ALN - Robot
20.06.2006, 00:58
http://www.mdr.de/IS/logo_mdr.gif (http://www.mdr.de)
Bei der Besetzung von Ein-Euro-Jobs hat der Betriebsrat kein Mitspracherecht.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.
Bei den Ein-Euro-Jobs handle es sich um eine sozialrechtliche Maßnahme. Es entstehe aber kein Arbeitsverhältnis.
Die Stadt Mainz hatte mehrere ALG-II-Empfänger auf Ein-Euro-Basis eingestellt.
Weil der Personalrat der Stadt an dem Verfahren nicht beteiligt wurde, zog dieser vor Gericht.
(AZ: 5 A 11752/05.OVG)
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3054582.html)
http://www.netzeitung.de/image/nz-print.gif (http://www.netzeitung.de)
Will ein Unternehmen einen Ein-Euro-Jobber beschäftigen,
muss der Betriebsrat dazu nicht gehört werden.
Laut einem Gerichtsurteil sind Billigarbeitskräfte nämlich keine gewöhnlichen Mitarbeiter.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/408118.html)
Bei der Besetzung von Ein-Euro-Jobs hat der Betriebsrat kein Mitspracherecht.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.
Bei den Ein-Euro-Jobs handle es sich um eine sozialrechtliche Maßnahme. Es entstehe aber kein Arbeitsverhältnis.
Die Stadt Mainz hatte mehrere ALG-II-Empfänger auf Ein-Euro-Basis eingestellt.
Weil der Personalrat der Stadt an dem Verfahren nicht beteiligt wurde, zog dieser vor Gericht.
(AZ: 5 A 11752/05.OVG)
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3054582.html)
http://www.netzeitung.de/image/nz-print.gif (http://www.netzeitung.de)
Will ein Unternehmen einen Ein-Euro-Jobber beschäftigen,
muss der Betriebsrat dazu nicht gehört werden.
Laut einem Gerichtsurteil sind Billigarbeitskräfte nämlich keine gewöhnlichen Mitarbeiter.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/408118.html)