StephanK
19.06.2006, 17:40
Gericht: Sozialgericht Düsseldorf
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 19.06.06
Aktenzeichen: S 28 AS 138/06 ER
Kernaussagen:
1. Wenn der Alg II-Bezieher seine Bemühungen um billigeren Wohnraum nachweist und glaubhaft macht, dass nach den lokalen Regeln als "angemessen" geltender Wohnraum so gut wie nicht verfügbar ist, muss die tatsächliche Miete auch über den Sechsmonatszeitraum nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II hinaus übernomen werden.
2. Vom Alg II-Bezieher kann nicht verlangt werden, alle denkbaren Angebote des Wohnungsmarktes (einschließlich Wochenendausgaben von Zeitungen und Internet-Angebote) auszuschöpfen, weil dies mit Kosten verbunden ist, die er aus der Regelleistung nicht aufbringen kann. Es ist deswegen nicht beanstanden, wenn er seine Wohnungssuche darauf beschränkt, bei Wohnungsbaugesellschaften anzufragen und die Anzeigen in kostenlos verteilten Zeitungen auszuwerten.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=55899&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses
Anmerkung: In diesem Beschluss kann man nachlesen, wie man seine Wohnungssuche dokumentieren muss!
In dem Beschluss klingt auch Kritik an den örtlichen Richtlinien zur Angemessen der Unterkunftskosten an, weil diese unrealistisch niedrig angesetzt sind. Anscheinend wollte es das Gericht mit einer vorsichtigen Warnung in Richtung auf die städtischen Behörden belassen und hat (noch?) davon abgesehen, sich detailliert mit diesen Richtlinien auseinanderzusetzen.
Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist entweder noch "taufrisch" und/oder von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 19.06.06
Aktenzeichen: S 28 AS 138/06 ER
Kernaussagen:
1. Wenn der Alg II-Bezieher seine Bemühungen um billigeren Wohnraum nachweist und glaubhaft macht, dass nach den lokalen Regeln als "angemessen" geltender Wohnraum so gut wie nicht verfügbar ist, muss die tatsächliche Miete auch über den Sechsmonatszeitraum nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II hinaus übernomen werden.
2. Vom Alg II-Bezieher kann nicht verlangt werden, alle denkbaren Angebote des Wohnungsmarktes (einschließlich Wochenendausgaben von Zeitungen und Internet-Angebote) auszuschöpfen, weil dies mit Kosten verbunden ist, die er aus der Regelleistung nicht aufbringen kann. Es ist deswegen nicht beanstanden, wenn er seine Wohnungssuche darauf beschränkt, bei Wohnungsbaugesellschaften anzufragen und die Anzeigen in kostenlos verteilten Zeitungen auszuwerten.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=55899&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses
Anmerkung: In diesem Beschluss kann man nachlesen, wie man seine Wohnungssuche dokumentieren muss!
In dem Beschluss klingt auch Kritik an den örtlichen Richtlinien zur Angemessen der Unterkunftskosten an, weil diese unrealistisch niedrig angesetzt sind. Anscheinend wollte es das Gericht mit einer vorsichtigen Warnung in Richtung auf die städtischen Behörden belassen und hat (noch?) davon abgesehen, sich detailliert mit diesen Richtlinien auseinanderzusetzen.
Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist entweder noch "taufrisch" und/oder von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.