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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umschulung aber wie mache ich es richtig? Beratung ohne BA


Tadeus
18.01.2008, 22:36
Hallo,
ich habe seit einigen Wochen einen Job, der mir gesundheitliche Probleme bereitet. Mein Orthopäde UND mein Hausarzt sagen: Diesen Job darfst du auf keinen Fall weiter machen, weil du sonst überhaupt nicht mehr arbeiten kannst. Ich habe ein Attest in dem steht, dass ich keine Zwangshaltung wie sitzen oder stehen über mehrere Stunden ausführen darf. Ich bin seit ca. 8 Wochen LKW-Fahrer und der Job ist die Hölle für meinen Rücken. Schmerzen bis zum Abwinken, die nur durch die Einnahme von starken Schmerzmitteln bekämpft werden können.
Meinen gelernten Beruf habe ich seit der Ausbildung nie wieder ausgeübt, habe also keine Berufserfahrung in diesem Job. Alles was ich nach meiner Lehre gemacht habe, war "guck dir das mal an und dann machste das" - Jobs. Eine offizielle Weiterbildung oder Ausbildung mit Beleg oder Zertifikat gab es nicht.
Ich habe mit diesen "Eigenschaften" wenig Chancen auf einen vernünftigen Job. Daher möchte ich mich umschulen lassen.
Wie seht ihr meine Chancen und worauf sollte ich besonders achten??
Ich gehe von einer Amtsärztlichen Untersuchung aus. Gibt es auch hier Dinge die ich beachten sollte?

Meine zweite Frage ist folgende: Gibt es eine Anlaufstelle, bei der ich mich beraten lassen kann / die mir hilft, mit dem AA klar zu kommen? Ich meine jetzt nicht unbedingt das Internet, sondern etwa eine Stelle an die ich mich (evtl. auch persönlich ) hin wenden kann und die mich berät, mir beim ausfüllen von Formularen behilflich ist etc. ohne das diese Fragen direkt an den SB weitergeleitet werden? Doe Hotline ist ja sehr nett, haben aber den NAchteil, dass sich der SB meldet und nachfragt, was denn da los ist... Ich habe hier mal - nur aus Interesse nachgefragt, wie das mit einer Ich-Ag funktioniert und bekam gleich nen "Abriss" von meinem SB unter dem Motto ich solle erstmal sehen, das ich nen Job finde und so- darauf möchte ich gern verzichten.

Vielen Dank

(P.S.: Ich entschuldige mich bei allen, mit denen ich in der Vergangenheit aneinander geraten bin - es war eine harte Zeit für mich und ich hatte mich nicht wirklich im Griff! Fettes SORRY nochmal dafür!! :oops:)

StephanK
19.01.2008, 09:03
Wie seht ihr meine Chancen und worauf sollte ich besonders achten??Das ist schwierig einzuschätzen, weil das auch davon abhängt, wer den Neuanfang finanzieren soll/muss (Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Rentenversicherung). Das abzuklären ist oft kompliziert, aber davon hängt der weitere Weg ab.

Wenn ich mal nur von den Möglichkeiten der Arbeitsagentur ausgehe, dann wäre Deine Aussage Meinen gelernten Beruf habe ich seit der Ausbildung nie wieder ausgeübt, habe also keine Berufserfahrung in diesem Job.Grundlage für eine Weiterbildung Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie
1. über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können (§ 77 Abs. 2 Nr. 1 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__77.html))Der Begriff "Weiterbildung" wird dabei weit verstanden, umfasst also nicht nur Weiterbildungen in Deinem erlernten Beruf, sondern kann auch eine (allerdings verkürzte) Neuausbildung umfassen.
Die persönlichen Voraussetzungen würdest Du wohl erfüllen. Die Gesundheitsprobleme würden dabei außen vor bleiben.

