Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schüler + ALGII + Urlaub auf 6 Wochen???
benni123
14.06.2005, 22:26
Hallo,
ich hab ein Risenproblem. Ich bin noch Schüler und besuche die 12. Klasse eines Gymnasiums und habe noch ein Jahr Schule. Mein Schule endet also am 31.07.2006.
Normalerweise bekommt man ja nur 3 Wochen Urlaub, wie ist es bei mir?
Hab ich etwa nicht das Recht auf 6 Wochen, weil der Staat mir ja die 6 Wochen garantiert???
benni123
14.06.2005, 23:01
HIILFE! Es ist bei mir wirklich dringend. Ich bitte euch helft mir.
Betroffener
14.06.2005, 23:04
:welcome: Benny123,
das ist wirklich einen interessante Frage, auf die ich keine Antwort weiß.
Als Schüler hast Du natürlich die üblichen 6 Wochen Ferien, für einen Empfänger von ALG II Leistungen sind eigentlich die normalerweise gewährten 3 Wochen im Gesetz nirgends verankert.
Auch stehst Du als Schüler dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung - allenfalls in Deinen Schulferien wärest Du vermittelbar.
Auch ist mir nicht so ganz klar, wie Du als Schüler an ALG II gekommen bist, den da wäre eigentlich eher BAföG geeignet.
Vielleicht hat E.Schneider hier noch was in Ihrem Wissensschatz.
benni123
15.06.2005, 14:20
Also meine Eltern erhalten auch ALGII. Weil deren Geld nicht für Miete und den ganzen Kram nicht ausreicht, bekomm ich jetzt auch.
Ich bin aber nicht in deren Bedarfsgemeinschaft. Hab ne eigene.
Ich bitte euch wirklich um Hilfe. Die im Arbeitsamt wissen auch nicht recht was getan werden soll und geben mir deshalb nur 3 Wochen.
Ich frage mich was das soll, weil ich ja Anspruch auf die 6 Wochen eigentlich haben müsste.
Betroffener
15.06.2005, 14:45
Ich versuche es mal so zu formulieren.
Wenn ich Dein Anliegen richtig verstehe, willst Du in der Ferienzeit verreisen und wärest somit aus Sicht der Agentur nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar ausserhalb der üblicherweise genehmigten 3 Wochen (nach denen man sich wieder melden muss! zwecks Nachweis der Verfügbarkeit)
Als Schüler stehst Du dem Arbeitsmarkt aber nicht zur Verfügung (ausser allenfalls in den Ferien). Hier dürfte es aber kaum Möglichkeiten (und auch kein wirkliches Interesse) zur Vermittlung seitens der Agentur oder ARGE geben (die haben auch genügend andere Probleme). Hier dürfte also allenfalls etwas kommen, wenn Du jemanden zu sehr geärgert hast.
Wenn nun dummerweise in Deiner Abwesenheit ein Gesprächstermin vorgeschlagen wird (was ich mir jedoch kaum vorstellen kann), den Du nicht wahrnehmen kannst (auch hier gäbe es Möglichkeiten über Deine Eltern, den dann zu verschieben aus Grund XY, aber nicht wegen Abwesenheit!), hast Du Pech gehabt und bekommst eine Leistungskürzung.
Das Problem ist einfach nicht geregelt und damit wirst Du wohl Leben müssen. Es wird Dir niemand 6 Wochen Abwesenheit offiziell genehmigen und wenn Du 3 Wochen anmeldest, aber Dich danach nicht meldest, gibt es eine Leistungssanktion.
Und sich erst ab der vierten Woche Ferien anzumelden in den Urlaub, um zum Schulbeginn wieder als vorhanden aufzutauchen, dürfte auch nicht ganz einfach sein, da die Ämter nur kurzfristige Abgangsmeldungen in den Urlaub möchten (also zu einem Zeitpunkt, wo Du schon weg bist).
Hier bliebe also einfach nur in Urlaub zu fahren ohne Meldung und mit dem bestehenden Restrisiko der Sanktion zu leben - wenn man das denn kann und will.
benni123
15.06.2005, 15:01
Aha, ist ja richtige A...karte. Was meinst du mit Gesprächstermin? Dass die mir ein Job anbieten oder wie?
Und dann noch eine Frage: Wie steht es in meinem Fall mit einer Eingliederungvereinbarung??? Am Telefon meinten die irgendetwas mit einer Eingliederungsvereinbarung.
Ein Freund von mir macht Ausbildung und bezieht ALGII, da schulische~.
Bei ihm meinten die, dass es die nicht interessiert.
Ich bin verzweifelt.
