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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld in den Semesterferien


snowfun
23.01.2008, 19:24
Hallo
ich habe ien Frage: ist es möglich während den Semesterferien sich Arbeitslos zu melden und Leistungen zu beziehen.
Ich studiere auf einer FH in Bayern.

Ein bekannter hat sich einmal in dem Zeitraum zwischen Schulabschluss und Studiumsbeginn (2 Monate) Arbeitslos gemeldet und für diesen Zeitraum dann auch Leistungen bekommen.

Seebarsch
23.01.2008, 19:55
Hallo snowfun,
ich weis ja nicht, seit wann du studierst, bzw. ob du überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.
Auch bei deinem Bekannten Zweifel ich mal an, dass der einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte. Wenn er von der Schule mit zwei Monaten Unterbrechung ins Studium geht, woher hat er denn dann das mindestens 1 Jahr versicherungspflichtge Beschäftigung!
:confused:

StephanK
23.01.2008, 19:55
:welcome: snowfun,
ja, das geht - wenn denn ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht (siehe Seebarsch Beitrag). Du musst der Arbeitsagentur allerdings nachweisen, dass Du jedenfalls in der vorlesungsfreien Zeit (sind doch keine "Ferien", wie Dir bestimmt schon mal ein Dozent gesagt hat... :wink: ) mindestens 15 Wochenstunden arbeiten kannst, also keine studienbedingten Verpflichtungen hast. Als Normalfall wird nämlich bei Studierenden unterstellt, dass sie nur geringfügige Beschäftigungen aufnehmen können. Aber während der vorlesungsfreien Zeit sollte das kein Problem darstellen.

snowfun
23.01.2008, 20:01
Wir haben beide schon gearbeitet und über die BOS unser ABI nachgemacht. Haben somit anspruch auf Arbeitslosengeld.

snowfun
23.01.2008, 20:06
:welcome: snowfun,
ja, das geht - wenn denn ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht (siehe Seebarsch Beitrag). Du musst der Arbeitsagentur allerdings nachweisen, dass Du jedenfalls in der vorlesungsfreien Zeit (sind doch keine "Ferien", wie Dir bestimmt schon mal ein Dozent gesagt hat... :wink: ) mindestens 15 Wochenstunden arbeiten kannst, also keine studienbedingten Verpflichtungen hast. Als Normalfall wird nämlich bei Studierenden unterstellt, dass sie nur geringfügige Beschäftigungen aufnehmen können. Aber während der vorlesungsfreien Zeit sollte das kein Problem darstellen.

Danke das hört sich schon mal gut an.

StephanK
23.01.2008, 20:06
Dann sollte das schon funktionieren; stell Dich eben darauf ein, dass die AA genauer nachhakt und Deine "Vorlesungsfreiheit" nachgewiesen haben will.

Seebarsch
24.01.2008, 17:19
Hallo zusammen,
ich bin da wesentlich skeptischer. Meiner Meinung kann während der Zeit der Immatrikulation als ordentlicher Student, da gehören auch die Semesterferien dazu, zu eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht ausgeübt werden. siehe auch --- (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__27.html) § 27 Absatz 4.
Wenn also keine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen werden kann, besteht auch kein Anspruch auf Alg.
:confused:

StephanK
24.01.2008, 17:37
Danke für die Korrektur! Ich hatte in der Tat übersehen, dass die Versicherungspflichtigkeit der gesuchten Beschäftigung dazu gehört, dass man den Vermittlungsbemühungen der AA zur Verfügung steht (§ 119 Abs. 5 Nr. 1 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__119.html)).
Allerdings irritiert das, weil die AA ja durchaus auch gezielt Studentenjobs vermittelt... :confused: