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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ARGEn sind eine verfassungswidrige Konstruktion


StephanK
22.01.2008, 21:17
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 20.12.07
Aktenzeichen: -2 BvR 2433/04- und -2 BvR 2434/04-

Kernaussagen: § 44b SGB II, also die Vorschrift, die die Bildung der ARGEn aus Arbeitsagentur und Kommune anordnet, ist verfassungswidrig, weil der Bund den Kommunen nicht gesetzlich vorschreiben darf, mit wem sie in welcher Form zusammenarbeiten müssen und weil bei den ARGEn keine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten und der Aufsicht gegeben ist.
Obwohl normalerweise eine Rechtsnorm sofort nichtig ist, wenn das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit feststellt, kann das bestehende Recht für eine Übergangsfrist bis zum weiter angewendet werden, weil sonst die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht gewährleistet werden könnte. Der Gesetzgeber hat deswegen bis zum 31.12.2010 Zeit, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu erlassen.

Wortlaut (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20071220_2bvr243304.html) des Urteils

Anmerkungen:
1. Für den/die einzelne/n Alg II-Bezieher/in bedeutet das zunächst keine Änderung. Es bleibt vorerst alles beim alten und niemand muss sich wegen dieses Urteils Sorgen um das nächste Alg II machen.
2. Das Urteil trifft keinerlei Aussage darüber, ob die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausreichend sind oder nicht; diese Frage war nicht Gegenstand des Verfahrens. Es ging vielmehr ausschließlich um die Frage, ob die Konstruktion der ARGEn, so wie sie im Gesetz steht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
3. Die Entscheidung ist mit der knappsten möglichen Mehrheit von 4:3 Richtern ergangen, war also auch innerhalb des Gerichts umstritten. Die bei der Abstimmung innerhalb des Gerichts unterlegenen drei Richter haben ihre abweichende Meinung veröffentlicht und dabei ungewöhnlich scharfe Kritik an der Senatsmehrheit geübt.