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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zumutbarkeit bei gefährdeter Erziehung?


heimwerker
14.06.2005, 12:25
Hallöchen,
da ich gerade erst auf dieses Forum gestoßen bin und mich auch sofort angemeldet habe,hoffe ich bei meiner Frage darauf, dass mir jemand konkrete Antwort geben kann.
Erst einmal zu mir: Ich bin 43 Jahre alt, Mutter von 6 Kindern,von denen noch vier im Haus leben und demnächst auch nur noch zwei schulpflichtig sein werden. Bin zwar geschieden,der Vater der Kinder lebt aber trotzdem noch bei uns und ist berufstätig,aber so gut wie kaum da.
Seit dem 3. Kind (ist jetzt 20 Jahre her) bin ich NUR-Hausfrau und wir haben die letzten Jahre einen Zuschuss vom Sozialamt bekommen.
Nun bin ich in Hartz IV reingerutscht und damit automatisch als Arbeitssuchend eingestuft worden. Bei einem ersten Vorgespräch in der Arge habe ich meine Problematik angegeben und zwar wäre dies folgendes: Unser jüngster SOhn ist 10 Jahre alt, leidet am H-ADS-Syndrom (Hyperaktives Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom). Zudem hat er dadurch erhebliche Probleme in der Schule, wobei noch eine totale Aversion gegen seine Lehrerin besteht, weil er von ihr ständig nur runtergemacht wird und nie ein Lob erhält.Daraus resultiert bei ihm eine ständige Übelkeit,sobald er morgens in die Schule soll. Er ist wegen dem H-ADS bereits seit fast 2 Jahren bei der Ergo-Therapie und wird glücklicherweise nach den Sommerferien die Schule wechslen.
Nun zu meiner Frage: Die Arge hat mich nun dazu verdonnert, ab kommenden Montag einen 1 €-Job anzutreten für eine 30-Stunden-Woche,obwohl bei dem Erstgespräch 20 Stunden vereinbart waren. Zudem habe ich dort erklärt, dass mein Sohn die Schule schwänzen würde, sobald morgens niemand da ist, der ihn auf den Weg schickt.

Was kann ich noch tun, um den Mitarbeitern der Arge diese Situation zu verdeutlichen? Man hat dort meine Erklärung zwar zur Kenntsnis genommen, nicht aber in der Akte vermerkt und sihet geflissentlich über das Problem hinweg.

Für eine Antwort wäre ich wirklich dankbar,auch wenn ich Euch schon beim ersten mal so viele Lesestoff geboten habe.

Liebe Grüße und weiter so

Betroffener
14.06.2005, 13:29
:welcome: heimwerker:

Viel konkrete Hilfe können wir hier nicht anbieten, aber vielleicht sind die folgenden Links für Dich eine weitere Hilfe zur Argumentation mit dem Amt (davon auch einige einer Hamburger Gruppe):

Einstiegsseite mit vielen weiterführenden Links:
Rechtliche Grundlagen, Möglichkeiten der Gegenwehr zu Ein-Euro Jobs (http://www.alg-2.info/hilfe/pflichtarbeit)

Einige der weiterführenden Links als Auswahl:
Arbeitsgelegenheiten gegen Mehraufwandsentschädigung - gemeinnützig und zusätzlich? (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Arbeitsgelegenheiten.html) (PDF-Datei)

Rechtliche Maßstäbe für die 1- Euro – Jobs im SGB II (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Arbeitsgelegenheiten.html)

Es gibt wichtige Gründe gegen die Ausübung von „1-Euro-Jobs“ (http://www.alg-2.info/hilfe/pflichtarbeit/zumutbarkeit-eineurojobs)

Gegenwehr gegen 1 Euro-Jobs ist möglich - kleine Handlungshilfe (http://www.alg-2.info/hilfe/pflichtarbeit/eineurojobs)

Vielleicht findest Du hier die richtigen Tipps zur Abwehr bzw. Berücksichtigung Deiner Interessenlage, damit Dein Kind nicht die Schule schwänzen kann.

Über die Sinnhaftigkeit dieser Arbeitsgelegenheiten brauchen wir glaube ich hier eh nicht diskutieren. Jede dieser Arbeitsgelegenheiten gefährdet bestehende Arbeitsplätze und verhindert die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. Das geht gar nicht anders, weil das systembedingt nicht anders sein kann.

Ansonsten gilt: Gegen die Zuteilung einer Arbeitsgelegenheit gibt es keine aufschiebende Wirkung - das wurde bewußt ausgeschlossen.
Die Verweigerung führt zu Sanktionen, wenn der Ein-Euro Job nicht wieder vom Sachbearbeiter aufgrund Deiner Argumentationskette verändert oder aufgehoben wird. Hier ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes und die Unterstützung des Jugendamtes manchmal sehr hilfreich und sollte daher auf jeden Fall mit einbezogen werden zur Abwehr dieser Maßnahme der BA. Gab es eigentlich bereits eine Eingliederungsvereinbarung mit Dir?

