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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg II - Rückzahlung


heidemaxi05
19.01.2008, 19:58
Hallo, ich bin neu hier und hab mal eine wichtige Frage:

Mein Ehemann und ich haben während des Bezuges von Alg II ein Bausparguthaben ausbezahlt bekommen, welches zur Ablösung eines Bauspardarlehens verwendet wurde. Ein kleiner Restbetrag von 300 € wurde unserem Konto gutgeschrieben. Die ARGE fordert jetzt Rückzahlung von ALG II. Die Rückforderung wurde an alle 2 Personen unserer Bed.-Gem. geschickt. Unser Sohn hat damit gar nichts zu tun. Ist das rechtens? Wie muss ich mich verhalten?

restart
19.01.2008, 20:08
Hallo heidemaxi05,

für mich sieht das erstmal so richtig aus. Als BG haftet ihr sozusagen beide für zu unrecht erhaltenes Geld, unabhängig davon wer das verursacht hat.

Wenn sich die Rückforderung nur auf die 300 € bezieht, habt ihr meines Erachtens sogar noch Glück. Unter Umständen hätte man von euch verlangen können, dass ihr die Gesamte Auszahlung in erster Linie für euren Grundbedarf verwendet. Doch da dies der ARGE nicht bekannt ist, würde ich hier nicht rühren. Bei ALG II spielt es leider keine Rolle, ob man irgendwo noch ein Darlehen laufen hat.

heidemaxi05
20.01.2008, 10:29
Hallo restart,

danke für die schnelle Antwort. Grüße heidemaxi05