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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : beendigung der ausbildung...


Josi
19.06.2006, 12:01
folgendes ist mein problem:

ich habe 2002 eine ausbildung zu rköchin angefangen, die vom arbeitsamt gefördert wurde. nach 2 1/2 jahren musste ich unterbrechen weil ich schwanger wurde. nun ist mein sohn 20mon alt, und ich darf die ausbildung ab dem 24.7. wieder fortsetzen. (es fehlen nur knapp 5monate).

das ganze läuft nun über einen bildungsgutschein und nennt sich dann umschulungsmaßnahme und nicht ausbildung. von meinem betrieb bekomme ich kein geld während der zeit. ich hätte eventuell anspruch auf ALG I ...

habe heute mit meiner bearbeiterin von der arbeitsagentur gesprochen, die mir gesagt hat ich müsse aber meine elternzeit vorzeitig kündigen (würde noch bis 18.10 laufen), weil sonst die "umschulung" nicht finanziert wird...

meine frage: ist das rechtens????

und wie lange dauert im normalfall die bewilligung eines arbeitslosengeld-antrages??? es kann ja schlecht sein dass ich 1monat ohne geld da stehe... :sad:

liebe grüße aus brandenburg, Josi

Seebarsch
19.06.2006, 17:21
Die Elternzeit muss beendet werden, da Sie ansonsten dem Arbeitsmarkt wegen der Kinderbetreuung nicht zur Verfügung stehen. Das ist aber eine der Grundvoraussetzungen zur Gewährung des Alg.
Mit den Erziehungszeiten haben Sie mit Sicherheit einen Anspruch auf Alg erworben.
Da Sie vor der Erziehungszeit bereits Leistungen von der Agentur bezogen haben, müssten dort alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Die Bewilligung des Alg ist, wenn ein Termin für den Antragsservice vorliegt, eine Sache von einer halben Stunde.

Ich würde an Ihrer Stelle die Sache mit der Arbeitsvermittlerin konkret abmachen und dann die Arbeitslosmeldung vornehmen. Die Chance die Ausbildung ordnungsgemäß abzuschließen, kommt so schnell nicht mehr !
:engel: 8) :engel:

Josi
20.06.2006, 08:46
danke für die antwort!

eigentlich hatte ich es mir so vorgestellt, dass ich weiterhin erziehungsgeld bekomme, und das ALGI erst wenn mein sohn 2 jahre alt ist...

aber nun gut, morgen hab ich den termin, und dann bin ich vielleicht etwas schlauer!!

danke, und liebe grüße, Josi :D

Seebarsch
20.06.2006, 19:00
Grundsätzlich sind die Erziehungszeiten, nach dem heutigen Stand, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes versicherungspflichtig.
Die Entscheidung, die Ausbildung zu beenden oder sich um die Kindererziehung zu kümmern, kann Ihnen keiner abnehmen.

Die Ägypter
20.06.2006, 22:14
@Seebarsch,

das verstehe ich nicht - während der Elternzeit darf 30 Std. wöchentlich gearbeitet werden (Azubis sogar Vollzeit!), ergo kann sich die betr. Person doch teilzeitarbeitslos melden = 30 Std. Verfügbarkeit...

Kannst du da ev. noch mal nachschauen?

Seebarsch
21.06.2006, 20:34
Man muss hier mehrere Aspekte trennen:

Grundsätzlich ist es möglich während der Erziehungszeit oder der Zeit des Erziehungsgeldbezuges auch Alg 1 zu bekommen. Hier ist dann allerdings ernsthaft zu prüfen, ob die Kinderbetreuung für den angegebenen Zeitraum lückenlos vorliegt und die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme ernsthaft vorhanden ist.

Zwei Sachen sind besonders zu beachten:
- Wird Erziehungsgeld bezogen, wird das Alg 1 u.U. auf das Erziehungsgeld angerechnet.
- Wird während der Erziehungszeit Alg 1 bezogen, kann diese Zeit natürlich auch nicht zur Bildung einer Anwartschaft herangezogen werden.

Die Agentur interessierte seit dem 01.01.2004 nicht mehr, wieviel Stunden (mindestens 15) man sich zur Verfügung stellt.
Allerdings ist es wohl so. dass bei Verfügbarkeit von mehr als 30 Stunden das Alg 1 voll auf das Erziehungsgeld angerechnet wird, so dass dieses entfällt.

Die Ägypter
22.06.2006, 00:24
Stimmt - klingt logisch!

Danke Seebarsch

Josi
22.06.2006, 11:57
also gestern war mein termin.

es hat sich rausgestellt dass ich das erziehungsgeld wohl behalten darf. ich muss der erziehungsgeldstelle melden dass ich ab 24.7. arbeitslos gemeldet bin und ALGI beantrage. inwiefern das dann verrechnet wird, konnte man mir noch nicht sagen.

aber während der ausbildungszeit, bekomm ich noch fahrkostenzuschuss, und die kinderbetreuungskosten von 130€...

klappt also alles wunderbar... es hörte sich nur erst so kompliziert alles an!!

nun freu mich auf meine restausbildung, und dass ichs dann endlich hinter mir hab!

vielen dank für eure antworten!

liebe grüße, Josi :D

Seebarsch
22.06.2006, 17:51
Viel Erfolg bei der Ausbildung !
:engel: