Chriz
23.01.2008, 23:50
Hallo,
habe eine frage:
Wenn ich früher hartz4 bekommen habe, dann habe ich eine arbeit angefangen gehabt und nach 3 monaten hatte ich einen unfall ohne schuld,
klage auf schmerzensgeld,und bekomme es aber erst 5 monate später nach dem unfall gezahlt.
Leider bin ich schon wider seit 1 Monat beim amt gemeldet und wieder in der bedarfsgemeinschaft meiner eltern drin.
Muss ich dann das schmerzensgeld angeben ?
Weil ich weiss ja nach einem § wird das geld nicht angerechnet.Und als der unfall war, war ich ja noch in festen arbeitsverhältniss,also muss ich es ja jetzt nicht melden und die können mir ja auch später kein ärger machen oder?
da es ja passierte wo ich keine leistungen bezogen habe, nur halt die auszahlung des schmerzensgeld war zum zeitpunkt wo ich wider lesitungen beantragt habe,aber noch keine bezog,da ich noch geld vom letzten gehalt habe.kann das amt überhaupt die zahlung des schmerzensgeld mitbekommen
wenn es auf ein anderes konto gezahlt wurde ?
Hoffe auf hilfreiche tipps. danke
habe eine frage:
Wenn ich früher hartz4 bekommen habe, dann habe ich eine arbeit angefangen gehabt und nach 3 monaten hatte ich einen unfall ohne schuld,
klage auf schmerzensgeld,und bekomme es aber erst 5 monate später nach dem unfall gezahlt.
Leider bin ich schon wider seit 1 Monat beim amt gemeldet und wieder in der bedarfsgemeinschaft meiner eltern drin.
Muss ich dann das schmerzensgeld angeben ?
Weil ich weiss ja nach einem § wird das geld nicht angerechnet.Und als der unfall war, war ich ja noch in festen arbeitsverhältniss,also muss ich es ja jetzt nicht melden und die können mir ja auch später kein ärger machen oder?
da es ja passierte wo ich keine leistungen bezogen habe, nur halt die auszahlung des schmerzensgeld war zum zeitpunkt wo ich wider lesitungen beantragt habe,aber noch keine bezog,da ich noch geld vom letzten gehalt habe.kann das amt überhaupt die zahlung des schmerzensgeld mitbekommen
wenn es auf ein anderes konto gezahlt wurde ?
Hoffe auf hilfreiche tipps. danke