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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schmerzensgeld


Chriz
23.01.2008, 23:50
Hallo,

habe eine frage:

Wenn ich früher hartz4 bekommen habe, dann habe ich eine arbeit angefangen gehabt und nach 3 monaten hatte ich einen unfall ohne schuld,
klage auf schmerzensgeld,und bekomme es aber erst 5 monate später nach dem unfall gezahlt.
Leider bin ich schon wider seit 1 Monat beim amt gemeldet und wieder in der bedarfsgemeinschaft meiner eltern drin.

Muss ich dann das schmerzensgeld angeben ?
Weil ich weiss ja nach einem § wird das geld nicht angerechnet.Und als der unfall war, war ich ja noch in festen arbeitsverhältniss,also muss ich es ja jetzt nicht melden und die können mir ja auch später kein ärger machen oder?
da es ja passierte wo ich keine leistungen bezogen habe, nur halt die auszahlung des schmerzensgeld war zum zeitpunkt wo ich wider lesitungen beantragt habe,aber noch keine bezog,da ich noch geld vom letzten gehalt habe.kann das amt überhaupt die zahlung des schmerzensgeld mitbekommen
wenn es auf ein anderes konto gezahlt wurde ?

Hoffe auf hilfreiche tipps. danke

Ich bin es nicht
24.01.2008, 08:52
Hallo chris ..

soweit ich weiß wird Schmerzensgeld nicht angerechnet , da es eine zweckbestimmte Einnahme und somit kein Einkommen ist ..

Chriz
24.01.2008, 10:10
Hallo
danke für deine antwort, ich weiss das es nicht angerechnet werden kann,nach § 11 Absatz 3.2 SGB II. Aber es ging mir darum ob die es irgendwie mitbekommen ?da es auch auf ein anderes konto kommt nicht auf meins. Weil ich muss es ja nicht melden da ich ja in arbeit war während den unfall und nur die versicherung hat so spät ausgezahlt und da war ich wider arbeitslos.

StephanK
24.01.2008, 10:57
Weil ich muss es ja nicht melden da ich ja in arbeit war während den unfall und nur die versicherung hat so spät ausgezahlt und da war ich wider arbeitslos.Das ist nicht der Grund dafür, denn entscheidend ist, wann Du Geld tatsächlich bekommst, nicht wann Du es hättest bekommen müssen. Der Grund ist einfach, dass es nach dem Gesetz nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist.
Falls Du gelegentlich Kontoauszüge vorlegen musst, wäre es vernünftig, Unterlagen über die Schmerzensgeldzahlung aufzuheben, damit Du nachweisen kannst, dass es eine war.

Chriz
24.01.2008, 13:08
ok vielen dank für die hilfen ...