Viel Glück und Erfolg

heimwerker
15.06.2005, 06:47
Guten Morgen,Betroffener
Zuerst einmal vielen Dank für eine so schnelle und ausführliche Antwort. Ich denke, mit den zahlreichen Links kann ich schon etwas anfangen.
Zu Deiner Frage nach der Eingliederungshilfe: Die Zuweisung von der Arge besagt, dass es sich um eine Massnahme gem. § 16/ SGB II handelt. Eine Eingliederungsvereinbarung setzt aber voraus, dass im Vorwege schon über mögliche Einsatzgebiete gesprochen wird, d.h. in welchen Bereichen ich eingesetzt werden kann. Das wurde von der Arge auch erfragt, z. T. aber einfach ignoriert.
Die Vereinbarung selbst wurde mir nicht zur Unterschrift vorgelegt. Bei der Besprechung über das Einsatzgebiet habe ich zwar meine Wünsche äussern dürfen und hatte auch diverse Vorschläge, aber richtig reingedrängt hat man mich in irgendeine Wäscherei. Nach Fragen zur Tätigkeit,Einsatzort oder Arbeitszeit konnte man mir aber keine Auskunft geben,somit weiss ich bis jetzt auch nicht,was überhaupt auf mich zukommt.Deshalb werde ich nächste Woche erst einmal den "Antrittsbesuch" machen und mir anhören,wie das alles so läuft.Danach werde ich dann sehen, ob sich alles mit der Erziehung des Problemkindes vereinbaren lässt.

Der Tipp mit dem Jugendamt ist auch ganz lieb gemeint,nur habe ich damit schon Erfahrungen gemacht,und nicht die besten. Mein dritter SOhn hatte seinerzeit die Null-Bock-Phase und hat die Schule geschmissen. Ich habe dann von mir aus die Hilfe vom Jugendamt aufgesucht.Letztendlich konnte man mir dort aber überhaupt nicht weiterhelfen,ausser mit stundenlangen Gesprächen,die zu nichts geführt haben. Inzwischen ist mein Sohn aber wieder auf der rechten Bahn gelandet und hat auch einen vernünftigen Schulabschluss,nur Arbeit hat er damit immer noch nicht.Er ist z.Zt. beim Bund.
Du siehst also, die Sorgen nehmen bei mir kein Ende und nach der Erziehung von 6 Kindern bin ich bereits jetzt total ausgebrannt. Trotzdem kann ich auch Eigenbemühungen zur Arbeitssuche nachweisen,nach denen aber niemand gefragt hat.
Tatsächlich ist es so, dass einige Chefs bei einem Vostellunggespräch für Minijobs sogar sagen "Überlegen Sie genau,ob Sie die Arbeit machen wollen,Sie werden nach Abzug aller Steuern weniger haben als Sie jetzt bekommen!"
Zudem wird einem schon meist am Telefon gesagt "Mit einem Haufen Kinder und nach 20-jähriger Tätigkeit als NUR-Hausfrau bestehen keine Chancen auf eine Anstellung!"
Solche Aussagen finde ich doch schon sehr erbärmlich. Wer sagt denn, dass eine Mutter nicht belastungsfähig ist? Im Gegenteil,eine Mutter ist meist belastungsfähiger und auch erfahrerener (zumindest in einigen Jobs) als manch ein Gelernter.
Vieleicht sollte ich noch anmerken,dass ich Teilbuchbinderin gewesen bin, diese Arbeit aber wegen der körperlichen Schwere heute nicht mehr ausüben könnte.
Ich habe mir gedacht, sag der Arge mal,dass für die Entstehung von neuen Ganztagsschulen in Hamburg jede Menge Leute gebraucht werden, die die Kantinenarbeit übernehmen müssen. Den Vorschlag habe ich auch gemacht,aber da wurde gleich abgewunken - Keine Erfahrung! Und sowas muss man sich anhören.
Alles in allem: Ich bin gerne bereit,für 1 € zu arbeiten,wenn sich die Erziehung damit vereinbaren lässt,aber nicht wenn ich nicht mal ein Mitspracherecht habe.
Momentan bin ich ziemlich aufgewühlt,auch deshalb,weil man immer nur zu hören bekommt,welche Pflichten man hat,aber nie über seine Rechte aufgeklärt wird.Auch bei Nachfragen bekommt man fast nur ein Schulterzucken. Weiss denn in der Arge keiner so richtig Bescheid?

So,ich hoffe,dass ich nun mit meiner Endloschreiberei niemandem auf die Nerven gegangen bin,bin aber froh,dass ich dies mal so öffentlich loswerden konnte.

Einen schönen Gruß aus Hamburg