anni
22.01.2008, 23:58
Hallo zusammen!
Erstmal eine gute Nachricht:
Meine Schwester hat nun nach langem ALGII Bezug eine Sozialversicherungspflichtige Stelle.
An sich eine schöne Sache, ABER
Der Arbeitgegeber erhält nach § 16 SGB II einen Eingliederungszuschuss. Dabei ist das merkwürdige, dass nichts in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird. Weder vom AG, noch von meiner Schwester. Auf der Anmeldung zur Sozialversicherung ist die AV mit Kennziffer 0 angegeben.
Der Arbeitsvertrag ist "normal" zwischen dem AG und meiner Schwester geschlossen. Dort steht nichts über die Einzahlung in die AV.
Wir wohnen innerhalb einer Optionskommune. Für die Arbeitsvermittlung und somit für den Eingliederungszuschuss ist die ProArbeit gGmbH zuständig. Der zuständige Arbeitsvermittler erzählte dem AG und meiner Schwester, dass der AV Beitrag nicht in der Fördersumme enthalten ist. Der AG würde nichts in die AV einbezahlen und meine Schwester sollte ihren und den AG Anteil in die AV einzahlen.
Mit kommt sehr merkwürdig vor.
Meine Schwester steht in einem Beschäftigungsverhältnis, fällt aus dem ALG II Bezug und erwirbt keinen Anspruch auf ALG I.
Das hieße, im Falle einer erneuten Arbeitslosigkeit nach einem Jahr, müsste sie wieder ALG II beantragen. Wozu dann die Förderung?
Was meint ihr dazu? Aus § 16 SGB II kann ich nichts dazu herauslesen. Kann hier jemand ähnliches Berichten?
Bin gespannt auf eure Meinungen.
Gruß Anni
Erstmal eine gute Nachricht:
Meine Schwester hat nun nach langem ALGII Bezug eine Sozialversicherungspflichtige Stelle.
An sich eine schöne Sache, ABER
Der Arbeitgegeber erhält nach § 16 SGB II einen Eingliederungszuschuss. Dabei ist das merkwürdige, dass nichts in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird. Weder vom AG, noch von meiner Schwester. Auf der Anmeldung zur Sozialversicherung ist die AV mit Kennziffer 0 angegeben.
Der Arbeitsvertrag ist "normal" zwischen dem AG und meiner Schwester geschlossen. Dort steht nichts über die Einzahlung in die AV.
Wir wohnen innerhalb einer Optionskommune. Für die Arbeitsvermittlung und somit für den Eingliederungszuschuss ist die ProArbeit gGmbH zuständig. Der zuständige Arbeitsvermittler erzählte dem AG und meiner Schwester, dass der AV Beitrag nicht in der Fördersumme enthalten ist. Der AG würde nichts in die AV einbezahlen und meine Schwester sollte ihren und den AG Anteil in die AV einzahlen.
Mit kommt sehr merkwürdig vor.
Meine Schwester steht in einem Beschäftigungsverhältnis, fällt aus dem ALG II Bezug und erwirbt keinen Anspruch auf ALG I.
Das hieße, im Falle einer erneuten Arbeitslosigkeit nach einem Jahr, müsste sie wieder ALG II beantragen. Wozu dann die Förderung?
Was meint ihr dazu? Aus § 16 SGB II kann ich nichts dazu herauslesen. Kann hier jemand ähnliches Berichten?
Bin gespannt auf eure Meinungen.
Gruß Anni