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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückzahlung 480 Euro


mandy.schekerka
21.01.2008, 20:39
hallo,
ich hab ein ernstes problem,so wie scheinbar viele leute.

ich war von okt. bis nov 2007 auf 400 € basis beschäftigt, hatte alles mit meiner bearbeiterin besprochen, mein arbeitsvertrag hin geschickt,
sogar mehrmals, da er immer wieder verschwand. es hieß ich wurde für den zeitraum neu berechnet und hab mich auch darauf verlassen und jetzt der große schock. POST vom aa, die haben es scheinbar versäumt mir einen gewissen betrag abzuziehen und habe geld zu unrecht bezogen,
soll jetzt 480 euro zurückzahlen, weil wir ds geld zu unrecht bezogen haben.
mein frage ist es rechtens was die machen oder kann was dagegen tun??hilft einem ein widerspruch weiter???
bitteum schnellen rat.
vielen dank

mandy

StephanK
21.01.2008, 22:17
:welcome: Mandy,
Deine Frage, ob das rechtmäßig sei, muss man in zwei Hälften zerlegen und getrennt beantworten:

1) Um überhaupt etwas zurückverlangen zu können, musste erst mal Dein Alg II-Bescheid geändert werden und Dein Alg II niedriger berechnet werden, und zwar für einen Zeitraum, der teilweise in der Vergangenheit liegt. Das ist in Deinem Fall zulässig und wohl auch so geschehen. Ein Widerspruch dagegen wäre auch sinnlos.

2) Die verlangte Rückerstattung ist zwar logische Folge aus dieser Änderung, wird aber getrennt davon betrachtet und es gelten eigene Regeln dafür, die auch relativ kompliziert sind.
Deswegen müsste man wissen, wie die € 480 sich errechnen und auf welchen Zeitraum sie sich beziehen. Das müsste aus dem Rückforderungsbescheid hervorgehen.Vor allem ist wichtig, ob bei der Rückforderung unterschieden wird zwischen der Leistung zum Lebensunterhalt und der Leistung für Unterkunft und Heizung.

mandy.schekerka
22.01.2008, 20:21
hallo stephan,

vielen dank für deine antwort.
Also einen neuen geänderten ALG II-bescheid gab es nicht nur einen brief zur anhörung. die forderung stellt sich aus :
-Regelleistung (Arbitslosengeld II) für den Zeitraum 01.10 bis 30.11.07
-Leistungen f.Unterkunft u. Heizung f. den Zeitraum 01.10 bis 30.11.07
-Leistungn für Mehrbedarf
zusammen.

StephanK
22.01.2008, 22:17
o.k., danke für die Erläuterung.
Es wird derzeit also noch nichts zurückgefordert, sondern die ARGE bereitet das erst vor und gibt Dir zuvor Gelegenheit, Dich dazu zu äußern.
Die Rückforderung ist berechtigt. Ärgerlich für Dich ist nur, dass die ARGE jetzt zwei Monate später zu einem Zeitpunkt nachgekleckert kommt, in dem Du das verdiente Geld wahrscheinlich längst für Weihnachtsgeschenke oder sonst etwas ausgegeben hast.

Deswegen denke ich, dass Deine Äußerung keine grundsätzliche Ablehnung der Rückforderung sein sollte, aber die dringende Bitte, verkraftbare Ratenzahlungen festzusetzen. Meiner Meinung nach wären das 15 % der monatlichen Regelleistung. Falls Du allein lebst wären das also 15 % von € 347 = € 52,05. Zur Begründung kannst Du der ARGE schreiben, dass maximal Hälfte des nach § 43 SGB II vorgesehen Vomhundersatzes angemessen ist, weil die Rückforderung mangels Veranlassung der Überzahlung durch Dich keinerlei Sanktionscharakter hat.