008, 14:14
Hallo
kann mir jemand bei folgendem Sachverhalt helfen.
Ich habe im September eine unbefristete Stelle gekündigt und bin sofort wieder in Arbeit gekommen. Die neue Stelle war erstmal befristet bis 31.12 2007 und wurde aber nicht verlängert, jetzt habe ich eine Sperr bekommen ( vorläufig ) und soll nun begründen warum ich das AV im September gekündigt habe. Was ich aber nicht vestehe denn ich hatte doch sofort wieder ein neuen Job.
Danke für Eure Hilfe
StephanK
18.01.2008, 15:27
:welcome: boxcreek,
der Grund liegt darin, dass Du mit der Kündigung des früheren unbefristeten Arbeitsverhältnisses und dem darauf anschließenden Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages letztlich die Ursache für die augenblickliche Arbeitslosigkeit selbst gesetzt hast. Den Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages verübelt Dir natürlich niemand, aber zu dessen absehbarem Ende wäre es eben gar nicht gekommen, wenn Du an dem früheren Arbeitsverhältnis festgehalten hättest. Diese "ursprüngliche Ursache" wirkt noch fort und begründet dadurch die Sperrzeit.
Das ist ärgerlich, weil in vielen Branchen fast nur noch befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden und führt dazu, dass man an einem unbefristeten Arbeitsverhältnis praktisch so lange festhalten muss wie es geht, wenn es keinen anderen wichtigen Grund für eine Kündigung gibt.
Hallo,
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann nicht in jedem Falle eine Sperrfrist verhängen, wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt und anschließend eine befristete Tätigkeit angenommen wird. Diese Entscheidung traf das Landessozialgericht Hessen in Darmstadt in einem Urteil. Das Gesetz mute einem Arbeitslosen die Aufnahme eines befristeten Arbeitsverhältnisses zu. Daher könne die BA einen freiwillig in ein befristetes Arbeitsverhältnis gewechselten Beschäftigten nicht mit einer Sperrzeit bestrafen. Man hat nach dem Grudgesetz das recht auf Freie Berufswahl. Das befristete Arbeitsverhältnis hätte ja auch in ein festes übergehen können.
Gruß Bradog
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