Der andere denkbare Weg würde über die gesetzliche Rentenversicherung als Rehabilitationsleistung führen. Rentenversicherung deswegen, weil damit abgewendet werden soll, Dich in eine teure Frühverrentung zu schicken. Das würde allerdings voraussetzen, dass entweder eine Behinderung oder festgestellt wird, dass eine Behinderung einzutreten droht. Deswegen hängt das von einer medizinischen Prognose ab, wie Deine Wirbelsäule sich weiter entwickeln würde, wenn alles weiter liefe wie bisher. Dieser Weg ist also etwas komplizierter und vor allem dann angebracht, wenn sich abzeichnet, dass "gar nix mehr geht".

Die Krankenkasse käme dann in's Spiel, wenn aus medizinischer Sicht das Problem mit einer Behandlung (Krankengymnastik, evtl. Kur) in den Griff zu bekommen ist. Das hängt davon ab, ob schon irreversible Schäden vorliegen oder nicht, was Dein Orthopäde beurteilen können sollte. Vermutlich wäre es auch nicht schlecht, wenn dieser Dir einen Hinweis gibt, welche Berufstätigkeiten für Dich mittelfristig in Betracht kommen.

Von dessen Beurteilung und Prognose hängt es weitgehend ab, welcher Weg eingeschlagen werden sollte. Am ehesten wird wahrscheinlich eine Kombination von ambulanter Krankenbehandlung und von der Arbeitsagentur finanzierter Weiterbildung in Betracht kommen.

Aus dem gegenwärtigen Job wirst Du wahrscheinlich möglichst schnell aussteigen wollen. Wenn Du nicht vom Arbeitgeber gekündigt wirst, also selbst kündigen musst, wird das Thema Sperrzeit im Raume stehen. Deine gesundheitliche Situation stellt einen wichtigen Grund für die Lösung des Arbeitsverhältnisses dar, der Dich vor einer Sperrzeit bewahrt, den Du aber durch ärztliches Zeugnis belegen musst.

Tadeus
20.01.2008, 14:36
:sensationell:
Vielen Dank! Ich denke auch, dass sich der Paragraph da bewehren wird.
Derzeit wohne ich eher ländlich und die Aussichten einen Job zu bekommen sind eher mager. Auch nach eienr Umschulung könnte es da Probleme geben.
Wir überlegen derzeit, ob wir zurück in die Stadt ziehen von Niedersachsen nach NRW. Ich würde das dann gerne verbinden. Also sollte ich eine Umschulung bekommen, wäre es doch zeimlich doof, diese hier in NDS anzufangen. Gibt es da ne Möglichkeit, die Umschulung direkt in NRW beginnen zu lassen und übernimmt das Amt ggf. die Umzugskosten :traeum:
Die Chancen, mit und ohne Umschulung einen neuen Job zu bekommen, stehen in meier alten Heimat jedenfalls besser, als hier auf`m Dorf

Danke!

Tadeus
21.01.2008, 19:51
sheep nach oben !

Tadeus
06.02.2008, 09:12
Hallo nochmal
Nochmal meine Frage, ich hoffe jemand kann mir helfen: Ich habe vor, wieder zurück in meine Heimat nach Wuppertal zu gehen und möchte ggf. dort eine Umschulung machen.
Übernimmt in diesem Falle die Agentur die Umzugskosten und wenn ja in welcher Höhe? Was muss ich beachten und wie kann ich das beantragen?

THX!!!

fragi
06.02.2008, 09:42
Übernimmt in diesem Falle die Agentur die Umzugskosten und wenn ja in welcher Höhe? Was muss ich beachten und wie kann ich das beantragen?

In Sachen ALG I, nein, da ist es denen relativ egal wo du wohnst und wo du gemeldet bist.

In Sachen ALG II kommts drauf an ob der Umzug erforderlich ist... da du aber die umschulung hier wie dort machen kannst würde ich pauschal auch nein sagen...

Also Gesamt sieht es eher negativ aus.

Tadeus
06.02.2008, 11:09
na damit werde ich dann wohl leben müssen, war auch nur ein kleiner Hoffnungsschimmer - ok auch hier vielen Dank für die Info