Gibt es für Schüler keine Gesetzesgrundlage, dass die auf jeden Fall 6 Wochen Urlaub bekommen müssten. Beim Freund (Azubi) hat es ihm die Schule "erlaubt", er hat auch die 6 Wochen Sommerferien.
benni123
15.06.2005, 15:04
Noch was: Ich will mit guten Argumenten bei denen meine Situation erklären. Könntest du mir vielleicht ein paar Gerichtsentscheide oder ähnliches geben. Oder irgendetwas in der Richtung. Oder einfach nur Argmente, die ich beim AA vortragen könnte.
Ich Dummkopf war schon leider beim AA. Irgendwie ist bei mir alles durcheinander und Ticket ist auch gekauft für 6 WOCHEN.
Betroffener
15.06.2005, 18:35
Die Eingliederungsvereinbarung wäre vielleicht der Trick - kann aber auch in die Hose gehen.
Aber was sollen die die da mit Dir vereinbaren?
Zu Deinem Problem gibt es keine Urteile oder sowas. Das gab es bisher nicht.
benni123
15.06.2005, 21:33
Wenn ich morgen nochmal zum AA gehe - wie ist es mit der Eingliederungsvereinbarung bezogen auf mein speziellen Fall? -, werd ich die 3 Wochen beantragen und dann nochmal 3 Wochen ohne Geld. Würde das AA mir dann in den restlichen 3 Wochen wenigstens die Miete bezahlen, weil die ja auch so anfällt?
Und letzte Frage: Darf ich überhaupt 3 Wochen "Normalurlaub" und dann nochmal 3 Wochen ohne nehmen? Ist es erlaubt?
Nochmals dankeschön!
Betroffener
16.06.2005, 01:20
Benni123,
Du fragst Sachen, die Dir keiner wirklich beantworten kann.
Immerhin hast Du ja noch ein paar Tage Zeit, bis in Berlin die Ferien losgehen.
Ich könnte noch mal mit einigen Spezies telefonieren und Dir dann antworten
Hast Du Dich vielleicht schon mal bei der ALG II Hotline erkundigt?
Die Nummer müsste auf Deinem Bescheid drauf stehen oder auf den Seiten der Arbeitsagentur. Dann wäre das erst mal neutral und nicht mit Dir persönlich verbunden.
Nein - es gibt keinen "unbezahlten Urlaub" bei ALG II, dafür Sanktionen. Da Du unter 25 Jahren bist, dürfte das ALG II komplett gestrichen werden. Kosten der Unterkunft werden jedoch weiter gezahlt.
Diejenigen die BAföG kriegen, können doch auch in Urlaub fahren - oder ?
Es könnte auch durchaus sein, dass Dein Problem da auch niemanden interessiert, wie bei Deinem Freund. Du stehst dem Amt ja eh nicht für eine Vermittlung zur Verfügung, weil Du Schüler bist.
Mit Schülern und diesem Problem hatte sicher noch keiner der Sachbearbeiter Kontakt. Ergo werden die als Standard die 3 Wochen ansetzen und das wars - oder es interessiert niemanden.
Entweder Du triffst auf einen Sturkopf oder Pragraphenreiter oder aber Du hast es mit einem verständnisvollen Menschen zu tun (oder einer Mischung dazwischen), der Dir vielleicht helfen will.
Ich persönlich würde allerdings eher das kleinere Risiko eingehen und ohne Meldung fahren, als mir jetzt sagen zu lassen, daß ich nicht darf, um es dann trotzdem zu tun.
Das ist weder ein Rat noch ein Tipp, sondern meine eigene ganz persönliche Meinung!
Entscheiden, was Du tust, mußt Du selber und die Folgen dann auch in Kauf nehmen (falls es welche gibt). Aber vorher solltest Du bei der Hotline der Arbeitsagentur anrufen und fragen und fragen.
benni123
16.06.2005, 13:16
Hallo, ich war heute beim AA und die Sache ist geklärt.
Die haben mir ein Schreiben gedruckt wo folgendes steht: " Kunde ist bis 310706 Schüler. Schulbescheinungung liegt vor. Kunde braucht sich entsprechend der Regelung §10 nicht zur Verfügung zu stellen. Eine Beantragung von ausw. Aufenthalt ist daher nicht notwendig."
Leute ich darf 6 WOCHEN IN DIE FERIEN!!! Und Geld wird weiter bezahlt.
PS: Ich schreib dieses nochmal rein, damit sich auch diejenigen, die wie ich in der gleichen Lage sich befinden, nicht den gleichen Fehler begehen.
Ihr braucht nicht zum AA zu gehen und Urlaub zu beantragen. Das Gleiche gilt auch für Azubis, die ALGII beziehen. Nicht zu vergessen ist, dass ich bis zum 31.07.2006 in die Schule gehe ( Schulbescheinigung notwednig! ) .
Schneida
16.06.2005, 19:23
Glückwunsch
:havefun:
Interessante Info, hab ich auch nicht gewusst.
Was mich allerdings wundert ist der AZUBI mit Alg II. Normalerweise ist da BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) vorrangig und dann gibt es kein Alg II.
Danke für die Info
E.Schneider
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