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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urteil: Kein Mitspracherecht bei Besetzung von Ein-Euro-Job


ALN - Robot
20.06.2006, 00:58
http://www.mdr.de/IS/logo_mdr.gif (http://www.mdr.de)

Bei der Besetzung von Ein-Euro-Jobs hat der Betriebsrat kein Mitspracherecht.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

Bei den Ein-Euro-Jobs handle es sich um eine sozialrechtliche Maßnahme. Es entstehe aber kein Arbeitsverhältnis.
Die Stadt Mainz hatte mehrere ALG-II-Empfänger auf Ein-Euro-Basis eingestellt.
Weil der Personalrat der Stadt an dem Verfahren nicht beteiligt wurde, zog dieser vor Gericht.
(AZ: 5 A 11752/05.OVG)
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3054582.html)

http://www.netzeitung.de/image/nz-print.gif (http://www.netzeitung.de)

Will ein Unternehmen einen Ein-Euro-Jobber beschäftigen,
muss der Betriebsrat dazu nicht gehört werden.
Laut einem Gerichtsurteil sind Billigarbeitskräfte nämlich keine gewöhnlichen Mitarbeiter.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/408118.html)

Betroffener
20.06.2006, 02:25
Na das ist ja wieder spannend ...

Nach dem Buchstaben des Gesetzes wohl sachlich richtig, aber total am Themenschwerpunkt vorbei geurteilt.

Der Richter am OVG hat wohl auch noch nie was davon gehört, das EEJ Arbeitsplätze allerorten vernichten und das gerade deshalb auch die Personalräte Mitbestimmungsrechte brauchen.
Aber was für die kommunale Kasse gut ist, wissen die OVGs wohl auch.

Zur Netzzeitung-Meldung:
Seit wann können normale Betriebe EEJ beschäftigen - oder habe ich da beim stetigen Umbau von Hartz IV was verpasst?

Aber im späteren Text wird ja aus Betreibsrat wieder Personalrat und aus Vetrieb wieder Stadt.