PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verwertungssauschluß von Versicherungen


2x3
19.06.2006, 15:08
Hallo,
ich habe erst während meiner AlGII-Antragstellung erfahren, daß es nicht reicht, das meine LV bis Endalter 87J. läuft, sondern daß ich den sog. Verwertungsausschluß vereinbaren muß. Hab ich auch gemacht.
Nun sagt der Sachbearbeiter, daß ich Geld zur Seite geschafft habe und diese LV nicht unter den Alters-Freibetrag fällt, d.h. er kennt den Verwertungssausschluß nicht an ( auch nicht bei einer späteren Antragstellung ), da ich den Verwertungsausschluß ja VOR der ersten Antragstellung hätte vereinbaren müssen. Cool. Nun erhalte ich gar nichts.

Kann mir da jemand einen Tipp geben, ob das rechtens ist und wo ( wenn nicht beim Sachbearbeiter ) erhält man eine verbindliche Auskunft, was rechtens ist?

Danke schon jetzt für eine Antwort.

Betroffener
19.06.2006, 17:23
Ja - leider ist das rechtens.

Der Verwertungsausschluß muss vor dem Antrag vorliegen.

Aber selbst dann schützt er nicht den vollen Versicherungsbetrag, sondern nur den jeweils aktuell im Gesetz stehenden Freibetrag - also derzeit 13.000 € (200 x Lebensjahre), demnächst 16.750 € (250 x Lebensjahre).

Für vor 1948 geborene gelten meines Wissens weiterhin die 520 € pro Lebensjahr (falls das nicht auch wieder heraus operiert wurde). Zumindest bei der letzten Gesetzesänderung im Frühjahr wurde dieses Thema schon im Gesetz woanders versteckt positioniert.

Da die Kommunen gerade wieder fürchterlich schreien nach einer weiteren Absenkung der Vermögensfreibeträge, ist anzunehmen das sich im Herbst für 2007 auch hier erneut etwas bewegen wird (und zwar nach unten) ebenso wie möglicherweise bei Regelsätzen, Mehrbedarfen und dem befristeten Zuschlag.

Das wird insbesondere die unverheirateten Menschen (und auch die Patchworkgemeinschaften) in Zwangsbedarfsgemeinschaften noch härter treffen als jetzt schon.

Nichts ist unmöglich - Angela und die SPDCxU-Räuber werden dafür sorgen.

2x3
20.06.2006, 10:39
Hey, danke für die schnelle Antwort.
Soweit ist das ja klar, meine Frage ist nur, ob ich nun auch in einem halben Jahr keinen neuen (zweiten) Antrag mehr stellen kann, dann hätte ja diesmal die Vereinbarung über den Verwertungsausschluß VOR Antragstellung stattgefunden?! Mein Sachbearbeiter meinte, daß ich nicht mehr wiederkommen brauche, da der Verwertungsausschluß im März, also nach der ersten Antragstellung (Jan) vereinbart wurde.

StephanK
20.06.2006, 10:46
Ist denn über Deinen Antrag förmlich entschieden worden, gab es also einen ablehnenden Bescheid, oder hat sich das von Dir Beschriebene alles in der Vor-Phase abgespielt, so dass Du gar keinen Antrag gestellt oder einen bereits gestellten Antrag zurückgenommen hast?

Das ist deswegen wichtig, weil mit einem ablehnenden Bescheid meines Wissens festgestellt wird, dass Du für x Monate nicht bedürftig seiest.

2x3
20.06.2006, 11:18
Ich habe im Jan einen Antrag gestellt, der insgesamt fast 4 Monate bearbeitet wurde. Im Zuge dessen wurde mir erklärt, daß ich den Verwertungsausschluß meiner LV benötige. Hab ich gemacht.
Daraufhin wurde mir die Anerkennung der LV aus besagtem Grund als Altersvorsorge verweigert und mir geraten, den Antrag zurückzuziehen, da mein Vermögen zu hoch sei. Ich habe den Antrag dann zurückgezogen.