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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 1 und Selbständig machen.


derda
19.06.2006, 20:20
Ich beziehe seit einiger Zeit ALG1. Nun habe ich ein Angebot als freier Mitarbeiter und dieser Job würde mir mittelfristig so viel Einkommen sichern, dass ich davon leben kann. Allerdings möchte ich, so lange es geht, nicht auf mein ALG1 verzichten.
Um den Job annehmen zu können, müsste ich etwa 1000 Euro in Arbeitsmaterialien investieren. Das ist finanziell absolut kein Problem. Allerdings möchte ich dazu ein Gewerbe anmelden, um die MwSt. absetzen zu können.
Ich könnte allerdings auch als freier Mitarbeiter im Nebenjob arbeiten und dann natürlich nicht meine Investitionen geltend machen.

Nun meine Fragen:

Wieviel darf ich als ALG1 Bezieher im Nebenjob verdienen?
Kann ich als ALG1 Bezieher ein Gewerbe anmelden, oder würde dann mein Anrecht auf Arbeitslosengeld verfallen?
Welche weiteren staatlichen Förderungen könnte ich in Anspruch nehmen?

Vielen Dank schon mal für die Antworten auf meine Fragen.

efge
19.06.2006, 22:01
Nun habe ich ein Angebot als freier Mitarbeiter und dieser Job würde mir mittelfristig so viel Einkommen sichern, dass ich davon leben kann.
Dann mache es doch einfach und verabschiede Dich vom arbeitslos sein. ;-)

Betroffener
19.06.2006, 22:17
:welcome: derda,

wenn Du das vorhast - dann mach es jetzt und ganz schnell mit Überbrückungsgeld (geht so nur mit ALG1).

Denn - ab dem 01.07.06 ändern sich die Regeln.

Noch bekommst Du für 6 Monate 165% Deines Arbeitslosengeldes ausbezahlt und der Restanspruch auf Arbeitslosengeld bleibt Dir für 4 Jahre erhalten (gerechnet ab dem 1. Tag des Anspruches). Das heisst, bis zum letzten Tag dieser Rahmenfrist könntest Du Dich wieder arbeitslos melden und bekämst dann Deinen Restanspruch an Arbeitslosengeld gewährt.

Ab dem 01.07.06 gilt die neue Regelung als Ersatz für Überbrückungsgeld/ICH-AG mit weniger Förderung, für die Du grundsätzlich einen Restanspruch von 90 Tagen haben musst und weiterhin bleibt wohl vom Restanspruch kaum etwas übrig.
Details zur neuen Regelung (http://www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2006/06/insiderinfos_zu.shtml#more)

Also wenn - dann sofort Antrag holen, Businessplan machen, von der IHK absegnen lassen und beantragen, damit das noch im Juni über die Bühne geht.